Unfall gehabt. Totalschaden. Restwert 0 Euro, darf ich verschrotten oder verkaufen?
Hallo Zusammen
Ich brauche mal dringend Euren Rat.
Ich hatte vor ca 2 Wochen einen Unfall mit meinem Corsa gehabt. Stand im Stauende und ein LKW ist mit voller Wucht hinten drauf geknallt.
Auto totalschaden, Gott sei dank bin ich einigermaßen glimpflich davon gekommen.
Kurz darauf habe ich einen Unabhängigen Gutachter Beauftragt ein Gutachten zu erstellen.
Das Ergebnis: 2200,00 Euro Wiederbeschaffungswert und Restwert 0,00 Euro.
Der Gutachter sagte mir ich könnte nun frei über den Wagen verfügen, Ihn verschrotten oder noch ein paar Teile verkaufen. Das habe ich meinem Anwalt gesagt und er meinte ich müsse noch warten was die Versicherung dazu sagt. Die Versicherung hat nun geschrieben dass Sie einen Händler gefunden hat, der bereit wäre noch 290,00 Euro für den Wagen zu bezahlen. Ich könnten den Wagen also noch für 290 Euro verkaufen oder es wird vom Restwert abgezogen. Der Händler will den Wagen morgen abholen.
Dann habe ich heute durch Zufall den Gutachter getroffen und ihm das erzählt. Er meinte mein Anwalt hätte keine Ahnung, ich hätte den Wagen schon am nächsten Tag einfach abholen können und die Teile verkaufen können, ohne das es mir vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird. Er hätte schliesslich einen Restwert von 0,00 Euro ermittelt und das wäre bindend. Das wäre natürlich schön gewesen weil den Motor und andere Teile noch Einwandfrei waren.
Wer hat nun Recht?? Mein Anwalt oder der Gutachter?
Im Voraus besten Dank.
Dago
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
.... und weder der Dellenzaehler noch der Versicherungsfuzzi hat das zu entscheidenZitat:
Richtig dargestellt.
und wer der Auffassung ist, nur die Meinung eines Kfz-Sachverständigen oder die des Versicherungssachbearbeiter* ist der Weisheit letzter Schluß, da dieser unfehlbar sei, hat letztlich die Rechnung ohne den Richter gemacht.
*
hast du sicherlich nur aus Versehen vergessen mit einzufügen
93 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Wir Sachverständige müssen uns keine Gedanken darüber machen, wer am Schrott Geld verdient.
Ein wahres Wort - nur sehen das viele deiner Berufskollegen offenbar vollkommen anders
Begründet sich in dem einfachen Umstand, dass dies -zumindest die ÖbuV und Zertifizierten Sachenverständingen- gar nicht dürfen.
Eigentlich auch eine Richtschnur für die anderen Kollegen.
Aber egal, jeder muss seine Erfahrungen sammeln.
Und wenn man erst einmal richtig einen "auf den Sack" bekommen hat und den Geldbeutel aufmachen muss, wie mittlerweile drei (!) der so genannten Kollegen hier in meiner Region, die Rechtskräftig verurteilt wurden (ich habe darüber schon einmal berichtet) bekommt man sicher auch mal eine andere Denkweise zu diesem Thema.....
Sicher sind daran dann die doofen Richter oder auch die unfähigen Rechtsanwälte schuld, klar, wer auch sonst..... 🙄
Und dem lieben Gott sei Dank, werden die dann auch hier im WWW auf anderen Seiten mit Klarnahmen abgestraft.....😎
Aber notfalls kann man sich an einen Kollegen oder auch an eine Kollegin wenden, die mit gegoogelten Urteilen und Durchhalterparolen Trost spenden......
Gruß
Delle
Jetzt habe ich mal eine Frage an unsere Fachleute.
Beispiel:
Ich habe einen unverschuldeten Unfall
Der Gutachter sagt Totalschaden, Restwert 1000,-
Die gegnerische Versicherung sagt:" Wir haben jemanden der zahlt aber 2000,-
Dann soll dieser jemand das Auto holen und diese 2000,- bezahlen.
Dann habe ich doch keinen Verlust.
Sollte der Restwert wirklich nur 1000,- betragen, wie der Gutachter festgestellt hat,
hat doch der Käufer 1000,- Verlust.
Wo ist da sein Gewinn?
Gruß
Frank
Das ist eigentlich ganz einfach.
Die Unfallautos gehen in aller Regel durch verschiedene Hände. Jeder, der den Wagen weiterverkauft, verdient wieder ein bisschen daran.
