Unfall Paragraph 7 absatz 1 was heisst das ?
Hallo erstmal ans Forum
Unzwar wollte ich erstmal sagen das ich nichts genaueres schildern kann da ich auf see arbeite und den Brief nicht in der Hand gehalten habe
Unzwar hatte ich vor eniger Zeit einen Beinah unfall. Die Frau zog aus reflex zur seite und beschädigte ihr Fahrzeug ( meiner seite ohne Grund )
Nun hat meine kleine Schwester mir gerade den Inhalt vorgelesen.
Sie erzählte mir einen Satz mit den Paragraph 7 Absatz 1 ( Betriebsgefahr )
Nun meine Frage was hat dieser Absatz zu sagen habe mir eben viel durchgelesen bin aber recht jung und versteht es nicht.
Mein Auto ist unversehrt
Was heisst das für micht in diesem schadensfall da Aussage gegen Aussage steht
Beste Antwort im Thema
1. Mit diesen Angabe kannst Du nicht erwarten, dass Du eine wirklich fundierte Antwort bekommst.
2. VERMUTLICH geht es um die Mithaftung aus der Betriebsgefahr, insoweit war das Zitat oben schon richtig: 7 StVG
3. Für die Mithaftung reicht es, dass Du die Ursache für das Ausweichen gesetzt hast. Und einfach nur so wie die Gegnerin ja nicht am Lenkrad drehen...
4. Alles andere kann man nur bewerten, wenn man mehr weiß als wir hier...
21 Antworten
Ich hasse paragraphen. So hab mein vaddi gefragt. An den unfall sind zwei kfz beteiligt einer hat schaden. Da wird ermittelt wie anteilig du und die dame schuld haben.
Alles klar Danke 😉
Dann komm ich denke ich mak davon, da man dies nicht beweisen kann da es keine zeugen gibt ( geht aus dem Brief hervor ) was meiner meinung auch völlig korrekt abgelaufen ist.
Wenn du wirklich nicht teilschuld dran hast also nicht auf ihrer spur warst hoffe ich naturlich das das für dich gut endet und nicht mit n anwalt endet.
Biste bei ihren unfall eig angehalten oder weiter gefahren ?
Zitat:
Original geschrieben von vanguardboy
Zitat:
Die Haftung des Fahrzeughalters nach § 7 StVGDer Gesetzgeber hat die Haftung des KfZ-Halters als sog. Gefährdungshaftung ausgestaltet. Das bedeutet, dass er zur Verantwortung gezogen werden kann, obwohl ihn am Unfall kein Verschulden trifft oder er nicht verkehrswidrig gehandelt hat. Allerdings hat diese Verantwortlichkeit auch Grenzen. Sie liegt dort, wo höhere Gewalt vorliegt. Ferner wird die Halterhaftung durch die Mitverursachung des anderen Fahrzeughalters eingeschränkt, den ja ebenfalls eine Betriebsgefahr trifft.
Wo stammt den dein Zitat her? Wäre nett es nächstes mal anzugeben, danke.