Unfall mit polnischem LKW

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo Leute, der Tag begann ganz normal. Auf dem Weg zur Arbeit hat mir dann ein polnischer LKW beim Spurwechsel übersehen und hat meine hintere Tür, Kotflügel, Heckschürze und Felge beschädigt.
Ich steh noch etwas neben mir. Das Ganze ärgert mich zutiefst und macht mich sauer.
Naja es ist nicht mehr zu ändern. Der Schaden ist da.

Aber ich habe ein paar Fragen. Ich hatte noch nie einen Unfall. Ich kenne die Vorgehensweise nicht. Besonders mit Fahrzeugen aus dem Ausland.

Die Polizei hat den Unfall aufgenommen. Einen Anwalt hab ich eingeschaltet und ein Gutachter hat sich das Fahrzeug angesehen und erstellt ein Gutachten. Das sendet er zu der polnischen Versicherung bzw. zu der Vertretung (da hab ich den Schaden gemeldet) in Deutschland und an meinen Anwalt.
Kann ich an dieser Stelle noch etwas tun oder ist es erstmal gut so? Den Termin beim Anwalt hab ich nächste Woche Mittwoch.
Wie lange kann es dauert bis ich das Auto reparieren lassen kann? Hat da jemand Erfahrungen mit den polnischen Versicherungen? Das nervt mich total wie der jetzt aussieht.

Jetzt was zum Schaden. Die Tür ist komplett hin. Beim Kotflügel ist auch was gedrückt wurden. Heckschürze hat’s sich erwischt und die Felge hat Kratzer. Optisch ist an der Spur keine Auffälligkeit, aber höhere Geschwindigkeiten soll ich meiden.
Bekommt man das alles wieder hin? Auch das am Kotflügel an der Tür?

Aber steht selbst. Sorry, wenn das hier etwas viel Text ist. Ich musste das mal los werden.

155 Antworten

Zitat:

@mambaela schrieb am 21. Juni 2021 um 00:12:40 Uhr:


@rsepsilon hast du das von mir zitierte Urteil gelesen? Die Nutzungsausfallentschädigung steht nur zu wenn man keinen Zugriff auf einen Zweitwagen hat.

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 21. Juni 2021 um 00:20:32 Uhr:


Darum geht es doch nicht.

Meiner Meinung nach schon. Normalerweise steht einem Geschädigten Nutzungsausfall zu wenn

kein

Zweitwagen zur Verfügung steht. Im vorliegenden Gerichtsurteil war der Sachverhalt ein anderer. Der Schädiger monierte, dass dem Geschädigten ein Zweitwagen zur Verfügung gestanden hätte und er deshalb das Recht auf Nutzungsausfall verwirkt hätte. Der Geschädigte konnte aber nachweisen, dass er Aufgrund der Nutzung des Zweitwagens durch seine Frau kein Zugriff auf diesen hatte. In unserem Fall hier hat der Geschädigte augenscheinlich der Versicherung nicht angezeigt, dass er Zugriff auf einen Zweitwagen hat. Sonst hätte er keinen Nutzungsausfall erhalten. Wenn er jetzt weitere Tage einfordert und die Versicherung auf die Idee kommt vielleicht mal genauer hinzuschauen, müsste er eventuell seinen erhaltenen Nutzungsausfall wieder zurückzahlen. Deshalb mein Hinweis weiter oben, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Warum hast du nicht einen Ersatzwagen genommen, wenn du solche Logistikprobleme hattest. Hat

@Rasanty

ja auch schon treffend bemerkt. Die Versicherung hätte den bezahlt und gut. Oder bekommt da einer den Hals nicht voll und versucht die Versicherung über den Tisch zu ziehen?

Das ist ja schlimm mit den Amateurjuristen hier.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 21. Juni 2021 um 06:56:38 Uhr:


... Den Zeitraum beziffert der Gutachter, nicht die tatsächliche Reparaturdauer. ...

Das ist schlicht und einfach falsch. Der Gutachter prognostiziert die voraussichtliche Reparaturdauer, nicht mehr und nicht weniger. Maßgeblich ist aber die tatsächlich erforderliche Reparaturdauer. Deshalb vermerken die Sachverständigen sogar regelmäßig im Gutachten, dass die Einschätzung der Reparaturdauer vorläufig ist und die tatsächliche Reparaturdauer durch Faktoren beeinflusst werden kann, die sich der Kenntnis des Sachverständigen entziehen.

Zitat:

@Rasanty schrieb am 21. Juni 2021 um 06:56:38 Uhr:


Nochmal: Man kan die Abrechnungsart nicht mischen, entweder alles fiktiv, also nach Gutachten oder alles nach Rechnungen.

Auch das ist falsch und wird durch Wiederholung nicht richtiger. Es kann sogar in einzelnen Schadenspositionen "gemischt" werden. Z. B. Abrechnung des Sachschadens auf Gutachtenbasis (ohne MWSt.) und tatsächliche Durchführung einer Teilreparatur. Dann hat der Schädiger von den (tatsächlich nachweisbaren) Kosten der Teilreparatur die Umsatzsteuer zu erstatten.

