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Unfall mit NOS!

Themenstarteram 11. August 2002 um 12:18

hallo,

was passiert wenn man einen unfall baut und der tüv hat herausgefunden dass eine Lachgaseinspritzung drin ist!

zahlt die versicherung da noch?

danke

sRdItEcH

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40 Antworten

@sRdItEcH

Eindeutig nein , da dann ein Fahrzeug mit nicht vorhandener Betriebserlaubniss bewegt wurde .

Brauchst dann unter Umständen ein mächtiges Sparkonto , fliegst aus der Versicherung und andere können sich dann weigern dich aufzunehmen .

Themenstarteram 11. August 2002 um 19:53

und kann man das nicht so machen:

lachgaseinspritzung einbauen, aber keine nos-flasche!

eine nos-flasche kommt ja nur bei vw-treffen bzw. rennen rein (abgesperrte plätze!)

@sRdItEcH

Dann fiele es nicht ganz so schnell auf . Das Prob nur , man kann schlecht vorher festlegen wie ein Unfall aussehen wird und ob der Wagen nich irgendwo zur Begutachtung landet . Zum Treffen ohne Flasche is ja auch schlecht . Es reicht ja schon sie mitzuführen und die Vorrichtung für sie zu haben .

Und mal ganz ehrlich . Nur aufm Treffen benutzen ? ;)

@Boetti

Hallo,

und wie sieht das mit nachgeruesteten Xenon-Scheinwerfern ohne TUV aus?

-Ich meine ohne Reinigungsanlage,aut. Hoehenverstellung,etc.

Ist man da auch so rigoros?

 

Gruss

Roro9

@roro

sicherlich, denn du könntest ja z.b. aufgrund der höhenverstellung jemanden geblendet haben, der dir dann frontal reinfährt, selbst wenns auf deiner spur passiert, solltest du die hauptschuld bekommen!!!

also möglichst alles nur mit ABE oder TÜV...

Zu der Frage mit der Lachgaseinspritzung von vorhin:

Du kriegst Dein NOS eingetragen, mit der Auflage(!!!), daß die Flasche im Straßenverkehr ohne Druck, sprich leer ist.

Das kann ich dir sagen ob die Versicherung zahlt oder nicht.

Sie wird nicht zahlen, aber dafür wird sie dich quer über die Motorhaube legen und dich frontal in den A*sch Fi*ken

hmm frontal hinten rein? widerspricht sich das denn nicht? *g* Lassen wir das jetzt mal so im Raum stehen.

Jedenfalls isses so, wenn irgendein Teil an deinem Auto nicht zugelassen ist (d.h. wenns nicht der stvzo entspricht, auch wenns vom TÜV eingetragen ist, das is egal), erlischt die Betriebserlaubnis des Autos. Und wenn du damit nen Unfall baust, kann sich die Versicherung grundsätzlich weigern was zu zahlen weil das Auto ja keine Betriebserlaubnis hatte und demnach gar nicht hätte bewegt werden dürfen...

Das stimmt so nicht ganz - die Versicherung heisst ja schliesslich HaftPFLICHT, d.h. Deine Versicherung zahlt (bis zur vertraglich festgelegten Höchstsumme) alle Schäden, die durch den Betrieb Deines Fahrzeuges (egal ob zulässig, oder nicht) entstehen.

Allerdings gibt es da noch das Zauberwort "Regress".

Denn das, was Deine Versicherung an den Geschädigten gezahlt hat, wird sie sich dann von Dir wiederholen, wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, dass Dein Auto den TÜV-Vorschriften entsprochen hat.

Wenn man z.B. durch die eigene Dummheit einen Dipl-Ing und Familienvater zum Pflegefall gemacht hat, kommen da schnell einige Milliönchen zusammen - und das eigene Leben ist für immer und ewig versaut.

Also: Alles eintragen lassen!

Falls das nicht geht: Finger weg!

ich meine irgendwo gelesen zu haben, das die Montage einer NOS Anlage erlaubt ist, aber nicht deren Beutzung im öffentlich Straßenverkehrs! Somit muss dir nachgewisen werden, das du beim Unfall diese NOS genutzt hast!

am 5. Januar 2003 um 13:32

@hyperman

Ich glaube, es ist umgekehrt: Du musst nachweisen, dass Du die Anlage NICHT benutzt hast.

Guß

Mike

am 9. Januar 2003 um 15:15

Einbau erlaubt!

 

Richtig du musst nachweisen das du die NOS zum Unfallzeitpunkt nicht benutzt hast! aber wer macht sowas in der Stadt schon?!?! Wenn du dir eine Nos einbaust muss dies wie alles was du einbaust völlig funktionsfähig sein du darfst sie halt nur nicht benutzen ...eigendlich!!

am 18. Januar 2003 um 0:40

Also, wie ja schon ein paar gesagt haben, ist es richtig, dass du nur die Flasche nicht im Innern mitführen darfst, wegen der Gesetzeslage in Sachen Rauschmittel, wo drunter auch Lachgas fällt. Theoretisch wäre es eigentlich möglich die Flasche außen anzubringen, aber das ist jetzt nur son Gedankengang. Auf jeden Fall kann dir keiner was anhängen, wenn du nur die Düsen und den ganzen Kram eingebaut hast, so. Dann gibts natürlich noch die Möglichkeit einer spez. Abnahme, bei unser aller Freund TÜV, die kostet aber dann mindestens 2, 3 wenn nicht noch mehr Tausend Euro. Deswegen bleibt das denke ich mal außen vor. Wirst dich wohl damit mit abfinden müssen, keinen Unfall mit Lachgas zu bauen! Oder du setzt auf "Octane Booster", hab das Zeug zwar noch nicht getestet, aber im Netz steht, dass man damit ganz tolle Sachen machen kann. Such einfach mal bei google.de danach.

Ansonsten wünsch ich dir noch viel Spaß mit deiner Lachgaseinspritzung.

PS: Ich hab das gleiche Problem.

MfG

am 7. März 2003 um 10:52

Ja Leute eure Aussagen stimmenur zum Teil denn die Haftpflichtversicherung muß zahlen und kann wie Ihr richtig sagt Geld vom Schädiger (der Auto mit NOS zb. gefahren hat) zurückholen aber (!!!) nur bis zu einer bestimmten höhe und das sind glaube ich 10000 DM oder 10000 Euro bin mir da nicht sicher !Man kann also nicht unbegrenzt zurückholen evtl. Millionen oder sowas das ist Risiko der Haftpflichtversicherung.Was allerdings gerichtlich an Strafe rauskommt kommt natürlich obendrauf !

Gruß Markus

(Versicherungskaufmann)

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