Unfall gebaut...:(
Guten Abend liebe User,
und zwar wurde ich gestern mit meinem Opel Astra F Opfer eines
Unfalls. Es war eine 30er Zone und der Unfallgegner parkte rückwärts aus, doch er bemerkte mich zu spät und eine Vollbremsung meinerseits half leider auch nix. Eine Seitentür bei mir ist eingeschlagen worden.
Die Polizei ist gekommen, hat Bilder gemacht, Personalien aufgenommen und wieder gegangen. Ich habe meine Versicherung angerufen (ADAC) und denen den Vorfall geschildert doch sie meinten, dass sie den Schaden nicht aufnehmen werden, da ich nicht schuldig bin. Das Auto ist auf meinen Bruder als Zweitwagen angemeldet.
Ich werde heute mit dem Auto zur Werkstatt fahren und es begutachten lassen. Der Unfallgegner hat bereits einen Kostenvoranschlag machen lassen.
Heißt diese Reaktion meiner Versicherung also ich brauche aufgrund der Tatsache, dass ich nicht Unfallverursacher bin, nichts zu befürchten in der Hinsicht auf eine evtl. Zurückstufung in der Schadensfreiheitsklasse? Soweit ich das aus anderen Foren gelesen habe, steigen nur die Prozente derer, die auch das Verschulden tragen.
Mit freundlichen Grüßen.
65 Antworten
Nur mal aus eigenem Interesse ...
Als du mit (wahrscheinlich 30 km/h) in der besagten 30er Zone gefahren bist, was gab dir den Anschein, dass der Ausparkende ausparken wollte ?
War es nur das Rückfahrlicht (weiß) oder stand er schon teilweise mit dem Heck auf der Fahrbahn ?
Oder befand er sich eventuell sogar im rollenden Zustand, nur vielleicht so langsam, dass man es bedingt durch die Tageszeit nicht erkennen konnte ?
Zur eigenen Sicherheit sollte man bei rückwärts ausparkenden Autos immer anhalten ...
Stellt sich der Ausparkende total dämlich an, wartet man vielleicht 'ne Minute ...
Übersieht dich der Ausparkende, wartest du wesentlich länger ...
Gruß und so ...
BassSuchti
Ich bin mit etwa 35 Km/h gefahren und egal, wo ich nachgefragt habe, sie sagen mir ich sollte bei so nem Fall die Vorfahrt haben, da Autos die aus der Parklücke kommen, grundsätzlich eine höhere Sorgfaltspflicht haben als der fließende Verkehr, aber ich habe noch versucht zu bremsen, doch da hat es schon gescheppert. Heute war ich bei der Polizei Dienststelle den Unfallbericht abholen und da ist der Unfallgegner als "Beteiligter 01" angegeben. Da hab ich mich sofort mit einem Rechtsanwalt in Kontakt gesetzt und dieser hat mir gesagt, dass diejenigen, die als Beteiligter 01 angegeben werden, die in der Tat Unfallverursacher sind. Verwarnungsgeld musste ich nicht zahlen, das ist schonmal ein gutes Zeichen. Wo ich dann bei meiner Versicherung angerufen habe und gefragt habe, ob ich den Schaden anmelden soll, meinten die dass sie den Schaden nicht aufnehmen, da ich nicht schuldig bin. Dies bedeutet, dass auch mit meinen Prozenten nix passiert und lediglich der Unfallgegner für meine Reparatur aufkommen muss,oder?
Zitat:
Original geschrieben von Daemonarch
Das muss aber irgendwo auf dem Unfallbogen stehen,
was auf dem unfallbogen steht, ist schnurtz-piep-egal!
da wird der ausparker als unfallverursacher drauf stehen...
ABER das hat NICHTS damit zu tun, wer haftungsrechtlich schuld ist...hier kann der te sehrwohl eine teilschuld bekommen, eben weil er - wie er selbst zugibt - zu schnell war usw....
Zitat:
Original geschrieben von RaZeR1
oder?
du hast exakt zwei möglichkeiten:
1. abwarten
2. anwalt nehmen (rechtschutzvers. vorhanden?!) und dem die durchsetzung deiner forderungen übergeben...
