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Unfall mit vorläufige Versicherung (evb) UNKLAR

Themenstarteram 19. April 2013 um 10:09

hallo liebe mitglieder,

leider ist heute was schlimmes passiert :-(

also ich fange mal von ganz vorne an und versuche alles zu schildern damit weniger fragezeichen auftauchen.

vorgeschichte :

wir haben 3 pkws, alle sind bei der LVM versicherung seit anfang 2012 angemeldet auf papas namen.

ein auto (mein golf 4) hatte einen motorschaden vor einigen wochen und wurde mit maximalem verlust verkauft, abgemeldet und der versicherung telefonisch bescheid gegeben (kam noch keine bestätigung ect per post zu uns), von der zulassungstelle haben wir knapp 50€ für den golf 4 zurückbekommen, also der ist da komplett angemeldet.

daraufhin habe ich mir vor ca. 1.5 wochen ein neues auto gekauft (golf 3), war außerhalb berlion und wurde von mir auf meinen eigenen namen mit der evb gekauft und abgeholt (5 tages kennzeichen).

Habe meine Versicherung darüber telefonisch informiert, dass ich einen neuen wagen gekauft habe und eine neue evb nummer (diesmal auf den namen meines vaters) brauche um den wagen anzumeldem (mit ganz normalen berliner kennzeichen), wurde auch gegeben und angemeldet.

Gestern abend habe ich meine versicherung angerufen und gesagt, dass ich meinen neuen wagen bei den "versichern" will (halt mit unterlagen, den alten prozenten vom golf 4 ect), hatten einen termin für kommenden montag abgemacht.

Sie haben noch keine daten von meinem neuen wagen (golf 3). weder motor, kmstand, bj ect, wie gesagt der wagen wurde erstmal mit einer evb nr angemeldet,

und so viel pech wie ich habe hatte ich heute morgen einen kleinen unfall, wurde polizeilich aufgenommen und mich erstmal als "unfallverursacher" erklärt.

Jetzt meine Frage, ich wollte ja meinen neuen wagen wieder bei der gleichen Versicherung (LVM) auf die alten Prozente SF 18 mit RABATTSCHUTZ! (golf 4) anmelden, sodass wieder alle 3 PKWS dort versichert sind, aber wie schauts aus?

der neue ist ja sozusagen erstmal "vorläufig" versichert, wurden ja noch keine dokumente unterzeichnet, angebote vorbereitet ect, sitze ich jetzt auf dem Schaden?

wie wird jetzt der schaden gedeckt?

meint ihr die prozente werden von meinem alten SF 18 eingreifen (mit rabatschutz dann hoffentlich) oder werden die das seperat fordern?

ich bin echt am verzweifeln und befürchte das schlimmste, da ich auch knapp bei Kasse bin und mein Vater sauer wäre, wenn die prozente um mehr als die hälfte steigen würden ...

Ich hoffe ihr kennt euch da bißchen aus und könnt mir tips geben, der versicherung habe ich es gemeldet, er wollte mich heute abend anrufen und in ruhe sprechen, am telefon hat er noch nichts gesagt weil er gerade unterwegs war

liebe aber traurige grüße aus berlin

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18 Antworten
Themenstarteram 19. April 2013 um 10:11

p.s.: meine alten prozente liefen mit der haftpflicht sf 18 und rabatschutz, bei dem heutigen unfall gab es keine körperlichen schäden (auch nicht beim radfahrer) und auf den schaden an meinem wagen (teil bzw vollkasko) will ich auch nichts verdienen, sprich, ich wäre glücklich wenn ich nichts für die anderen zahlen müsste oder meine prozente hochgehen würden, mit dem schaden an meinem eigenen wagen verschwende ich keine gedanken ...

Zitat:

auf den schaden an meinem wagen (teil bzw vollkasko) will ich auch nichts verdienen

Da brauchst du dir keine Gedanken machen, mit der EVB hast du ja nur Haftpflicht.

Etwas verworren deine Schilderung.

Grundsätzlich ist die Versicherung zuständig,

deren EVB zum Schadenszeitpunkt beim STVA hinterlegt ist.

Gruß Cokefreak

es sei denn er hat eine vorläufige Deckung in der Kasko beantragt, dann besteht auch Kaskoversicherungsschutz ab Zulassung.

am 19. April 2013 um 11:07

In der EVB kann man auch Kasko mit versichern.

Steht dann auf der EVB mit drauf.

Wegen den SF.

Kann man jetzt geschickt einfädeln, wenn man möchte und dieses Fahrzeug als Neufahrzeug ohne SF Übernahme aus einem Vorvertrag versichern.

Somit bleiben die SF vom Vorvertrag unangetastet.

Tach,

toller Tip. Und dann? Mit SF 0, 1/2, 1 oder 2 anfangen und den doppelten oder dreifachen Beitrag zahlen?

Wenn er ein gutes Verhältnis zu seinem Versicherungsvertreter hat und der einen guten Draht zu seinen Kollegen in der Vertragsabteilung, kann die Kasko noch nachträglich mit eingeschlossen werden. Den rückwirkenden Einschluss des Rabattschutzes kann er wenigstens versuchen, könnte auch funktionieren.

Salve,

remarque

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Tach,

toller Tip. Und dann? Mit SF 0, 1/2, 1 oder 2 anfangen und den doppelten oder dreifachen Beitrag zahlen?

Wenn er ein gutes Verhältnis zu seinem Versicherungsvertreter hat und der einen guten Draht zu seinen Kollegen in der Vertragsabteilung, kann die Kasko noch nachträglich mit eingeschlossen werden. Den rückwirkenden Einschluss des Rabattschutzes kann er wenigstens versuchen, könnte auch funktionieren.

