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Unfall im Kreisverkehr

Themenstarteram 30. Juli 2017 um 6:11

Hallo zusammen,

und zwar ist mir was sehr unschönes passiert. Letzte Woche fuhr ich langsam einen Kreisvekehr an, vergewissterte mich, dass dieser leer war und fuhr drauf. Ca. 7 m später krachte es. Ein anderer Autofahrer fuhr mir in die vordere Achse. Ich war total schockiert, da er eben vorher nicht da war und ich den Anschein hatte, dass er nicht großartig gebremst hatte, also mir mit Absicht reinfuhr. Anschließend kam die Polizei und meinte ich wäre schuld gewesen.. dabei war ja niemand im KV. :( Hab mal ein Bild dran gehangen, wie die Auots standen..

Hoffe ihr könnt mir was zu dem Flal sagen. Ich bin total fertig, habe auch ein HWS-Schleudertrauma erlitten und mein Auto ist nicht Fahrbereit :((( Zusätzlich lade ich noch eine Skizze hoch.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Wie soll der BMW die VORDERachse treffen, wenn die TE schon 7 m im Kreisverkehr war? Schon klar - um nicht in das Heck zu krachen zieht er erst weit nach links und lenkt dann nach rechts, um genau die Achse zu treffen? Nein, die TE war noch nicht komplett im Kreisverkehr, sondern noch im Prozess des Einfahrens. Damit ist der Anprallpunkt zwanglos erklärbar.

Die TE hat den BMW schlicht und ergreifend einfach übersehen, der hat noch versucht zu bremsen (daher die geringen Verformungen) und hat das einfahrende Fahrzeug getroffen. So ist auch die Position der Fahrzeuge auf dem Foto zu deuten.

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Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 31. Juli 2017 um 14:13:18 Uhr:

Ein anderer Ansatz. Die 35 Meter lege ich bei 50km/h in 2,5 Sekunden zurück, beim Bremsen wird die Zeit sogar noch länger so das es evtl 4-5 Sekunden bis zum Treffpunkt werden.

In der gleichen Zeit hat es die TE geschafft, 7 Meter in den Kreisel einzufahren. Sind so 10 km/h im Schnitt, erhöht man die Zeit auf die 4-5 Sekunden von oben war sie noch langsamer.

Oder anders gesagt, einfach etwas später losgefahren (so schleicht doch niemand los, wenn er am Horizont schon ein Auto ankommen sieht), was dann dafür spricht das der BMW schon im Kreisel war.

....dann hätte der Unfall bei der Geschwindigkeit und den Entfernungen heftiger gewesen sein müssen.

Rechnen wir die Schrecksekunde raus wäre der BMW bei 20 m Entfernung fast ungebremst in die TE geballert.

Und wie schon gesagt, die 50 Kmh waren evtl. sogar noch höher.

So jedenfalls meine Einschätzungen.

am 31. Juli 2017 um 12:20

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 31. Juli 2017 um 14:13:18 Uhr:

Aber egal was hier rauskommt, das Ergebnis hängt vom Richter, Gutachter und den Aussagen eines guten Anwalts ab.

Man sollte auch den Deutschen Wetterdienst einbinden. Extremer Rücken- oder Gegenwind vielleicht?

Zitat:

@Bahnfrei

Bei einer anfänglichen Geschwindigkeit von 50km/h bis 0km/h Endgeschwindigkeit auf 26,111m errechnet sich eine Beschleunigung a = ( ve² - v0² ) / ( 2 * s ) = -3,7m/s² (:cool:). Bei dieser Beschleunigung sind 13,888m/s (50km/h) erst nach weiteren 3,75s abgebaut, insgesamt waren es also für die 40m 4,75s. Für die sichtbaren 30m sind es immer noch 4 Sekunden bis zum Aufprall. Meinst du nicht, dass die TE da ein klitzekleines bisschen geschlafen hat? ("Der BMW war plötzlich da" - LOL)

Warum rechnest du jetzt die Gesammtzeit, Reaktion + Bremsweg des BMW, als jene Zeit auf, die der TE zum erkennen der Situation verblieben?

