ForumBiker-Treff
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Unfall mit 48 PS Führerschein

Unfall mit 48 PS Führerschein

Themenstarteram 29. Mai 2016 um 12:24

Servus zusammen

wie oben steht habe ich den A2 Führerschein mit 48 Ps und einen Unfall gebaut.

An diesem Unfall bin ich laut Internet aber nur zu einem drittel Schuld.

Kurzfassung: Das Auto ordnete sich links ein als ob der Fahrer nach links abbiegen wolle. Als ich rechts an ihm vorbeifahren wollte bog er aber ohne Blinker nach rechts ab und fuhr mich vom Moped runter.

Beim Unfall wurde zum Glück keine Polizei geholt.

Mein Problem: Mein Moped hat laut Fhrzgschein: 50 Ps statt 48. (ja richtig ganze 2 Ps zu viel -.-)

Wie gehe ich nun weiter vor?

Mein Vater meint ich soll zur Versicherung sagen das ich zu 100% die Schuld übernehme das kein Gutachter zu uns kommt und quasi das ganze nicht auffällt.

Wäre es z.B. eine Möglichkeit das Moped nachträglich noch auf einen Prüfstand zu stellen oder gibt es andere Möglichkeiten? (Die Maschine ist schon n bisschen älter und hat zu 100% nicht mehr die vollen 50 Ps.)

Danke

 

Beste Antwort im Thema

Ich finde, das muß man trennen. Hätte er mit Fahrerlaubnis einen solchen Unfall gehabt, dann würde hier jeder den Autofahrer und jeden Versicherungssachbearbeiter und auch jeden Verkehrsrichter lynchen, wenn dem Mopedfahrer auch nur eine klitzekleine Mitschuld zugewiesen würde.

Sofern es sich wie geschildert zugetragen haben sollte, steht dem Unfallverursacher (also dem Autofahrer) nicht ein Cent zu. Führerschein hin oder her, man kann nicht einen Autofahrer noch finanziell für das Abräumen eines Zweiradfahrers belohnen! Der Autofahrer hätte vor dem Rechtsabbiegen schauen müssen (Schulterblick), denn da hätte z. B. auch ein Radfahrer sein können.

 

Gruß Michael

102 weitere Antworten
Ähnliche Themen
102 Antworten

Zitat:

@mopedfisch schrieb am 29. Mai 2016 um 19:46:27 Uhr:

Am Unfallort hab ich meine Schuld nicht eingesehen und er seine auch nicht. Wie so oft halt...

Die schuld am unfallort einzugestehen wäre im übrigen eine Verletzung der Obliegenheiten eines Versicherten.

Es gab keinerlei Zeugen? Ihr beide habt jeweils euch selbst "im recht" gesehen? Warum dann (beidseitig) keine Polizei?

Ist schon ein sehr trolliges verhalten!

Viel spass noch.........

am 30. Mai 2016 um 5:05

Warum immer die Trollkeule?

Das Thema hat eigentlich kein Konfliktpotential und lässt nur den TE dumm aussehen. Also, was soll's?

Daher auch mein Hinweis, dass solche Fragen besser bei einem Anwalt und nicht in Internetforen besprochen werden sollten. Hier macht man sich mit sowas zum Deppen ohne eine brauchbare Hilfe zu bekommen.

Was wurde der Versicherung denn gemeldet?

Wenn du gemeldet hast, dass du gefahren bist, ist das Thema doch durch. Die Versicherung weiß das schon.

So lange die nichts zahlen müssen, werden die nichts prüfen. Wenn eine offizielle Unfallmeldung eingeht, wird der Fall geprüft. Ob dabei auffällt, dass du nicht den geeigneten Führerschein hast, kommt wohl auch darauf an, ob du ihn altersmäßig haben könntest.

 

Mich hat noch keine Versicherung nach meinem Führerschein gefragt. Nur, ob ich einen hatte...

 

Es könnte ja für die Versicherung auch jemand anders gefahren sein, der den passenden Lappen hat. Aber das wäre natürlich Versicherungsbetrug...

 

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 29. Mai 2016 um 19:48:40 Uhr:

Zur Blödheit kommt die fehlende Einsicht.

Ich würde am Unfallort auch keine Angaben über die Höhe meiner persönlichen Schuld machen. Das hat mit fehlender Einsicht nichts zu tun. Viele Versicherungen verbieten ihren Kunden sogar, Schuld anzuerkennen.

am 30. Mai 2016 um 9:41

Zitat:

@sampleman schrieb am 30. Mai 2016 um 11:28:14 Uhr:

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 29. Mai 2016 um 19:48:40 Uhr:

Zur Blödheit kommt die fehlende Einsicht.

Ich würde am Unfallort auch keine Angaben über die Höhe meiner persönlichen Schuld machen. Das hat mit fehlender Einsicht nichts zu tun. Viele Versicherungen verbieten ihren Kunden sogar, Schuld anzuerkennen.

Das war sooo auch nicht gemeint.

Rein theoretisch hätte er mit diesem Motorrad zu diesem Zeitpunkt gar nicht an diesem Ort sein dürfen. Insofern ist Schuld oder nicht Schuld - sofern man alle Umstände offenlegt - eine eher philosophische Betrachtung. Die Gegenseite weiß ja (noch) nicht, dass der Fahrzeugführer gar keine Fahrerlaubnis hat. Man müsste dem Autofahrer das stecken.

