Unfall gehabt :-( nerven am ende :-(
Hallo Leute :-(
Ich hatte heute ein Unfall gehabt,mein wagen sieht sehr sehr schlimm aus :-(
Ich fuhr heute zu meiner Pizzaria um diese heute aufzumachen ganz normal gefahren ganz normaler Tag. denkste!
Bin ganz normal in der Stadt gefahren nicht schnell vielleicht 15-20 km/h da kamm aus einem Parkplatz rückwärts rausgefahren ein Passat mit anhängerkupplung und zerschrammt mir mein habes auto damit. Sieht euch die Bilder an nicht gerade schon. Ein Glück das niemanden was passiert ist die Dame ca 30-35 Jahre schrie noch " Haste mal glückgehabt die Anhängerkupplung hat nur ein paar kleine schrammen" Naja mein Wagen sah da ganz anders aus.
Nachdem ich der Dame erklärt habe das sie schuld hat raus zufahren ohne nachzuschauen ob da einer fährt wurde ihr bewusst das sie schuld hatte nun gut..... Dann wollte ich die Polizei anrufen da sagte die Dame machen wir ohne ich hab das natürlich abgelehnt und doch gerufen.Polizei kamm , Sah,Schrieb bericht und Fuhr wieder.
Jetzt zu meiner frage schuld hat die Dame ganz klar aber wie sieht es mit der Wert minderung aus? Steht mir ein Leih wagen zu? wer zahlt den leihwagen? Reparutur wie lange ? Bin selbst ständig und brauch jedes mal mein Wagen ( hab ja Pizzaria).
Wie hoch ist der Schaden wohl? Muss ich mit irgend was rechnen von kosten die ich nacher zahlen soll.
Sollte ich noch irgend was überprüfen lassen der hinter radhaus hats ja richtig gut erwischt !
Ist mein erster unfall und habe erlich gesagt kaum ahnung.
In 2 Wochen :
Reifen abgestochen.
kratzer mit schlüssel auf der rechten seite bekommen
und jetzt das
Hatte vorgestern geburstag gehabt toller monat der August :-(
Danke für euere Hilfe :-(
Suchfunktion wurde benutz jedoch nichts gefunden :-)
BlackVectra1286 mit neuen Ralley Streifen :-( *heul*
Beste Antwort im Thema
Ich würde an dem Unfall ja schon was positives sehen. Wie du ja geschrieben hast, wurde die rechte Seite mit einem Schlüssel zerkratzt (sieht man ja auch auf den Bildern).
Da meiner Meinung nach die Türen getauscht werden, wird dieser Schaden ja doch mitbehoben. Und wenn du nicht schuld bist - dann dürfte das bei dieser Schadenslage kein Problem sein.
39 Antworten
Erstmal noch nachträglich alles Gute zum Geburtstag !
Ist schon ärgerlich, der Crash 🙁
Wichtig ist, das Dein Unfallgegner den Schaden seiner Versicherung meldet, wenn nicht, mach es selbst. Kommt nun drauf an.... wenn die gegn. Versicherung keine Späne macht, würde ich keinen Anwalt nehmen (den zahlen nämlich die ). Wir hatten selber einen solchen Fall - absolut 0 Probleme !!
Wichtig ist ein ordentliches Gutachten (TÜV/DEKRA) . Bei freien Gutachtern kannst Du u.U. Probleme kriegen. Schreib doch mal, wo Dein Gegner versichert ist, dann können wir vielleicht schon sagen, ob Anwalt oder nicht...
Ansonsten würd ich das in Ruhe angehen, der Vecci fährt ja noch !
Good luck und feiert trotzdem schön (nach Feierabend) 😁
Checkup
was ihr immer mit dem anwalt wollt.
erstmal zu deiner werkstatt, dann sollen die nen gutachter besorgen, am tag der begutachtung am besten mit dabeibleiben um evtl. fragen beantworten bzw. anmerkungen zu machen. gutachten (im gutachten ist auch die Wertminderung angegeben) geht dann an die Gegnerische-Versicherung, abtretungserklärung würde ICH nicht mehr unterschreiben da evtl. die werkstatt mit der Versicherung zusammenarbeitet und dort evtl. auf kosten des qualität/kosten des Kunden gespart wird bzw. die werkstatt viel zu hoch abrechnet was dann wenns jeder macht in höheren beiträgen endet (ist auch auf das anwaltsgeschichterl bezogen) für die dauer der reperatur hast du das anrecht auf einen leihwagen (ob jetzt ne klasse tiefer oder gleichwertig weiß ich nicht, ABER auch nur wenn du drauf angewiesen bist, bei 5km in 2 Wochen wirst du ein prob haben). Bei dieser Art des Schadens hast du freie werkstattwahl bei einem Kaskoschaden kommt es auf deinen Versicherungsvertrag an (ist aber hier ja hinfällig).
