Unfall gebaut...:(

Opel Astra F

Guten Abend liebe User,

und zwar wurde ich gestern mit meinem Opel Astra F Opfer eines
Unfalls. Es war eine 30er Zone und der Unfallgegner parkte rückwärts aus, doch er bemerkte mich zu spät und eine Vollbremsung meinerseits half leider auch nix. Eine Seitentür bei mir ist eingeschlagen worden.

Die Polizei ist gekommen, hat Bilder gemacht, Personalien aufgenommen und wieder gegangen. Ich habe meine Versicherung angerufen (ADAC) und denen den Vorfall geschildert doch sie meinten, dass sie den Schaden nicht aufnehmen werden, da ich nicht schuldig bin. Das Auto ist auf meinen Bruder als Zweitwagen angemeldet.

Ich werde heute mit dem Auto zur Werkstatt fahren und es begutachten lassen. Der Unfallgegner hat bereits einen Kostenvoranschlag machen lassen.

Heißt diese Reaktion meiner Versicherung also ich brauche aufgrund der Tatsache, dass ich nicht Unfallverursacher bin, nichts zu befürchten in der Hinsicht auf eine evtl. Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse? Soweit ich das aus anderen Foren gelesen habe, steigen nur die Prozente derer, die auch das Verschulden tragen.

Mit freundlichen Grüßen.

65 Antworten

magirus
ich bin seit 93 im Autogeschäft und hab
viel mit Gutachten und Versicherungen zu tun.

Natürlich versuchen die Versicherungen sich
ums zahlen zu drücken. Aber wenn, so wie
ich geschrieben hab die Sachlage eindeutig ist
ist es eine rein wirtschaftliche Überlegung der
Versicherung ob die Sache dann vor Gericht
endet oder nicht.

Zitat:

Original geschrieben von gsi caravan


Aber wenn, so wie ich geschrieben hab die Sachlage eindeutig ist ist es eine rein wirtschaftliche Überlegung der Versicherung ob die Sache dann vor Gericht endet oder nicht.

auch wenn du das noch zehn-mal schreibst...ändert dies trotzdem nichts an den geschäftstaktiken einiger kfz-versicherer...

rein wirtschaftlich ist es nämlich so, das die meisten geschädigten sich mit dem was die versicherung zahlen will zufrieden geben anstatt ihre rechte einzuklagen...
die paar €uros, die bei den wenigen die ihre rechte vor gericht dann einklagen als prozesskosten anfallen, sind im verhältnis zu dem, was die versicherungen bei denen die kleinbeigeben spart, absolut zu vernachlässigen...insofern ist es rein wirtschaftlich gesehen durchaus von vorteil für die versicherung es drauf anzulegen anstatt von anfang an direkt alles zu zahlen....

das die versicherung dann mit gerichtsbeschluss sowieso zahlen muss, steht auf einem anderen blatt....

magirus

ich widersprech Dir doch nicht - natürlich
versuchen die Versicherungen sowenig wie
möglich zu zahlen. Dann müssen halt zur Not
ein paar Briefe geschrieben werden und wenn
der TE der Meinung ist, dass es sich lohnt um den
evtl. noch offenstehenden Betrag gerichtlich zu
kämpfen ist dies auch eine wirtschaftliche Überlegung
Hängt von der Höhe des Betrags ab und dem
zu treibenden Aufwand.

Ich war beim Gutachter und beim Anwalt heute, habe dem Anwalt alle notwendigen Unterlagen (Unfallmitteilung etc.) überreicht und sobald der Sachverständiger mit der Berechnung des entstandenen Schadens fertig ist, wird er sich mit ihm in Verbindung setzen und der Anwalt wiederum reicht das Gutachten Protokoll an die gegn. Versicherung weiter.

Falls der Wiederbeschaffungswert des Wagens die Reparaturkosten überschreitet, dann wird der Wagen repariert und umgekehrt erhalte ich den Wiederbeschaffungswert.

MFG

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Zitat:

Original geschrieben von RaZeR1



Falls der Wiederbeschaffungswert des Wagens die Reparaturkosten überschreitet, dann wird der Wagen repariert und umgekehrt erhalte ich den Wiederbeschaffungswert.

