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Unfall mit Golf 4, Bagatellschaden oder etwas für ein Kurzgutachten?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 2. Mai 2021 um 16:23

Ich hatte am Samstag einen unverschuldeten Unfall. Mir wurde die Vorfahrt genommen. Er hatte ein Stopschild, hat wohl gehalten aber mir dennoch die Vorfahrt genommen. Dabei haben wir uns vorne Links und hinten links an seinem Heck getroffen. Ausweichen war nicht möglich und mehr als eine Vollbremsung ging nicht. Ich habe einen Fahrschullehrer als Zeugen welcher mit seinem Fahrschulwagen direkt hinter dem Unfallgegner war und den Sachverhalt bestätigt. Auch die Polizei ist der Ansicht es wäre das Verschulden des Unfallgegners. Dieser sieht den Sachverhalt anders bzw gibt die Schuld nicht zuuns behauptet ich wäre ihm voll reingefahren. Wird wohl noch komplizierter das zu klären.

Unabhängig davon, woran erkenne ich einen Bagatellschaden und einen Schaden wo mir ein Gutachter zusteht? Der Kotflügel ist verbeult und ein wenig am Stoßfänger verschrammt. Spaltmaße erkenne ich jetzt nicht.

Baujahr 2000

Golf 4 1.4 16v

235.000 gelaufen

Was kostet grob der Tausch vom Kotflügel und ggfl die Reperatur des Stoßfänger?

Hab mal ein Bild angehangen als grobe Orientierung. Ist das noch eine Bagatelle für wenige hundert Euro oder in dem Fall schon mehr?

Vielleicht hat jemand eine Idee. Ansonsten fahre ich Montag zu einer Werkstatt und hole mir bloß einen Kostenvoranschlag und reiche den ein. :)

Liebe Grüße

Unfallschaden 1
Unfallschaden 2
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49 Antworten

Und da steht ganz klar drin das es zu einer Beweissicherung verwendet werden kann.

 

Nur lese ich da nicht von muss anerkannt werden

Besser einen nutzbaren Beweis zu haben als gar keinen. Spricht also absolut nichts dagegen sich eine Dashcam einzubauen, eher im Gegenteil.

Zitat:

@Interessierter1 schrieb am 25. Juni 2021 um 18:21:03 Uhr:

genau..... !

Der "Jan 565" soll das BGH-Urteil verlinken.

Dann weiss man, was tatsächlich Sache ist.

erzählt (und nacherzählt...und nochmals nacherzählt) ist schnell was......

Aber mit der Genauigkeit/Korrektheit beim Nacherzählen haben doch recht viele Leute Mühe.

MFG

 

@Tom1182 schrieb am 25. Juni 2021 um 17:50:26 Uhr:

Kannst du mir das BGH urteil verlinken?

[/quote

3 sekunden google zu schwer?

https://www.anwalt.de/.../...am-aufnahmen-als-beweismittel_182180.html

Zählt nicht für jeden Fall, aber für alle wo es um mehr geht!

@Jan565

 

Nein ich beherrsche Google, nur es heißt das es verwertet werden kann aber nicht das es verwertet werden muss somit gibt es keine Generelle Nutzungspflicht.

Pflicht sowieso nicht.

Aber besser können und sowas haben als nichts. Angrnommen, wenn an der Ampel dir einer Rückwärts vor den Grill fährt und der Verursacher noch einen Zeugen dabei hat und bestätigt das du denen vorwärts deren PKW hinten reingefahren bist, dann hättest du theoretisch verloren. Komisch, ist aber so.

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