Zitat:
Original geschrieben von Checkup2110
Wichtig ist ein ordentliches Gutachten (TÜV/DEKRA) . Bei freien Gutachtern kannst Du u.U. Probleme kriegen.
weißt du warum die versicherungen sich bei tüv/dekra weniger krumm stellen als bei freien gutachtern?
weil die versicherungen verträge mit der dekra/tüv haben und tüv/dekra dementsprechend auch die gutachten ausstellen, während der freie sachverständige eher zugunsten des geschädigten sein gutachten ausstellt.....
die "probleme" insofern, das die versicherungen dann gerne das fz durch einen eigenen gutachter besichtigen wollen, um den preis zu deutlich drücken, klärt aber ein anwalt recht schnell, indem er der versicherung eine absage erteilt!
Anwalt ist das Unwort des Jahres.
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Hallo Blackvectra,
erstmal herzliches Beileid! Der wichtigste Rat ist meiner Meingung nach erstmal: Don´t Panic!
Viele Unfälle regeln sich auch ohne das man gleich Anwälte und Gutachter beauftragt. Und nicht alle Versicherungen versuchen den Unfallgegner über den Tisch zu ziehen. Manche aber leider doch (oder zumindest drängt sich der Eindruck auf). Wie das ganze abläuft, hängt also sehr stark davon ab, bei welcher Versicherung die Dame mit der Anhängerkupplung ist. Ich würde an Deiner Stelle erstmal abwarten, wie die reagieren, vielleicht läufts ja gut.
Mich hat vor ca. 3 Monaten eine Dame auf der Landstrasse beim Abbiegen übersehen und hat meinen Signum hinten rechts zerbeult. Nett wie ich bin, keine Polizei gerufen, sondern nur Adressen getauscht. 1 Tag später hatte ich einen Anruf von Ihrer Versicherung. Die haben mir auf meine Nachfrage hin, eine ihrer Partnerwerkstätten angeboten (wollte ich so, weil ich keinen Bock auf Rennerei hatte). Werkstatt hat sich eine Woche später gemeldet. Signum hingebracht, Leihwagen stand schon da. 2 Tage später Leihwagen hingebracht, Signum abgeholt. Und die haben ein Super Arbeit abgeliefert (auch wenn man hier öfter mal liest Vetragswerkstätten von Versicherungen machen nur schnell, schnell und pfusch). Ich war insgesamt mit der Abwicklung superzufrieden. Kein Streß, keine Rennerei, Siggi wieder gesund :-) Gesamtschaden waren ca. 1800,-
Vielleicht bin ich ja jetzt der Einzelfall, bei dem Ausnamsweise mal alles glatt gelaufen ist, aber ich würde an Deiner Stelle erstmal entspannt an die Sache rangehen und abwarten. Es ist keiner verletzt, Auto fährt noch und eine Anwalt und Gutachter kannst Du immer noch einschalten, wenn die Versicherung komisch wird (dann aber rechtzeitig).
Also erst mal mein Beileid zum Unfallschaden.
Denoch ganz so schlimm wie es aussieht ist es ja nicht. Das mit dem Anwalt und dem Gutachter würde ich erst mal bleiben lassen. Als ertstes musst Du den Schaden deiner und am besten auch der gegnerischen Versicherung melden. Die schicken Dir dann recht schnell einen Fragebogen zum Unfallhergang zu. Anschliesend zum freundlichen mit der Bitte um einen Kostenvoranschlag. Sollte man dort auf ein Gutachten bestehen (hängt von der zu erwartenden Schadenshöhe ab) ein solches erstellen lassen. Beauftragst Du hier einen eigenen Gutachter musst Du damit rechnen finanziell in Vorleistung gehen zu müssen, oder im ungünstigsten Fall gar auf einem Teil der Gutachterkosten sitzen zu bleiben. Ich hätte an deiner Stelle erst mal keine Probleme damit, einen Gutachter der gegnerischen Vers. zu akzeptieren. Sollte dieser den Schaden deutlich zu billig kalkulieren, wird sich deine Werkstatt schon gleich dazu äusern. Einen eigenen Gutachter kannst Du dann immer noch beauftragen. Hast Du für denn Fall der Fälle eine Verkehrsrechtsschutzvers. ??
