Unfall,hinten rechts heck getroffen Schuld oder nicht?

Nabend,ich hatte gegen 18Uhr einen Unfall
die Dame vor mir in ihrem blauen Daihatsu bremste plötzlich ab und hat nach links geblinkt weil sie anscheined zum gegenüberliegenden Restaurant wollte,nur darf man die straße nicht überfahren weil eine durchgezogene Linie da ist mit einer gestrichelten Fläche.
Ich hatte ca 40Kmh (geschwindigkeit war nicht zu hoch) drauf und nen abstand von ca 4metern,rechts von mir war ein Seitenstreifen auf welchen ich leider nicht ausweichen konnte da dort ein Lambo,Porsche und ein weiter Sportwagen geparkt war (auf der seitenstraße darf man nicht parken). also tritt ich in die Eisen und hab noch versucht den Wagen nach Rechts zu ziehen um auszuweichen und so traf ich das rechte Heck vom Daihatsu.
Wir haben 70min auf die Polizei gewartet und nun kommt die bodenlose frechheit,so wie die meisten der Grünen leider
sind begegnen sie einem relativ unfreundlich,da man gerade mal kurz vor den 21 jahren steht und in den augen derer noch ein Kind ist.Ich begrüßte sie höflichst und schilderte ihnen die Situation daraufhin bestanden sie auf einen Drogen und Alkoholtest welchen ich ohne zu Zögern zugestimmt habe.Die Frau berichtete der Polizistin ihre sicht der Geschichte und erklärte ihr das sie sich in ihrer eigenen Stadt nicht auskenne 😁 und seit der Ampel welche wir überquert haben (Ampel und Unfallstelle ca 80Meter entfernt) nach Links geblinkt habe.Daraufhin sagte mir die Polizistin das alles meine Schuld wäre und ich es schaffen könnte zu Bremsen woraufhin ich ihr erklärt habe das diese möglichkeit unumgänglich war,nur sprach sie mir andauernd ins Wort und ich habe mich einschüchtern lassen.Ihre Argumentation auf diese Beschuldigung war ich hätte damit rechnen müssen das jemand bremst und nach links blinkt,auf einer durchgezogenen Linie???und ich hätte nicht genug aufgepasst.Theoretisch gesehen bin ich ja Aufgefahren da ich die linke Seite am Heck getroffen habe,aber muss jener die Schuld dafür tragen in jedem falle zu welchem es zu so einer Kollision kommt? Ich bekam ein 35Euro Bußgeld und weiß jetzt nicht weiter da es um eine Prozent erhöhung in der Versicherung geht.

Unfallverwickelte:
Meine Partei:
Ich und mein Beifahrer welcher den Unfall beobachtete.

Die andere Partei:
Fahrerin,Mann und tochter

Der mann der die Polizei rief war ein ``Zeuge`` der gegnerischen Partei welcher daraufhin ins Restaurant verschwand und nicht wiederkam.Auf dem Unfallzettel stehen nicht seine Daten.

Wie geht die Geschichte nun für mich aus? Geht alles mit rechten dingen zu? liege ich wirklich im Unrecht?
ich hoffe auf eure Hilfe,vielen Dank ;/.

Beste Antwort im Thema

Wenn der TE das mit den 4 Meter "Sicherheitsabstand" bei der Polizei auch gesagt hat, wird er von der anderen Versicherung nichts erwarten können.
4 Meter Abstand bei 40 km/h erfüllt ja schon den Tatbestand der Nötigung. Außerdem wäre es bei Einhalten eines ordnungsgemäßen Abstandes zu gar keinem Unfall gekommen.
Bei normalen Verlauf gebe ich Christian mit seiner Einschätzung recht.

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Zitat:

@julius.s schrieb am 10. Januar 2016 um 01:27:11 Uhr:


..........
Wie geht die Geschichte nun für mich aus? Geht alles mit rechten dingen zu? liege ich wirklich im Unrecht?
ich hoffe auf eure Hilfe,vielen Dank ;/.

Klar bist du Schuld, wenn du der Frau fast in den Kofferraum krabbelst. Den Drogentest bzw. Alokoholtest hättest du ablehnen können.

