Unfall beim Spurwechsel
Hallo,
am Wochenende ist mir jemand beim Spurwechsel in die Seite reingefahren. (Stadtverkehr). Die Fahrerin hat mich beim Spurwechsel nicht gesehen. Die Fahrerin hat die Schuld gleich zugegeben. Und meinte sie würde dies bei der Versicherung melden (Firmenwagen). Hoffe die bleibt dabei, die Polizei haben wir deswegen erstmal nicht gerufen. (Hoffe das war kein Fehler.)
Jetzt war ich heute morgen mal bei der Werkstatt wegen eines Kostenvoranschlags und die meinten ich bräuchte nen Gutachter wegen der hinteren Tür. (Die ist leicht eingedrückt). Diesen habe ich bisher noch nicht beauftragt, da ich noch nicht weiß, ob die Fahrerin den Schaden bei der Versicherung gemeldet hat. (Die schätzen den Schaden auf ca. 2400 EUR, bei Austausch der hinteren Tür)
Muss ich für den Gutachter auf das Go der Versicherung warten? Oder kann ich diesen schon beauftragen, nachdem ich weiß ob der Schaden bei der Versicherung gemeldet ist?
Bilder hab ich im Anhang.
Wie gehe ich da am Besten vor und wie lange kann das dauern? (Ist mein erster Schaden)
Beste Antwort im Thema
Neben dem Kontakt zum Anwalt, würde ich auch schon mal locker Kontakt zu Moskau-Inkasso, FBI, CIA, MI5 etc. aufnehmen. Bei diesem Schadensbild am Auto dürfte ein mehrmonatiger Kuraufenthalt, eine nachhaltige psychologische Betreuung, Schadenersatz in Milliardenhöhe etc. mindestens erforderlich sein. Die 25 € Kostenpauschale nicht zu vergessen. Hier ist der Anwalt Gold wert. Die größeren Dinge lassen sich dann später mit den genannten Organisationen wunderbar durchsetzen.
@ TE - alles Wesentliche wurde erklärt, in den FAQ steht ja auch alles. Mein Post bezieht sich auf den Vorschreiber ...
17 Antworten
Danke für eure Beiträge. Einige haben mir schon die Unsicherheit genommen.
Ich werd dann nachher mal die Versicherung anrufen und mal hören was die sagen.
Werd erstmal den Anwalt außen vor lassen. Die Kosten müssen ja nicht unnötig in die Höhe getrieben werden. Wenn die VS sich querstellt, kann ich immernoch zum Anwalt.
Klingt extrem vernünftig! So machen es tagtäglich wohl tausende "Opfer" eines kleinen Verkehrsunfalls. Und: es klappt wohl in ganz vielen (den meisten) Fällen problemlos. Und sollte doch irgendwie "Sand ins Getriebe geraten", dann kann man immer noch einen Experten (Juristen) hinzuziehen.
Wünsche viel Erfolg, auf dass Du dein gekühltes Handschuhfach bald wieder beulenfrei durch die Gegend chauffieren kannst 😉
Also ich habe jetzt durch die Werkstatt ein Gutachten erstellen lassen. Muss ich das Gutachten der Versicherung vorzeigen, damit diese noch vor der Reparatur, die Möglichkeit hätten, das Auto durch einen eigenen Gutachter anschauen zu lassen?
P.S.: Abtretungserklärung liegt der Werkstatt und Versicherung vor und wurde auch von der Versicherung bestätigt. (=Reparaturfreigabe). Daraufhin wurde erstmal der Gutachter beauftragt.