Salve,

remarque

Welcher Versicherer kauft sich bitte freiwillig einen Schaden ein? In dem Wissen eines bestehenden Schadens wird KEIN Versicherer rückwirkend einen Einschluss tätigen. Warum sollte er auch? Versicherer sind kaufmännische Betriebe und keine Wohlfahrtsvereine, was einige wohl immer wieder vergessen.

Themenstarteram 19. April 2013 um 13:46

leute leute, ich habe mich informiert gehabt wegen der kasko sache bei der evb, aber wie ich gesagt habe, ich will ja NICHTS mit der KASKO zu tun haben, der schaden an meinem pkw selbst ist mir EGAL,

es geht mir nur darum, ob meine versicherung jetzt die prozente hochflanken koennte oder die evb (vorläufige versicherung) eingreift und mit meinen alten prozenten nichts zu tun hat,

das ist für mich die wichtige frage,

das evb grundsätzlich ohne jegliche nachfrage ect nur haftpflicht ist, weis ich, reicht mir auch, denn ein kasko schaden liegt hier nicht vor

Themenstarteram 19. April 2013 um 13:49

meiner meinung nach und meiner rechersche nach (gab leider nur wenige treffer) wird die evb separat gedeckt bei einem unfall, denn die neue police oder angebot wurde ja erst noch garnicht überreicht oder unterschrieben, deswegen hoffe ich, dass die prozente von meinem alten auto nicht betroffen werden :-(

Moin,

an Deinem Auto ist lt. Deiner Aussage kein Schaden und dem Fahrradfahrer ist lt. Deiner Aussage auch nichts passiert.

Wo entstehen hier denn jetzt überhaupt Kosten??

Zitat:

Original geschrieben von dacordive

Zitat:

Original geschrieben von remarque4711

Tach,

toller Tip. Und dann? Mit SF 0, 1/2, 1 oder 2 anfangen und den doppelten oder dreifachen Beitrag zahlen?

Wenn er ein gutes Verhältnis zu seinem Versicherungsvertreter hat und der einen guten Draht zu seinen Kollegen in der Vertragsabteilung, kann die Kasko noch nachträglich mit eingeschlossen werden. Den rückwirkenden Einschluss des Rabattschutzes kann er wenigstens versuchen, könnte auch funktionieren.

Salve,

remarque

Welcher Versicherer kauft sich bitte freiwillig einen Schaden ein? In dem Wissen eines bestehenden Schadens wird KEIN Versicherer rückwirkend einen Einschluss tätigen. Warum sollte er auch? Versicherer sind kaufmännische Betriebe und keine Wohlfahrtsvereine, was einige wohl immer wieder vergessen.

Wenn es nicht ginge, würde ich es nicht schreiben. Kommt halt auf den Versicherer an.

Der TE sollte sich also mit seinem Berater in Verbindung setzen und das klären. Bestimmt erfahren wir das Ergebnis.

@sause: Vielleicht ist der Drahtesel im Eimer. In dem Falle würde sich sicher auch ein Schadenrückkauf lohnen.

Salve,

remarque

Themenstarteram 19. April 2013 um 17:41

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Moin,

an Deinem Auto ist lt. Deiner Aussage kein Schaden und dem Fahrradfahrer ist lt. Deiner Aussage auch nichts passiert.

Wo entstehen hier denn jetzt überhaupt Kosten??

Also, ich fuhr mit meinem Pkw, auf der 2ten Spur parkte ein Renault Mango. Ich hielt an um die gegenkommende Autos vorbeizulassen, nachdem es frei war schertenich aus und fuhr an dem Auto vorbei, genau in dem Moment wollte sich ein Fahrradfahrer zwischen uns durchquetschen, hat es nicht geschafft und "knallte" zuerst hinten links ( über radkasten) an dem Renault kangoo, dann bei mir hinten rechts über den radkasten.

Zu den schaeden : dem Radfahrer ist nichts passiert seelisch und körperlich, Rad hat zwar auf den ersten Blick auch nichts abbekommen ( war kein normales Fahrrad, hält die ohne normalem Lenkrad, hält die, die man im liegen Faehrt). Im Gegenteil. Ihm ging es so gut, dass er sehr frech wurde und zuerst die Schuld an dem auf der 2ten Spur parkenden Auto suchte, erst bei Eintreffen der Polizei meinte er, dass er vor mir Gefahren wäre und ich ihn beim überholen eingequetscht haette ...

An meinem Auto ist auch ne große Beule und der Lack komplett ab, aber wie gesagt, das ist mir egal bei einem 1000€ Wagen ....

Die Polizei vor Ort meinte, der Schaden befinde sich bei beiden Autos zwar hinten, also kann ich ihn nicht beim überholen erwischt haben, sonder der Radfahrer habe versucht durchzukommen, nichts desto trotz meinte er, die rAdfahrer sind Anfaelliger und haben so etwas wie "immer vorfährt"

Ich meinte okay, nächstes mal wenn ein Auto vor mir auf der zweiten Spur parkt und ich ihn überholen will, schaue ich nicht auf den Gegenverkehr, sondern nach hinten ob ein Radfahrer kommt, dann spiele ich ja jedes mal russisch Roulette , dass ein Auto mir entgegen kommt und wir einen frontanstoss haben ...

Themenstarteram 19. April 2013 um 17:54

Tut mir leid wegen den rechtschreibfehler , siehe renault mango , hält , scherten ect, liegt an der dummen autokorrektur, habe ich jetzt ausgeschaltet ...

Themenstarteram 21. April 2013 um 15:17

Keiner weitere tips? :-(

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