Unfall gebaut...:(
Guten Abend liebe User,
und zwar wurde ich gestern mit meinem Opel Astra F Opfer eines
Unfalls. Es war eine 30er Zone und der Unfallgegner parkte rückwärts aus, doch er bemerkte mich zu spät und eine Vollbremsung meinerseits half leider auch nix. Eine Seitentür bei mir ist eingeschlagen worden.
Die Polizei ist gekommen, hat Bilder gemacht, Personalien aufgenommen und wieder gegangen. Ich habe meine Versicherung angerufen (ADAC) und denen den Vorfall geschildert doch sie meinten, dass sie den Schaden nicht aufnehmen werden, da ich nicht schuldig bin. Das Auto ist auf meinen Bruder als Zweitwagen angemeldet.
Ich werde heute mit dem Auto zur Werkstatt fahren und es begutachten lassen. Der Unfallgegner hat bereits einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Heißt diese Reaktion meiner Versicherung also ich brauche aufgrund der Tatsache, dass ich nicht Unfallverursacher bin, nichts zu befürchten in der Hinsicht auf eine evtl. Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse? Soweit ich das aus anderen Foren gelesen habe, steigen nur die Prozente derer, die auch das Verschulden tragen.
Mit freundlichen Grüßen.
65 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von RaZeR1
von daher wird er nicht drum herum kommen, dass seine Versicherung meinen Schaden zahlt, weil ich mit einem Anwalt bereits gesprochen habe und dieser zugesichert hat, dass der Unfallgegner, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, zu 100% der Schuldige ist.Hier habe ich auch ein Foto:
http://www.pic-upload.de/view-9666655/Unfall.jpg.html
Nur was mich stört ist, dass er ebenfalls einen Kostenvoranschlag hat machen lassen, nur als Geschädigter muss doch nicht etwa meine Versicherung für seinen Schaden blechen?
natürlich sagt der Anwalt dass Du gewinnst - würde
er das nicht sagen würdest du einen anderen
Anwalt nehmen der behauptet " das gewinnen wir" .
Aber der Anwalt kann keine Urteile fällen - das machen Richter
Zitat:
Original geschrieben von RaZeR1
Nein, keins davon trifft zu,
das sagst du...
aber wer sagt uns, das du uns hier die wahrheit auftischst?
hier bei mt ists wie im wahren leben...alles hat zwei seiten...aber wir kennen nur eine...
Zitat:
ich bin ganz normal in der 30er Zone laut Tacho etwa um die 32-33 km/h gefahren.
eine 30er-zone heißt nicht 30er-zone, damit man dort 32-33 oder gar mehr fahren kann....
Zitat:
Original geschrieben von gsi caravan
Fakt ist doch, die Versicherung war bei dem
Unfall nicht dabei.
fakt ist ebenso, das versicherungen nicht davon reich werden, wenn sie schäden anstandslos zahlen....
Zitat:
dann zahlt auch die Versicherung.
nö...
mir sind mehrere fälle bekannt, in denen die versicherungen trotz klarer sachlage und schuldanerkennung des verursachers rumgezickt haben....
magirus
deshalb hab ich ja auch geschrieben
Wenn die Schuldfrage eindeutig ist...
bin mal gespannt wie die Sache ausgeht
aber wie du schon richtig geschrieben hast
jede Geschichte hat immer mind. 2 Seiten
und wir kennen nur eine.
bei klarer Sachlage haben die Versicherungen
rumgezickt - das mag schon stimmen. Aber
wie schon geschrieben - wenn Schuldfrage
eindeutig, dann MUSS die Versicherung zahlen.