MFG

naja, es gibt ja auch noch ein paar andere Möglichkeiten

Zuerst musst du dir darüber im klaren sein ob du das
Auto weiterhin fahren möchtest.

Dann kannst du überlegen, ob du dir das Geld von der
Versicherung auszahlen lässt und das Auto mit
Gebrauchtteilen rep. lässt - oder das Auto so weiterfährst.

ne 130% Regelung gibt es ebenfalls noch. D.h. das die Reparaturkosten den Widerbeschaffungswert um bis zu 30% übersteigen dürfen, wenn der Geschädigte auf die Reparatur besteht. Bedingung: das Fahrzeug darf nicht erst vor kurzem gekauft worden sein, und muß nach der Reparatur noch eine gewisse Zeit im Besitz verbleiben.

Muß man, wenn man den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges erhält, dieses eigentlich verschrotten lassen?
Ich stelle mir vor: Man erhält den Wiederbeschaffungs- bzw. Schadenswert, findet sich aber mit dem Schaden ab und fährt weiter so rum. Dann hat man das ganze Geld, und das Auto fährt trotzdem moch...

Normal kriegst du den Restwert vom Wiederbeschaffungswert eh abgezogen. Fahren darfst du den normal auch weiter insofern er noch verkehrssicher ist...

Original geschrieben von RaZeR1
Guten Abend liebe User,

und zwar wurde ich gestern mit meinem Opel Astra F Opfer eines
Unfalls. Es war eine 30er Zone und der Unfallgegner parkte rückwärts aus, doch er bemerkte mich zu spät und eine Vollbremsung meinerseits half leider auch nix. Eine Seitentür bei mir ist eingeschlagen worden.

Die Polizei ist gekommen, hat Bilder gemacht, Personalien aufgenommen und wieder gegangen. Ich habe meine Versicherung angerufen (ADAC) und denen den Vorfall geschildert doch sie meinten, dass sie den Schaden nicht aufnehmen werden, da ich nicht schuldig bin. Das Auto ist auf meinen Bruder als Zweitwagen angemeldet.

Ich werde heute mit dem Auto zur Werkstatt fahren und es begutachten lassen. Der Unfallgegner hat bereits einen Kostenvoranschlag machen lassen.

Heißt diese Reaktion meiner Versicherung also ich brauche aufgrund der Tatsache, dass ich nicht Unfallverursacher bin, nichts zu befürchten in der Hinsicht auf eine evtl. Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse? Soweit ich das aus anderen Foren gelesen habe, steigen nur die Prozente derer, die auch das Verschulden tragen.

Hallo RaZeR1.

Erstmal eine Dose Mitleid für dich und deinen Astra. Gut ist immer wenn dir nichts passiert ist, ein Auto ist ersetzbar.

Zum Thema Versicherung. Da ich Finanzmakler bin und viel mit Versicherungen zu tun habe, kann ich dir diese Info ganz genau geben. Grundsätzlich hat deine Versicherung recht. Wenn du nachweisbar an dem Unfall nicht schuld bist, dann muss deine Versicherung den Schaden auch nicht aufnehmen (Kostenersparnis durch weniger Bürokratie). Als Geschädigter wirst du in deiner Schadensfreiheitsklasse auch nicht zurückgestuft, denn du kannst ja nichts dafür. Deine Schaden muss dir in gleicher Art und Güte ersetzt werden, heißt der Zeitwert deines Wagens ist hier interessant.