Fährtst du, ständig nach links schauend bis in den Kreisverkehr hinein, oder schwenkst du deinen Blick beim Reinfahren dann wieder dorthin, wohin du entlangfährst?

Entscheidend ist doch der Moment, ob kurz bevor ich reinfahre, sich kein Fahrzeug im Kreisel befindet (oder gerade reinfährt), dem ich in die Quere kommen kann. Ist das nicht der Fall, schaue ich, gleichzeitig mit den Reinfahren, wieder dorthin, wohin ich weiterfahre.

Und bei diesem speziellen Kreise sollte man vielleicht auch mal beachten, das man hier nicht nur etwas nach links schauen muss, sondern seinen Blick gut um 90° und weiter nach links richtet, um was zu sehen.

Das heißt, man hätte, durchgehend den Blick so gerichtet, beim Reinfahren NULL Sicht auf den Spurverlauf in den Kreisel hinein. Also eher nen Grund, sogar noch nen Tick früher wieder in die eigentliche Fahrtrichtung zu blicken, wenn man von links nichts kommen sieht.

 

Ich meinen Augen ist der Kreisel schon ne Fehlkonstruktion. Er verleitet in der einen Ausrichtung reghelrecht dazu, mit reichlich Dampf dort hindurchzuhämmern. Das sollte eigentlich nicht Sinn und Zweck eines Kreisverkehres sein.

 

 

Zitat:

@situ schrieb am 31. Juli 2017 um 14:20:36 Uhr:

Zitat:

@Bochumer81 schrieb am 31. Juli 2017 um 14:13:18 Uhr:

Aber egal was hier rauskommt, das Ergebnis hängt vom Richter, Gutachter und den Aussagen eines guten Anwalts ab.

Man sollte auch den Deutschen Wetterdienst einbinden. Extremer Rücken- oder Gegenwind vielleicht?

Du kannst das gerne mit dem Wetterfrosch ausmachen. Nimm doch auch noch deinen Frisör mit, dann geht nichts mehr schief...

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 31. Juli 2017 um 15:12:02 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei

Bei einer anfänglichen Geschwindigkeit von 50km/h bis 0km/h Endgeschwindigkeit auf 26,111m errechnet sich eine Beschleunigung a = ( ve² - v0² ) / ( 2 * s ) = -3,7m/s² (:cool:). Bei dieser Beschleunigung sind 13,888m/s (50km/h) erst nach weiteren 3,75s abgebaut, insgesamt waren es also für die 40m 4,75s. Für die sichtbaren 30m sind es immer noch 4 Sekunden bis zum Aufprall. Meinst du nicht, dass die TE da ein klitzekleines bisschen geschlafen hat? ("Der BMW war plötzlich da" - LOL)

Warum rechnest du jetzt die Gesammtzeit, Reaktion + Bremsweg des BMW, als jene Zeit auf, die der TE zum erkennen der Situation verblieben?

Hab ich nicht. Ich habe nur die 30m angerechnet, das sind dann eben die 4 Sekunden statt 4,75.

Im übrigen halte ich die 50km/h für viel zu niedrig. Dennoch braucht der BMW eine ganze Weile, bis er von seiner Einfahrt bis zum Unfallzeitpunkt kommt. => er wurde übersehen.

Zitat:

Und bei diesem speziellen Kreise sollte man vielleicht auch mal beachten, das man hier nicht nur etwas nach links schauen muss, sondern seinen Blick gut um 90° und weiter nach links richtet, um was zu sehen.

Ist bei einer stinknormalen Hauptstraße exakt genauso.

Zitat:

Das heißt, man hätte, durchgehend den Blick so gerichtet, beim Reinfahren NULL Sicht auf den Spurverlauf in den Kreisel hinein. Also eher nen Grund, sogar noch nen Tick früher wieder in die eigentliche Fahrtrichtung zu blicken, wenn man von links nichts kommen sieht.

Da sind Vorfahrt-Achten-Schilder. Zur Not muss man stehen bleiben, wenn man nicht genug sieht.

