Unfall mit Blitzeis - Reparatur oder Verkauf?

Heyho...

Ich bin letzte Woche (Nachts, von Mittwoch auf Donnerstag) auf Blitzeis gestoßen und hatte dadurch einen "kleinen" Unfall...

Freitag war dann wohl gleich ein Gutachter vor Ort und hat sich den Schaden angeschaut.
Ich bekam heute einen Anruf vom Gutachter, welcher mir folgende Zahlen sagen konnte:

Schaden: 9000 €
Wert d. Fahrzeugs (wohl ohne Unfall): 13800 - 14300 €

Dazu sagte der Gutachter, dass ich mich doch bis Freitag bei ihm melden soll, um ihm zu sagen ob ich das Auto reparieren lassen oder verkaufen will...Die Info bräuchte er um ein Gutachten zu erstellen.

Damit bin ich gerade ein Bisschen 'überfordert'...
- Was hat die Entscheidung (Werkstatt/Verkauf) mit dem Gutachten zutun?
- was wäre für mich sinnvoller - Werkstatt oder Verkauf??

Dazu kommt, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass der Schaden 9000 € beträgt...
Das Auto fährt noch und hat, soweit ich weis, nur Blechschaden...

schonmal Danke im Voraus...

lG,

ps.: habe das Auto Vollkasko versichert.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie
Ach wie schlau ihr doch seid... Hut ab!

Danke für deine Meinung.

Hast du noch was zum Thema, oder wolltest du nur ein bisschen rumlabern, weil dir gerade Langweilig ist?

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N'abend...

@ elchmann99:
Die Versicherung wollte mich zu der Ford-Werkstatt schicken, da diese die nächst gelegene Werkstatt ist...
Die haben zwar auch einen Vertrag mit einer BMW-Werkstatt, die liegt allerdings in Ingolstadt und kommt daher nicht in Frage...der Weg wäre einfach ein bisschen zu weit...

@ wrft2009:
Die Frage, ob Ich selbst dann noch Etwas draufzahlen muss, hab ich mich Anfang der Woche auch gestellt und hab diesbezüglich auch nachgefragt. Für den Werkstattauftrag gehen Werkstatt und Versicherung einen "einmaligen Vertrag" ein... so als wäre meine Werkstattbindung kurzzeitig auf die von mir gewollte Werkstatt übertragen. D.h. es entstehen für die Reparatur keine zusätzl. Kosten für mich...

Ich hab heute das Gutachten bekommen und hab erstmal gestaunt, da jede einzelne Schraube erfasst und total überteuert angegeben ist...(es steht keine Schraube unter 2€ im Gutachten). Ich werde aber nächste Woche mit einem neuen Gutachten rechnen dürfen, da der Gutachter keine Hebebühne vor Ort hatte und somit die Unterseite vom Fahrzeug nur beschränkt anschauen konnte.

Zu den Zahlen aus dem Gutachten:
- Reparaturkosten (mit MwSt.): 9.577,32 €
- Wiederbeschaffungswert: 13.900,00 €
- Restwert: 5.666,00 €

@apfel
was habe ich gesagt, BMW hat gar keine eigene Lackierei, die geben es an einen anderen Spezialbetrieb weiter und die Verbringungskosten müssen auch bezahlt werden. Das hat aber nichts damit zu tun, dass es besser wäre, dass es als einen wirtschaftlichen Totalschaden gelten würde, besser für Dich.

Ok, Du hängst an dem Wagen, ein anderer tut es auch.

Corsadiesel, ich kapier dein Satz nicht ganz...

Die haben keine eigenen Lackierer, stimmt...
Aber die haben 20 Meter neben der Werkstatt eine Lackiererei, die solche Arbeiten übernimmt...
Das Lackieren wird übrigens auch von der Versicherung gezahlt...zumindest wird es im Gutachten mit berechnet..

Da der BMW mein erstes Auto ist, häng ich dran...vorallem weil es an sich in einem top Zustand war und ich mich an das Auto gewöhnt habe...

Um mal den wirtschaftl. Totalschaden anzusprechen:
Sollte der Gutachter auf der Unterseite des Fahrzeugs auch noch Schäden feststellen, dann bin ich dem wirtschaftlichen Totalschaden nicht mehr weit entfernt...schlimmstenfalls ist es sogar einer.
Was, bzw wieviel zahlt die Versicherung in so einem Fall? :/

Da du hier dein Leid klagst hier ein Rat:

Du hast bereit einen wirtschaftlichen Totalschaden begutachtet bekommen.
Von der Versicherung gibts Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Somit scheidet die fachgerechte Reparatur aus, denn du würdest ordentlich draufzahlen müssen.