Notfalls muss die Schuldfrage eben v Gericht
geklärt werden und wenn das Gericht sagt
anderer ist 100 % schuld dann muss Vers. zahlen.
warum wird das hier immer so viel diskutiert🙄😕
es war keiner von uns dabei und es ist keiner dabei der gutachter oder anwalt ist
der einzigste rat der hilft:
informiere deine versicherung, geh zu einem anwalt auch wenn die frage der schuld 100% geklärt ist hast du noch lange keine ahnung wie sich versicherungen rausreden können um zubezahlen.
der anwalt wird auch ohne rechtschutzversicherung zu 100% von unfallverursacher bezahlt.
zu dem höre ich da schon einen vorasatz raus
Zitat:
Original geschrieben von RaZeR1
Ich bin mit etwa 35 Km/h gefahren und egal, wo ich nachgefragt habe, sie sagen mir ich sollte bei so nem Fall die Vorfahrt haben, da Autos die aus der Parklücke kommen, grundsätzlich eine höhere Sorgfaltspflicht haben als der fließende Verkehr,
nach dem satz würde ich sagen 100% schuld bei dem der angefahren kam, der unfall währe vermeidbar gewesen.
zu dem immer noch der §1 der stvo gilt und du es hättest damit rechnen müßen das ein ausparkender trotz sorgfalt einen heranraseden übersieht.
du warst eben deutlich zuschnell, auch wer die vorfahrt hat in einer 30 zohne, gilt ganzbesondere vorsicht bei allen.
ich hoffe das du zumindestens eine teilschuld bekommst damit du lehrgeld bezahlst wie man sich in fehrkehrsberuhigten bereichen verhällt.
das nächste mal fährst du ein kind über den haufen und argumentierst dann:
das darf da nicht sein selbst schuld
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Er hat doch gesagt, dass er an der Unfallstelle die Polizei nachgefragt hat, wer der schuldige ist und die Polizei selbst den Gegner als Unfallverursacher nannte. Auch hat er einen Anwalt angerufen, was bestätigt hat, dass der Gegner der schuldige ist.
Also, könnte er sich doch sicher sein, dass es zu 100% stimmt.
Aber trotzdem rate ich ihm auch einen Anwalt einzustellen, falls der Gegner Probleme macht.
Moin. @ PC Bastler.
Also wegen 5KMH so ein Fass aufzumachen finde ich etwas Krass. Zeig mir mal den, der in der 30er Zone HAARGENAU 30 und in der Schrittgeschwindigkeitszone HAARGENAU 5KMH Fährt. Derjenige sollte das Bundesverdienstkreuz bekommen. Ich gehöre ja aber auch zu denen, die auf der Landstrasse HAARGENAU 100 Fahren. Ich Fuhr da noch niemals 101,Ehrlich😉
- Gutachten abwarten
- zusammen mit dem Gutachten Forderung
an die gegnersiche Versicherung schicken
(Schaden plus Nutzungsausfall plus...)
als letzten Satz schreib ich immer
"bei einer zügigen Begleichung meiner Forderung
sehe ich von der Einschaltung eines Rechtsanwalts ab"
und wenn aus Sicht der gegnerischen Versicherung
ihr VN eindeutig Schuld hat zahlen die auch, weil sonst
wirds für die Versicherung teurer.
NATÜRLICH darfst du weder bei der Polizei, noch
zum Unfallgegner oder in deinem Unfallbericht
irgendwas von 35 km/h erwähnt haben.
Du bist 30km/h inder 30er Zone gefahren punkt.
Zitat:
Original geschrieben von Waschi 38
Moin. @ PC Bastler.
Also wegen 5KMH so ein Fass aufzumachen finde ich etwas Krass.
finde ich auch. dazu kann ich aus eigener erfahrung sagen, dass der rest der aussage totaler mumpitz ist. das muss nämlich erstmal bewiesen werden und da ist es bei verkehrsunfällen nunmal so, dass solange es keine bremsspur gibt auch keiner eine geschwindigkeitsübertretung nachweisen kann.
aber so ist es ja bei pc-bastler immer. schön provozieren, damit es auch ja wieder stress unter den usern gibt. 😁
dennoch muss ich pc in einer sache recht geben. der te sollte zum anwalt gehen. hier ist wahrscheinlich nicht ein anwalt im astra f bereich also kann alles falsch sein, was hier geschrieben wird.
Vermutlich fahren Anwälte andere Autos. 😁
ja, corsa. astra ist doch für so nen anwalt viel zu groß und zu teuer. 😁
Zitat:
Original geschrieben von pc-bastler1
nach dem satz würde ich sagen 100% schuld bei dem der angefahren kam, der unfall währe vermeidbar gewesen.
zu dem immer noch der §1 der stvo gilt und du es hättest damit rechnen müßen das ein ausparkender trotz sorgfalt einen heranraseden übersieht.
