Unfall mit Blitzeis - Reparatur oder Verkauf?
Heyho...
Ich bin letzte Woche (Nachts, von Mittwoch auf Donnerstag) auf Blitzeis gestoßen und hatte dadurch einen "kleinen" Unfall...
Freitag war dann wohl gleich ein Gutachter vor Ort und hat sich den Schaden angeschaut.
Ich bekam heute einen Anruf vom Gutachter, welcher mir folgende Zahlen sagen konnte:
Schaden: 9000 €
Wert d. Fahrzeugs (wohl ohne Unfall): 13800 - 14300 €
Dazu sagte der Gutachter, dass ich mich doch bis Freitag bei ihm melden soll, um ihm zu sagen ob ich das Auto reparieren lassen oder verkaufen will...Die Info bräuchte er um ein Gutachten zu erstellen.
Damit bin ich gerade ein Bisschen 'überfordert'...
- Was hat die Entscheidung (Werkstatt/Verkauf) mit dem Gutachten zutun?
- was wäre für mich sinnvoller - Werkstatt oder Verkauf??
Dazu kommt, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass der Schaden 9000 € beträgt...
Das Auto fährt noch und hat, soweit ich weis, nur Blechschaden...
schonmal Danke im Voraus...
lG,
ps.: habe das Auto Vollkasko versichert.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von IceIceHowie
Ach wie schlau ihr doch seid... Hut ab!
Danke für deine Meinung.
Hast du noch was zum Thema, oder wolltest du nur ein bisschen rumlabern, weil dir gerade Langweilig ist?
49 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Hoje, ich schreibe hier nur meine Meinung und liefere keine objektiven Analysedaten, wie nun ein Unfallschaden zu werten ist. Tut mir leid, dass es bei einem Laien (ich nehme an, du beschäftigst dich auch beruflich damit) Unverständnis erregt, massive Verluste beim Wiederverkauf hinnehmen zu müssen, obwohl das Fahrzeug fachgerecht instandgesetzt wurde.
Sei doch froh, dass es so vertrottelte Käufer wie mich gibt, die nicht aufgrund des Prädikats Unfallwagen pauschal 20% vom Preis abziehen.Du bist in der Tat der Traum eines jeden Gebrauchtwagenverkäufers.........😁
Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Liege ich also grundsätzlich damit falsch, dass je höher Fahrzeugalter und Laufleistung sind es umso unwahrscheinlicher wird, ein Auto zu erwerben, das noch keinen Unfall hatte oder bei dem noch nicht aufwändig nachlackiert wurde? Nichts anderes habe ich mit diesem Absatz gesagt. Die Einbuße, die ich als Verkäufer hinnehmen muss, wenn ich einen älteren Unfallwagen mit hoher Laufleistung verkaufe ist geringer, als wenn der TE sein (den Bildern nach zu urteilen) vergleichsweise neues Auto als Unfallwagen loswerden möchte. Oder liege ich damit auch falsch?Natürlich ist die Wermtminderung bei einem neueren Fahrzeug höher, wie bei einem älteren, dass dürfte doch wohl auch nicht das Thema sein oder?
Du kannst doch aber nicht unterstellen, dass älter Fahrzeuge automatisch einen Unfallschaden gehabt haben müssen, der "nicht mehr ins Gewicht fällt" blos weil Sie älter sind !
Die Notierungen am Gebrauchtfahrzeugmarkt orientieren sich sämtlichst an unfallfreien Fahrzeugen. Selbstverständlich gibt es mehr unfallfreie Fahrzeuge am Gebrauchtfahrzeugmarkt wie reparierte.
Und das ist auch gut so......😁
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Dann frag mal deinen BMW Händler mit welchem Abschlag er deinen reparierten BMW in Zahlung nehmen würde.Zitat:
Original geschrieben von mulda2
Mal eine blöde Frage: wenn die Reparatur nachweislich fachgerecht durchgeführt wird - was sollte den Käufer berechtigen, den Verkaufspreis (nennenswert) herunterzuhandeln? Ich verstehe ja, dass das Prädikat Unfallwagen nicht schön ist, aber das dürften doch bei einem Restwert von 14.000 EUR vielleicht 500 - 800 EUR ausmachen. Zumindest würde es mich wundern, wenn die Mehrheit der Käufer sich davon stark blenden lässt.Du fährst ein Fahrzeug in der Premium- Klasse.