Ich würde dir aber auf jedenfall raten, dir schriftlich zu vermerken wann du bei deiner Versicherung angerufen hast und mit wem du gesprochen, sowie eine kurze Telefonnotiz zu schreiben was in dem Gespräch besprochen wurde. Grund ist folgender. Falls der Unfallgegner, der jetzt noch zugibt das er die alleinige Schuld trägt, plötzlich der Meinung ist, das du doch eine Mitschuld trägst, z.b. durch zu hohe Geschwindigkeit, laute Musik, etc. (da gibts die tollsten Sachen) dann hast du ein Problem, denn laut AVB´s (Allgemeine Versicherungsbedingungen) hast du eine Obliegenheitspflicht im Schadensfall, d.h. du musst innerhalb einer bestimmten Frist (meistens 72 h) den Unfall melden, ob du Schuld bist oder nicht. Grund hierfür ist, dass die Versicherung ungerechtfertigte Ansprüche abwehren kann (was Geld kostet), einen Gutachter bestellen muss oder vielleicht doch zur Zahlung verpflichtet ist weil du evtl. doch eine Mitschuld trägst. Das kann Sie aber nur wenn die Versicherung von dem Schaden wusste.

Also Fazit: Bei Unfall Versicherung anrufen, ALLES aufschreiben und ALLES aufheben.

Ich hoffe ich konnte dir bei deinem Problem weiterhelfen.

P.S. Falls du Lust hast bei deiner KFZ-Versicherung Geld zu sparen, dann sag mal Bescheid. ADAC ist nicht gerade die günstigste. Ein Tankgutschein ist außerdem noch drin.

Mfg GodKerosin02

Zitat:

Original geschrieben von GodKerosin02


Original geschrieben von RaZeR1
Guten Abend liebe User,

und zwar wurde ich gestern mit meinem Opel Astra F Opfer eines
Unfalls. Es war eine 30er Zone und der Unfallgegner parkte rückwärts aus, doch er bemerkte mich zu spät und eine Vollbremsung meinerseits half leider auch nix. Eine Seitentür bei mir ist eingeschlagen worden.

Die Polizei ist gekommen, hat Bilder gemacht, Personalien aufgenommen und wieder gegangen. Ich habe meine Versicherung angerufen (ADAC) und denen den Vorfall geschildert doch sie meinten, dass sie den Schaden nicht aufnehmen werden, da ich nicht schuldig bin. Das Auto ist auf meinen Bruder als Zweitwagen angemeldet.

Ich werde heute mit dem Auto zur Werkstatt fahren und es begutachten lassen. Der Unfallgegner hat bereits einen Kostenvoranschlag machen lassen.

Heißt diese Reaktion meiner Versicherung also ich brauche aufgrund der Tatsache, dass ich nicht Unfallverursacher bin, nichts zu befürchten in der Hinsicht auf eine evtl. Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse? Soweit ich das aus anderen Foren gelesen habe, steigen nur die Prozente derer, die auch das Verschulden tragen.

Hallo RaZeR1.

Erstmal eine Dose Mitleid für dich und deinen Astra. Gut ist immer wenn dir nichts passiert ist, ein Auto ist ersetzbar.

Zum Thema Versicherung. Da ich Finanzmakler bin und viel mit Versicherungen zu tun habe, kann ich dir diese Info ganz genau geben. Grundsätzlich hat deine Versicherung recht. Wenn du nachweisbar an dem Unfall nicht schuld bist, dann muss deine Versicherung den Schaden auch nicht aufnehmen (Kostenersparnis durch weniger Bürokratie). Als Geschädigter wirst du in deiner Schadensfreiheitsklasse auch nicht zurückgestuft, denn du kannst ja nichts dafür. Deine Schaden muss dir in gleicher Art und Güte ersetzt werden, heißt der Zeitwert deines Wagens ist hier interessant.

Ich würde dir aber auf jedenfall raten, dir schriftlich zu vermerken wann du bei deiner Versicherung angerufen hast und mit wem du gesprochen, sowie eine kurze Telefonnotiz zu schreiben was in dem Gespräch besprochen wurde. Grund ist folgender. Falls der Unfallgegner, der jetzt noch zugibt das er die alleinige Schuld trägt, plötzlich der Meinung ist, das du doch eine Mitschuld trägst, z.b. durch zu hohe Geschwindigkeit, laute Musik, etc. (da gibts die tollsten Sachen) dann hast du ein Problem, denn laut AVB´s (Allgemeine Versicherungsbedingungen) hast du eine Obliegenheitspflicht im Schadensfall, d.h. du musst innerhalb einer bestimmten Frist (meistens 72 h) den Unfall melden, ob du Schuld bist oder nicht. Grund hierfür ist, dass die Versicherung ungerechtfertigte Ansprüche abwehren kann (was Geld kostet), einen Gutachter bestellen muss oder vielleicht doch zur Zahlung verpflichtet ist weil du evtl. doch eine Mitschuld trägst. Das kann Sie aber nur wenn die Versicherung von dem Schaden wusste.

