Unfall mit Blitzeis - Reparatur oder Verkauf?
Heyho...
Ich bin letzte Woche (Nachts, von Mittwoch auf Donnerstag) auf Blitzeis gestoßen und hatte dadurch einen "kleinen" Unfall...
Freitag war dann wohl gleich ein Gutachter vor Ort und hat sich den Schaden angeschaut.
Ich bekam heute einen Anruf vom Gutachter, welcher mir folgende Zahlen sagen konnte:
Schaden: 9000 €
Wert d. Fahrzeugs (wohl ohne Unfall): 13800 - 14300 €
Dazu sagte der Gutachter, dass ich mich doch bis Freitag bei ihm melden soll, um ihm zu sagen ob ich das Auto reparieren lassen oder verkaufen will...Die Info bräuchte er um ein Gutachten zu erstellen.
Damit bin ich gerade ein Bisschen 'überfordert'...
- Was hat die Entscheidung (Werkstatt/Verkauf) mit dem Gutachten zutun?
- was wäre für mich sinnvoller - Werkstatt oder Verkauf??
Dazu kommt, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass der Schaden 9000 € beträgt...
Das Auto fährt noch und hat, soweit ich weis, nur Blechschaden...
schonmal Danke im Voraus...
lG,
ps.: habe das Auto Vollkasko versichert.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
Ach wie schlau ihr doch seid... Hut ab!
Danke für deine Meinung.
Hast du noch was zum Thema, oder wolltest du nur ein bisschen rumlabern, weil dir gerade Langweilig ist?
49 Antworten
Danke für die Antwort.
Es war mir tatsächlich nicht klar, dass der Restwert bei einer durchzuführenden Reparatur keine Rolle spielt.
Man könnte also tatsächlich über 13000 Euro in das Fahrzeug investieren...
Aber wie du schon geschrieben hast, bei so nem Massen 3er ist das trotzdem Unsinn...
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Kauft der TE sich ein anderes Auto in Höhe des WBW wird die MwSt nachreguliert, egal ob die Mwst. bei dem neuen Fahrzeug ausweisbar ist oder nicht. Das Auto muss nur mindesten 13.900 Euro kosten.
Obacht, das stimmt für Kasko nicht in jedem Fall.
Regelmäßig verlangen die Bedingungen, dass die MwSt nachgewiesen wird. Ob ein Kasko-Versicherer die BGH-Rechtsprechung zum KFZ-Haftpflichtfall analog auf die Kaskoschäden überträgt, hängt vom jeweiligen Versicherer ab.
Zitat:
Original geschrieben von 1.9tdipd
Danke für die Antwort.
Es war mir tatsächlich nicht klar, dass der Restwert bei einer durchzuführenden Reparatur keine Rolle spielt.
Man könnte also tatsächlich über 13000 Euro in das Fahrzeug investieren...
Aber wie du schon geschrieben hast, bei so nem Massen 3er ist das trotzdem Unsinn...
gern geschehen.
Wobei man hier noch sagen muss, dass der SV ziemlich oberflächlich gearbeitet hat.
So einen Schaden sollte man schon auf einer Bühne besichtigen, und den Schadenbereich freilegen.
Alles andere ist fischen im Trüben und das Theater ist eigentlich vorprogrammiert. Wenn das Auto verkauft wird, hat der TE hinterher den Ärger, weil der RW Käüfer sicher noch "etwas finden wird" um den Preis zu drücken. Dan muss der wieder bei der Versicherung anrufen, die Fragen wieder Ihren SV und so weiter und so fort.......🙄
Das kann man verhindern, wenn gleich ordentlich gearbeit wird und die Zahlen vernünftig ermitelt werden. Das dauert vielleicht einen Tag länger, aber alles können zufrieden sein......🙂
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Kauft der TE sich ein anderes Auto in Höhe des WBW wird die MwSt nachreguliert, egal ob die Mwst. bei dem neuen Fahrzeug ausweisbar ist oder nicht. Das Auto muss nur mindesten 13.900 Euro kosten.
Obacht, das stimmt für Kasko nicht in jedem Fall.
Regelmäßig verlangen die Bedingungen, dass die MwSt nachgewiesen wird. Ob ein Kasko-Versicherer die BGH-Rechtsprechung zum KFZ-Haftpflichtfall analog auf die Kaskoschäden überträgt, hängt vom jeweiligen Versicherer ab.
uups........
Sorry, das war mir nicht so bekannt.
So einen Fall hatte ich noch bei keinem Versicherer in Kasko, aber das will ja nichts zu bedeuten haben.
Danke für die Richtigstellung !
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Zitat:
Wobei man hier noch sagen muss, dass der SV ziemlich oberflächlich gearbeitet hat.
So einen Schaden sollte man schon auf einer Bühne besichtigen, und den Schadenbereich freilegen.Alles andere ist fischen im Trüben und das Theater ist eigentlich vorprogrammiert. Wenn das Auto verkauft wird, hat der TE hinterher den Ärger, weil der RW Käüfer sicher noch "etwas finden wird" um den Preis zu drücken. Dan muss der wieder bei der Versicherung anrufen, die Fragen wieder Ihren SV und so weiter und so fort.......🙄
Das kann man verhindern, wenn gleich ordentlich gearbeit wird und die Zahlen vernünftig ermitelt werden. Das dauert vielleicht einen Tag länger, aber alles können zufrieden sein......🙂
Das wird sich ja zwangsläufig noch ändern...
Das Auto wurde am Freitag von meiner BMW-Werkstatt abgeholt und steht nun bei dene...
Nächste Woche kommt der Gutachter nocheinmal und schaut sich den Schaden genau an...mit Hebebühne, Vermessungen, grober Freilegung, etc...
Da ich mittlerweile aber schon bei 9000€ Schaden bin, denke ich dass es ein wirtschaftl. Totalschaden wird, wenn der Etwas findet... Ich geh jetzt auch schonmal davon aus und halte Ausschau nach einem neuen Auto...