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unfall mit 916er

Themenstarteram 5. September 2008 um 19:22

hallo

heute hatte mein sohne einen unfall-ihn ist nix weiter passiert dank schutzkleidung.nur eben die ducati 916 biposto (keine 15000km).

sie ist teilkasko versichert.er ist mit ca mit 80 kmh in eine kurve gefahren und da war dreck und schotter auf der strasse.wer haftet hierfür??

danke.

(beschädugt ist: vorne so zimlich alles,tank,seitenverkleidungen.-nur das heck ist noch gut)

falls jemant teile übrig hat für einen evtl. wiederaufbau-bitte pn mit preisvorstellung ink. versand.

gruß uno-abarth

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16 Antworten

hallo,für einen sturz tritt die teikasko nur in kraft wenn nachweislich ein tier ( wild ) direkt am unfall beteiligt war.also nur bei kontakt mit dem wild,nicht bei ausweichmanöver wegen dem wild.ansonsten haftet die teilkasko noch bei diebstahl,glas und feuer schaden.

gruss: duc748r

Themenstarteram 6. September 2008 um 16:30

hallo

er hat ja wegen einen reh gebremst das auf die fahrbahn gelaufen war, aber dadurch das die strasse verschmutz war,ist motorrad weggerutscht.das die versicherung (teilkasko) nicht zahlt ist klar (ausser glas) es kam ja nicht zum zusammenstoß!aber das die strasse so verschmutz war ist doch ärgerlich,deshalb frag ich ja ob da noch ein anderer haftet?

strassenbauamt oder so?

gruß u-a

am 6. September 2008 um 16:48

Nun ja..

Es ist halt die Frage,

Wo genau ist die Kurve? ( also Wald mit viel Rückearbeiten , Wohngebiet oder Ländliches Gebiet mit viel Ackerbau)

War also durchaus mit einer gewissen verschmutzung zu rechnen ?

Wer hat diese Verschmutzung verursacht?

Welchen Umfang hat die Verschmutzung? ( ein gewisser Grad an Schmutz gehört zum allgemeinen Risiko)

Beweisfoto´s immer vorsichtshalber anfertigen!

 

Wenn jemand (z.B. Waldarbeiter) öffentliche Wege/Strassen über Gebühr verschmutzen, sind diese auch

verpflichtet, Warnschilder aufzustellen und sofort( Nach Ende der Arbeiten, evtl zwischendrin) für eine Reinigung zu sorgen.

 

Aber am besten Abschätzen, war es "normaler" Dreck oder läßt sich ein Verursacher feststellen.

Dann evtl einen RA wg Schadensersatz befragen.

Lag dort einfach zB. etwas Laub, ein wenig hingefahrener Staub( durch Nässe sehr rutschig) wird es wohl

allein auf Unangepasste Geschwindigkeit hinauslaufen, also Euer prob.

 

War dort eine hochgradige Dreckschicht( Waldarbeit, Landwirt, evtl Baustellenverkehr),

standen Keine Warnschilder, würde Ich sofort Foto´s machen und ab RA wg Schadensersatzklage und

Verursacher suche.

 

Aber dieses ist definitiv eine Sache wo Echte Experten ( Anwalt für Verkehrsrecht zB.) einen Blick/ Urteil

abgeben sollten.

Eine Grundsätzliche Strassenreinigung findet meines Wissens nur IN einer Stadt anwendung,

wäre Mir nicht bekannt das alle Landstrassen von jedweder Art Schmutz/Staub frei zu halten sind...

 

Greeds DucFan

 

Schaltet den Rechtsschutz ein ...

Zitat:

Original geschrieben von woerni8642

Schaltet den Rechtsschutz ein ...

Zuerst müsste man wissen, wer die Straße nachweisbar verschmutzt hat. Ohne potentiellen Schädiger braucht man sich über weitere Schritte erst gar keine Gedanken zu machen. Eine Teilschuld wird so oder so am Fahre hängen bleiben (nicht angepasste Geschwindigkeit etc.).

