Unfall : Heckschaden !

Audi A3 8P

Hallo,
mir ist gestern jemand mit ca. 50 - 70 km/h hinten rein gefahren. Die Stossstange ist nur leichter verkratzt, aber dahinter sieht es sicherlich ganz anders aus. Nun möchte ich den Wagen bei Audi machen lassen und hätte dazu einige Fragen :

1. Brauche ich nur hinfahren, einen Termin inkl. Gutachter machen usw. und dann geht alle seinen Weg ?

2. Ich habe zur Zeit die normale Stossstange und mich würde interessieren wieviel es kosten würde direkt auf PDC aufzurüsten, weiss das jemand ?

3. Auf welche Klasse bzw. Art von Leihwagen habe ich einen Anspruch ? Kann dies auch ein VW sein oder muss es Audi sein ?

4. Irgendwelche Erfahrungen und Tips die es zu beachten gibt ?

so long,
Alex

45 Antworten

70 Km/h entspricht 19,44 Periode m/s.
Bei dieser Geschwindigkeit wäre der (auf ein stehenden, aber nicht gebremsten A3) Auffahrende ca. hinter der Fahrer-Rücksitzlehne zum Stillstand gekommen.
Das läßt sich über die Verformung (kinetische Energie) recht genau berechnen.

Ich bin mit dir einverstanden, NM- Fan.
Aber lassen wir doch silk zu Worte kommen, sofern er noch mag. Es hat ja wohl für seine Frage keine Bedeutung, aber ich habe den Eindruck, dass ich (begründet auf meiner Erfahrung mit dem Parkunfall) nicht der Einzige bin, der gerne wissen möchte, wie dieser Bagatellschaden durch einen Unfall bei 50 km/h zu Stande gekommen ist. Oder anders gesagt, kannst du, silk, den Unfall genauer beschreiben?

@silk
Die Stoßstange mit PDC-Löchern kann dir die Werkstatt ohne Probleme als Ersatz bestellen. Das Nachrüstset kostet 258,01 Euro. Lass dich auf keinen anderen Preis ein! Das ist der von Audi empfohlene Preis!
Lackieren und Einbau kostet dich nochmal zw. 1 und 1,5 Arbeitsstunden.

Gruß
PowerMike

Hallo,
ich habe gestanden und er ist mir dann hinten drauf gefahren, stand nicht auf der Bremse und hatte die Kupplung getreten. Mehr kann ich dazu nicht sagen. So war es einfach.

@Powermike

Inwiefern wird dann was im Innenraum angezeigt ? Dann dürfte sich der Aufpreis für PDC quasi um die 400€ handeln, oder sehe ich das falsch ?

so long,
Alex

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Zitat:

Original geschrieben von silk


Hallo,
ich habe gestanden und er ist mir dann hinten drauf gefahren, stand nicht auf der Bremse und hatte die Kupplung getreten. Mehr kann ich dazu nicht sagen. So war es einfach.
Sorry dann waren das aber beim besten Willen kein 50- 70 km/h. Mir ist auch vor kurzen einer mit ca. 10 km/h rein und die Stange war mehr kaputt als Deine... Bei 50-70 km/h hast keinen Kofferaum mehr...

Mir ist meine Nachbarin im Oktober in die Seite gefahren, 6500,- EUR Schaden... Aber, mein 🙂 hat alles BESTENS in Ordnung gebracht. Wenn Du eine (Verkehrs-)Rechtschutz hast, schalte UNBEDINGT einen Anwalt ein. Da gehts nicht um böse Unterstellung, sondern der Anwalt weiß genau, was er der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen kann (nur als Bsp.: 25,- EUR Pauschal für Schreiben und Telefonate) und was auch nicht zu verachten ist: Die Wertminderung! Is' ja ein zu deklarierender Unfall. Ich habe Dank Anwalt 1800,- (die volle Summe des Gutachters, das ist lt. Werkstattmeister recht selten, wenn der Wagen älter al 6 Monate ist!?!) erhalten. Ich war nicht mal in seiner Kanzlei, das ging alles telefonisch und per Brief...
Interessanterweise war die Wertminderung in 2 versch. Autohäusern (testweise mal angeboten) gerade mal bei 1000,- 😉 Und so musst Du Dich mit nix ärgern, Du holst Dein Wägelchen ab und gut ist. Wie alt ist denn Dein Wägelchen??

