Unfall! GT Special vs. Bus

VW Golf 2 (19E)

Meine Freundin wurde in ihrem GT Special von einem Linienbus gestreift. Die Schuldfrage ist in meinen Augen klar, sie fuhr in Bonn auf der linken Fahrspur mit etwa 40 km/h, die rechte Fahrspur endetein einiger Entfernung. Der Bus kam von hinten, hat sie rechts überholt und ist dann vor ihr auf die linke Spur eingeschert, weil seine Spur zu Ende war. Dabei hat er sie gestreift. Für mich ist jedenfalls klar, dass er hätte warten müssen bevor er die Spur wechselt. Ist doch richtig, oder?
Die Schäden sind überschaubar: Stoßstange vorne und hinten verkratzt, ebenso alle Plastikteile an der Seite (Verbreiterungen und Seitenleisten). Blechschaden gab es nicht, aber der Lack am hinteren Seitenteil und der Tür ist ebenfalls verkratzt. Dazu noch Türgriff und Spiegelgehäuse. Ist das ein wirtschaftlicher Totalschaden? (s.Bilder)
Soweit ich weiß läuft das mit der Versicherung so: bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bekommt man den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich Restwert. Was würde das dann für unseren Fall bedeuten? Zählt beim Wiederbeschaffungswert nur das Modell, Alter und Laufleistung, oder gehts auch um evtl. Sondermodell, Ausstattung, Zustand, Farbe usw? Wie hoch würdet ihr Schaden, Reperaturkosten und Fahrzeugwert einschätzen?
Zum Auto:
Golf 2 GT Special, Bj. 89, RP, royalblau-metallic, BBS-Alus, Originalzustand bis auf schwarze Blinker vorne 😉, 340.000km gelaufen, optisch wirklich guter Zustand, 2 kleine Roststellen am Scheibenrahmen und am unteren Heckblech, keine Ausstattung bis auf festeingebautes Navi und Standheizung (die aber nicht funktioniert).
Der Busfahrer hat nichtmal angehalten, aber Busnummer, Kennzeichen und Zeitpunkt des Unfalls sind bekannt, Anzeige bei der Polizei ist gemacht, Ermittlungen laufen. Die Sache wird auf jeden Fall zum Anwalt gehen, Verkehrsrechtschutz ist vorhanden.
Wie gehn wir jetzt am Besten weiter vor?

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Dsc00641
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Zitat:

Original geschrieben von Edelschrauber01


anzuhalten,sich erkundigen ob,und wieviel passiert einfach weiterfährt,ists eindeutig Fahrerflucht.Dieser Busfahrer war dann vorerst Busfahrer,weil diese eine
viel höhere Verkehrsumsichtspflicht haben(Personenbeförderung)als
"normale"Autofahrer!.

Fahrdienstbuches und Schichteinteilung derFahrer,die für diese Uhrzeit in betracht kommen(Linienmässig)zu beantragen.So hat sie eine Handfeste Chance den Fahrer belangen zu können.(Zivilrechtlich Schmerzensgeld wegen Schock usw.🙂 .Denn damit hat das Busunternehmen nix zu tun!!.

Naja nun bleibt aber mal ein bisschen auf dem Teppich!

Das ganze ist ein Bagatellschaden und ich denke nicht das der Busfahrer überaupt was gemerkt hat davon (wie auch is ja grad mal der Klarlack angeschruppt).

Ich finde es schon sonderbar das es Leute gibt die hier wirklich wegen Schmerzensgeld usw. das abzocken anfangen. Naja leider immer häufiger in unserer Gesellschaft.

Freu dich doch das nicht wirklich viel an dem Golfi kaputt ist! Wär doch schade um den guten Gt. Ein crash mit nem Bus kann auch anders ausgehen. Ich würde das selber rauspolieren und vielleicht etwas nachlackieren, dann bleibt auch noch was übrig von dem Geld das du bekommst

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Zitat:

Original geschrieben von Snack-Attack


Also bitte überdenke deine Aussage diesbezüglich nochmal.

warum sollte ich? 😕

wenn ich alles glauben würde, was mir am tag aus dritter oder vierter hand gesagt wird, oder was ich

(hier)

lese...hab ich alleine heute schon drei ipad's gewonnen, war viermal der gewinner eines audi-a3 und muss mich drauf einstellen, das 2012 die welt untergeht - ebenso wie sie 2000 schonmal untergehen sollte...

weder ich noch du noch sonstwer war dabei...keiner von uns weiß wie es wirklich war...und wenn du öfters mit leuten zu tun hast die in unfälle verwickelt sind/waren, wirst du mich auch verstehen - warum ich auf solche aussagen

(ohne die andere seite zu kennen)

nix gebe! du glaubst garnicht, was sich unfallgeschädigte wie auch die unfallverursacher alles schönreden

(womit wir wieder bei den schutzbehauptungen sind)

nur damit sie nachts ruhig schlafen können...

Zitat:

zumal ich ja ne realistische Einschätzung bzw. eine Beratung von euch möchte

die hab ich dir gegeben...wie gesagt, klar ist bei solchen unfällen - wenn der "verursacher" es nicht zugibt - erstmal garnix...eine teilschuld deiner freundin ist also ohne weiteres im rahmen von den bei sowas üblichen 25-50% durchaus möglich - dabei ist es egal ob der busfahrer sich seinen vorrang erzwungen hat oder nicht, denn dabei geht es um die betriebsgefahr und den umstand, das es mehr oder weniger vorhersehbar war, das der bus die spur wechselt...