Ich glaube es zwar nicht, aber das einzige was hier eventuell später zivilrechtlich eine Rolle spielen könnte, ist die Tatsache, dass du nicht damit rechnen musst, dass jemand über die Sperrfläche abbiegen will und die Dame deshalb eine Teilschuld bekommt. Obwohl das auch schwierig wird, weil du sie ja schon vor dem von dir vermuteten Abbiegevorgang gerammt hast. Eigentlich hat sie ja nur gebremst und geblinkt.😉

Das wird dann aber vermutl. der Richter entscheiden. Allerdings wirst du dir auch deinen mangelnden Abstand vorwerfen lassen müssen.

Bringen wird dir eine Teilung nichts, weil du sowieso hochgestuft wirst, wenn deine Versicherung, egal welche Summe, zahlen muss.

Also lerne daraus, indem du demnächst vorausschauender fährst und gut ist.

Mit 21 jahren bis du noch sehr jung und hast, wie der aktuelle Fall zeigt, auch im Straßenverkehr noch einiges zu lernen. Wenn ich sehe, dass ein Fahrzeug blinkt, und ich dann meinen Abstand nicht erhöhe, hat das schon was mit Unerfahrenheit oder Unaufmerksamkeit zu tun.

Auch wenn du es wahrscheinlich nicht hören willst. Such in Zukunft nicht einen Schuldigen für den Mist, den du veranstaltet hast. Hat auch was mit Lebenserfahrung zu tun.

Sehr schön wie beschrieben wird was die anderen nicht durften. Die Frau durfte nicht abbiegen , die autos nicht auf den seitenstreifen parken. Was du vergisst ist das du nicht so dicht auffahren hättest dürfen. 4m ist viel viel zu wenig.

Musst nun leider oder für mich überhaupt nicht leider die Konsequenzen tragen.

Verstehe eh nie die Leute die soo dicht auffahren das man im Rückspiegel nicht mal deren lichter sieht . Hoffe das du zum aufbauseminar musst. Sowas ist unverständlich gerade so kurz nach der Prüfung.

@AS60 :das einzige was hier eventuell später zivilrechtlich eine Rolle spielen könnte, ist die Tatsache, dass du nicht damit rechnen musst, dass jemand über die Sperrfläche abbiegen will und die Dame deshalb eine Teilschuld bekommt.

Du mußt immer mit Fehlern anderer rechnen und deshalb rechtzeitig anhalten können. Deshalb gibt es ja Sicherheitsabstände. Der Unfall ist unmittelbar kausal zum fehlenden SHA. Der Unfall wäre nicht passiert wenn der SHA eingehalten worden wäre. Ein Fehlverhalten der Dame kann ich immer noch nicht erkennen.

@julius.s
Arschbacken zusammenkneifen und lernen Verantwortung zu übernehmen und nicht verzweifelt die Schuld bei anderen suchen...

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Zitat:

@zelirodu schrieb am 10. Januar 2016 um 13:13:25 Uhr:


@AS60 :das einzige was hier eventuell später zivilrechtlich eine Rolle spielen könnte, ist die Tatsache, dass du nicht damit rechnen musst, dass jemand über die Sperrfläche abbiegen will und die Dame deshalb eine Teilschuld bekommt.

Du mußt immer mit Fehlern anderer rechnen und deshalb rechtzeitig anhalten können. Deshalb gibt es ja Sicherheitsabstände. Der Unfall ist unmittelbar kausal zum fehlenden SHA. Der Unfall wäre nicht passiert wenn der SHA eingehalten worden wäre. Ein Fehlverhalten der Dame kann ich immer noch nicht erkennen.

Was soll das????

Bitte ganz zitieren🙄

"Ich glaube es zwar nicht, aber das einzige was hier eventuell später zivilrechtlich eine Rolle spielen könnte, ist die Tatsache........"

Ich verstehe nicht, warum du den ersten Halbsatz weglässt.😕 Der Rest ist im Konjunktiv geschrieben.