Viele Grüße,

Cephalotus

Du kannst es mal bei deiner Versicherung anfragen

auf Wildschaden ohne Brührung

eine großer deutscher Versicherer erkennt so was an

das wissen die wenigsten

hat mr mein Schwiegervater gesagt der war dort Sachverständiger

es muß halt auch dort passiert sein wo auch Wildwechsel angezeigt ist

die versicherung wird dich wahrscheinlich abwimmeln wollen aber hartnäckig bleiben

bitte verschont mich mit solchen sprüchen " sowas gibst net oder so"

so was gibt es und ich ear schon bei paar besichtigungen dabei und die versicherung hat dann gezahlt

Themenstarteram 8. September 2008 um 19:32

hallo

habs der versicherung gemeldet und die schicken einen gutachter.

mal sehen was der spricht.

..suche noch immer nach teile für evtl. wiederherstellung.

wenn jemand tipps hat wo man teile herbekommt, bin ich auch sehr dankbar.

gruß u-a

Wer legt, der zahlt, das kennt doch jeder!

Ich finde es nicht gut, einen selbstverschuldeten Schaden durch die Versicherungsprämien von anderen zahlen zu lassen.

Verschmutzte Fahrbahnen gibt es überall, damit muss man rechnen und dementsprechend fahren.

Nur meine bescheidene Meinung.

Mfg Felix

Themenstarteram 9. September 2008 um 12:41

Zitat:

Original geschrieben von Fliegerfelix

Wer legt, der zahlt, das kennt doch jeder!

Ich finde es nicht gut, einen selbstverschuldeten Schaden durch die Versicherungsprämien von anderen zahlen zu lassen.

Verschmutzte Fahrbahnen gibt es überall, damit muss man rechnen und dementsprechend fahren.

Nur meine bescheidene Meinung.

Mfg Felix

hallo

für was bitte zahle ich den teilkasko wenn ich meinen schaden nicht geltend machen kann??

-dafür gibts doch kasko oder etwa nicht.

--meine meinung.

gruß uno-abarth

Du wirfst hier Teilkasko udn Vollkasko in einen Topf.

Eine selbstverschuldete Beschädigung am Fahrzeug wird nicht von einer normalen Teilkasko übernommen.

Dies wird in der Regel nur von einer Vollkasko abgedeckt, deshalb ist die Vollkasko auch um einiges teurer.

Mfg Felix

Themenstarteram 9. September 2008 um 16:47

Zitat:

Original geschrieben von Fliegerfelix

Du wirfst hier Teilkasko udn Vollkasko in einen Topf.

Eine selbstverschuldete Beschädigung am Fahrzeug wird nicht von einer normalen Teilkasko übernommen.

Dies wird in der Regel nur von einer Vollkasko abgedeckt, deshalb ist die Vollkasko auch um einiges teurer.

Mfg Felix

hallo

es ist aber doch richtig da die teilkasko glasschäden am fahrzeug bezahlt.wie blinkerglas,windscheibe,scheinwerfer -

oder liege ich wieder falsch.

gruß u-a

Hi,

Glasbruch müsste ersetzt werden.

Aber durch das Eigenverschulden, versuchen Sie Dir da warscheinlich einen Strick drehen und sich darum zu drücken.

Mfg Felix

am 9. September 2008 um 19:25

Also nur ganz kurz dazu:

Teilkasko bezahlt Glas{{bruch...

Bei einem Auffahrunfall mit meinem Bmw hat die VS das Glas der Scheinwerfer

( welches seperat eingebaut werden konnte) bezahlt...

Weder den Kompl. Scheinwerfer noch sonstwas..

Bei der 916 wird es kompliziert mit der Lenkerscheibe...denk da weigert die VS sich,

ist ja nicht direkt Glas und wird deswegen wohl unter Verkleidung nicht unter Scheinwerfer Glas fallen..

Viel Glück trotzdem und erzähl nach dem Gutachten was wirklich gezahlt wird.

Interessiert mich doch sehr!

 

Greeds DucFan

Kunststoff Cabrioheckscheiben werden auch als Glas angesehen.

mfg Felix

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