Ich hoffe dir semmelt mal so ein trottel rein, der beim ausparken nicht guckt, und die stecken dir die ganze Schuld zu..
Was soll den der Schwachsinn? Nicht zu fassen! 🙄
Nach deiner "logik" haben wir bald Vorfahrt links vor rechts, alle müssen auf der Autobahn voll in die Eisen wenn einer auffahren will und jeder muss nur noch auf die Idioten aufpassen (was man heute eh schon muss).
Zitat:
Original geschrieben von Frotata
Er hat doch gesagt, dass er an der Unfallstelle die Polizei nachgefragt hat, wer der schuldige ist und die Polizei selbst den Gegner als Unfallverursacher nannte.
wie oft soll in diesem thread eigentlich noch erklärt werden, das die polizeiliche schuld und die haftungsrechtliche schuld zwei völlig verschiedene dinge sind, die nichts miteinander zu tun haben? 🙄
Zitat:
Original geschrieben von gsi caravan
weil sonst wirds für die Versicherung teurer.
die masche den geschädigten vor gericht zu zerren, scheint derart erfolgreich zu sein weil etliche geschädigte den schwanz dabei einziehen und sich mit dem zufrieden geben was die versicherung ihnen zahlen will, das einige versicherungen das konsequent durchziehen...
irgendwelche drohungen nutzen im übrigen wenig bis garnichts, da die versicherungsmitarbeiter sowas jeden tag dutzendfach lesen und dementsprechend nichtmal ein müdes lächeln dafür aufbringen...
magirus
richtig lesen.
Natürlich wird die Versicherung versuchen
sich um die vollständige Übernahme des
Schadens zu drücken - wenn sie eine Chance
sieht, dass dies gerichtlich durchsetzbar
ist indem der anderen eine Teilschuld bekommt.
Wenn die Sachbearbeiter der Versicherung aber
anhand von Schadensmeldung und Unfallbericht
der Polizei zu der Auffassung kommen, dass selbst
bei einer gerichtlichen Entscheidung es schwierig
werden würde dem anderen eine Teilschuld nach-
zuweisen wird sie wohl oder übel bezahlen um
nicht noch unnötig Mehrkosten zu verursachen.
Und mit Rechtsanwälten hab ich auch schon
nicht so gute Erfahrungen gemacht bzgl.
Unfallabwicklung - weil viele auch davon nicht
allzuviel Ahnung haben. Hat doch letztlich
so ein Advokat bei der gegnerischen Versicherung
angerufen und gefragt, ob der Unfallwagen
zum Restwert verkauft werden darf- da ist dann
das Auto für mich gleich mal um ein paar Hundert
Euro teurer geworden im Einkauf und dem
Unfallwagenbesitzer sind auch ein paar Euros
durch die Lappen gegangen.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wie oft soll in diesem thread eigentlich noch erklärt werden, das die polizeiliche schuld und die haftungsrechtliche schuld zwei völlig verschiedene dinge sind, die nichts miteinander zu tun haben? 🙄
Die meisten wollen dich ja verstehen ... aber immer, wenn sie es gerade so geschafft haben, kommt irgendein Löffel an und haut wieder seinen Schwachsinn in die Runde ...
Das bringt hier sowieso nichts, weiter zu diskutieren ... jede noch so sachliche Aussage wird durch irgendeinen Besserwisser widerlegt ...
Wer sich angesprochen fühlt, wird dafür wahrscheinlich seine Gründe haben
Gruß und so ...
BassSuchti
Zitat:
Original geschrieben von gsi caravan
um nicht noch unnötig Mehrkosten zu verursachen.
das glaubst auch nur du...
wie ich bereits schrieb gibt es versicherungen, die trotz klarer sachlage dutzenden zeugen usw. den gerichtlichen weg antreten auch wenn sie haargenau wissen, das sie den prozess verlieren...
das hat damit zu tun, das etliche geschädigte sobald sie den wisch aus der rechtabteilung der versicherung auf dem tisch haben kleinbeigeben und akzeptieren was ihnen die versicherung auftischt anstatt auf ihren ansprüchen zu beharren...