 

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 30. Mai 2016 um 07:05:15 Uhr:

Das Thema hat eigentlich kein Konfliktpotential und lässt nur den TE dumm aussehen. Also, was soll's?

Das Thema ist auf jeden Fall nicht uninteressant, egal ob die Geschichte echt ist.

Sie zeigt, daß es ziemlich ...öhm!... "unklug" ist, ein Fahrzeg zu fahren, das man eigentlich nicht fahren darf.

Und da können schon 2 PS zuviel zu einem richtigen Problem werden.

Wenn dieser Thread auch nur einen einzigen davon abhält, es mit der Leistungsbeschränkung genauer zu nehmen, dann ist er nützlich, ganz egal ob trollig oder verzweifelt!

Zum Glück scheint ja nicht viel passiert zu sein.

Aber wenn es um größere Schäden geht, ist nicht nur die Polizei dabei, eine fehlende Fahrerlaubnis ist der ideale Aufhänger für die Versicherungen, um Zahlungen für OP, Invalidität und Rente erst einmal (teilweise) zu verweigern.

Und so manches Prozent Eigenhaftung bleibt dann auch vor Gericht an einem selber hängen.

am 30. Mai 2016 um 11:36

Fahren ohne Erlaubnis ist hald schon extrem doof. 2Ps oder 50 PS mehr machen da kein Unterschied. Wenn du eine Rechtsschutz Versicherung hast würde ich da mal anrufen. Ansonsten bei sowas lieber dem Geschädigten n schönen Umschlag mit Geld in die Hand drücken und auf privater Ebene klären.

Mit Polizei wartet ein Verfahren "Fahren eines Fahrzeuges ohne Erlaubnis" auf dich. Wenn du es mit Versicherung regeln willst musst du eben gegenrechnen wie es billiger für dich kommt, falls du nicht 100% übernehmen musst.

Die Polizei ist nicht dein Freund und Helfer ;)

Mal ne andere Frage:

bekommt man denn mit einem 48 PS Führerschein so ohne weiteres ein Fahrzeug mit 50 PS zugelassen?

am 30. Mai 2016 um 11:56

Zitat:

@tschähnz schrieb am 30. Mai 2016 um 13:49:47 Uhr:

Mal ne andere Frage:

Ein Führerschein ist keine Vorraussetzung um ein Fahrzeug zuzulassen bzw. zu versichern!

Du kannst sogar wenn du nichtmal ne Mofa-Prüfbescheinung hast, einen LKW auf deinen Namen anmelden...

am 30. Mai 2016 um 11:56

Zitat:

@tschähnz schrieb am 30. Mai 2016 um 13:49:47 Uhr:

Mal ne andere Frage:

bekommt man denn mit einem 48 PS Führerschein so ohne weiteres ein Fahrzeug mit 50 PS zugelassen?

Ja. Zugelassen bekommt man alles - auch ohne Führerschein.

Die Frage ist der Versicherungsschutz. Da wird häufig abgefragt, wer das KFZ fährt, wie alt die Personen sind, die das nutzen und seit wann eine Fahrerlaubnis besteht. Wahrscheinlich hat er da schon gelogen und betrogen.

Das wusste ich bisher nicht.

Juristisch sicher spannend wäre, ob die Versicherung eine Mitschuld trägt, sofern sie die korrekten Daten abgefragt und geprüft und der TE alle Angaben korrekt gemacht hat...

Nö, für die Versicherung ist das egal.

Es ist keine Voraussetzung, einen gültigen Führerschein zu haben, in ein Fahrzeug zu besitzen, anzumelden oder zu versichern. Das hat mit Mitschuld nichts zu tun.

 

Bei meinem letzten Schaden musste ich bei der Frage nach der gültigen Fahrerlaubnis nur ein Häkchen bei JA machen mehr wurde da nicht abgefragt. Auch keine Kopie des FS oder so was.

 

Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Versicherung das nicht mal prüft, wenn es um kleine Schäden geht.

Außer natürlich, man könnte den Lappen gar nicht haben, weil man zu jung ist...

 

Zitat:

@tschähnz schrieb am 30. Mai 2016 um 16:01:09 Uhr:

Das wusste ich bisher nicht.

Juristisch sicher spannend wäre, ob die Versicherung eine Mitschuld trägt, sofern sie die korrekten Daten abgefragt und geprüft und der TE alle Angaben korrekt gemacht hat...

Wenn Du einen Rolls-Royce besitzst, dann läßt Du ihn ja auch nicht auf den Fahrer zu, oder?

Ich kann ein ganzes Fuhrunternehmen oder eine Motorradvermietung leiten und gar keine Fahrerlaubnis haben.

Die Regelung ist schon i.O.

am 30. Mai 2016 um 15:28

Zitat:

@muhmann schrieb am 30. Mai 2016 um 16:10:59 Uhr:

 

Bei meinem letzten Schaden musste ich bei der Frage nach der gültigen Fahrerlaubnis nur ein Häkchen bei JA machen mehr wurde da nicht abgefragt. Auch keine Kopie des FS oder so was.

Dito, FS ein Häckchen bei Ja (oder Nein) und zusätzlich die Frage seit wann.

Da mein Lappen gleich 3 Daten (4er + 3er/1er + 2er inzwischen wieder abgelaufen:mad:) hat nehm ich immer das älteste auch wenn es mit der eventuellen FS-Klasse nichts zu tun hat, (z.B. der alte 2er ) war bisher immer gut so.

grüßchen Frank

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Biker-Treff
  5. Unfall mit 48 PS Führerschein