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 21. Juni 2021 um 07:51:00 Uhr:


... Normalerweise steht einem Geschädigten Nutzungsausfall zu wenn kein Zweitwagen zur Verfügung steht. ...

Nein, Nutzungsausfallentschädigung steht dem Geschädigten zu, weil er das beschädigte Fahrzeug nicht nutzen konnte. Ob und in welchem Umfang er es in der Zeit wirklich genutzt hätte, spielt zunächst einmal keine Rolle. Und die Nutzungsausfallentschädigung umfasst zwei Komponenten, einmal die Entschädigung für die entgangene Nutzungs

möglichkeit

und zum anderen die Entschädigung für die anteiligen Fahrzeugkosten, die in der Zeit der Nichtnutzbarkeit weiter laufen, die sog. Vorhaltekosten. Die Vorhaltekosten sind immer zu entschädigen. Der entgangene Nutzungsvorteil entfällt nur in wenigen Sonderfällen, z. B. wenn jemand einen Fuhrpark unterhält, aus dem nie alle Fahrzeuge gleichzeitig genutzt werden. Dann hat er in der Gesamtschau keinen Nutzungsausfall, weil eben immer irgendein Fahrzeug nicht genutzt wird. Das gilt aber nicht, wenn ein Fahrzeug der Ehefrau genutzt wird, das dann eben dieser nicht zur Nutzung Verfügung steht. Und genau so hat das auch das Oberlandesgericht München entschieden.

Das liest sich z.B. hier

"Wann erhalte ich Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall? - VINQO" https://www.vinqo.de/.../?...

aber anders und unterstützt eher meine Meinung.

"Ein Ersatz des Nutzungsausfalls entfällt jedoch, wenn dieser nicht zu einer „fühlbaren wirtschaftlichen Beeinträchtigung“ führt. Hierfür muss grundsätzlich ein potentieller Nutzungswille und eine Nutzungsmöglichkeit bestehen. Diese entfallen beispielsweise jedoch, wenn:

-dem Geschädigten ein Zweitfahrzeug gehört, dass er nutzen kann.
-der Geschädigte den Wagen nicht nutzen kann, weil er zu verletzt zum Autofahren ist.
-der Geschädigte den Wagen nicht nutzen will, weil er sich beispielsweise im Urlaub ist.

Die Rechtsprechung hat diese Ausnahmen etabliert, weil in diesen Fällen die Nichtnutzbarkeit für den Geschädigten „nicht fühlbar“ ist."

In dem Moment wo er das Auto seiner Frau nutzte verwirkte er das Recht auf Nutzungsausfall. Da interessiert es keinen, ob er dabei Schwierigkeiten hatte. Alle Quellen die ich gefunden habe unterstützen übrigens diese Aussage. Auch seine Aussage, die Versicherung könnte durch den anderen Namen seiner Frau keinen Zusammenhang zu ihm herstellen (Zweitwagen), hat für mich ein "Geschmäckle". Er soll froh sein, dass die Versicherung alles so beglichen hat und auf den Rest verzichten. Nur um diese Frage geht es hier.

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Zitat:

@rsepsilon schrieb am 21. Juni 2021 um 08:53:06 Uhr:


Das ist ja schlimm mit den Amateurjuristen hier.

Stimmt, sehe ich auch so.

Man kann immer noch nicht mischen. Bestandteile der im Gutachten aufgeführten Positionen werden nur dann erstattet wenn sie, wie zum Beispiel die Verbringungskosten in eine Lackiererei tatsächlich anfallen. Mehrwertsteuer ist kein Teil des Schadens und wird auch nur dann erstattet wenn sie gezahlt werden muss. Das hat aber nichts mit dem Mischen, also der kombinierten Abrechnungsmethode zu tun.

Edit

Zitat:

@schlambambomil schrieb am 21. Juni 2021 um 09:38:24 Uhr:


... Diese entfallen beispielsweise jedoch, wenn:
-dem Geschädigten ein Zweitfahrzeug gehört, dass er nutzen kann.
-der Geschädigte den Wagen nicht nutzen kann, weil er zu verletzt zum Autofahren ist.
-der Geschädigte den Wagen nicht nutzen will, weil er sich beispielsweise im Urlaub ist.

Ja, das sind im wesentlichen die Sonderfälle. Die liegen hier aber nicht vor, auch der erste Fall nicht. Er besitzt nicht mehrere selbstgenutzte Fahrzeuge, von denen naturgemäß immer nur eines genutzt werden kann. Er durfte freundlicherweise das Fahrzeug der Ehefrau nutzen, das diese ansonsten nutzt und in dieser Zeit nicht nutzen konnte. Vernünftige Versicherungen kommen übrigens gar nicht auf solche Ideen. Die laufen nämlich Gefahr, dass es im Ergebnis teurer wird, weil er sich dann eben von der Ehefrau die Fahrzeugüberlassung in Rechnung stellen lässt. Das wäre dann sogar bis zur Höhe der vergleichbaren gewerblichen Mietwagenkosten erstattungsfähig.