Du bist dann auch nicht verpflichtet, zu dem Preis reparieren zu lassen. Solltest Du eine günstigere Werkstatt finden kannst Du auch dort reparieren lassen. Reguliert wird ja die Gutachtensumme.
Während der Zeit der Reparatur seht Dir natürlich ein Leihwagen zu. Wenn Du diesen nicht in Anspruch nimmst, bekommst Du das Geld halt ausbezahlt.
Einen Anwalt nimmt man sich erst wenn die gegnerische Vers. sich sträubt zu regulieren.
Gruß Patric
Muss er wenn es in der Versicherung vereinbart ist. Die meissten Versicherungen haben das durch irgendwelche Klauseln im Rabattsystem vorgeschrieben. Daher Versicherung anrufen!Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
falsch!Zitat:
Original geschrieben von ReneM75
Anspruch auf einen Leihwagen hast du nur wenn du den Schaden von einer Werkstatt(manchmal wird diese von der Versicherung vorgeschrieben) beheben lässt.
anspruch auf einen leihwagen hat er, wenn er den schaden beheben lässt! ob das nun eine werkstatt ist, oder der nachbar das an nem samstag nachmittag macht, ist vollkommen egal!Lässt er sich das Geld auszahlen muss er auch den Leihwagen selbst bezahlen.So hat mir das meine Versicherung erklärt. Aber wie gesagt steht alles in den Unterlagen.
Und dann möchte ich sehen wie du bei deinem Nachbarn Garantieanspüche geltent machst. 😉desweiteren muss er sich NICHT die werkstatt von der versicherung vorschreiben lassen!
Muss die Versicherung nicht! ( wieder siehe Vetragsklauseln) Und da der Unfall als ARBEITSUNFALL! einzuordnen ist hat er sogar die Berufsgenossenschaft zu informieren.Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
auch wieder falsch!Zitat:
Einen Anwalt würde ich ersteinmal nicht nehmen kostet nur unnötig Geld wenn man keine Verkehrsrechtschutz hat.
da er geschädigter ist, hat er das recht auf einen anwalt den die gegnerische versicherung zahlen muss.....
Er war ja schliesslich auf dem Weg zur Arbeit. (Pizzeria)
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
*lol*Zitat:
Lass den Kopf nicht hängen die Versicherungen einigen sich schon.
du scheinst noch nicht viel umgang mit kfz-haftpflichtvers. gehabt zu haben......da gibts versicherung, da dauerts durchaus mal mehr wie 3moante bis du zu deinem geld kommst....
Nein hatte ich bis dato nur 4 x. Und immer war der Schaden binnen 14 Tagen reguliert weil ich generell eine Abtretungserklärung unterschreibe um mir unnötigen Stress zu vermeiden.
RR 🙂
Zitat:
Original geschrieben von ReneM75
Lässt er sich das Geld auszahlen muss er auch den Leihwagen selbst bezahlen.
nicht umsonst heißt es schließlich auch nutzungsausfall.....einzigst und alleine muss der "nutzunsgausfall" nachgewiesen werden......ob dies nun durch durch die rechnung einer fachwerkstatt oder selbstgemachte "vorher-nachher-fotos" dokumentiert wird ist vollkommen unrelevant!
Zitat:
Muss er wenn es in der Versicherung vereinbart ist.
muss er als unfallgeschädigter defintiv NICHT!
du verwechselst hier kasko mit haftpflicht!
Zitat:
Muss die Versicherung nicht!
seltsam, also ich musst noch nie in einem haftpflicht schaden den anwalt zaheln...kennen auch keinen der auf den kosten sitzen geblieben ist......und wenn die versicherung die zahlung verweigert, freut das den anwalt weil der mit nem kleinen textbausteinbrief noch massig geld dazuverdient....
Zitat:
Und da der Unfall als ARBEITSUNFALL!
der arbeitsunfall hat NICHTS damit zu tun, wie der te auf zivilrechtlichem wege sein geld bekommt! auch das sind zwei verschiedene dinge!
sry, aber bevor du weiterhin dein stammtisch-wissen, und besonders im fall der werkstattbindung wo du haftpflicht und kasko verwechselst, hier auftischst, solltest du dich lieber besser informieren oder garnix zu dem thema schreiben!