@AS60
Deinen Halbsatz im Zitat wegzulassen ändert nichts am Inhalt deines Textes.
Es ist eben keine Tatsache, dass der TE nicht mit einem Abbiegen hätte rechnen müssen. Gerade weil die Dame geblinkt hat, hätte er auf jeden Fall mit einem Abbiegen rechnen müssen.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob dies erlaubt war oder nicht. Daher ist eine Teilschuld für die Beteiligte auch extrem unwahrscheinlich.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 10. Januar 2016 um 13:52:17 Uhr:


@AS60
Deinen Halbsatz im Zitat wegzulassen ändert nichts am Inhalt deines Textes.
Es ist eben keine Tatsache, dass der TE nicht mit einem Abbiegen hätte rechnen müssen. Gerade weil die Dame geblinkt hat, hätte er auf jeden Fall mit einem Abbiegen rechnen müssen.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob dies erlaubt war oder nicht. Daher ist eine Teilschuld für die Beteiligte auch extrem unwahrscheinlich.

Klar ändert es was. Es sagt aus, was ich denke. Das ist ohne diesen Halbsatz nicht zu erkennen.

Lass das doch einen Richter entscheiden, falls es überhaupt zu einem Prozess kommt.

Und deine Formulierung "unwahrscheinlich" sagt genau das gleiche aus, was ich versucht habe zu sagen. 😕, nur anders formuliert.

Und nochmal: es macht keinen Sinn, nur unvollständig zu zitieren.

Aber egal. Ich bin kein Richter, so dass ich nur ahnen kann, was passiert oder nicht passiert.

Du hälst es ja auch nur für unwahrscheinlich. Also was soll dein Posting?

Ich sehe es noch ein wenig anders:
Wenn man ein widersprüchliches Fahrverhalten eines Anderen bereits erkannt hat (Blinken + durchgezogene Linie), so stellt sich aus meiner Sicht eher die Frage warum man nicht gerade zu mit einem Fahrfehler des anderen rechnet?

Zu den 4m Sicherheitsabstand sage ich nur:

  • 0,5 - 1 Sek. = Reaktionszeit
  • Geschwindigkeit / 10 x 3 = Zurückgelegte Strecke in Metern pro Sekunde (nach Faustformel)

Aus eigenem Interesse sollte sich der TE fragen, ob er für das Führen eines Fahrzeuges reif genug ist. Vielleich doch nochmal 2 Jahre warten.

Gruß

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 10. Januar 2016 um 14:13:13 Uhr:


Ich sehe es noch ein wenig anders:
Wenn man ein widersprüchliches Fahrverhalten eines Anderen bereits erkannt hat (Blinken + durchgezogene Linie), so stellt sich aus meiner Sicht eher die Frage warum man nicht gerade zu mit einem Fahrfehler des anderen rechnet?Zu den 4m Sicherheitsabstand sage ich nur:
  • 0,5 - 1 Sek. = Reaktionszeit
  • Geschwindigkeit / 10 x 3 = Zurückgelegte Strecke in Metern pro Sekunde (nach Faustformel)

Aus eigenem Interesse sollte sich der TE fragen, ob er für das Führen eines Fahrzeuges reif genug ist. Vielleich doch nochmal 2 Jahre warten.

Gruß

Richtig. Hatte ich so ähnlich auch schon formuliert. 😉

Aber sich selbst hinterfragen und nicht immer die Schuld bei anderen suchen, halte ich jedoch für ausreichend. 2 Jahre warten erscheint mir zu hart.😉

Zitat:

@AS60 schrieb am 10. Januar 2016 um 14:05:57 Uhr:


Klar ändert es was. Es sagt aus, was ich denke. Das ist ohne diesen Halbsatz nicht zu erkennen.
Lass das doch einen Richter entscheiden, falls es überhaupt zu einem Prozess kommt.
Und deine Formulierung "unwahrscheinlich" sagt genau das gleiche aus, was ich versucht habe zu sagen. 😕, nur anders formuliert.
Und nochmal: es macht keinen Sinn, nur unvollständig zu zitieren.

Aber egal. Ich bin kein Richter, so dass ich nur ahnen kann, was passiert oder nicht passiert.

Du hälst es ja auch nur für unwahrscheinlich. Also was soll dein Posting?

