Unfall gehabt Versicherung wirft Teilschuld vor
Hallo Liebe User ..
Unswar hatte ich im Dezember 13 einen Verkehrsunfall.
Ich bin ganz normal mit ca. 50 Kmh auf meiner Spur gefahren plötzlich hat ein anderes Fahrzeug dan in meine Spur gewechselt und mit ihrem hinteren rechten Seitewand mich am Front vorne links erwicht (Kotflügel Stoßstange)
Der Unfall wurde Polizeilich aufgenommen die Gegenseite hat auch nicht groß diskontiert und meinte ich habe ihn nicht gesehen die Polizei hat mir dan auch recht gegeben letztendlich kan ich ja nichts dafür.
Leider war mein Fahrzeug dannach nicht mehr Fahrbereit und wurde abgeschleppt den Tag darauf habe ich dan einen Sachverständigen beauftragt der mit mir zusammen mein Auto besichtigt hat.
Das ganze lieft dan über einen Anwalt , der hat das alles der Versicherung zukommen lassen , die Versicherung hat dan nochmal einen Sachverständigen beauftragt der sich den Unfallort und mein Auto angeguckt hat ..
Heute nach ca. 5 Monaten schreiben die einen Brief das ich den Unfall durch leichtes abbremsen verhindert hätte können .. und die eine teilschuld von 50% verrechnen , ganz ehrlich was ist das den für ein Mist ! Was kann ich den dafür wenn ich auf meiner Spur fahre und jemand plötzlich in meine Spur wechselt ... Leider ist meine Anwältin im Urlaub und ich weiß mir Grade nicht zu helfen ...
Die gegen Versicherung ist die AXA
Ich würde mich für jede hilfreiche Antwort freuen .
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von JackausB
Die gegen Versicherung ist die AXA
Das gehört bei denen zum Geschäftsmodell...
31 Antworten
Ne, das ging ohne Verhandlung...
...danke der RA' hatte ich nach 2 Monaten 2/3 der Schadenssumme auf dem Konto; der Rest kam mit dem Vorbehalt der Rückforderung ein halbes Jahr später.
Obwohl der Fahrer weder das Verwarnungsgeld noch seine Schuld akzeptiert hat, hat die Axa wohl eingesehen, dass ein Rechtstreit aussichtslos sei.
Im Übrigen:
Ich habe mir das zitierte Urteil gerade mal bei Beck-Online angeschaut.
In dem Rechtscheid geht es um einen Streifschaden zwischen zwei LKW auf einem Betriebsgelände.
Tenor ist,
dass es für ein Vorhandensein zweier Fahrspuren nicht die Fahrbahnmakierung relevant ist sondern das Vorhandensein ausreichender Fahrbahnbreite.
Zum anderen geht es darum, dass ein Mitverschulden nur dann ausgeschlossen sein kann, wenn der Verkehrsteilnehmer sich wie ein idealer Fahrer benimmt, die im Verkehr erforderlich Sorgfalt mithin walten lässt. Im konkreten Fall steht in Rede, ob das Unterlassen des Setzen des Fahrtrichtungsanzeiger ein Mitverschulden begründen kann.
Alles im allen hat der Fall nichts mit unserem zu tun. Bitte nächste mal gründlicher lesen...
Normales Vorgehen eines Rechtsanwaltes (w/m) wäre hier:
a) Kostenzusage der RS (falls eine vorhanden)
b) Klage fertigen und beim Gericht einreichen
Gericht stellt dann die Klage zu und setzt der AXA eine Frist von 2 Wochen, in denen sie mitteilen muss ob sie sich gegen die Klage verteidigt und weitere 2-3 Wochen, was sie gegen die Klage vortragen will.
Normale Reaktion der AXA wäre dann:
a) Anwalt anschreiben, bitten, die Klage zurück zu nehmen
b) die Forderung einschl. Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen.
Gefährdungshaftung tritt bei groben Verschulden des anderen Unfallgegners zurück.
Hast Du denn schon einen Ersatzwagen oder Dein Fahrzeug repariert? Macht sonst viel Spaß, die gegn. Versicherung von den eigenen Finanznöten zu informieren und darauf hinzuweisen, dass mangels fin. Masse man nicht in Vorleistung gehen kann und auch keinen Kredit erhält.
Gruß
Peter
Zitat:
Original geschrieben von PeterBH
Normales Vorgehen eines Rechtsanwaltes (w/m) wäre hier:
a) Kostenzusage der RS (falls eine vorhanden)
b) Klage fertigen und beim Gericht einreichenGericht stellt dann die Klage zu und setzt der AXA eine Frist von 2 Wochen, in denen sie mitteilen muss ob sie sich gegen die Klage verteidigt und weitere 2-3 Wochen, was sie gegen die Klage vortragen will.