Zitat:

In meinen Augen ist der Kreisel schon ne Fehlkonstruktion. Er verleitet in der einen Ausrichtung regelrecht dazu, mit reichlich Dampf dort hindurchzuhämmern. Das sollte eigentlich nicht Sinn und Zweck eines Kreisverkehres sein.

Sehe ich genauso. Aber so ist nunmal die Situation vor Ort. Ich glaube auch nicht, dass der BMW-Fahrer schuldlos ist. Dummerweise kann man ihm nur schwer bis unmöglich die Hauptschuld nachweisen, die er mMn ohnehin nicht hat.

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 31. Juli 2017 um 15:12:02 Uhr:

 

 

Entscheidend ist doch der Moment, ob kurz bevor ich reinfahre, sich kein Fahrzeug im Kreisel befindet (oder gerade reinfährt), dem ich in die Quere kommen kann. Ist das nicht der Fall, schaue ich, gleichzeitig mit den Reinfahren, wieder dorthin, wohin ich weiterfahre.

Und bei diesem speziellen Kreise sollte man vielleicht auch mal beachten, das man hier nicht nur etwas nach links schauen muss, sondern seinen Blick gut um 90° und weiter nach links richtet, um was zu sehen.

Das heißt, man hätte, durchgehend den Blick so gerichtet, beim Reinfahren NULL Sicht auf den Spurverlauf in den Kreisel hinein. Also eher nen Grund, sogar noch nen Tick früher wieder in die eigentliche Fahrtrichtung zu blicken, wenn man von links nichts kommen sieht.

DAS wäre Deine Entschuldigung für die TE? Na das kann sie ja dann gerne mal der Versicherung erzählen. Viel Glück. :D

Bei jeder Hauptstraße muss ich genau so auf den Verkehr achten, dass ich die Situation immer im Blick habe. Diese "als ich geschaut habe war noch niemand da" Argumentation ist ja nun völliger Humbug. Man muss sicherlich nicht damit rechnen, dass da jemand mit Überschallgeschwindigkeit lang kommt, aber mit 50 statt vielleicht angemessenen 25 auf jedenfall! Und der Kreisverkehr sieht für mich eher danach aus, dass man da bequem zumindest 40 fahren kann.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 31. Juli 2017 um 15:26:15 Uhr:

Zitat:

@Rainer_EHST schrieb am 31. Juli 2017 um 15:12:02 Uhr:

 

 

Entscheidend ist doch der Moment, ob kurz bevor ich reinfahre, sich kein Fahrzeug im Kreisel befindet (oder gerade reinfährt), dem ich in die Quere kommen kann. Ist das nicht der Fall, schaue ich, gleichzeitig mit den Reinfahren, wieder dorthin, wohin ich weiterfahre.

Und bei diesem speziellen Kreise sollte man vielleicht auch mal beachten, das man hier nicht nur etwas nach links schauen muss, sondern seinen Blick gut um 90° und weiter nach links richtet, um was zu sehen.

Das heißt, man hätte, durchgehend den Blick so gerichtet, beim Reinfahren NULL Sicht auf den Spurverlauf in den Kreisel hinein. Also eher nen Grund, sogar noch nen Tick früher wieder in die eigentliche Fahrtrichtung zu blicken, wenn man von links nichts kommen sieht.

DAS wäre Deine Entschuldigung für die TE? Na das kann sie ja dann gerne mal der Versicherung erzählen. Viel Glück. :D

Bei jeder Hauptstraße muss ich genau so auf den Verkehr achten, dass ich die Situation immer im Blick habe. Diese "als ich geschaut habe war noch niemand da" Argumentation ist ja nun völliger Humbug. Man muss sicherlich nicht damit rechnen, dass da jemand mit Überschallgeschwindigkeit lang kommt, aber mit 50 statt vielleicht angemessenen 25 auf jedenfall! Und der Kreisverkehr sieht für mich eher danach aus, dass man da bequem zumindest 40 fahren kann.