Aber:
Deine Kiste gibts wie Sand am Meer im Topzustand. Das ist ein Brot und Butter Fahrzeug, die es allein als Leasingrückläufer in erheblicher Anzahl in guter Ausstattung gibt. Kaputt geht bei dem Motor eh nix.

Jetzt hast du meiner Meinung nach 2 Möglichkeiten:

1. Auto gem. Gutachen verkaufen, WBW von der Versicherung erhalten. Dann ein gleichwertiges oder gar besser ausgestattetes Fahrzeug am riesigen Gebrauchtwagenmarkt erwerben.

2. WBW - Restwert von der Versicherung auszahlen lassen. (Ich glaube MwSt geht dann auch noch weg; Experten berichtigt mich)
Von ner Karosseriebude für kleines Geld mit Gebrauchtteilen hinpfuschen lassen und bis zum Ende fahren...

Diese Möglichkeit würde ich aber nur in Betracht ziehen, wenn
das Fahrwerk nicht gerichtet werden muss und auch der Motor noch an Ort und Stelle sitzt.. (Genaueres steht im Gutachten)
sowie die Pfuschreparatur sehr günstig geht. (Ich sag mal max 5000 Euro)
Damit fährst du aber einen nahezu unverkäuflichen Unfallwagen und deine Vollkasko kannst dann auch gleich kündigen..

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Bis jetzt ist es noch kein wirtschaftl. Totalschaden...
Ich hab aber die große Befürchtung, dass es einer wird wenn der Gutachter noch Schäden auf der Unterseite feststellt...

Zitat:

Original geschrieben von apfelkuchen27


Bis jetzt ist es noch kein wirtschaftl. Totalschaden...

Wie kommst du da drauf?

WBW 13.900
- Restwert 5666
= 8234,-

RepKosten 9577,32 > 8234 --> wirtschaftlicher Totalschaden.

Es ist egal ob unten drunter noch mehr kaputt ist. Das einzige was das ändert ist, das Möglichkeit Nr. 2 sehr unwahrscheinlich wird.

Und jetzt trenn dich mal in Gedanken von dem Stück Blech.

Zitat:

Original geschrieben von apfelkuchen27


Da der BMW mein erstes Auto ist, häng ich dran...vorallem weil es an sich in einem top Zustand war und ich mich an das Auto gewöhnt habe...

Das war einmal. Jetzt ist es ein Fahrzeug mit einem massiven Unfallschaden. Und es ist völlig wurscht, ob Du den bei einem Karosseriebaufachbetrieb oder bei BMW reparieren lässt: Es bleibt ein älterer BMW mit massivem Unfallschaden.

Wenn Du jetzt schon sicher weißt, dass Du den Wagen bis zum Ende aller Tage fahren wirst, ist es egal. Dann hast Du keinen Nachteil beim Wiederverkauf. Das scheint mir aber unwahrscheinlich.

Wenn Du aber in zwei Jahren merkst, dass Du doch was anderes haben möchtest, wirst Du in die Tischkante beißen, weil Du den Wagen nicht jetzt sofort verkauft hast.

Du verbrennst damit gerade richtig Geld.

Aber wir haben es Dir jetzt wirklich oft genug gesagt.
Wenn Du ihn behalten willst, dann behalte ihn und fertig.

Zitat:

Original geschrieben von 1.9tdipd



Zitat:

Original geschrieben von apfelkuchen27


Bis jetzt ist es noch kein wirtschaftl. Totalschaden...
Wie kommst du da drauf?
 
WBW 13.900
- Restwert 5666
= 8234,-
 
RepKosten 9577,32 > 8234 --> wirtschaftlicher Totalschaden.
 
Es ist egal ob unten drunter noch mehr kaputt ist. Das einzige was das ändert ist, das Möglichkeit Nr. 2 sehr unwahrscheinlich wird.
 
Und jetzt trenn dich mal in Gedanken von dem Stück Blech. Sicher kann der TE hier auf der basi WBW minus restwert abrechnen, das ist aber immer noch kein wirtschaftlicher Totalschaden.

also, wenn du hier schon etwas erklärst, dann bitte richtig. 

Ein Totalschaden in der Kasko liegt dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Bis dahin fehlen noch rund 4323 Euro.

Im weiteren ist es nicht egal, ob da noch mehr darunter kaputt ist. Selbstverständlich haben Reparaturweiterungen Auswirkungen bei der Regulierung.

In diesem Fall auf den Restwert.

