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Unfall mit Bus
Hallo,
schaut euch doch Mal bitte unten anhängende Skizze an und beurteilt diesen Unfall mal. Ich will keine rechtsverbindlichen Aussagen (geht ja hier auch nicht) sondern einfach mal die Meinung anderer Autofahrer dazuhören. Sprich ob ihr es genauso seht wie ich oder ob ich vielleicht ganz falsch liege.
Ich habe nach der Arbeit noch einen Arbeitskollegen am Bahnhof abgesetzt. Als ich dann vom Bahnhof runterfahren wollte, musste ich an einem dort stehenden Bus vorbei. (Es ist eine Haltestelle am Kreisel) Bei der Einfahrt auf den Bahnhofsvorplatz kam gerade BUS 2 an, weswegen BUS 1 nach vorne rückte und dort wieder verweilte. Laut Fahrer wartete er dadrauf rausgelassen zu werden. Dabei kam in der ganzen Zeit, die ich vom Bahnhofseingang zum Bus brauchte nur ein Fahrzeug am Bus vorbei. Um nicht zu nahe am Bus zu fahren (man ist ja vorsichtig) habe ich etwas Abstand gelassen und bin mit ca. 1/3 meines Fahrzeuges auf dem Sperrstreifen gefahren. Als meine Fahrertür auf Höhe der rechten Vorderseite des Busses war, fuhr dieser plötzlich los. Da ich nur rollte stand ich noch vor dem Zusammenprall und hab (dooferweise in Panik durch Winken)versucht den Busfahrer auf mich aufmerksam zu machen. Dieser schaute jedoch laut eigener Aussage nur in den linken Aussenspiegel. Sowohl vor dem Anfahren als auch nach dem Anfahren. Polizei gibt mir die Schuld, da ich einen Sperrstreifen befahren habe und der Busfahrer nicht mit etwas von rechts rechnen musste. Meiner Meinung nach ist das Humbug, da 1. genug Platz da war um auch ohne den Sperrstreifen zu überfahren rauszukommen und 2. auch Fussgänger und Zweiradfahrer jederzeit aus dieser Richtung kommen konnten. Wie seht ihr das? Gibt es eine Chance auf Teilschuld?
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Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von tobyps
...hat der Linienbus Vorfahrt...
DAS steht so wo?!
von vorrang oder gar vorfahrt ist dort nirgends die rede! nur das ihnen das abfahren zu ermöglichen ist...und selbst wenn der bus vorrang oder gar vorfahrt hätte, darf er sich diese nicht erzwingen!
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179 Antworten
Ich kann mich ja irren, aber in meinen Augen zählt diese Vorfahrt aber nicht, da der Bust stand und auch nicht ersichtlich war das er losfahren würde. Ich war immerhin schon vor dem Bus als dieser anfuhr. Das zählt dann in meinen Augen eher zu Vorfahrt erzwungen.
Zitat:
Original geschrieben von redactros
Zitat:
Original geschrieben von Moers75
Wobei die hier entscheidende Frage sein dürfte ob die Busspur/Haltestelle zur Vorfahrtsstraße gehört oder nicht. Wenn ja hast du dem Bus die Vorfahrt genommen, dann spielt es keine Rolle ob auf der Sperrfläche oder der normalen Fahrbahn. Wenn du standst aber eben mit Mitschuld des Busfahrers.
1. Die Strasse ist durch eine gestrichelte Linie vom Bahnhofsvorplatz getrennt .
2. Das Vorfahrt achten Schild steht an der Linie .
3. Die Bushaltestelle ist nicht optisch vom Bahnhofsvorplatz abgetrennt , das heißt
für mich , das die Haltestelle zum Bahnhofvorplatz gehört und ohne Schilder
rechts vor links gilt .
Was wäre , wenn da noch ein Radfahrer direkt an der Sperrfläche gefahren wär ?
1. Was wäre wenn ist raus = Fahrrad zählt nicht!
2. Bin ich der Meinung, dass hier der KOM Vorfahrt hat.
Begründung: aus meiner Sicht, jedenfalls so wie ich es kenne, gehört die Bushaltestelle als "anderer Straßenteil" iSd Gesetzes zur Bundessasse und es besteht Vorrang ggü dem vom Busplatz kommenden TE.