Wir reden hier also über ein Fahrzeug im Alter von 20 Jahren + mit 340.000 km auf der Uhr. 🙄
Die "Schäden" sind bei Fahrzeugen dieses Alters in meinen Augen altersbedingte Lackmängel. Die Schrammen im Plastik findet man an jedem Fahrzeug, das 3 mal bei der Metro auf dem Parkplatz stand. Einen Bus"unfall" kann ich da bei bestem Willen nicht entdecken...

Was den sog. Tatbestand angeht: Ich denke keinesfalls, dass der Fahrer des Busses einen evtl. Kontakt dieser Größenordnung bemerkt haben muss. Ein Schaden ist in meinen Augen nichtmal entstanden. Es ist nicht auszuschließen, dass hier eine Teilschuld vorliegt. Wenn man dann bedenkt, dass der Anteil am Schaden des Busses leicht höher sein kann als der wirtschaftliche Totalschaden am eigenen Fahrzeug.....

Ich wäre lieber leise.

hi

es ist egal ob der wagen schon so alt ist,schaden ist schaden und der muss gezahlt werden.
hatte vor kurtzem auch nen kleinen schaden an meinem wagen (GT Special) mir hatte sone olle auf dem parkplatz ne kleine beule und kratzer rein gemacht(ca 2 euro gross) der schaden war nicht gross, aber die reperatur hatt 350 euro gekostet weil gelackt wurde,also lass dir nix erzälen,lass dir den schaden bezahlen.

cu chrise.

ähhhh wen mir einer reinfährt und stiften geht dann bleib ICH stehen und ruf sofort 110!

aber mal am rande erwähnt:
einen echten busunfall oder streifer kann ich auch nicht erkennen. vorallem ist das "schadensbild" absolut unüblich. gehen wir wirklich mal von aus das da ein bus den wagen gestreift hat...warum wächst ein bus nach oben? die gt beplankung und die stosstange stehen minderstens 5cm weiter raus als die fläche oben an der sicke. das kann nie im leben von einem bus stammen. vorallem nicht über die ganze seite so gleichmässig.

btw schonmal vom reissverschlussverfahren gehört? der dessen spur endet HAT VORFAHRT! ausnahme: beschleunigungsstreifen. bus spur endet -> bus hat vorfahrt.

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Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


der dessen spur endet HAT VORFAHRT! ausnahme: beschleunigungsstreifen. bus spur endet -> bus hat vorfahrt.

wo hast du diesen quatsch denn bitte her??? es ist andersrum (eigentlich auch logisch).

des weiteren geht es in dem fall nicht um vorfahrt, sondern um vorrang..das aber nur mal am rande.

Zitat:

Original geschrieben von Edition82



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


der dessen spur endet HAT VORFAHRT! ausnahme: beschleunigungsstreifen. bus spur endet -> bus hat vorfahrt.
wo hast du diesen quatsch denn bitte her??? es ist andersrum (eigentlich auch logisch).

§7 abstatz 4 stvo. ob man das nun als vorfahrt oder vorrang bezeichnet sei dahingestellt.

Zitat:

...so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen...

€dit

selbst das rechts überholen ist in der stadt erlaubt...

€dit die 2.

ok ich finde sowohl urteile für als auch gegen....kommt wohl auf den einzelfall an. interesant ein urteil vom olg stuttgart (leider ohne aktenzeichen) vom 14.04.2010:

Zitat:

Üblicherweise beträgt die Haftungsverteilung bei einem durch einen Fahrspurwechsel im sog. Reißverschlussverfahren verursachten Unfall 1:1.

du musst auch zwischen den zeilen lesen können..scheint dir nicht unbedingt zu liegen.

es heißt vorrang, da kannst ud nichts dran rütteln. vorfahrt hat was mit einmündungen zu tun, das ist hier nicht der fall.

und nun nochmal für dich:
http://www.vdpolizei.de/.../Default.aspx

http://www.strafzettel.de/cms/nr/news/news-archiv.html?tx_mininews_pi1[showUid]=40&cHash=d504dd75ce

dann lass das vorfahrt oder vorrang eben weg, ich bin auch kein jurist. wir können uns hier bis morgen früh irgendwelche urteile um die ohren hauen....

Zitat:

Zwar muss der Rechtsfahrende dem Linksfahrenden einen Fahrspurwechsel ermöglichen,
wenn beispielsweise die linke Spur wegfällt und die Linksfahrenden auf die rechte Spur
wechseln müssen.

das is das selbe wie mit rechts vor links. komm ich von rechts und geh einfach nicht vom gas und es knallt dann ist das eben "erzwunge vorfahrt" und man is auch dran obwohl man von rechts kommt. wen ich einfach rüberziehe ohne zu schauen dann is das auch mein problem...soweit sogut. aber der der eine weiterführende spur ohne unterbrechung hat MUSS den dem eben die strasse ausgeht reinlassen. siehe den auszug aus §7. macht er das nicht gibts a) ein busgeld und b) ggf auch "mehrschuld".

desweiteren wiederhol ich auch gern mein edit: im einzelfall muss das dann eben gerichtlich geklährt werden.

du redest unsinn..komisch, normalerweise bist du doch dann immer einfach weg, wenn du merkst, dass du unrecht hast.

es scheint noch nicht zu dir durchgedrungen zu sein, was das was hier steht bedeutet.

aber wie du schon sagtest: du bist kein jurist. dann bleib aber bitte auch einfach bei deinen leisten und gut is😉

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