Also Autofahren ohne KFZ Rechtschutz ist schon grob fahrlässig !
Ähnliche Themen
Das du etwas zu schnell unterwegs warst würde ich mal nicht sagen. Da beide Fahrzeuge in Bewegung waren ist von einer Mitschuld auszugehen. Die Versicherungen stellen sich da teilweise sehr zickig an.
Hat der Ausparker den Schaden seiner Versicherung gemeldet? Bzw hast du seine Versicherungsnummer? Da würde ich mal nachfragen, zur Not über den Zentralruf der Autoversicherer, wenn er es gemeldet hat, ok dann bekommst du Post von denen und sollst den Hergang des Unfalls schildern, mitunter geht das auch telefonisch. Danach zu einem Gutachter deiner Wahl!!!!! Fahrzeug und Schaden bewerten lassen und abwarten was passiert.
Der einfachste Weg ist die Geschichte von einem Anwalt regeln zu lassen, geht meistens schneller und der Geschädigte bekommt auch was ihm zusteht.
Was sagt der Ausparkende?
Nimmt er die Schuld zu 100% auf sich?
Wenn ja, brauchst keinen Anwalt, dann
zahlt die gegnerische Versicherung Deinen
Schaden und gut ist.
Wenn er sagt, du hättest ne Teilschuld -
dann würd ich nen Anwalt empfehlen.
Also ist es durchaus empfohlen eine KFZ- Rechtschutzversicherung abzuschließen, wenn der Unfallgegner irgendwelche Probleme macht? Falls ja, dann werde ich diesen ohne weiteres beantragen
und einen Anwalt die Schuldfrage lösen lassen und die Sache erledigen lassen. Ich habe mit der gegnerischen Versicherung gesprochen,die sagen, dass ich denen das Gutachten schicken soll und sie möchten in naher Zukunft die polizeilichen Aufnahmen zugeschickt bekommen.
Auf jeden Fall habe ich eine Kfz-Rechtsschutzversicherung beantragt beim ADAC und diese sollte auch wirksam sein auch wenn ich nicht zum Zeitpunkt des Unfalls rechtsschutzversichert war oder?
Was sagt der Gegner?
Diese Frage hast du immer noch nicht beantwortet.
Was sagt der Gutachter ?
Wiederbeschaffungswert ?
Schadenshöhe ?
Restwert ?
Beim Gutachter habe ich morgen um 13:00 Uhr einen Termin. Die Höhe des Schadens wird sich mit Sicherheit auf zwischen 2500-3000 belaufen.
Ich habe den Unfallgegner darüber informiert, dass ich die Unterlagen morgen unverzüglich nach dem Protokollieren an seine Versicherung schicken werde. Außerdem muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten für den Gutachter übernehmen oder?
Wie schon geschrieben, es kommt auf die
SCHULDFRAGE an. Wenn der Gegner zu 100%
Schuld ist zahlt er auch 100% des Gutachtens
dann kannst Du beim Gutachter ne Abtretungs
erklärung unterschreiben und der Gutachter
holt sich das Geld von der gegnerischen Versicherung.
Ist die Schuld 50:50 zahlst die gegnerische
Versicherung auch nur 50 % der Gutachterkosten.
Wenn doch an deinem Auto nur die Tür eine Delle
hat so wie du anfangs geschrieben hast frag ich
mich wie du auf 2500 - 3000 Euro Schaden kommst.
Stell doch mal Fotos online
Also ich habe heute in der Werkstatt den Schaden vorgezeigt und mir haben sie mitgeteilt dass es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt und eine Begutachtung unvermeidbar ist. Aber die Schuld MUSS beim Unfallgegner liegen, da er laut Polizeibericht als Unfallbeteiligter 01 (d.H. Unfallverursacher) und ich als Geschädigter (Beteiligter 02) da stehe und von daher wird er nicht drum herum kommen, dass seine Versicherung meinen Schaden zahlt, weil ich mit einem Anwalt bereits gesprochen habe und dieser zugesichert hat, dass der Unfallgegner, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, zu 100% der Schuldige ist.