Normale Reaktion der AXA wäre dann:
a) Anwalt anschreiben, bitten, die Klage zurück zu nehmen
b) die Forderung einschl. Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen.Gefährdungshaftung tritt bei groben Verschulden des anderen Unfallgegners zurück.
Hast Du denn schon einen Ersatzwagen oder Dein Fahrzeug repariert? Macht sonst viel Spaß, die gegn. Versicherung von den eigenen Finanznöten zu informieren und darauf hinzuweisen, dass mangels fin. Masse man nicht in Vorleistung gehen kann und auch keinen Kredit erhält.
Gruß
Peter
Hallo Peter,
aus meiner praktischen Erfahrung - und alles andere würde wohl auch ein Gericht ungern sehen - sollte man erst mal die Versicherung informiert, dass man das nicht hinnehmt und eine Frist setzt die Forderung zu begleichen. Hierauf muss die AXA dann reagieren. Entweder durch Zahlung oder durch einschläige Begründung. Der Weg zum Gericht sollte im beidseitigen Interesse erst dann eingeschlagen werden, wenn jeder von seiner Position nicht abrückt; davon sind wir hier weit entfernt.
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Das fahrzeug wurde nach dem Gutachten wieder instand gesetz ..
daraufhin kam der sachverständige und wollte sich das Auto anschauen ob es auch Fachgerecht instand gesetz wurde was auch alles ok war und dan hat er sich die unfallstelle angeguckt und fotos etc. gemacht vor Ort .
Ich kann doch für nichts haften wofür ich nix kann , sie hat mit ihrem Wagen plötzlich in meine Spur gezogen und mein Auto beschädigt ..
@TE
Hat dein Unfallgegner auch Ansprüche an deine Versicherung gestellt und was sagt ggf. deine Versicherung zur Haftung?
nein sie hat nichts gestellt sie hat auch schon die 35 euro strafe an die Polizei gezahlt das konnten wir sehen nach der akten einsicht
@phaetoninteressent:
Stimmt, aber das Kapitel "Auffordern" und "Fristsetzen" sollte hier nach 5 Monaten doch schon erledigt sein. Weitere Aufforderung nach dem Schreiben der AXA sollte dann die Klageandrohung sein, schön, aber nicht zwingend erforderlich, wenn die Zahlungfrist ausreichend war und abgelaufen ist. Kommt aber auf den Einzelfall an.
Gruß
Peter
Die hatten eine Frist bis Februar jedoch wollten die auf das Ergebnis von deren Gutachter warten
Das ding wird denke ich vor gericht gehen der größte drecks verrein anscheid haben die zu viel kohle
Die einzig interessante Frage hat xAKBx gestellt: Was behauptet denn die Gegenseite?
Unfallschilderungen werden nunmal immer von mindestens zwei Beteiligten abgegeben und wir kennen doch nur die Version vom TE.
Wäre nicht das erste Mal, dass die Akte von der Axa ganz anders aussieht als dieser Thread hier, weil dort nämlich zwei Schilderungen vorliegen.
"Liebe Axa,
ich hatte einen Unfall mit dem TE, den ich aber nicht oder nur zum Teil verschuldet habe.
Der TE kam hinter mir mit einem Affenzahn angefahren.
Und als ich bereits den Blinker gesetzt hatte und zum Spurwechsel ansetzte, versuchte er, an mir vorbei zu drücken und mich rücksichtslos zu überholen.
Wenn er nur kurz vom Gas gegangen wäre, wäre nichts passiert. Vermutlich hat er den Unfall absichtlich provoziert.
Liebe Axa, ich fordere Sie auf, den Schaden auf keinen Fall zu bezahlen! Andernfalls werde ich blablabla..."
Alles schon hundertmal vorgekommen.
Hat denn die Unfallgegnerin Ersatzansprüche bei der Versicherung des TE geltend gemacht?
Hast Du Zeugen?
Neutrale Zeugen sind nach meiner Erfahrung das wichtigste was man als Geschädigter braucht.
Axa ist in der Tat damit bekannt.
Ich würde vorschlagen, dass der Ra. schnellstmöglich Klage beim zust. Amtsgericht einreichen sollte.
Alles andere wäre Zeitverschwendung.
Na, da wird der Anwalt sich aber freuen, dass er so einen wertvollen Tipp bekommt.
Nicht dass er sich sonst selbst Gedanken macht, wann es sinnvoll ist, jemanden zu verklagen oder nicht... 😁
Danke von mir dafür!