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Unfall Rückwärts ausparken
Hallo!
Folgender Fall: Jemand befindet sich mit dem Auto in einem Parkhaus und sucht nach einer Parklücke. Plötzlich fährt - beim Vorbeifahren - ein anderes Auto aus einer Parklücke raus.
Trotz hupen bleibt das andere Auto nicht stehen und es kommt zur Kollision (senkrecht auf die Tür).
Wer trägt die Schuld?
Das eigene Auto war bei Kollision definitiv stehend. (sieht man auch am Schaden an der Tür)
Mfg
Genesis
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11 Antworten
Der Ausparkende. (In Parkhäusern wird die Schuld trotzdem gerne mal auf 50/50 verteilt)
Zitat:
@genesis_fc schrieb am 20. November 2023 um 22:17:23 Uhr:
Trotz hupen bleibt das andere Auto nicht stehen und es kommt zur Kollision (senkrecht auf die Tür).
Bei einem Parkhaus müsste doch Schrittgeschwindigkeit herrschen. War keine Vollbremsung möglich?
Zitat:
@Magnon_ schrieb am 20. November 2023 um 22:21:41 Uhr:
Zitat:
@genesis_fc schrieb am 20. November 2023 um 22:17:23 Uhr:
Trotz hupen bleibt das andere Auto nicht stehen und es kommt zur Kollision (senkrecht auf die Tür).
Bei einem Parkhaus müsste doch Schrittgeschwindigkeit herrschen. War keine Vollbremsung möglich?
Keine Chance, die beiden Autos waren bereits fast auf gleicher Höhe als sich die Kollision anbahnte.
Ok, bei so einen Fall tragt die Schuld diejenigen, die Rückwärts aus der Parklücke kam, denke ich.
Man kann es aber nicht 100 % richtig beurteilen, da man nicht Vorort war und den Ablauf der Situation dabei war.
Aber vielleicht gibts dort im Parkhaus Kameras ... (keine Ahnung, wie die Fristen des Überschreibens der Daten ist ...)
Zitat:
@freespace49 schrieb am 20. November 2023 um 22:17:52 Uhr:
Der Ausparkende. (In Parkhäusern wird die Schuld trotzdem gerne mal auf 50/50 verteilt)
Das hat nichts mit Parkhäusern zu tun, wenn die Schuld aufgeteilt wird, dürfen beide Versicherungen die Ruckstufu g vornehmen, ist schon lukrativ, wenn wegen kleinem Schaden die Versicherung bis 18 SF Klassen zurückgestuft wird.
Und das bei beiden Versicherungen.
Da es beim Rücjkwärtsfahren eine besondere Sorgfaltspflicht gibt, dürfe nach meiner laienhaften Meinung der rückwärts ausparkende voll Schadensersatzpflichtig sein - unabhängig ob das andere Fahrzeug im Moment des Anstoßes vorwärts gefahren ist oder bereits gestanden hat. Absichtliches Herbeiführen (Autobumser) natürlich ausgenommen.
Danke für die Antworten.
Lohnt sich da einen Anwalt einzuschalten?
Definitiv.
Ja beim Rückwärts fahren muss besonderes gut versichert werden das dort keiner ist.
Bei war es genauso. 1400.-€ Schaden laut Werkstattkostenvoranschlag, kein Sachverständiger.
Versicherung gleich: Parkplatzunfall 50:50 generell.
Ohne Anwalt kämpft man auf verlorenem Posten.
Häppchenweise gab es, dank Anwalt, mehr Geld von der anderen Versicherung, bis nur noch ein kleiner Abzug wegen der Betriebsgefahr übrig blieb, dann habe ich auf eine Gerichtentscheidung verzichtet.
Der Gegner hat nichts bekommen, also für mich keine Rückstufung.
Wichtig, ich hatte gestanden.