Hier habe ich auch ein Foto:
http://www.pic-upload.de/view-9666655/Unfall.jpg.html
Nur was mich stört ist, dass er ebenfalls einen Kostenvoranschlag hat machen lassen, nur als Geschädigter muss doch nicht etwa meine Versicherung für seinen Schaden blechen?
auf dem weg zum Gutachter fährst du zu einem aschplatz, und saugst die ksite aus, und wascht den das er glänzt!
Um so besser und gepflegter er ausschaut, um so mehr wert !
Dir kann es egfal sein, was der macht oder nicht, wenn er schuld ist, kann er sein Auto auch vergolden lassen !
Rechtsschuts hat immer eine wartefrisst!
Und nein, die Polizei kann nicht entscheiden wer schuld ist, das machen in Deutschland nur Richter !
Zitat:
Original geschrieben von gsi caravan
dann zahlt die gegnerische Versicherung Deinen
Schaden und gut ist.
wenn die vers. hier eine teilschuld beim te sieht, kann der ausparkende hundert mal beteuern, das er schuld ist, die versicherung juckt das im allgemeinen wenig!
Zitat:
Original geschrieben von RaZeR1
Also ist es durchaus empfohlen eine KFZ- Rechtschutzversicherung abzuschließen
joar...
so eine rechtschutzversicherung ist schon eine ratsame sache!
Zitat:
und diese sollte auch wirksam sein auch wenn ich nicht zum Zeitpunkt des Unfalls rechtsschutzversichert war oder?
es würde mich sehr wundern, wenn eine rsv einen fall übernehmen würde, der vor vertragsabschluss liegt....
wenn dem so wäre, bräuchte man auch keine zusatz-kranken/zahnersatz/brillen/haftpflicht oder kaskoversicherung mehr, weil das kann man ja alles dann abschließen, wenn das kind bereits in den brunnen gefallen ist.....
Zitat:
Aber die Schuld MUSS beim Unfallgegner liegen, da er laut Polizeibericht als Unfallbeteiligter 01 (d.H. Unfallverursacher) und ich als Geschädigter (Beteiligter 02) da stehe
hierzu habe ich dir doch bereits das passende geschrieben! 🙄
wer da als 01 oder 02 steht interessiert die versicherung einen feuchten kehrricht!
die polizeiliche schuld
(das mit dem 01/02)und die haftungsrechtliche schuld
(wer wem welchen schaden zu wieviel % ersetzt)sind zwei völlig verschiedene dinge!
Zitat:
nur als Geschädigter muss doch nicht etwa meine Versicherung für seinen Schaden blechen?
nö...
außer du hast eine teilschuld, weil du zu schnell, betrunken, auf der falschen fahrbahnseite usw. unterwegs warst....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nö...Zitat:
nur als Geschädigter muss doch nicht etwa meine Versicherung für seinen Schaden blechen?
außer du hast eine teilschuld, weil du zu schnell, betrunken, auf der falschen fahrbahnseite usw. unterwegs warst....
Nein, keins davon trifft zu, ich bin ganz normal in der 30er Zone laut Tacho etwa um die 32-33 km/h gefahren.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wenn die vers. hier eine teilschuld beim te sieht, kann der ausparkende hundert mal beteuern, das er schuld ist, die versicherung juckt das im allgemeinen wenig!Zitat:
Original geschrieben von gsi caravan
dann zahlt die gegnerische Versicherung Deinen
Schaden und gut ist.
das ist doch alles eine Darstellungssache.
Fakt ist doch, die Versicherung war bei dem
Unfall nicht dabei. Und wenn der Ausparkende
in seinem Bericht schreibt, dass er den ordnungs
gemäß fahrenden Astra schlicht übersehen hat,
und der TE in seinem Bericht dasselbe stehen hat
und die Polizei in ihrem Bericht auch nichts anderes
stehen hat - dann zahlt auch die Versicherung.