Unfall, Schädiger hat rotes Kennzeichen!

Hallo zusammen!

Meine Frau hatte am Mittwoch mit ihrem Yaris einen Unfall. Sie fuhr auf einer 2-spurigen Autobahn auf der linken Spur und überholte einen BMW, der hinter einem LKW fuhr. Der BMW wollte, ohne zu blinken, den LKW überholen und berührte dabei den Yaris. Unfallschäden am Yaris: Beifahrerseite:Lackschäden und kleinere Dellen ab Mitte vorderer Radkasten,Beifahrertür deutlicher Knick, hintere Tür Lackschäden mit Dellen, hinterer Kotflügel schwarze Gummi-/Plastikabriebspuren. Ich denke der Verusacher ist durch diese Unfallspuren eindeutig. Der BMW-Fahrer mußte eine Strafe von 35€ bezahlen.
Nun zum Problem. Der BMW hatte ein rotes 06 Kennzeichen, der Fahrer, ein junger Türke , laut Polizei eine auslaufende Aufenthaltsgenehmigung.
Kann es für uns zu einem Problem weden, wenn der Unfallverursacher nicht mehr greifbar wäre?
Das Autohaus auf das das rote Kennzeichen registriert ist, ist bei der Allianz versichert. Die Allianz hat mich bei einem Telefonat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß ich bei einem Unfall, der mit eienem rotem Kennzeichen verursacht wurde, kein Recht auf einen eigenen Gutachter hätte. Sollte ich selbst einen Gutachter einschalten, so müßte ich die 300 bis 400€ selbst tragen, da ein Allianzgutachter das Fahrzeug auf jeden Fall begutachten würde. Ist diese Auskunft richtig?
Gibt es bei roten Kennzeichen eine andere Verfahrensweise als bei einer normalen Haftpflichtversicherung?
Nach meinem Rechtsverständnis würde das Autohaus haften und ich hätte das Recht auf einen unabhängigen Gutachter.
Die Telefonate mit dem Autohaus und der Versicherung haben mich leicht verunsichert, da ich vor zwei Jahren schon einmal auf einem Schaden sitzengeblieben bin, der durch einen betrunkenen Fahrradfahrer verursacht wurde, der gegen mein ordnungsgemäß geparktes Auto gefahren ist. Zur Krönung sollte meine Haftpflicht damals noch einen Schadenersatz für den Krankenhausaufenthalt an die Sozialkassen zahlen(Teilungsabkommen!).

Kann mir jemand darüber Auskunft geben?

Vielen Dank!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von elnat



Gibt es bei roten Kennzeichen eine andere Verfahrensweise als bei einer normalen Haftpflichtversicherung?

Klare Antwort: Nein, die gibt es nicht.

Ein Fahrzeug mit rotem Kennzeichen unterliegt genauso dem Pflichtversicherungsgesetz, wie jedes andere Fahrzeug auch.

Und deine Ansprüche richten sich nach gesetzlichen Bestimmungen (auch die Wahl des Gutachters) und nicht nach den Vorgaben der Versicherungsgesellschaft.

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Vielen Dank für die vielen Antworten !
Ich werde mir heute einen Rechtsanwalt nehmen und auch ein unabhängiges Gutachten in Auftrag geben!
Gruß an alle!

Aber bitte einen Fachanwalt für Verkehrsrecht!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



...stand er nächsten morgen kurz vor 7 bei meinen eltern und ist (ohne zu klingeln bzw. sich anzumelden) ums haus geschlichen und wollte sich zutritt zur (verschlossenen) garage verschaffen...nachmittags stand er dann bei mir auf der arbeit auffm parkplatz und hat dort mein auto gesucht...

Das stelle ich mir bei meinen Eltern spaßig vor. 2 freilaufende Hunde, einer davon ausgebildet und 2 große Schilder am Tor.

Bei mir hat der Allianzgutachter immerhin ca. 12 Stunden vorher angerufen; "Sie wurden ja sicher bereits informiert, ich wollte nur noch die Uhrzeit festlegen, morgen um 9 dann...". Leider musste ich den Typen ranlassen, weils kein Unfall nach deutschem Recht war.

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