Ich glaube, was 1.9tdipd sagen wollte war, dass bei dieser Konstellation nicht die fiktiven Rep-Kosten abgerechnet werden, sondern der Wiederbeschaffungsaufwand. War nur ein bisschen missverständlich gesagt. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von apfelkuchen27
Ich hab heute das Gutachten bekommen und hab erstmal gestaunt, da jede einzelne Schraube erfasst und total überteuert angegeben ist...(es steht keine Schraube unter 2€ im Gutachten).

Und woher bitte nimmst du diese Weisheit?

Hast du die Ersatzteilpreise vom BMW in deinem Köpfchen?

Meinst du der Sachverständige denkt sich die aus und malt die per Hand in sein Gutachten?

Die bekommt er direkt vom Hersteller über eine Datenbank geliefert.

Immer erst einmal richtig informieren und dann berechtigt kritisieren und nicht umgehrt.....😉

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Ich glaube, was 1.9tdipd sagen wollte war, dass bei dieser Konstellation nicht die fiktiven Rep-Kosten abgerechnet werden, sondern der Wiederbeschaffungsaufwand. War nur ein bisschen missverständlich gesagt. 🙂

Du weist das, ich weis das, die geneigten User hier aber nicht......... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Hafi545
Ich glaube, was 1.9tdipd sagen wollte war, dass bei dieser Konstellation nicht die fiktiven Rep-Kosten abgerechnet werden, sondern der Wiederbeschaffungsaufwand. War nur ein bisschen missverständlich gesagt. 🙂

Du weist das, ich weis das, die geneigten User hier aber nicht......... 🙂

Ach wie schlau ihr doch seid... Hut ab!

Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie
Ach wie schlau ihr doch seid... Hut ab!

Danke für deine Meinung.

Hast du noch was zum Thema, oder wolltest du nur ein bisschen rumlabern, weil dir gerade Langweilig ist?

@Delle

ungeachtet der Begrifflichkeiten Totalschaden etc. ist doch für den TE nur ein Punkt wichtig:
Was zahlt die Vollkasko?

Also meine Frage: Zahlt die Versicherung den vollen Reparaturaufwand obwohl dieser höher ist als:
WBW - Restwert (vermutlich bereits mit einem Gebot aus der Börse)?

Falls nicht handelt es sich IMHO um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Zitat:

Original geschrieben von 1.9tdipd


@Delle
 
ungeachtet der Begrifflichkeiten Totalschaden etc. ist doch für den TE nur ein Punkt wichtig:
Was zahlt die Vollkasko?
 
Also meine Frage: Zahlt die Versicherung den vollen Reparaturaufwand obwohl dieser höher ist als:
WBW - Restwert (vermutlich bereits mit einem Gebot aus der Börse)?
 
Falls nicht handelt es sich IMHO um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Die Versicherung zahlt im Moment WBW-RW-SB bei fiktiver Abrechnung (Abrechnung auf GA Basis)

Der WBW wird hier ganz sicher netto reguliert, da das Fahrzeug noch regelbesteuert  sein dürfte.

Kauft der TE sich ein anderes Auto in Höhe des WBW wird die MwSt nachreguliert, egal ob die Mwst. bei dem neuen Fahrzeug ausweisbar ist oder nicht. Das Auto muss nur mindesten 13.900 Euro kosten.

Lässt der TE raparieren bekomt er die vollen Reparaturkosten Brutto abzüglich der SB

Wird die Reparatur teuerer liegt auch noch kein Totalschaden vor, auch diese Kosten werden übernommmen. 

Bis zu Höhe des WBW, also 13.900 Euro maximal.

Zusammenfassend:

Bei Abrechnung auf GA Basis erfolgt die Abrechnung auf Basis "Wiederbeschaffungsaufwand"   

Bei Reparatur werden die Reparaturkosten Brutto übernommen, gegen Vorlage einer Rechnung.

Ein Totalschaden liegt sowohl in Kasko als auch in KH immer erst dann vor, wenn die Reparaturkosten den WBW real tatsächlich erreichen oder übersteigen (wobei man in KH noch bis zu 30% darüber raparieren kann)

Bezüglich des von dir angesprochen Restwert wird sicher noch einmal geprüft, ob eine erneute Einstellung in die Börse erfolgen wird, wenn sich die Reparaturkosten nach Freilegung des Schadenereiches tatsächlich erhöhen. 

Das hie keine weiteren Missverständnisse auftreten, ich sehe dass genau so wie du, weg mit der Karre, das wurde hier ja auch schon geschrieben. 

Aber es liegt noch kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, auch nicht sich die Repko erhöhen werden.

habe ich das jetzt soweit nachvollziebar beschrieben, oder sind noch Fragen offen?

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