Ich zitiere mal:

"Die Geschädigten sollten gut abwägen, ob sie sich vom Versicherer einen Mietwagen stellen lassen oder die Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen. Die Entschädigung fällt häufig höher aus als die Mietwagenkosten. Der Geschädigte kann das Entschädigungsgeld zu seiner freien Verfügung, also auch für einen Urlaub oder eine Anschaffung, einsetzen. Stehen ihm etwa öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung, kann er diese zur Überbrückung der Reparaturzeit nutzen. Ein Mietwagen scheint dann wenig sinnvoll. Welches die bessere Wahl ist, kann der Betroffene je nach persönlicher Vorliebe entscheiden."

Zitat:

@spomke85 schrieb am 20. Juni 2021 um 20:29:57 Uhr:


In der Zeit musste ich unseren Zweitwagen intensiver nutzen und es war alles sehr umständlich sich einen Wagen zu teilen.

Er hatte die Wahl und hat sich dann gehen den Mietwagen entschieden. Aber jetzt hier darüber jammern, dass alles so umständlich war. Wenn er mit den gleichen Argumenten bei der Versicherung vorspricht dann Mahlzeit. Ich sage nur die falsche Entscheidung getroffen. Aber was tut man nicht alles für den nächsten Urlaub.

PS: Das ist eigentlich das, was mich die ganze Zeit ärgert.

Er hatte die Wahl und hat sich dann gehen den Mietwagen entschieden. Aber jetzt hier darüber jammern, dass alles so umständlich war. Wenn er mit den gleichen Argumenten bei der Versicherung vorspricht dann Mahlzeit. Ich sage nur die falsche Entscheidung getroffen. Aber was tut man nicht alles für den nächsten Urlaub.

PS: Das ist eigentlich das, was mich die ganze Zeit ärgert.

Wer bist du eigentlich mir so etwas zu unterstellen? Kennst du mich? Ich habe es nicht nötig mir auf diese Weise meinen Urlaub zu finanzieren.
Echt schwache Worte von dir und zeugen von eigener Unzufriedenheit. Komm mit dir selber klar.

Ich bin hier raus. Das führt hier zu gar nichts mehr.

Ich kenne dich nicht persönlich, aber genau das ist das Problem. Ich kann mir nur ein Bild über dich über deine hier getätigten Aussagen bilden. Deine Aussagen suggerierten diesen Eindruck. Nennt man Reflexion. Wenn du keinen falschen Eindruck von dir beim Gegenüber erzeugen willst musst du eben vorher überlegen was du schreibst und wie du es schreibst. Sollte mein Eindruck falsch sein entschuldige ich mich natürlich. Überlege aber gerade, welche meiner Worte dich zur Überzeugung kommen lassen ich wäre unzufrieden... 😁

PS: Übrigens hast du oben nach Meinungen gefragt. Aber wenn einem dann die andere Meinung nicht passt...

PPS: Da der TE eh raus ist bin ich es auch.

Mal wieder haben wir nur Pech mit dem Auto. Meine Frau stand auf dem Parkplatz und da hat jemand einen Schaden verursacht.
Keine Ahnung wer das war. Wie kann man so Kacke sein und einfach abhauen?

Die Frage ist jetzt wie aufwändig die Reparatur ist? Die Tür wurde ja erst neu lackiert.
Muss man da jetzt wieder die ganze Tür machen?

Jepp. Die Beule geht mit Smartrepair raus. Die Lackierung erscheint mit irreparabel. Man kann zwar beilackeiren. Das haut aber nie zu 100% hin und wenn doch ist das so teuer wie eine Lackierung den ganzen Tür.

Kleiner Tipp. Ich vermeide es nebeneinander zu parken und stelle mich auf dem Supermarkt in die äußerste Ecke.

Die Beule ist wirklich sehr klein. Dieser Schlag an sich ist auch nicht groß von der Fläche her. Etwa 0,8 cm lang. Meinst du nicht, dass man das locker hinbekommt? Hab im Moment keine Zeit zum Lacker zu fahren.

Sonst parkt sie immer am Ende des Parkplatzes. Aber es war eben sehr voll und hat sich extra. Eben ein gutes Auto gestellt. Hab ich ihr immer gesagt. NIE neben Schrottkisten parken.

Ja, die A...löcher, die sich ihrer Verantwortung entziehen, nehmen immer mehr zu.
Meine Frau versucht auch immer abseits zu parken und einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Doch das scheint manche magisch anzuziehen und zu veranlassen, ganz dicht neben unserem Fahrzeug zu parken. Verstehe Einer, was in manchen Köpfen vorgeht.

So wie ich das anhand der Bilder beurteile bekommt man das schon hin, aber wahrscheinlich nicht perfekt. Genaueres wird Dir ein Smart Repair Betrieb sagen können.

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