Die Frage isst immer, an welcher Stelle der Kette Du anfängst, nach dem Restwert zu fragen.
Bsp. Du hast einen Unfall. Der Abschlepper bietet Dir gleich am Unfallort an, für den Wagen 200 EUR zu zahlen. Wenn er den Wagen bekommt, ruft er am nächsten Tag seinen Bekannten, den Autodealer an, der gibt ihm 500 und verkauft an einen Profi Exporteur, der zahlt 800, verschifft die Karre nach Afrika, wo sie für 1000 EUR repariert und für 3000 EUR weiterverkauft wird.
Der SV kennt diese Kette und hat die freie Auswahl, wen er anruft.
Die Versicherung stelllt den Wagen in die Restwertbörse, in der logischerweise der den Zuschlag bekommt, der in der obigen Kette am Ende steht, weil er eben am meisten ausgibt. Das ist quasi die obige Kette als Konzentrat, wenn Du so willst.
Wie Du richtig schreibst, hast Du als Geschädigter keinen Nachteil davon, weil es Dir herzlich wurscht ist, von wem Du das Geld bekommst.
Alles andere kannst Du Dir leicht zusammenreimen...
Gruß
Hafi
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@Haifi545
Vielen Dank für deine Ausführung.
Dein Zitat:
"Der SV kennt die Kette und hat die freie Auswahl, wen er anruft."
Zitat Ende:
Ich reime mal vorsichtig zusammen....
Der korrekte SV ruft am Ende der Kette an, hat den höchsten Restwert und keinen persönlichen Vorteil.
Der "unerfahrene" SV ruft am Anfang oder in der Mitte der Kette an, hat einen geringeren Restwert und ggf. einen persönlichen Vorteil.
"Wenn dem so sein sollte, dann sollte der "unerfahrene" SV möglichst schnell dazulernen oder sich nicht erwischen lassen."
(Achtung, Meine persönliche Meinung)
In diesem Sinn
Gute Nacht
wünscht Frank
Das Hauptproblem der Restwertbörsen liegt imho darin, das ein Mißbrauch möglich ist, auch, wenn von dieser Möglichkeit u. U. gar kein Gebrauch gemacht wird.
So ist es zumindest denkbar, daß überhöhte Werte Geboten werden, nur um in den Besitz der Fahrzeugpapiere zu gelangen. Die Ersparnis der Versicherung im Haftpflichtfall wird zur Ausgabe beim Kaskoschaden, die wiederum auf die Versichertengemeinschaft umgelegt wird. Im Zweifel muß der Geschädigte dann auch noch dem Staatsanwalt erklären, warum sein Name in einer Akte wegen Fahrzeugdiebstahl auftaucht...
Auch denkbar (und wohl auch praktiziert) sind Koppelgeschäfte (ok, Du bekommst den Daimler-Heckschaden, aber nur, wenn Du auch den Sapporo für 1000€ nimmst). Letzteres spüren gerade regional tätige kleine Unternehmen, die mittlerweile kaum noch eine Chance haben, lohnende Schäden zu kaufen und instandzusetzen, letztere erfolgt dann meist im Ausland. Wer diese Wettbewerbsverzerrung zu ungunsten dieser kleinen Unternehmen befürwortet, sollte auch die Folgen sehen: in meinem Bereich sind nach Angaben der HWK bis zu 70% der Kfz-Betriebe innerhalb der nächsten 3 Jahre dicht...
Für mich jedenfalls ist die Ansage des BGH klar, deutlich und verständlich - und diese besagt nunmal, daß ich als SV den Restwert auf dem regionalen markt zu ermitteln habe und eben nicht, daß ich in Online-Börsen recherchieren muß. Sie sagt allerdings auch, daß sich der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen auf Angebote aus diesen Börsen verweisen lassen muß.
"Uneinheitlich", wie Hafi u. a. glauben machen wollen, ist die BGH-Rechtsprechung jedenfalls nicht und solange ich den RW am regionalen Markt korrekt ermittle, sehe ich jeder Regreßgforderung äußerst gelassen entgegen - es gab bislang einen Versuch, (Passat Variant, WBW 15000, RK 34000(!), mein RW 1500, Versicherung fand jemanden, der 5000(!) bot) der es (leider) nicht mal bis zum ersten anwaltlichen Schreiben schaffte.
Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß - als ich das letzte Mal mit BVSK-Tabellen arbeitete - das SV-Honorar sich bei Totalschäden nach dem Brutto-WBW richtete, während bei Reparaturschäden die Netto-RK als Basis angesetzt wurden. Folglich hatte mein damaliger Brötchengeber (übrigens auch öbuv) ein vitales Interesse daran, möglichst niedrige WBW und möglichst hohe RW zu erzielen - zur Maximierung des eigenen Gewinns, mit Zustimmung der Versicherungswirtschaft.
Zitat:
Original geschrieben von ATJ
Das Hauptproblem der Restwertbörsen liegt imho darin, das ein Mißbrauch möglich ist, auch, wenn von dieser Möglichkeit u. U. gar kein Gebrauch gemacht wird.So ist es zumindest denkbar, daß überhöhte Werte Geboten werden, nur um in den Besitz der Fahrzeugpapiere zu gelangen. Die Ersparnis der Versicherung im Haftpflichtfall wird zur Ausgabe beim Kaskoschaden, die wiederum auf die Versichertengemeinschaft umgelegt wird. Im Zweifel muß der Geschädigte dann auch noch dem Staatsanwalt erklären, warum sein Name in einer Akte wegen Fahrzeugdiebstahl auftaucht...
Das ist kein Argument gegen Restwertbörsen. Auch Täter denken wirtschaftlich. Nur um in den Besitz von Fahrzeugpapieren zu gelangen, zahlen sie nicht die hohen Restwerte aus Restwertbörsen, wenn der Kauf direkt auf dem regionalen Markt beim Abschlepper oder der Werkstatt nur die halben Kosten verursacht. Zudem ist über die Restwertbörsen eine Identifizierung des Käufers möglich; der Käufer beim Abschlepper oder der Werkstatt gibt seine wahre Identität nicht an.
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die Versicherung stelllt den Wagen in die Restwertbörse, in der logischerweise der den Zuschlag bekommt, der in der obigen Kette am Ende steht, weil er eben am meisten ausgibt. Das ist quasi die obige Kette als Konzentrat, wenn Du so willst.
Wie Du richtig schreibst, hast Du als Geschädigter keinen Nachteil davon, weil es Dir herzlich wurscht ist, von wem Du das Geld bekommst.
Alles andere kannst Du Dir leicht zusammenreimen...
Gruß
Hafi
Wobei die Kette hier noch lange nicht zu Ende ist. Der Börsenkäufer stellt sich das Auto ja nun auch nicht in den Garten. Er verdient damit sein Geld und verkauft es weiter.
Und wenn man sich mit den regional ansässigen Aufkäufern mal unterhält, dann (die im übrigen alle an irgend eine Börse angeschloßen sind) hört man folgenden Tenor:
Früher haben wir 3.000 DM am Restwert verdient, heute sind es noch 300 Euro.
Aber Leben tun die alle noch.....
Und im übrigen. Wer meint, dass die seriösen großen Autohäuser auch seriöser Verkaufen, der ist ein Träumer oder er hat wirklich keine Ahnung. Die haben ihre festen Aufkäufer (die im übrigen so ziemlich alles dafür tun um im Geschäft zu bleiben😁).
Und was macht der mit den Autos ?
Er verkauft Sie an die selben Schwarzfüße oder Iwans wie die "Hehler" in der Börse.
Es ist doch -vorsichtig- ausgedrückt naiv bis lächerlich daran zu glauben, dass der KFZ- Sachverständige daran etwas ändern kann.
Er kann bestenfalls steuern, wer das Geld als erster verdient.
Gruß
Delle
Hoppla, da tun sich ja Abgründe auf.
Für mich nehme ich aus dieser Diskussion mal mit.
Sollte ich einmal einen unverschuldeten Schaden haben, möchte ich soviel Geld bekommen, dass ich keinen Verlust habe.😁
Nicht mehr und nicht weniger.
Ehrlich "fährt" am längsten. 😉
Gruß
Frank
Und das ist dein gutes Recht.
Und so soll es auch sein ..... 🙂
Gruß
Delle
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von die Sachverstaendige
Hallo,
der Kollege wird sicher wissen wieso er den Restwert mit 0 Euro angegeben hat und wird dieses fundiert darlegen können.
Um Herrn Dellenzähler nicht wieder auf die Füße zu treten, und das meine ich ohne Ironie oder Sarkasmus, muss ich ihm allerdings widersprechen was den derzeitigen Schrottpreis betrifft:
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Aus dem Angebot geht hervor: Mischschrott! Allerdings ohne Glas, Betriebs- und Kunststoffe. Diese Kosten hat der Entsorgungsbetrieb, zzgl. eventueller Abholung, im Vorfeld auch noch zu tragen und niemand mehr arbeitet heute kostenlos, geschweige denn umsonst.
