Unfall mit Alkohol
Ich hatte einen Unfall mit Alkohol am Steuer. 0,68 promille im blutwert. Ich mache mir heimische Sorgen zwecks dem Thema meines Führerscheines und ob die Versicherung das übernehmen wird. Könntet ihr mir da weiterhelfen, falls ihr das auch schon erlebt habt?
Übernimmt die Versicherung die Kosten? (Ich habe Vollkasko)
Wie lange würde mein Führerschein entzogen werden c.a. ?
Danke im Voraus!
31 Antworten
Zitat:
@Scimitar83 schrieb am 26. September 2024 um 19:40:29 Uhr:
Du liest was du hören willst.Hast du nun den Unfall verursacht oder nicht? Du bist sehr vage mit deiner Schilderung. Gab es Verletzte?
Keiner wurde verletzt außer ich selber. Das Fahrzeug zog durch einen technischen Schaden nach rechts und knallte Gegen einen Tiguan.
Na, das ist doch schon eine ganz andere Geschichte. Du kannst den technischen Schaden sicherlich belegen. Suche dir einen Anwalt.
Zitat:
@derbenzer66 schrieb am 26. September 2024 um 19:44:24 Uhr:
Das Fahrzeug zog durch einen technischen Schaden nach rechts und knallte Gegen einen Tiguan.
Das nur zu behaupten, wird nichts nützen. Das sollte gutachterlich festgestellt werden.
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Zitat:
@derbenzer66 schrieb am 26. September 2024 um 18:55:18 Uhr:
Ich hatte einen Unfall mit Alkohol am Steuer.
Also bist du gar nicht selbst gefahren ?
Zitat:
Keiner wurde verletzt außer ich selber. Das Fahrzeug zog durch einen technischen Schaden nach rechts und knallte Gegen einen Tiguan.
Der blieb also auch unverletzt.
Dann musst du dir keine Sorgen machen.
Zitat:
@nogel schrieb am 26. September 2024 um 19:15:40 Uhr:
Entweder ist das ganze ein Troll-Thread, ....
Nein, nie nicht. 🙂
Die Zahl der Unfälle, die eine technische Ursache haben, dürfte einer unter 10.000 sein (oder 100.000).
Allenfalls ein Reifenplatzer.
Erst einmal Ruhe bewahren.
Ab 0,3 %0 mit Unfall dürfte der Lappen erst einmal weg sein. In dem Fall sind es sogar schon 0,68%0, damit also schon mal grundsätzlich Bussgeldbereich, durch den Unfall ist daraus schon ein Straftatbestand geworden.
Dann kommt es auch darauf an, was für Schäden sind entstanden? Personenschäden, Sachschäden oder nur Schäden am eigenen Fahrzeug. Für Fremdschäden kommt zuerst die eigene HP auf, möchte natürlich später zumindest teilweise das Geld von dir zurück haben. Bei der VK wird das sicher schwierig mit den Leistungen. Da würde ich mal in das Kleingedruckte schauen, bzw. mit dem Versicherungsvertreter Kontakt aufnehmen. Die Bedingungen können von Vers. zu Vers. abweichen.
Was auf dich persönlich zukommt? Da hilft momentan nur abwarten, bis der Bescheid bzw. der Anhörungsbogen kommt. Das kann durchaus dauern.
Also Führerscheinentzug, wenn du ihn nicht gleich schon abgeben musstest, Bussgeld, Punkte sind sicher. Ob nun noch eine MPU dazu kommt, hängt u.a. auch von deiner Historie ab. Gab es schon mal ähnlich Fälle in deiner Vergangenheit, etc. ?
Sinnvoll wäre sicher schon mal der regelmäßige Besuch einer SHG. Wir haben da auch gerade einen Kandidat, der hat vor ein paar Wochen eine komplette Kreuzung abgeräumt und wartet noch auf seinen Bescheid.
Wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte, hat man dann zumindest schon mal ein Ass im Ärmel. Wenn tatsächlich eine MPU angeordnet werden sollte, kann ich nur von kommerziellen Angeboten abraten. Meistens reine Abzocke. Die Prüfer erkennen dies sofort, quasi Durchfallgarantie mit viel Geldaufwand 😰
Zitat:
@JoergFB schrieb am 26. September 2024 um 20:03:56 Uhr:
durch den Unfall ist daraus schon ein Straftatbestand geworden.
Wiederholungen machen es einfach nicht richtiger. 🙄
Zitat:
@JoergFB schrieb am 26. September 2024 um 20:03:56 Uhr:
Wenn tatsächlich eine MPU angeordnet werden sollte, kann ich nur von kommerziellen Angeboten abraten.