Erkläre du mir mal, warum ich für deinen reparierten Unfallwagen das selbe oder lächerliche 800 Euro weniger zahlen soll, wenn ich zuhauf unfallfreie Fahrzeuge in diesem Segment bekomme.
Ohne das Odium eine Unfallwagen und ohne Gefahr in Hinblick auf Unfall- Spätfolgen.
Moin Moin,
meine Nachbarn haben gerade ihre E-Klasse W 211 T 350 gegen das neue Modell getauscht. Dort war ebenfalls ein Vorschaden von ca. € 10.000,-- angefallen, der bei DB repariert wurde. Der Verkäufer hat denen € 4.000,-- abgezogen, da er ihn nicht mehr so gut verkaufen könnte.
Meine Nachbarn waren auch noch bei anderen Händlern, die teilweise noch mehr abziehen wollten.
Also bringt es derzeit wenig, einen solchen Schaden reparieren zu lasssen, es sei denn, das Fahrzeug bleibt bis zum bitteren Ende bei einem...
Viele Grüße
Johannes
Zitat:
Moin Moin,
meine Nachbarn haben gerade ihre E-Klasse W 211 T 350 gegen das neue Modell getauscht. Dort war ebenfalls ein Vorschaden von ca. € 10.000,-- angefallen, der bei DB repariert wurde. Der Verkäufer hat denen € 4.000,-- abgezogen, da er ihn nicht mehr so gut verkaufen könnte.
Meine Nachbarn waren auch noch bei anderen Händlern, die teilweise noch mehr abziehen wollten.
Also bringt es derzeit wenig, einen solchen Schaden reparieren zu lasssen, es sei denn, das Fahrzeug bleibt bis zum bitteren Ende bei einem...
Viele Grüße
Johannes
So sieht das in der Praxis aus Johannes.
Genau so.
Wie auch Hafi schon schrieb. bei solchen Kracherschäden verdient nur einer:
Die Werkastatt oder das Autohaus.
Dann frag ich mal anders herum:
Ist das defekte Fahrzeug für 5000€ zu verkaufen?
(wbw: 14000€ - 9000€ Schaden = 5000€)
Diese Frage wurde hier noch nicht behandelt.
Gruß Cokefreak
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Cokefreak
Dann frag ich mal anders herum:
Ist das defekte Fahrzeug für 5000€ zu verkaufen?
(wbw: 14000€ - 9000€ Schaden = 5000€)
Diese Frage wurde hier noch nicht behandelt.
Gruß Cokefreak
aber sicher. Geh mal davon aus, dass der RW sogar noch über 5.000 Euro liegen wird.
OK,
dann hätte sich für mich die Reparaturfrage erledigt und würde schon mal nach einem Neuen Ausschau halten.
guten Abend...
also langsam wird mir das alles zuviel...
- Versicherung zieht die Aussage, dass das Auto bei unserem BMW-Händler repariert wird, zurück und schickt mich zu ner Ford-Werkstatt. Die Versicherung hat sich sogar schon mit der Ford-Werkstatt in Verbindung gesetzt - dabei hab ich bis jetzt noch keine Entscheidung (Reparatur/Verkauf) getroffen...
- Versicherung zahlt die Abschleppkosten auf einmal doch nicht - bleiben 400€ mehr für mich zu zahlen..
Da stellt sich mir allerdings immernoch die Frage, wieviel ich denn überhaupt von der Versicherung nun bekomme..
9000€ werd ich wohl kaum bekommen...
Zitat:
Original geschrieben von apfelkuchen27
dabei hab ich bis jetzt noch keine Entscheidung (Reparatur/Verkauf) getroffen...
Dann wäre es doch jetzt langsam an der Zeit, oder nicht?
Gibt es eine Begründung dafür, dass die Abschleppkosten nicht getragen werden?
Zitat:
Original geschrieben von apfelkuchen27
guten Abend...also langsam wird mir das alles zuviel...
- Versicherung zieht die Aussage, dass das Auto bei unserem BMW-Händler repariert wird, zurück und schickt mich zu ner Ford-Werkstatt. Die Versicherung hat sich sogar schon mit der Ford-Werkstatt in Verbindung gesetzt - dabei hab ich bis jetzt noch keine Entscheidung (Reparatur/Verkauf) getroffen...
