Unfall mit gebrochener Hinterachse

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Bitte, um Hilfe:
Ich fuhr mit einem BMW 1, 4 Jahre alt mit ca. 15km/h in Richtung Parkplatz Eingang und als 3/4 von meinem BMW 1 auf den Gehweg war, trifft ein BMW 5, 15 Jahre alt, mein rechten hinteren Rad und bricht so meine BMW 1 Hinterachse. Ich habe gar nichts gesehen. Ich bin sofort ca. 2 Meter nach dem Stoß mit dem BMW 5 in seine Fahrrichtung nach vorne gestoßen worden, sodass das vordere Teil meines BMW 1 sich nach rechts gebogen hat. Mein BMW 1 hat angefangen sich schnell um ca. 60° links einer Wand zu nähern. Um den gefährlichen Anstoß mit der Wand zu vermeiden, habe ich stark den Lenkrad meines BMW 1 nach rechts gezogen und nach ca. 3 Meter, hat sich mein BMW 1 in einen Halbkreis gedreht. Als sich der linke Vorderrad gegen einen Pfosten gestoßen hat, hielt der BMW 1 an.
Alle Zeugen sagten zur Polizei, dass der BMW 5 über 60km/h beim Anstoß hatte.
Kann man die Geschwindigkeit, nach der Beschädigung meines BMW 1 und die Original Fotos bestimmen?

18 Antworten

Das hilft aber alles nicht. Der Unfallverusacher ist derjenige der sich in den Verkehr anschließt, nicht derjenige der bereits drin war.

Das soll hier wohl ein Thread werden der Dir das sagt was du hören möchtest oder?
Es ist Fakt das hier ein wenig falsch gelaufen ist und es wohl nicht so gut für dich ausschaut.
Eine Absolution wird es hier nicht für dich geben.
Selbst wenn wir dir alle beipflichten, dich verstehen und sagen würden: "Du hast Recht und der andere Schuld", bringt dir das genau NULL.
Hier wird nach Gesetz (und anderen Vorschriften) durch die entsprechenden Stellen geurteilt, wie das in etwa aussehen wird beschreiben schon einige Vorredner.
Sei einfach froh das keiner Person etwas passiert ist und beim monetären Schaden nimm dir einen Anwalt wenn du willst und lass es klären.

Sorry, aber ich kann dir keine "warmen" Worte bei der Sachlage schreiben.

Trotz allem.... viel Erfolg.

Zitat:

@ti_comp schrieb am 20. Oktober 2016 um 22:02:40 Uhr:


Wenn der Unfallgegner Vohrfahrt hatte, wird er höchstens eine Teilschuld bekommen - die Wahrscheinlich nicht mal hoch ausfällt.

Da du ihm die Vohrfahrt genommen hast bleibt die Hauptschuld an dir hängen.
Somit kannst du einen Rechtsstreit anzetteln mit Gutachter und allem drum und dran, aber ausser Ärger hast du nichts davon.

Richtig gesagt, besonders wenn der Gutachter auf die Seite von Unfallgegner ist und macht den Gutachten mit falsche Daten!

Zitat:

@tom535i schrieb am 21. Oktober 2016 um 22:52:37 Uhr:


Mir sagen die Fotos ich kaufe wieder einen 5er 🙂

Aber Beileid, zum Glück niemand verletzt!

haha xD

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