Hallo Leute,
ich bedanke mich erst mal für euere hilfe..........
Ich selber bin bei der Provinzial mit Teilkassko (150 euro sb)
Bei welcher versicherung die Dame ist kann ich nicht sagen im unfallbericht steht da nichts.
Morgen gehe ich dann zum Foh und werde dann ja sehen was alles passiert ich denke mal das die sich freuen werden weil die ja auch bestimmt gut kohle machen.
Beruhigt hab ich mich jetzt auch schon wieder.
sobald sich was ergibt und wenn es welche dann interessiert informiere ich euch dann auch gerne wieder.
Ein schön SOnntag euch allen noch.
Mfg
BlackVectra1286
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
der arbeitsunfall hat NICHTS damit zu tun, wie der te auf zivilrechtlichem wege sein geld bekommt! auch das sind zwei verschiedene dinge!Zitat:
Und da der Unfall als ARBEITSUNFALL!
sry, aber bevor du weiterhin dein stammtisch-wissen, und besonders im fall der werkstattbindung wo du haftpflicht und kasko verwechselst, hier auftischst, solltest du dich lieber besser informieren oder garnix zu dem thema schreiben!
Also bevor ich hier bei dir nochmehr Galle hochbringe geh ich mal an meinen Stammtisch zurück und überlass dir das beratschlagen.
In meiner Versicherung steht ausdrücklich das, egal bei welchem Schaden ob Haftpflicht oder Kasko, ausdrücklich die Versicherung zu informieren ist. Und diese weisst mir dann Werkstatt, Anwalt etc. zu ansonnsten zahl ich alles selber.
Und das mit dem Arbeitsunfall war nur als Tip gemeint und hat sicher nichts mit dem zivilrechtlichem zu tun. Er soll nur nicht vergessen das seiner BG zu melden.
RR
Is ja nur ein kleiner Kratzer , deswegen biste mit deinen Nerven schon am Ende????????
Zitat:
Original geschrieben von ReneM75
In meiner Versicherung steht ausdrücklich das, egal bei welchem Schaden ob Haftpflicht oder Kasko, ausdrücklich die Versicherung zu informieren ist. Und diese weisst mir dann Werkstatt, Anwalt etc. zu ansonsten zahl ich alles selber.
Das interessiert den Geschädigten aber überhaupt nicht. Das gilt alles nur für Kosten, die Dir, als Versicherungsnehmer, entstehen. Der Geschädigte hat bei Haftpflichtschäden immer die gleichen, gesetzlich festgelegten, Rechte. Dir entstehen dadurch, daß der Unfallgegner alle Leistungen aus Deiner Haftpflicht einfordert auch keine weiteren finanziellen Nachteile (ausser der Hochstufung).
Die von Dir erwähnten Klauseln gelten nur, wenn Du gegen den Unfallgegner vorgehen willst, der Deine Haftpflicht in Anspruch nehmen will, oder halt in den Kaskoversicherungen generell.
Gruß
Achim
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Is ja nur ein kleiner Kratzer , deswegen biste mit deinen Nerven schon am Ende????????
Also wenn du 3500-4000 eur als klein ansiehst will ich nicht wissen was groß ist bei dir
@TE
Moin,
ich bin in meinem Umfeld als - Crashkönig - verschrien, da ich in meiner Automobilen Laufbahn in rund 19 Unfälle verwickelt war, einen davon selbst verschuldet.
Aus meiner ganz persönlichen Erfahrung würde ich folgendes machen :
- Zum Händler deines Vertrauens gehen
- Gutachten eines freien Sachverständigen einholen
- Rechtsanwalt einschalten - rein präventiv, so hast Du weniger Lauferei !! !!
- Bei der gegnerischen Assekuranz erfragen, wie hoch die Kosten für ein Leihfarzeug sein dürfen - Stichwort Schadensminderungspflicht - !!
- auf dieser Basis des Gutachtens den Schaden instand setzen lassen
- Fahrzeug nach erfolgter Reparatzr einer Endkontrolle unterziehen und glücklich sein
- ggf. die Wertminderung Auszahlen lassen.
Gruß.
so da ihr wissen wolltet wo die versicerungen sind hab ich das gerade mal herrausgefunden also :
Ich : Provinzial in Münster
Und die andere : LVM Versicherung auch in Münster.
ist das ehr was positives oder Negatives lassen die , die sachen mehr schleifen ?
mfg
BlackVetcra1286