Nehmen wir einfach an es ist alles richtig was Du schreibst, dann gilt das alles auch für den Unfallgegner, sogar noch mehr als für die TE, denn er ist auch auf die Hauptstraße Kreisel aufgefahren, so wie es sich darstellt sogar noch später als die TE, also hätte auch er auf die TE achten müssen. Und was man wo " bequem" fahren könnte ist eh irrelevant, man hat der Verkehrssituation angepasst zu fahren. Da der BMW ja bestimmt wusste das er nicht die angemessenen 25 fährt sonder die unangepassten 50 war er eh schon im Vorfeld mit besonderer Aufmerksamkeit in der Pflicht.

Rücksicht ist keine Einbahnstraße und gilt nicht immer nur für den langsameren.

Dieses leidige Thema haben wir auch ständig auf der Autobahn wo doch gefälligst der Langsame auf den Schnellen Rücksicht nehmen soll, wobei der immer meint er habe nur Rechte aber keine Pflichten.

Es gilt auch für den Unfallgegner, absolut. Nur hat der halt zusätzlich noch die Vorfahrt. Was bei bei zwei gleichwertigen "Unachtsamkeiten" sicherlich für ihn spräche. Wenn ich einem auf einer Kreuzung ins Auto rausche, ich aber grün hatte und er rot, dürfte auch eine überhöhte Geschwindikeit nicht so stark ins Gewicht fallen, wie seine Vorfahrtsmissachtung. Auch wenn die TE für mich zu 100% Schuld ist, kann es ja durchaus sein, dass dem BMW Fahrer eine Teilschuld zugesprochen wird. Hier können wir alle nur mutmaßen. Aber er war zuerst da (im Kreisverkehr, nicht an der Stelle). Auch bei 50.

Und weil die TE erst nach dem BMW in den Kreisel wollte, hat sie auf die Vorfahrt zu achten und nicht blind einzufahren.

Opel hat Vorfahrt ... basta ... :D

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 31. Juli 2017 um 16:09:27 Uhr:

Und weil die TE erst nach dem BMW in den Kreisel wollte, hat sie auf die Vorfahrt zu achten und nicht blind einzufahren.

Sagt wer?

Wenn die TE möglicherweise vor dem BMW im Kreisel war.... ;)

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 31. Juli 2017 um 16:12:20 Uhr:

Opel hat Vorfahrt ... basta ... :D

Dachte immer, das wäre Mercedes!

Zitat:

Es gilt auch für den Unfallgegner, absolut. Nur hat der halt zusätzlich noch die Vorfahrt.

Aber erst, wenn er schon im Kreisel drinnen ist und nicht schon, wenn er mit drei- bis viermal soviel Tempo auf diesen zufährt. Das ist nämlich der feine Unterschied zu einer echten Haupt-/Nebenstraße-Konstellation.

 

Hatte ich aber schon mal erwähnt, das die Straßen, die auf einen Kreisverkehr zuführen, im Grunde erst mal gleichrangige Straßen sind. Nur die Kreisbahn selbst hat Vorfahrt und nicht die Straße, die von weiter links an diesen anschließt.

Zitat:

@Leon596 schrieb am 31. Juli 2017 um 16:14:02 Uhr:

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 31. Juli 2017 um 16:09:27 Uhr:

Und weil die TE erst nach dem BMW in den Kreisel wollte, hat sie auf die Vorfahrt zu achten und nicht blind einzufahren.

Sagt wer?

Wenn die TE möglicherweise vor dem BMW im Kreisel war.... ;)

Was zu beweisen wäre. Ich kann mich nur wiederholen: Ich kann mir keine zeitliche und physikalische Konstellation konstruieren, in der die TE (EDIT: ) vor dem BMW im "Kreisel" war.

Ihr stellt es ja alle als gegeben hin, dass der BMW später dran war. Daher behaupte ich auch rotzfrech, dass das genau nicht der Fall war. Ich würde der TE ja gerne helfen, da ich Raser (das müsste der BMW gemacht haben) absolut nicht ausstehen kann. Aber die Strecke ist einfach zu lang, als dass er erst nach ihr einfuhr.

Mein Reden !

Schönen Gruß, Rep-Serv

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