Also Fazit: Bei Unfall Versicherung anrufen, ALLES aufschreiben und ALLES aufheben.

Ich hoffe ich konnte dir bei deinem Problem weiterhelfen.

P.S. Falls du Lust hast bei deiner KFZ-Versicherung Geld zu sparen, dann sag mal Bescheid. ADAC ist nicht gerade die günstigste. Ein Tankgutschein ist außerdem noch drin.

Mfg GodKerosin02

ich würde auf alle fälle zum anwalt gehen, den bezahlt die andere versicherung sowiso und mich beraten lassen was man alles anrechnen kann:

nutzungsausfall, mietwagen, schaden selbst ,schmerzengeld, andere im fahrzeug befindliche gegenstände die beschädigt worden sind (einkauf), usw...........

habe immer schlechte erfahrung mit versicherungen gemacht, die haben alles versucht um nicht, teilweise oder sehr spät zuzahlen obwohl die schuldfrage 100% sicher war.

wer beim ausparken ein fahrzeug beschädigt oder beim linksabiegen den gegenvehrkehr misachtet ist zu 100% sicher wer schuld ist, trotzdem wurden meine schäden nur mit einem anwalt ordentlich geregelt.

mein fazit immer einen anwalt, der kostet nichts und hilft nur dem der unschuldig ist. ob die arnmen versicherungen nun 1000€ oder 5000€ bezahlen kann dir als geschädigten egal sein.

der verursacher wird so oder so hochgestuft egal wie hoch der schaden nun ist außer er kauft ihn zurück und dann braucht er die anwaltskosten nicht erstatten nur den schaden selbst.
habe ich auch schon so gemacht, zurückgekauft und mußte den gegnerischen anwalt nicht bezahlen

Zitat:

Original geschrieben von GodKerosin02


Original geschrieben von RaZeR1

P.S. Falls du Lust hast bei deiner KFZ-Versicherung Geld zu sparen, dann sag mal Bescheid. ADAC ist nicht gerade die günstigste. Ein Tankgutschein ist außerdem noch drin.

Mfg GodKerosin02

ja stimmt, die AXA ist meist die günstigste, das findest du aber im Internet raus, und kannst auch Online abschlissen, da sparst du nochmal kohle, und musst nicht noch das Gehalt (die Provison) eines Maklers zahlen !

Original geschrieben von 121Troll

Original geschrieben von GodKerosin02
Original geschrieben von RaZeR1

P.S. Falls du Lust hast bei deiner KFZ-Versicherung Geld zu sparen, dann sag mal Bescheid. ADAC ist nicht gerade die günstigste. Ein Tankgutschein ist außerdem noch drin.

Mfg GodKerosin02

ja stimmt, die AXA ist meist die günstigste, das findest du aber im Internet raus, und kannst auch Online abschlissen, da sparst du nochmal kohle, und musst nicht noch das Gehalt (die Provison) eines Maklers zahlen !

Hallo Troll121.

Zum Thema Versicherung vergleichen im Internet.

1. Hast du dir schon mal Gedanken darüber gemacht, wodurch sich Internet-Vergleichsportale finanzieren? Gibt es im Internet gute seriöse Berichte darüber (Danach kommt der Aha-Effekt).

2. Wenn bei einem Makler doch der Service dem er dem Mandanten bietet, passt (Eigene Schadensabteilung, Erledigung jeglicher Bürokratie und Telefonate für den Mandanten, ständige Erreichbarkeit, Arbeiten im Auftrag des Mandanten, was gesetzlich vorgeschrieben ist), warum soll der Makler dann mit dem Abschluss der Versicherung kein Geld verdienen? Das ist wie, wenn ein KFZ-Mechaniker für die Durchsicht an deinem Fahrzeug keine Kohle bekommen würde. Das bezahlst du doch auch aus deiner eigenen Geldbörse oder nicht. Die Durchsicht kannst du auch selber machen, hast dann aber keine Garantie wenn was passiert. (Übrigens auch keinen Versicherungsschutz!)