Gibt es denn auch karitative Einrichtungen, die die MPU mildtätig durchführen? So eine Art Mutter-Theresa-MPU?
@ TE, hier wird dir keiner helfen können, du musst schon deinen eigenen Weg im RL gehen. Bist schon ein echter Pechvogel, technischer Defekt bei einer Alkoholfahrt und keinen Plan hinterher.
Zitat:
@Rockville schrieb am 26. September 2024 um 20:10:01 Uhr:
Zitat:
@JoergFB schrieb am 26. September 2024 um 20:03:56 Uhr:
durch den Unfall ist daraus schon ein Straftatbestand geworden.Wiederholungen machen es einfach nicht richtiger. 🙄
Im Prinzip hast du recht dass es durch den Unfall nicht automatisch zur Straftat wird. Hat er vermutlich auch nicht gemeint. Aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass es bei diesem Sachverhalt nicht auf eine Straftat hinaus läuft. Ich sage mal sehr sehr gering.
Selbst wenn der technische Defekt tatsächlich nachgewiesen wird, wird vermutlich argumentiert, dass der TE ohne Alkohol dem „Ausbrechen bzw. zur Seite ziehen“ hätte entgegen wirken können.
Aber wie hier schon gesagt wurde. Das ist natürlich eine Einzelfallentscheidung.
Einzig @Rockville sagt es richtig: es hängt alles davon ab, ob der Unfall als alkoholbedingte Ausfallerscheinung gewertet wird. Oder ob er einem nüchternen Fahrer genauso passiert wäre. Wenn Unfall alkoholbedingt: Straftat, ein Jahr Führerscheinsperre, ein Monatsgehalt Geldstrafe, Haftpflicht nimmt bis 5000€ Regress, Vollkasko verweigert die Zahlung. Wenn kein Alkoholunfall bleibt es bei einer Owi: 500€ Bußgeld und ein Monat Fahrverbot wäre die Folge. Versicherungen zahlen voll.
Es lohnt sich, einen Anwalt zu nehmen, da die Unterschiede so gravierend sind. Wurde Deine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen? Das wäre ein Indiz, dass die Polizei von einer Alkoholbeeinflussung ausgeht.
Mit einer MPU musst Du in keinem Fall rechnen.
Ich weiß ja nicht, ob die Angaben eines technischen Defekts immer klug ist. Bei schlechtem Allgemeinzustand des Fahrzeugs könnte man sich da noch weiter reinreiten. Vermeintlich entlastende Aussagen sollte man vorher mit dem Anwalt besprechen.
Zitat:
@aditreiber schrieb am 27. Sept. 2024 um 11:1:48 Uhr:
. Vermeintlich entlastende Aussagen sollte man vorher mit dem Anwalt besprechen.
Da gilt sowieso allgemein, insbesondere bei einem Anhörungsbogen NIE irgendwelche Aussagen zur Sache machen. Es gibt keinen einzigen Fall, wo das sinnvoll wäre
Zitat:
@nogel schrieb am 27. September 2024 um 12:50:48 Uhr:
Da gilt sowieso allgemein, insbesondere bei einem Anhörungsbogen NIE irgendwelche Aussagen zur Sache machen.
Einen Anhörungsbogen wird der TE beim Vorwurf einer Straftat nicht bekommen.
Zitat:
@nogel schrieb am 27. September 2024 um 12:50:48 Uhr:
Es gibt keinen einzigen Fall, wo das sinnvoll wäre
Das ist natürlich falsch. Es gibt tausende Konstellationen, in denen eine Aussage sinnvoll ist. Man sollte nur wissen, was man wann und wem sagt.
Zitat:
@Rockville schrieb am 28. September 2024 um 19:17:52 Uhr:
Zitat:
@nogel schrieb am 27. September 2024 um 12:50:48 Uhr:
Es gibt keinen einzigen Fall, wo das sinnvoll wäreDas ist natürlich falsch. Es gibt tausende Konstellationen, in denen eine Aussage sinnvoll ist. Man sollte nur wissen, was man wann und wem sagt.
Nein, das ist natürlich richtig. Du solltest Zitate nicht aus dem Zusammenhang reißen.
Meine Aussage bezog sich auf den Fall, daß ein Anwalt eingeschaltet ist. Und da gibt es nunmal nicht "tausende Konstellationen" wo eine eigene Aussagen zur Sache sinnvoll sind, sondern wie gesagt keine einzige.