Du widersprichst dir selbst. Zum einen bestehst du darauf, deine

Meinung

korrekt wieder gegeben zu sehen. Zum anderen benutzt zum Ausdruck deiner Meinung den Begriff

Tatsache

.

Deine Meinung kann keine Tatsache sein.

Ich wollte mit meinem Posting lediglich darauf hinweisen, dass es eben keine Tatsache ist, dass der TE nicht damit rechnen mußte, dass die Unfallbeteiligte abbiegen würde. Wenn er damit nicht hätte rechnen müssen, dann weiß ich nicht womit sonst ....

PS: es macht durchaus Sinn nur die Absätze zu zitieren, auf die man sich bezieht. Erhöht die Übersichtlichkeit ungemein. Und wenn es, wie in deinem Beispiel, auch keine Sinnentfremdung ergibt (auch wenn du das Gegenteil behauptest), ist es das einzig richtige.

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 10. Januar 2016 um 15:02:06 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 10. Januar 2016 um 14:05:57 Uhr:


Klar ändert es was. Es sagt aus, was ich denke. Das ist ohne diesen Halbsatz nicht zu erkennen.
Lass das doch einen Richter entscheiden, falls es überhaupt zu einem Prozess kommt.
Und deine Formulierung "unwahrscheinlich" sagt genau das gleiche aus, was ich versucht habe zu sagen. 😕, nur anders formuliert.
Und nochmal: es macht keinen Sinn, nur unvollständig zu zitieren.

Aber egal. Ich bin kein Richter, so dass ich nur ahnen kann, was passiert oder nicht passiert.

Du hälst es ja auch nur für unwahrscheinlich. Also was soll dein Posting?

Du widersprichst dir selbst. Zum einen bestehst du darauf, deine Meinung korrekt wieder gegeben zu sehen. Zum anderen benutzt zum Ausdruck deiner Meinung den Begriff Tatsache.
Deine Meinung kann keine Tatsache sein.

Ich wollte mit meinem Posting lediglich darauf hinweisen, dass es eben keine Tatsache ist, dass der TE nicht damit rechnen mußte, dass die Unfallbeteiligte abbiegen würde. Wenn er damit nicht hätte rechnen müssen, dann weiß ich nicht womit sonst ....

PS: es macht durchaus Sinn nur die Absätze zu zitieren, auf die man sich bezieht. Erhöht die Übersichtlichkeit ungemein. Und wenn es, wie in deinem Beispiel, auch keine Sinnentfremdung ergibt (auch wenn du das Gegenteil behauptest), ist es das einzig richtige.

Mein Gott.

Du redest Unsinn, aber Hauptsache du hast dich geäußert. Aber Weitere Diskussionen mit dir zu diesem Thema halte ich für sinnfrei. Also lass ich es.

Verzichte du lieber drauf, hier weiteren Unsinn zu Themen, von denen du offensichtlich keine Ahnung hast, zu verbreiten.
Vielen Dank

Zitat:

@Golf_GTsport schrieb am 10. Januar 2016 um 16:51:18 Uhr:


Verzichte du lieber drauf, hier weiteren Unsinn zu Themen, von denen du offensichtlich keine Ahnung hast, zu verbreiten.
Vielen Dank

Bitte schön. Kann es sein, dass du, bis auf den Stuss zu meinem Beitrag, zum eigentlichen Thema noch gar nichts beigetragen bzw. deine Meinung geäußert hast?

Meine Meinung hab ich schon kundgetan. Der TE hat Schuld. Ob zivilrechtlich was geteilt wird, bestimmen andere Leute.

Ich glaube es jedoch nicht, dass es zu einer Teilung kommt.

Aber wer weiß wie es ein Richter sieht.

So. Jetzt darfst du wieder😁😁

Thread kann gelöscht werden,Sachverhalt wurde geklärt und die Streitigkeiten,Provokationen etc. nerven extrem.
Ich möchte ausserdem Klarstellen das ich nicht die Schuld bei meinem Unfallgegner gesucht habe,sondern mich lediglich gefragt habe ob alles mit rechten dingen zu geht.
Mfg

Ist ja auch schon zur Genüge beantwortet worden. Schließen ist eine gute Idee. ??

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