Unfall mit dem Auto meines Bruders!!!

Audi A6 C5/4B

Hallo Leute, ich weiß nicht was ich machen soll! Bin heute mit dem Auto meines Bruders gefahren und es hat auf dem Bauhausparkplatz kräftig gescheppert! Von links kam ein knapp 2 Jahre junger Porsche Targa 4. Ich konnte nicht mehr bremsen und es hat geknallt! Der Porschefahrer, ein Steuerberater behauptet, dass ich zu schnell gefahren sei und er nur im Schrittempo! Desweiteren hat er einen Zeugen gefunden der für Ihn aussagen wolle, dass ich zu schnell unterwegs gewesen sei!

 

Die polizisten meinten, dass er eindeutig der Unfallverursacher ist, weil er mir die Vorfahrt gewähren musste. Währe er wircklich im Schrittempo gefahren, hätte er noch bremsen bzw ausweichen können! Der Porsche kam aus dem Nichts! Der Parkplatz war richtig voll und da waren viele Autos unterwegs. Ich hatte auch kein platz gehabt den Omega zu beschleunoigen.

 

Der Porsche ist ein Firmenwagen und der Herr meinte, dass er eine Rechtsanwaltenbüro für den Fall beauftragen möchte!

 

Was würdet Ihr auf meiner Stelle jetzt machen?

Beste Antwort im Thema

Ich habe an keiner Stelle behauptet, dass du Schuld hast. Ich habe nur versucht, dir zu helfen und gesagt, wie's ausschaut. Wenn dir die Antwort nicht passt kann ich nichts dafür, ich bin nicht die Judikative!

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Zitat:

Original geschrieben von cyber-alf


da können die Schilder hintackern wie sie wollen mit Hinweis auf die StVO

es ist so wie schon swallerius schrieb---Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme

Gruß

cyber-alf

Falsch, das ist leider ein Irrglaube. Solange der Parkplatz öffentlich zugänglich ist, also z.B. ein Supermarkt, gilt dort ebenfalls die STVO.

Wiederum gilt die STVO nicht auf privaten (Firmen-)parkplätzen, selbst mit Schild.

Zitat:

Original geschrieben von risker



Zitat:

Original geschrieben von cyber-alf


da können die Schilder hintackern wie sie wollen mit Hinweis auf die StVO

es ist so wie schon swallerius schrieb---Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme

Gruß

cyber-alf

Falsch, das ist leider ein Irrglaube. Solange der Parkplatz öffentlich zugänglich ist, also z.B. ein Supermarkt, gilt dort ebenfalls die STVO.

...//...

Ich glaube es gab da ein Präzedenzurteil welches das relativiert hat und grundsätzlich gegeseitige Rücksichtsnahme über allgemeine Regeln schob.

So sicher ist meist gar nichts und die Richter der unteren Gerichte sind manchmal auch sehr spezielle "Spaßvögel" 😉

http://www.verkehrslexikon.de/Module/ParkPlatzVU.php

Zitat:

Original geschrieben von Ivan_777



Zitat:

Original geschrieben von maody66


Genau so, wie ich es schrieb.

Oder Gegenfrage: was genau hast Du daran nicht verstanden?

was an der Gescichte so Merkwürdig sein soll? Ich finde die Situation total schrecklich! Die geschchte stinkt von jeder Seite, aber nun ist es passiert!

Wenn sie denn wahr ist, die Geschichte, kann ich das ansatzweise nachvollziehen. Wenn....

So ist sie aber zumindest merkwürdig und -um Dich zu zitieren- stinkt von jeder Seite.

Nix für ungut und guten Rutsch!

Kenne ich auch so
Wer schon gestanden hat, der hat immer recht gute Karten. Das sind bis jetzt meine Erfahrungen.
Im November, ist mir jemand rückwärts gegen das Rad des Caddys gefahren. Ich stand bereits. Versicherung zahlt ohne zu zucken.

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Ein Arbeitskollege hatte letztens einen Unfall auf einem Parkplatz von einem Autohof Nähe Braunschweig.
Polizei wurde geholt und die Schuld wurde letztendlich 50/50 verteilt! Wer wem reingefahren ist, war egal.
Das wäre allerdings der schlimmste Fall für dich. 50% sind aber auch ok würde ich sagen.
Gruß, Thomas

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