Ich drück' Dir die Daumen, dass alles Streßfrei für Dich über die Bühne geht!!!

Gruß Kenjin

Ach ja, WICHTIG: NIE den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen. Dein Autohaus kann Dir einen Gutachter besorgen, der sich auch mit Deinem Fahrzeug auskennt!

Hallo,
mein Wagen ist jetzt genau 1 Jahr alt. Nun gut, ich weiss was ich wissen wollte und habe keine Lust mehr mich mit solchen Unterstellungen abzugeben, sowas ist mir einfach blöde ... viel spaß noch

Danke für die guten Antworten ...

so long,
Alex

Öhm... einen Betrag bezüglich der durch den Unfall versachten Wertminderung erhälst du jedoch nur, wenn du der Erstbesitzer des Vehikels bist - bei uns im Ösiland eben...
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von usiUser


Öhm... einen Betrag bezüglich der durch den Unfall versachten Wertminderung erhälst du jedoch nur, wenn du der Erstbesitzer des Vehikels bist - bei uns im Ösiland eben...
Gruß

Gut, dass ich nicht in AT leben muss... Da ist mir meine Ostseeluft lieber *grins* Aber im Ernst: Ich habe von der Thematik einfach zu wenig Ahnung - wie die meisten eben - und allein deshalb lohnt der Weg zum Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von Kenjin


Ach ja, WICHTIG: NIE den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen. Dein Autohaus kann Dir einen Gutachter besorgen, der sich auch mit Deinem Fahrzeug auskennt!

Da wär ich mal vorsichtig! Wenn die gegnerische Versicherung gar keinen Gutachter will kann der, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat auf den Kosten sitzen bleiben!

Abgesehen davon ist ein Gutachter vereidigt! Sollte man mit dem Gutachten nicht einverstanden sein kann man immer noch nachverhandeln und evtl ein neues machen lassen.

Ich denke mal, da gibt es bestimmte "Grundregeln", ab wann ein Gutachter ausrückt. Z. B. wenn die Schadenhöhe eine bestimmte Summe übersteigt oder so etwas. Ab einem gewissen Punkt kann sich die Versicherung nicht dagegen wehren. Aber darum ging es nicht. Bei mir hatte man einen Gutachter angeboten, und ich denke mal die Jungs haben genug "Spielraum" in ihren Entscheidungen. Ein Gutachter der Versicherung stapelt tief (sonst bekommt er ganz einfach von der Versicherung keinen Auftrag mehr), einer des Autohauses hoch (gleiches Argument warum 😉). Die Regulierung passiert in jedem Fall, nur bspw. die Wertminderung könnte einfach geringer ausfallen.

Also ich bearbeite bei einer Versicherung den ganzen Tag Kfz-Schäden.

Grundsätzlich ist es so, dass der Geschädigte das Recht hat einen Sachverständigen seiner Wahl einzuschalten. Jedoch werden die Kosten für den Gutachter erst ab einer Schadenshöhe von ca. 800 € (Bagatellschadengrenze) übernommen.
Ich an deiner Stelle würd jetzt erstmal in die Werkstatt fahren und erkundigen wie hoch der Schaden in etwa ist. Die Werkstatt kann dann schon sagen, ob die Bagatellschadengrenze erreicht wird oder nicht. Der Gutachter kann dann eingeschaltet werden.

Wegen dem Mietwagen würde ich auf jeden Fall mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt treten.
Wir arbeiten mit vielen Autovermietern zusammen, z.B. Europcar, Hertz usw. Durch die Großabnehmerkonditionen kannst du der gegnersichen Versicherung eine Menge Geld sparen. (Und letzendlich kommt das gesparte Geld uns allen Versicherten in Form von niedrigeren Beiträgen wieder zugute)

Zitat:

Original geschrieben von arl03


(Und letzendlich kommt das gesparte Geld uns allen Versicherten in Form von niedrigeren Beiträgen wieder zugute)

...UND Du bekommst statt dessen MEISTENS einen Ersatzwagen in gleicher Güte. Mich wollte man mit einem Polo abspeisen, am Ende ist es - wegen meiner Länge - ein Golf IV geworden 🙁 Das war das einzig unpralle an der Geschichte. Da stimmt der Service der gegnerischen Versicherung...

Hi,

5-7 km/h oder 50-70 km/h?? 😁

Hier ein Frontalcrash mit 64 km/h: http://www.euroncap.com/downloads/media/phase_13/audi_a3_2003.jpg

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