Ehrlich gesagt hat es mich oben schon sehr sehr gewundert, dass die Versicherung trotz Werkstattbindung dir die Werkstattwahl überlässt. Wäre irgendwie auch unfair den Kunden gegenüber, die gegen Mehrpreis eine Vollkasko mit freier Werkstattwahl abgeschlossen haben.
Ich vermute, da bist du beim ersten Kontakt an einen ahnungslosen Call Center Studi geraten...
Wenn dir soviel daran liegt, bei deiner BMW Werkstatt reparieren zu lassen, dann wähle nächstes Mal einen entsprechenden Tarif ohne Werkstattbindung. (oder zahl jetzt den Aufpreis laut deinen AKBs)
Zitat:
Original geschrieben von apfelkuchen27
- Versicherung zahlt die Abschleppkosten auf einmal doch nicht - bleiben 400€ mehr für mich zu zahlen..
Die Abschleppkosten sind in der Vollkasko häufig eingeschränkt, z.B. Abschleppen nur bis zur nächsten Werkstatt. Vielleicht ist das bei dir der Fall, das weiter abgeschleppt wurde? Hast du ggf. ein Schutzbrief oder bist bei einem Automobilclub Mitglied? Vielleicht kriegst du da noch was.
Moin Moin,
nachdem, was ich hier lese, kann ich nur sagen, dass ich das Fahrzeug auf gar keinen Fall reparieren lassen würde.
Durch die Werkstattbindung ( von der ich übrigens alle meine Kunden warne) wird das Fahrzeug nicht in der Vertragswerkstatt repariert.
Beim Wiederverkauf muss der Schaden angegeben werden.
Da dieser Schaden nicht in der Vertragswerkstatt repariert wurde,wird es etliche Interessenten geben, die wieder abspringen werden.
Der Abzug bei der Inzahlungnahme wird dann unkalkulierbar ( es sei denn, der wird dort in Zahlung gegeben, wo jetzt die Reparatur stattfinden soll),jedoch wird nach dem BMW sicherlich kein Ford gekauft.
Dies ist mal wieder ein Beispiel, was mich in meiner Meinung zur Werkstattbindung zu 100% bestätigt.
Dass die Abschleppkosten nicht übernommen werden sollen, kann ich nicht nachvollziehen.
Normalerweise werden die über die Bergungskosten abgerechnet.
Wen die Entfernung zu groß war, sollte hier zumindest ein Teil für die üblichen Abschleppkosten in Höhe von € 150,-- - € 200,-- gezahlt werden.
Das´sollte mit dem VR beprochen werden ( auf schriftliche Bestätigung pochen!!)
Viele Grüße
Johannes
Mein auto wurde nach dem Unfall gerade mal 150 Meter abgeschleppt...wenn es nicht sogar weniger waren...
Als ich den Unfall gemeldet hab, hies es dass die Versicherung für die Abschleppkosten aufkommt.
Dazu wurde mir gesagt, dass ich die WEITEREN Abschleppkosten (vom Abstellplatz zur Werkstatt) evtl. selbst tragen muss, je nachdem ob ich ein Leihfahrzeug will oder nicht...
---
Ich hab bis jetzt kein Leihfahrzeug bekommen, also fällt dieser Punkt ja wohl weg...
Ich werd mich heute wohl nochmal mit Versicherung und Gutachter auseinander setzen müssen, damit ich einen ungefähren Betrag bekomm...
///Edit:
Gerade eben hat mich meine Vertragswerkstatt angerufen...
Die Versicherung lässt die Reparatur zu und das Fahrzeug kann abgeholt werden...
Der Versicherungsmitarbeiter, der meinen Fall bearbeitet, war gestern nicht erreichbar und daher wusste keiner bei der Versicherung, was überhaupt los ist... Na gut dass zumindest das jetzt geklärt ist.
Zitat:
Original geschrieben von apfelkuchen27
Mein auto wurde nach dem Unfall gerade mal 150 Meter abgeschleppt...wenn es nicht sogar weniger waren...
Als ich den Unfall gemeldet hab, hies es dass die Versicherung für die Abschleppkosten aufkommt.