Zitat:
Ich habe mit LKW neben einer Sperrfläche geparkt . Darf ja keiner darauf
parken . Als ich wieder losfahren wollte , stand einer im " toten Winkel "
den ich logischerweise nichtmal gesehen habe . Mit meinem Radkranz
erstmal die halbe Seite eingedrückt . Was glaubt ihr , von wem die
junge Polizeibeamtin 35 Euronen habe wollte ? Richtig : von mir .
Begründung : Nur weil jemand auf einer Sperrfl . verbotener Weise steht
brauch ich ihn nicht gleich anfahren .
redactros
Das Beispiel zählt hier wohl auch nicht, da der TE ja fuhr und nicht einfach nur stand!
Das beispiel mit dem Fahrrads ist ja nur auf die Aussage der Polizei bezogen, das der Busfahrer ja gar nocht gucken musste da er ja nicht damit rechnen muss das aus dieser Richtung was kommt. Das stimmt einfach nicht. Allerdings sind die ja auch trotz ausführlicher Beschreibung meinerseits und auch von Seite des Bufahrers davon ausgegangen das ich den Bus rechts überholt habe als dieser aus der gleichen Richtung wie ich kam.
Die Sache mit der Vorfahrt seh ich geteilter Meinung. Ich bin mir nicht sicher ob die Bushaltestelle in dem Fall wirklich zur Strasse gehört. Allerdings ist es meiner Meinung nach auch ganz egal wer von uns jetzt Vorfahrt hatte. Als ich vor dem Bus war stand dieser noch. Als er anfuhr stand ich. Als er losfuhr hab ich gebremst und stand somit vor dem Bus. Selbst wenn er Vorfahrt hat, kann er doch nicht losfahren wenn sich vor ihm noch jemand befindet. Und da er schlichtweg auch laut eigener Aussage verpennt hat sich zu vergewissern ob vor seinem Fahrzeug alles frei ist ist es überhaupt erst zum Unfall gekommen.
In ein erstes Beratungsgespräch mit einem kompetenten Verkehrsjuristen
würde ich selber auf alle Fälle investieren . Nicht immer , aber in diesem
Fall schon .
Macht sowas denn Sinn, wenn die Versicherung sich noch nicht gemeldet hat? Dachte eigentlich ich müsste abwarten was die jetzt erstmal sagen und machen. Hab halt überhaupt keine Ahnung von sowas (erster Unfall) und in meiner Familie und im Bekanntenkreis gibts auch keinen den ich fragen kann.
Da rufts Du bei einem Anwalt für Verkehrsrecht an und fragst was
eine Erstberatung kostet . Ich schätze max. 150 € .
Gewinnen oder verlieren .
Und wenn Du gewonnen hast , kann Dein Anwalt auch die 35€ von
der Polizei anfordern .;)
Zitat:
Original geschrieben von redactros
Und wenn Du gewonnen hast , kann Dein Anwalt auch die 35€ von
der Polizei anfordern .;)
Nein, kann er nicht! Mit der Zahlung des Verwarngeldes ist der Verwaltungsakt abgeschlossen.
(PS: es gibt gaaaaaanz wenige Ausnahmen wo es möglich wäre, aber darauf geh ich hier nicht ein)
Zitat:
Original geschrieben von rabbit1988
Die 35 € habe ich bezahlt
aus der HP eines Rechtsanwaltes:
"Noch wichtiger ist: Kein Verwarnungsgeld bezahlen, wenn Sie nicht vollkommen sicher sind, den Unfall schuldhaft (mit)verursacht zu haben, und das kann sehr schwierig zu beurteilen sein. Damit eine Verwarnung wirksam ist, müssen Sie sich mit ihr einverstanden erklären. Deshalb kann in der Zahlung eines Verwarnungsgeldes - im Gegensatz zum Schweigen - durchaus ein Schuldeingeständnis gesehen werden."
(Quelle: http://www.ra-luettel.de/8.html)
Zitat:
Original geschrieben von Smartie67
Andererseits hätte auch der Ford-Fahrer ein klein wenig mitdenken können. Wer klug ist, schaut was der Busfahrer macht und wohin der sieht... da hätte man schon merken können, dass er gleich losfahren will.
--> 80% Bus 20% PKW
Wenn man allerdings als vorfahrtberechtigter Verkehrsteilnehmer immer noch vorher schauen muss "Was macht der Andere, fährt er los, fährt er nicht los und wo fährt er hin ?" endet alles im Chaos und es kracht erst recht.