3. Ich wünsche dir viel Erfolg im Schadensfall bei einer online abgeschlossenen Versicherung, wenn du keinen persönlichen Ansprechpartner hast, der weiß was alles wichtig ist und wenn es schnell gehen soll. Da sind Fehler vorprogrammiert und diese wirken sich meistens in der Geldbörse des Kunden aus.

Außerdem ist doch das Preis-Leistungsverhältnis am wichtigsten und nicht ob man die günstigste Versicherung hat oder nicht.

Mfg GK02

Zitat:

Original geschrieben von GodKerosin02


Original geschrieben von 121Troll

Original geschrieben von GodKerosin02
Original geschrieben von RaZeR1

P.S. Falls du Lust hast bei deiner KFZ-Versicherung Geld zu sparen, dann sag mal Bescheid. ADAC ist nicht gerade die günstigste. Ein Tankgutschein ist außerdem noch drin.

Mfg GodKerosin02

ja stimmt, die AXA ist meist die günstigste, das findest du aber im Internet raus, und kannst auch Online abschlissen, da sparst du nochmal kohle, und musst nicht noch das Gehalt (die Provison) eines Maklers zahlen !

Hallo Troll121.

Zum Thema Versicherung vergleichen im Internet.

1. Hast du dir schon mal Gedanken darüber gemacht, wodurch sich Internet-Vergleichsportale finanzieren? Gibt es im Internet gute seriöse Berichte darüber (Danach kommt der Aha-Effekt).

2. Wenn bei einem Makler doch der Service dem er dem Mandanten bietet, passt (Eigene Schadensabteilung, Erledigung jeglicher Bürokratie und Telefonate für den Mandanten, ständige Erreichbarkeit, Arbeiten im Auftrag des Mandanten, was gesetzlich vorgeschrieben ist), warum soll der Makler dann mit dem Abschluss der Versicherung kein Geld verdienen? Das ist wie, wenn ein KFZ-Mechaniker für die Durchsicht an deinem Fahrzeug keine Kohle bekommen würde. Das bezahlst du doch auch aus deiner eigenen Geldbörse oder nicht. Die Durchsicht kannst du auch selber machen, hast dann aber keine Garantie wenn was passiert. (Übrigens auch keinen Versicherungsschutz!)

3. Ich wünsche dir viel Erfolg im Schadensfall bei einer online abgeschlossenen Versicherung, wenn du keinen persönlichen Ansprechpartner hast, der weiß was alles wichtig ist und wenn es schnell gehen soll. Da sind Fehler vorprogrammiert und diese wirken sich meistens in der Geldbörse des Kunden aus.

Außerdem ist doch das Preis-Leistungsverhältnis am wichtigsten und nicht ob man die günstigste Versicherung hat oder nicht.

Mfg GK02

sorry aber ich habe die axa rausgeschmißen weil eben kein service da war und nur blöde ausreden und bin wieder bei meiner online versichrung wo ich auch vorher schon glücklich war.

nur weil die online eben den ganzen wasserkopf nicht haben wie die anderen sind sie so günstig.
bei meiner ereiche ich 7 tage die woche und 24 std jemanden im service und sie rufen auch umgehen zurück wenn ich fragen habe.

wie oft habe ich bei der axa angerufen:
der markler ist auf schulung oder sonst wo und wochen nicht ereichbar, dann hat er min noch 6 wochen urlaub.
da sind schnell 3 montate ohne das ich ihn ereichen kann

die axa ist mit abstand teuer und sehr schlecht im service gewesen obwohl meine tante im schadensservice in frankfurt sitzt

das habe ich selbst als unfall gegner erlebt wo die axa den schaden regeln mußte.
danke nie wieder axa egal im welchen bereich

die leistungen sind bei den kfz haftpflicht und kasko versicherungen sind alle 100% gleich ,da gesetztlich geregelt.
der rest geht über jede zusatztversicherung oder vereinbarungen in der police (schutzbrief).