Einwenden muss ich aber, dass nicht genau bekannt ist, was an Teilen verwertbar ist. Aber auch hier kann bei einem Corsa B, was auf Grund des WBW anzunehmen ist, ausgegangen werden. Jenach Motorisierung sind die Motor / Getriebeeinheit für einen Verwerter uninteressant, weil die Lager voll davon sind. Bleiben diverse Karroserieteile mit den Demontage- und Einlagerungskosten zzgl. der Vorfinanzierung durch den Verwerter.
Geht man davon aus, dass Motor und Getriebe im Rest verbleiben, alle Betriebs-, Kunststoffe, die Verglasung und sonstige nicht verwertbaren Nichteisenmetalle entfernt sind, bleibt bei diesem Fahrzeug ein Restgewicht, ungeschlachtet von Karroserieteilen, von ca. 700 KG übrig. Das sind grob gerechnet ungefähr 85 Euro Brutto. Davon muss der Verwerter noch die Kosten für die Entsorgung von Glas, Kunst- und Betriebsstoffen abrechnen.
Bei wirtschaftlicher Betrachtung sind, objektiv gesehen, die 290 Euro für jeden Verwerter ein reines Minusgeschäft. Selbst wenn Kotflügle, Türen, Stossfänger und Beleuchtungseinheiten neben weiterer anderen Teile verwertbar sind, bleiben immer noch die Einlagerungs- und Demangaekosten übrig.
na gut, dann werde ich Zunkunft meine Restwerte mit Hlfe von fachkundigen Experten ermitteln. 🙂
Wenn noch jemand die Telefonnummer haben möchte, gern per PN 😁
Nun, ich hätte da auch eine theoretische Erklärung für hohe Restwertangebote in Restwertbörsen:
Die Versicherung bietet - über einen "Vertragsaufkäufer" - selbst mit!
Beispiel:
Unfall, wirtschaftlicher Totalschaden, Reparaturkosten lt. Gutachten 6000 EUR, WBW 4000 EUR, realistischer Restwert 1000 EUR.
Die Versicherung bietet einem Aufkäufer, mit dem sie zusammenarbeitet, zusatzliche 1500 EUR, wenn er das Fz. kauft. Der bietet daher 2500 EUR für das Fz (1000 Restwert + 1500 Prämie). Und schon haben wir in der Restwertbörse ein Mondgebot, dass jeden Sachverständigen erstaunt.
Für die Versicherung ein Nullsummengeschäft: Wenn der Geschädigte sein Fz. tatsächlich an den Aufkäufer für 2.500 EUR verscherbelt, muß sie insgesamt auch nur die 3000 EUR zahlen, die nach dem realistischen Restwert zu zahlen gewesen wären - nur gehen jetzt 1500 an den Aufkäufer und nur 1500 an den Geschädigten.
Gewinn macht die Versicherung, wenn der Geschädigte fiktiv abrechnen und das Fz. nach Notreparatur selbst weiternutzen will. Die Versicherung zahlt dann nur 1500 EUR (4000 EUR WBW - 2500 EUR Mondgebot) und spart 1500 EUR.
Ich muß zugeben, dass ich konkret von so einem Fall noch NIE gehört habe. Aber die Versicherungen arbeiten bereits mit Vertragswerkstätten und Vertragsautovermietungen zusammen und versuchen, deren Stundensätze und Mietwagentarife durchzusetzen. Es wäre nur konsequent, auch auf dem Aufkäuferbereich so vorzugehen.
Für den Geschädigten, der sich auf die Angebote der Versicherungen einläßt, ändert sich dabei gar nichts. Er bekommt eine gute Reparatur (viele Vertragswerkstätten der Versicherer sind ja Markenwerkstätten), einen Leihwagen und im Totalschadensfall sein Geld ersetzt, wenn er an den Aufkäufer verkauft.
Wer aber selbst reparieren will, bekommt nach dem Willen der Versicherungen fiktiv nur
- die günstigen Stundensätze der Versicherungswerkstatt (die man als normaler Kunde in derselben Werkstatt nie bekommen hätte),
- einen geringeren Nutzungsausfall (wenn der Mietwagen bei der Vertragsautovermietung nur günstige 15 EUR/Tag kostet, kann man nunmal nicht 40 EUR lt. Liste bekommen)
- beim Totalschaden nur die Differenz zwischen WBW und dem Mondgebot.
