Unfall mit schwiegerelterns T4 Multivan! BRAUCHE NUN UNBEDINGT HILFE
Hallo!
Hab beim Ausparken einen etwas größeren Stein angerämpelt. Die seitliche Schiebetür ist nun hin. Kann ich das über meine Versicherung regeln oder muss ich das aus eigener Tasche bezahlen, der Schaden würde mich in einer kleinen Werkstatt 650 Euro Cash kosten ( Bar ! You know what i mean)
Der Bus ist in Seat´s Kiwi-Gün lackiert,also nix mit ebay oder so! AUsserdem hat die B-Säule auch was abbekommen!
Vielen Dank im vorraus!
Gruß,
Peter
16 Antworten
Nicht in Deutschland. In der Privathaftpflicht sind gemietete, geliehene und gepachtete Gegenstände ausgeschlossen.
Es sei denn, er hätte sich das Fahrzeug ohne die Erlaubnis der Schwiegereltern angeeignet.
Von diesen gemieten, geliehenen usw. Gegenständen sind z.B. fest mon. Gegenstände einer Mietwohnung ausgenommen. Wenn Du z.B. das Klo in deiner Mietwohnung abreißt, zahlt das wiederum die Haftpflicht (wenn es aus Versehen und Duseligkeit passiert)...
Grüße
Th.
Miete/Leihe/Pacht ist hier noch nicht mal das Problem. Entscheidend ist die Benzinklausel in der Privathaftpflicht, die Schäden, die beim Gebrauch eines Kfz entstehen, eindeutig vom Versicherungsschutz ausschliesst.