was will ich mit einem lächerlichen tank gutschein wenn ich ca 100 - 200€ im jahr sparen kann, klär mich bitte auf

ps: wenn ich bei der axa mich direkt versichere habe ich auch keinen direkten ansprechpartner sondern nur den schadens service von der online versicherung

sorry aber ich habe die axa rausgeschmißen weil eben kein service da war und nur blöde ausreden und bin wieder bei meiner online versichrung wo ich auch vorher schon glücklich war.

nur weil die online eben den ganzen wasserkopf nicht haben wie die anderen sind sie so günstig.
bei meiner ereiche ich 7 tage die woche und 24 std jemanden im service und sie rufen auch umgehen zurück wenn ich fragen habe.

wie oft habe ich bei der axa angerufen:
der markler ist auf schulung oder sonst wo und wochen nicht ereichbar, dann hat er min noch 6 wochen urlaub.
da sind schnell 3 montate ohne das ich ihn ereichen kann

die axa ist mit abstand teuer und sehr schlecht im service gewesen obwohl meine tante im schadensservice in frankfurt sitzt

das habe ich selbst als unfall gegner erlebt wo die axa den schaden regeln mußte.
danke nie wieder axa egal im welchen bereich

die leistungen sind bei den kfz haftpflicht und kasko versicherungen sind alle 100% gleich ,da gesetztlich geregelt.
der rest geht über jede zusatztversicherung oder vereinbarungen in der police (schutzbrief).

was will ich mit einem lächerlichen tank gutschein wenn ich ca 100 - 200€ im jahr sparen kann, klär mich bitte auf

ps: wenn ich bei der axa mich direkt versichere habe ich auch keinen direkten ansprechpartner sondern nur den schadens service von der online versicherung

Hallo.

Ich habe ja gesagt, wichtig ist das Preis-Leistungsverhältnis. Wenn du mit der Leistung deiner Online-Versicherung zufrieden bist und keine Probleme hast, dann ist das doch völlig O.K. Ich denke das dein Ansprechpartner bei der AXA kein Makler war, sondern ein Versicherungsvertreter der nur für die AXA arbeitet (Ist eine Vermutung). Ein Makler arbeitet völlig anders als ein Versicherungsvertreter, allein deshalb schon, weil er gesetzlich dazu verpflichtet ist. Kannst ja mal googlen, Unterschied zwischen Versicherungsvertreter und Makler.

Thema Tankgutschein. Es soll ja auch Autofahrer geben, die nicht so clever sind wie Du und ihre Versicherung im Internet nicht vergleichen können oder wollen. Denen bieten wir, bzw. ich an, den aktuellen Tarif überprüfen zu lassen. Falls sich rausstellt, dass es einen KFZ-Tarif mit den GLEICHEN Leistungen gibt, der günstiger ist, hat er Geld gespart. Falls er aber schon den günstigsten Tarif hat (wie gesagt, wichtig ist Preis-Leistungsverhältnis), dann erhält er von uns, bzw. von mir einen Tankgutschein. Er kann also nur gewinnen.

Übrigens, Du hast Recht, die Leistungen in KFZ-HP und VK sind gesetzlich geregelt. Aber die Frage ist, wie und wann wird geleistet und welche Pflichten außerhalb der gesetzlichen Pflichte hat der Kunde zusätzlich. Das steht in den AVB´s. Das ist der kleine aber feine Unterschied.

Mfg GK02

ich bin bei der AXA Online, weil ich damals bei der mit Vertretzer auch nie jemanden erreicht habe!
Egal übriegens bei welcher Versicherung, die Selbstständiegen Vertreter sind damit beschäfftig neue Kunden und Verträge zu machne, da bleibt kein zeit für alt Kunden!
Bei der AXA 24 habe ich immer und sofort jemanden am Telefon, und spare echtes Geld dabei!

Und über eines sollten sich alle im klaren sein, wenn Versicherunge Zahlen sollen,dann sind alle gleich, sie drücken sich wo es geht!

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