Auch aus meiner Sicht ist der Bus alleiniger Unfallverursacher, da er losgefahren ist ohne zu schauen.
Was die Argumentation mit der Sperrfläche soll ist mir ein Rätsel.
Das mit den Bussen nicht mehr passiert wundert mich sowieso. Bin da mitlerweile sehr vorsichtig geworden als mich ein Bus beim Verlassen der Haltestelle beinahe abgeräumt hat. Den Fahrer hätte ich damals fast angezeigt.
Geblinkt wird beim Verlassen der Haltestelle teilweisse gar nicht mehr oder es wird erst losgefahren rausgezogen und im selben Moment der Blinker gesetzt
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Wenn man allerdings als vorfahrtberechtigter Verkehrsteilnehmer immer noch vorher schauen muss "Was macht der Andere, fährt er los, fährt er nicht los und wo fährt er hin ?" endet alles im Chaos und es kracht erst recht.
Ääähm...eher das Gegenteile sollte der Fall sein.
Zitat:
Original geschrieben von nurleser
Mit dem Unfallhergang hat das Befahren der Sperrfläche auch nichts zu tun,...
Doch. Er hätte ja gar nicht vor dem Bus fahren dürfen.
Mit deiner Argumentation könnte ich getrost über jede rote Ampel fahren und wenn mir einer rein fährt, sag ich "Na und, auch wenn er grün hatte muss er doch schauen ob die Straße frei ist. Ich bin zwar bei Rot drüber, aber der Andere ist alleine Schuld."
Elchsucher les doch bitte was ich geschrieben habe. Die sperrfläche wurde von mir nur zum teil befahren und auch nicht weil es nötig war sondern weil ich etwas abstand zwischen mir und dem bus haben wollte. Somit durfte ich auch vor den bus da dies ja nötig ist um den platz zu verlassen.
Zitat:
Original geschrieben von rabbit1988
Elchsucher les doch bitte was ich geschrieben habe. Die sperrfläche wurde von mir nur zum teil befahren und auch nicht weil es nötig war sondern weil ich etwas abstand zwischen mir und dem bus haben wollte.
Sperrfläche ist Sperrfläche und darf halt nicht befahren werden. Ob notwendig oder freiwillig spielt dabei eher keine Rolle.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von rabbit1988
Elchsucher les doch bitte was ich geschrieben habe. Die sperrfläche wurde von mir nur zum teil befahren und auch nicht weil es nötig war sondern weil ich etwas abstand zwischen mir und dem bus haben wollte.
Sperrfläche ist Sperrfläche und darf halt nicht befahren werden. Ob notwendig oder freiwillig spielt dabei eher keine Rolle.
Ich finde es großes Kino wie man sich an so einer Sperrfläche ergötzen kann.
Als ob du noch nie eine Sperrfläche oder eine durchgezogene Linie überfahren hättest.
Du bleibst dann auch hinter einem Mäher auf der Bundesstraße, richtig? Nur bloß nicht die verbotene Zone befahren und sind wir doch einmal ehrlich: Der Mäher mit seinen 2 bis 3 km/h kommt auch irgendwann ans Ziel oder die Sperrfläche/durchgezogene Linie endet.
Nehmen wir doch einmal an, der TE wäre 1 m weiter links gefahren, also du als der perfekte Autofahrer. Der Sachverhalt wäre genau derselbe, der Busfahrer hätte dich auch dann nicht gesehen, weil er schlicht und einfach nicht in diese Richtung geschaut hat.
Aber mach doch weiter hier, Popcorn und Cola gibt´s hier. :)
Zitat:
Original geschrieben von nurleser
Als ob du noch nie eine Sperrfläche oder eine durchgezogene Linie überfahren hättest.
Nein, warum sollte ich das auch tun?
Der Mäher mit seinen 2 bis 3 km/h kommt auch irgendwann ans Ziel oder die Sperrfläche/durchgezogene Linie endet.
Welcher Mäher fährt 2 bis 3 km/h. Selten so einen Unsinn gelesen?
Der Sachverhalt wäre genau derselbe, der Busfahrer hätte dich auch dann nicht gesehen, weil er schlicht und einfach nicht in diese Richtung geschaut hat.
Der Sachverhalt wäre nicht derselbe. Dann hätte der TE sich nämlich regelgerecht verhalten.