Dazu wurde mir gesagt, dass ich die WEITEREN Abschleppkosten (vom Abstellplatz zur Werkstatt) evtl. selbst tragen muss, je nachdem ob ich ein Leihfahrzeug will oder nicht...
Und dafür 400 Euro ? 😰
Wenn das keine Abzocke ist, dann weis ich aber nicht !!
Ist wohl ein bißchen OT, aber ich habe damit keine Erfahrung (weil ich das auch NIE machen würde) und es interessiert mich gerade. Ich weiß wohl, was eine Werkstattbindung ist und ich hätte auch erwartet, dass eine FREIE Werkstatt akzeptiert werden müsste, wenn es so wäre. Ansonsten wäre ich allerdings bislang IMMER davon ausgegangen, dass (zumindest die "großen" Versicherungen) mit den unterschiedlichen Vertragswerkstätten der Automobilhersteller zusammenarbeiten und ich also meinen BMW (per Werkstattbindung) in einer BMW (wenn auch von der VS ausgesuchten) Werkstatt reparieren lassen "darf". Laut Eurer Aussage ist es aber anscheinend durchaus "Usus", dass "jede" anderweitige Vetragswerkstatt (z.B. Ford) an meinem BMW arbeiten "darf", richtig??
Ein Grund mehr, KEINE Werkstattbindung einzugehen (nichts gegen die Ford-Reparateure in diesem Beispiel, aber in Bezug zu "fachgerechter" Reparatur hätte ich dann so meine Bedenken zwecks Erfahrung usw.!!! Mir ist aber schon klar, dass auch in dem Bereich heute "jeder" "alles" können muss, ist bei mir ja auch nicht anders).......
Moin,
wie schon an anderer Stelle erwähnt, viele Markenwerkstätten haben gar keine Karosserie- und Lackierabt., die verbringen die Unfallschäden auch nur in die Spezialwerkstätten, die auch die Versicherer nutzen.
Zitat:
Original geschrieben von apfelkuchen27
Mein auto wurde nach dem Unfall gerade mal 150 Meter abgeschleppt...wenn es nicht sogar weniger waren...
Wenn das Auto fahrbereit ist (nach deiner Aussage), dann frage ich mich ernsthaft, wieso man für 150m einen Abschleppwagen ruft.
Zitat:
Original geschrieben von apfelkuchen27
Als ich den Unfall gemeldet hab, hies es dass die Versicherung für die Abschleppkosten aufkommt.
Dazu wurde mir gesagt, dass ich die WEITEREN Abschleppkosten (vom Abstellplatz zur Werkstatt) evtl. selbst tragen muss, je nachdem ob ich ein Leihfahrzeug will oder nicht...
---
Ich hab bis jetzt kein Leihfahrzeug bekommen, also fällt dieser Punkt ja wohl weg...
Das Leihfahrzeug ist keine normale Kasko Leistung. Das ist häufig im "Schadensservice" mit drinnen, der mit der Werkstattbindung gekoppelt ist ... Nachdem du die Werkstattbindung nicht einhältst, gibts auch dieses Extra nicht..
Zitat:
Original geschrieben von apfelkuchen27
///Edit:
Gerade eben hat mich meine Vertragswerkstatt angerufen...
Die Versicherung lässt die Reparatur zu und das Fahrzeug kann abgeholt werden...
Der Versicherungsmitarbeiter, der meinen Fall bearbeitet, war gestern nicht erreichbar und daher wusste keiner bei der Versicherung, was überhaupt los ist... Na gut dass zumindest das jetzt geklärt ist.
Dass die Versicherung die Reparatur dort "zulässt", ist nicht überraschend...Du kannst dein Auto reparieren, wo du willst, da brauchst du keine Erlaubnis. Die Frage wird eher sein, ob sie die Kosten voll übernimmt... das glaube ich eher nicht... ;-) Und die Differenz wird sich die BMW Werkstatt vom Auftraggeber (also dir) holen.
Wundert mich aber auch nicht, dass die Vertragswerkstatt das so zu dir sagt... die verdienen ordendlich an dem Auftrag und wissen, dass sie den Rest, den die Versicherung mit Verweis auf ihre Partnerwerkstatt kürzen wird, von dir bezahlt kriegen, denn du bist der Auftraggeber.