Unfall mit 48 PS Führerschein
Servus zusammen
wie oben steht habe ich den A2 Führerschein mit 48 Ps und einen Unfall gebaut.
An diesem Unfall bin ich laut Internet aber nur zu einem drittel Schuld.
Kurzfassung: Das Auto ordnete sich links ein als ob der Fahrer nach links abbiegen wolle. Als ich rechts an ihm vorbeifahren wollte bog er aber ohne Blinker nach rechts ab und fuhr mich vom Moped runter.
Beim Unfall wurde zum Glück keine Polizei geholt.
Mein Problem: Mein Moped hat laut Fhrzgschein: 50 Ps statt 48. (ja richtig ganze 2 Ps zu viel -.-)
Wie gehe ich nun weiter vor?
Mein Vater meint ich soll zur Versicherung sagen das ich zu 100% die Schuld übernehme das kein Gutachter zu uns kommt und quasi das ganze nicht auffällt.
Wäre es z.B. eine Möglichkeit das Moped nachträglich noch auf einen Prüfstand zu stellen oder gibt es andere Möglichkeiten? (Die Maschine ist schon n bisschen älter und hat zu 100% nicht mehr die vollen 50 Ps.)
Danke
Beste Antwort im Thema
Ich finde, das muß man trennen. Hätte er mit Fahrerlaubnis einen solchen Unfall gehabt, dann würde hier jeder den Autofahrer und jeden Versicherungssachbearbeiter und auch jeden Verkehrsrichter lynchen, wenn dem Mopedfahrer auch nur eine klitzekleine Mitschuld zugewiesen würde.
Sofern es sich wie geschildert zugetragen haben sollte, steht dem Unfallverursacher (also dem Autofahrer) nicht ein Cent zu. Führerschein hin oder her, man kann nicht einen Autofahrer noch finanziell für das Abräumen eines Zweiradfahrers belohnen! Der Autofahrer hätte vor dem Rechtsabbiegen schauen müssen (Schulterblick), denn da hätte z. B. auch ein Radfahrer sein können.
Gruß Michael
102 Antworten
Vom Eigentümer, seinem Profil, dem/den Fahrer(n) hängt doch auch de Höhe der Prämie ab. Das beginnt bei Angehörigen im öffentlichen Dienst, über Grundeigentum, Garage/Carport, jährliche Kilometerleistung, fahren auch Personen unter 23 das KFZ ... u.s.w. auch nach dem Führerschein wird gefragt ... Mein Motorrad darf versicherungstechnisch gar nicht von anderen Fahrern gefahren werden.
Das muss ich mal dem TÜV-Prüfer sagen.
Der darf das. Da ist das Mopped ja nicht über deine Versicherung versichert sondern über die vom TÜV.
Darf auch jeder andere. Nur verlangt die Versicherung dann im Fall der Fälle eine Strafprämie.
Hä?
Zitat:
@Ramses297 schrieb am 30. Mai 2016 um 16:32:42 Uhr:
Zitat:
Wenn Du einen Rolls-Royce besitzst, dann läßt Du ihn ja auch nicht auf den Fahrer zu, oder?
Zitat:
@tschähnz schrieb am 30. Mai 2016 um 21:55:12 Uhr:
[
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Wenn Du einen Rolls-Royce besitzst, dann läßt Du ihn ja auch nicht auf den Fahrer zu, oder?Hä?
Ganz einfach, nur zur Erklärung. Der Rolls wird gekauft. Der das macht ist der Eigentümer. Wird aber öfters verwechselt mit Besitzer. Wenn der jetzt selbst fährt, ist er Eigentümer (auch Halter genannt) und auch Besitzer. Wenn er sich aber fahren lässt und ich meine das nicht in dem Sinne von einen fahren lassen😉) und danach das Fahrzeug in Obhut des Fahrers läßt ist er immer noch Eigentümer aber nicht mehr der Besitzer. Weil der Wagen ist jetzt im Besitz des Menschen ist, der hinter dem Steuer sitzt.
Ich verkneife mir jetzt hier einen Kommentar über Juristen, aber ich habe eine.😉
Gruß MIFIA4
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Der Eigentümer bleibt aber mittelbarer Besitzer.
Mein Mopped ist auf meine Frau zugelassen, weil dadurch die Versicherung billiger ist. Sie hat nicht mal nen Führerschein dafür. Sie hat halt keine Fahrerbegrenzung bei der Versicherung angemeldet.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 30. Mai 2016 um 22:14:49 Uhr:
Der Eigentümer bleibt aber mittelbarer Besitzer.
Ja natürlich!
Und der TE ist trotzdem voll am Arsch.
Naja, noch ist ja garnichts passiert. Mit ne blauen Auge wird er wohl davon kommen, wenn er sich einigermaßen geschickt anstellt.
Was noch keiner Bedacht hat:
Sofern die Geschichte stimmt, wird die Gegenseite genau das gleiche tun. Auch die werden zumindest im Familien/Freundeskreis über die Nummer reden. Und früher oder später werden sie dem Fahrer klar machen, dass er Scheiße gebaut hat.
Wenn jetzt der TE auf einmal anruft und sagt ist alles meine Schuld zu 100% dann zählen die auch eins und eins zusammen. Und dann besteht die Gefahr, das plötzlich ausser einer Lackierung noch ganz andere Sachen am Auto auf der Rechnung stehen.
Das wäre dann Erpressung.
Zumindest ein Betrugsversuch.
Grüße, Martin
Muß gar nicht. Ein normaler Kostenvoranschlag für drei Blechteile (Seitentüren plus Schweller) incl. Beilackierung für den Übergang, ggf. Metalliclack und Ausbeul- und Spachtelarbeiten liegt je nach Auto und schwere der Lack- und Blechschäden schnell bei mehreren tausend Euro. Dazu kämen Nutzungsausfall für mehrere Tage, ggf. die Wertminderung, wenn es keine alte Karre war... Der Autofahrer könnte als Geschädigter schon ordentliche Summen fordern.
Allerdings: Wenn die Darstellung des eigentlichen Unfalls stimmt, dann frage ich mich, wofür der Autofahrer Geld fordern sollte. Dafür, daß er schuldhaft einen Unfall verursacht hat?
Zitat:
@mopedfisch schrieb am 29. Mai 2016 um 14:24:54 Uhr:
Das Auto ordnete sich links ein als ob der Fahrer nach links abbiegen wolle. Als ich rechts an ihm vorbeifahren wollte bog er aber ohne Blinker nach rechts ab und fuhr mich vom Moped runter.
Tut mir leid, aber viel klarer könnte das Fehlverhalten des Autofahrers wohl kaum sein.
Gruß Michael
Und das des motorradfahrers... Auf jeden fall teilschuld. Aber egal, wer ohne führerschein fährt, sollte richtig bluten und zur kasse gebeten werden.
Ich finde, das muß man trennen. Hätte er mit Fahrerlaubnis einen solchen Unfall gehabt, dann würde hier jeder den Autofahrer und jeden Versicherungssachbearbeiter und auch jeden Verkehrsrichter lynchen, wenn dem Mopedfahrer auch nur eine klitzekleine Mitschuld zugewiesen würde.
Sofern es sich wie geschildert zugetragen haben sollte, steht dem Unfallverursacher (also dem Autofahrer) nicht ein Cent zu. Führerschein hin oder her, man kann nicht einen Autofahrer noch finanziell für das Abräumen eines Zweiradfahrers belohnen! Der Autofahrer hätte vor dem Rechtsabbiegen schauen müssen (Schulterblick), denn da hätte z. B. auch ein Radfahrer sein können.
Gruß Michael