Unfall. brauche mal nenn tip...
Hallo zusammen..
ich habe da nenn Problem mit einer Versicherung,
Vor einigen Wochen ist mir jemand ins Auto gefahren, ( in mein LKW )
Schuldfrage ist geklärt, Gegner ist schuld.
ABER, mein Lkw hat ein Reparaturkosten Rechnung von mein Gutachter 13000€ Restwert ist 6300.€
Aber da mein wagen in der 130 % Regelung ist, kann ich ihn reparieren lassen.
Das auch nicht das Thema ist..
Nur hat mir die Versicherung nur den Restwert bezahlt. Womit ich nicht einverstanden bin...Die haben mir zur Auflage gemacht ich muss den wagen reparieren lassen. Was ich auch machen lassen habe, (keine Werkstatt) von einen freund der Karosseriebauer ist.
Jetzt hat die Versicherung einen Gutachter geschickt, aus den sein Gutachten ist rausgekommen das mein wagen nicht fachgerecht repariert wurden ist...WEIL ich NICHT alles neue teile verwendet habe.
Meine Frage, bevor ich nun doch zum Anwälte gehe..
Kann ich auf deren kosten noch ein gutachten machen lassen?? Muss ich neue teile verwenden??
Oder haben ich schlechte karten den Rest von der Versicherung zu bekommen??
sind noch ca. 7000€
Wie, was sollte ich machen??
Ich danke für jeden Tip
VG Mario
20 Antworten
Meinst du das ernst?.
Wenn ich also einem VW Fachwerkstattbesitzer in seinen Golf knalle muss ich ihm bloß die Ersatzteile bezahlen den Rest kann er ja kostenlos selbst richten?
@ mariosBMW
Lass dir nichts einreden!
Du hast ein Gutachten das deinen Schaden beziffert. Wenn du dein Fahrzeug, wie du mehrfach betont hast, fachgerecht gerichtet hast, kannst du auch die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten beanspruchen, selbst wenn sie 100% des Wiederbeschaffungswert überschreiten.
Mfg
G.o.
Zitat:
Original geschrieben von gutachteronline
Meinst du das ernst?.
Wenn ich also einem VW Fachwerkstattbesitzer in seinen Golf knalle muss ich ihm bloß die Ersatzteile bezahlen den Rest kann er ja kostenlos selbst richten?
Streng genommen ist das im BGB so vorgesehen. Selbstverständlich kann der Werkstattbesitzer auch die ihm entstandenen Reparaturkosten geltend machen.
Natürlich gehts in der Praxis anders zu 😉
... und einem A6, Inhaber die Audi AG, bloß das Blech bezahlen.
... nein, die tatsächlichen Reparaturkosten ...
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Aber in der letzten Presseerklärung des Bundesjustizministerium zu diesem Thema Neues Schadensersatzrecht gültig ab 18. April 2002 steht doch wortwörtlich:
Zitat:
...
3. Änderung bei der fiktiven Abrechnung von Sachschäden auf Gutachtenbasis
Gegenwärtige Rechtslage: Bei einem Sachschaden, insb. einem Kfz-Unfallschaden hat der Geschädigte zwei Möglichkeiten, um seinen Schaden abzurechnen:
• er lässt den Wagen in einer Werkstatt reparieren und legt die Reparaturkostenrechnung vor (sog. „konkrete“ Abrechnung) oder
• er legt keine Rechnung, sondern ein Schätzgutachten über die Reparaturkosten vor und lässt sich die Summe auszahlen (sog. „fiktive“ Abrechnung). Der Geschädigte kann dann selbst bestimmen, wie er das Geld verwenden will.
...
Wie erklärst du dir das?
Da steht doch Summe auszahlen wie Schätzgutachten und nicht trotz Gutachten nur die tatsächlichen Reparaturkosten.
Mfg
G.o.
Du hast nicht verstanden worauf ich hinaus wollte. Aber für das was Du meinst (wieviel kann man nach allg. Rechtsprechung bekommen) hast Du recht.