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Unfall -> Hochstufung SF -> Umschreibung

Themenstarteram 25. April 2013 um 19:30

Servus zusammen ;)

Meine Freundin hat in 10/2012 einen Unfall verursacht und wurde daraufhin von SF 4 auf SF 2 hochgestuft.

Nun bietet sich aber für sie die Möglichkeit einen Vertrag ihrer Oma mit SF 14 zu übernehmen, was ja deutlich günstiger wäre.

Wann kann sie in den Genuss der niedrigeren Prozente kommen? Gibt es eine "Sperrzeit" von dem Unfall bis zur Umschreibung, oder geht das sofort?

Vielen Dank im Voraus und schönen Gruß ;)

Beste Antwort im Thema
am 25. April 2013 um 20:42

Zitat:

Original geschrieben von LucasSchmit

 

Ohh, Schorsch ist wieder da. Heute mal anonym?

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Wie lange hat deine Freundin ihren Führerschein schon?

Themenstarteram 25. April 2013 um 19:49

7 Jahre. Ich weiß dass sie dann maximal SF 7 bekommen kann, aber das wäre dennoch deutlich besser als SF 2 :D

Die kann sie auf alle Fälle haben.

Ist kein Problem.

am 25. April 2013 um 20:42

Zitat:

Original geschrieben von LucasSchmit

 

Ohh, Schorsch ist wieder da. Heute mal anonym?

Zunächst einmal, müßte sie ihr KFZ aus der bestehenden KFZ Versicherung herausbekommen.

 

OK, dass könnte durch ein Halterwechsel erfolgen.

 

Aber, es wird immer im KFZ Antrag gefragt, ob schon eine KFZ besteht bzw bestand. Wenn hier dann unwahre Antworten gegeben werden, dann kann das nach hinten losgehen.

 

Meine Idee wäre, ein anderes KFZ (Alterschwach mit TÜV) kaufen, dies KFZ auf die Freundin zulassen und den SFR übernehmen (wenn das bei der Gesellschaft möglich ist, Oma auf Enkel ?).

 

Dann KFZ wieder verkaufen (etwa 6 Monate) und dann den SFR mit den Formular (ausgeschiedenes KFZ) übertragen lassen (natürlich nur bei einen Versicherer, der das macht).

 

Ist nur eine Idee, aber so könnte es klappen.

 

Themenstarteram 26. April 2013 um 5:40

Vielen Dank für die Antworten!

Die Idee mit dem Alt-PKW ist nicht schlecht, aber im August steht eh ein Fahrzeugwechsel an. Sollte man es dann erst machen, weil unkomplizierter?

@corsadiesel:

Warum so einen Aufwand betreiben?

Wenn sie einen Rabatt übertragen bekommt (bekommen kann), kann sie den auch auf den laufenden Vertrag überschreiben.

Wenn gleichzeitig noch ein Anbieterwechsel stattfindet (also die SF-Klasse der Oma bei einer anderen Versicherung liegt) muss zwar vlt. ein Formular mehr ausgefüllt werden.

Grundsätzlich ist eine SF-Übertragung aber jederzeit möglich, ohne Halter- oder KFZ-Wechsel.

Man sollte allerdings mit der Versicherung klären, ob sie die Übertragung von Oma auf Enkel überhaupt durchführen. Viele Versicherungen machen das nur bei Verwandtschaft ersten Grades.

Vorsicht bei der Übernahme in den aktuell bestehenden Vertrag! Die Versicherung rechnet den Zeitraum ab Führerscheindatum (SF7) und zieht den Schaden ab. Je nach Tarifwerk bleiben dann nur SF3 übrig...

Das sollte man vorab mit der Versicherung klären und sich den Beitrag berechnen lassen.

Ansonsten ist die Idee mit dem zweiten Auto gut. Da hier kein Schaden angerechnet werden kann und somit SF7 übernommen werden kann.

Es gibt in Deutschland 2 Versicherungen bei denen der Verwandschaftsgrad keine Rolle spielt.

Man kann den SFR von jeder Person übernehmen, allerdings auch nur bis max. 12 Monate nach Nutzungsende der abgebenden Person.

Für den Fall das die Versicherungen, die ihr wählt der Übertragung nicht zustimmen.

Zitat:

Original geschrieben von Matze0411

Vorsicht bei der Übernahme in den aktuell bestehenden Vertrag! Die Versicherung rechnet den Zeitraum ab Führerscheindatum (SF7) und zieht den Schaden ab. Je nach Tarifwerk bleiben dann nur SF3 übrig...

Die Stufung ist doch schon durch.

Der Schaden war im Oktober letzten Jahres, Stufung erfolgte Anfang diesen Jahres.

Da wird der neu übernommene SFR nicht gestuft.

Zumindest habe ich davon noch nie was gehört. Schließlich fragen die Versicherungen ja auch nicht, wie lange man schon unfallfrei fährt, sondern wie lange man den Führerschein ununterbrochen besitzt.

am 27. April 2013 um 19:05

Oma auf Enkel geht meist nur bei häuslicher Gemeinschaft.

Ansonsten kriegt sie halt in etwa Ihre SF7. Je nach Führerschein im 1. oder 2. Halbjahr erworben.

Der Schaden spielt keine Rolle und auch eine Halterummeldung ist nicht notwenig.

Man kann den SF einfach in den bestehenden Vertag einbringen.

Zitat:

Original geschrieben von Matze0411

Es gibt in Deutschland 2 Versicherungen bei denen der Verwandschaftsgrad keine Rolle spielt.

Welche?

1. Alte Leipziger, siehe AKB I.6.1.3 (Seite 24)

2. Janitos (Maklerversicherer / Tochter der Gothaer),siehe AKB K.6.1.2 (Seite 68); für Tarife Compact und Advanced

Es gibt auch kurze Tarifflyer in denen es einfacher umschrieben wird.

 

Ging irgendwie nicht, beide PDF´s anzuhängen...

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