So wird das Recht des Geschädigten auf freie Entscheidung, ob und wie repariert wird, faktisch beschnitten. Man wäre praktisch gezwungen, die Angebote der Versicherung zu akzeptieren, da man sonst keine Schadenersatzleistung erhält, die den Schaden realistisch abdeckt. Auch die Schadensermittlung der Sachverständigen und die Schadennschätzungen durch die Gerichte werden beeinflußt, da die günstigen Angebote der Versicherungsvertragspartner ja grundsätzlich mit zu berücksichtigen sind.
Die Rechtsprechung ist nach wie vor uneinheitlich hierzu, aber ich hoffe, dass sich der BGH bei Gelegenheit mal zumindest zu den Staundensätzen äußert. Dann hätten wir schon mal einen Anhaltspunkt.
Zitat:
Original geschrieben von K080907
Gewinn macht die Versicherung, wenn der Geschädigte fiktiv abrechnen und das Fz. nach Notreparatur selbst weiternutzen will. Die Versicherung zahlt dann nur 1500 EUR (4000 EUR WBW - 2500 EUR Mondgebot) und spart 1500 EUR.öhm, da gibt es doch auch schon ein schönes BGH Urteil für den Geschädigten gelle ? 😁
Die Rechtsprechung ist nach wie vor uneinheitlich hierzu, aber ich hoffe, dass sich der BGH bei Gelegenheit mal zumindest zu den Staundensätzen äußert. Dann hätten wir schon mal einen Anhaltspunkt.
nicht nur du hoffst darauf..... 😉
Hallo K080907,
ich schätze Deine fundierten und sachlichen Beiträge sehr. Aber diesmal ist Dir ganz offensichtlich die Fantasie durchgegangen...
Ich kann natürlich nicht für alle Gesellschaften sprechen. Aber ich mach den Job jetzt schon einige Jahre und habe sicher einiges vom Geschäft mitbekommen aber diese Idee ist wirklich absolut fernliegend.
Warum sollte sich ein Versicherer auf soetwas einlassen?
Zunächsteinmal muss er es nicht, denn es gibt einfach genügend Bieter in Restwertbörsen, die ganz ohne halbseidene Bestechungsgelder höhere Gebote abgeben, als in vielen Gutachten angegeben sind. Die Bieter wissen, dass sie trotzdem noch an dem Wagen verdienen werden, ganz einfach weil der Wagen eben mehr wert ist.
Desweiteren läuft die ganze Restwertabfrage in der Praxis anders ab.
Ich, als SB beim Versicherer, habe noch nie ein Restwertangebot in eine Börse eingestellt. Ich kann es gar nicht. Ich bekomme ein Gutachten und gebe dieses weiter an Sachverständige zur Prüfung. Das können angestellte SV sein, das können aber auch SV großer Sachverständigengesellschaften sein oder auch selbständige SV. Das unterscheidet sich je nach Gesellschaft oder Auftrag.
Dieser SV stellt den Wagen (wenn er es für erfgorderlich hält, weil ihm der RW zu gering erscheint) in die Börse ein.
Ich bekomme die Sache erst wieder zurück, wenn das Gebot feststeht.
Ich könnte also rein praktisch nur schwer Einfluss nehmen.
Klar, es könnte der SV versuchen zu bestechen. Frag mal Delle, was er davon hält...
Und ganz ehrlich: ich habe wirklich keine Zeit für sowas. Stell Dir mal vor, was für Arbeitsaufwand es wäre, wenn man bei tausenden von Schäden jedesmal noch irgendwie "eingreifen" müsste, um ein höheres Gebot zu erwirken.
Aber das entscheidende Kriterium ist doch: solche Mauscheleien kämen ans Tageslicht. Früher oder später. Was meinst Du, was das für Folgen, sei es von der Aufsichtsbehörde aber auch in den Medien, hätte?
Das würde kein vernünftiger Versicherer (oder seriöser SV) auch nur andenken.
Schon gar nicht, wenn es nichtmal nötig ist (siehe oben).
Gruß
hafi
Das BGH-Urteil VI ZR 217/06 vom 10.07.2007 hilft eben nur bedingt weiter. Wenn die Versicherer schon Vertragswerkstätten an jeder Ecke haben, können sie auch schnell einen Aufkäufer an jeder Ecke haben - und der gehört dann zum regionalen Markt, so dass dessen Angebote bei der Restwertermittlung zu berücksichtigen wären. Dafür müßten in den Vertrag zwischen Versicherung und Werkstatt eigentlich nur ein paar zusätzliche Klauseln eingefügt werden ...