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Unfall an Leasingfahrzeug (Eigenverschulden) Wertminderung?
Hallo zusammen, ich habe ein Thema was mich immer schon interessiert hat, vielleicht könnt ihr eure Meinung / Erfahrung dazu mitteilen.
Folgendes Szenario:
Peter hat mit seinem Leasingfahrzeug einen Unfall, den er selbst verschuldet hat, die Vollkasko-Versicherung zahlt den Schaden und der Leasinggeber verlangt natürlich vom Leasingnehmer die sogenannte Wertminderung des Fahrzeugs.
(Gegenbeispiel: Bei einem Unfall der nicht selbstverschuldet war, zahlt diese Wertminderung die Haftplicht-Versicherung des Unfallverursachers)
Aber:
Bei einem Eigenverschuldeten Unfall zahlt hier nicht die eigene Haftpflicht-Versicherung die Wertminderung?
Also weshalb ich diese Frage stelle, eigentlich ist es ja so wenn jemand "Drittes" einen Schaden an dem Eigentum (Auto, Fernseher oder Ähnliches) verursacht, dass dann der Schaden von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen wird.
Rechtlich gesehen ist ja nicht der Leasingnehmer, der Eigentümer des Fahrzeuges sondern der Leasinggeber, und auch der Leasinggeber verlangt die Wertminderung nicht der Leasingnehmer. Müsste dann nicht doch auch die HF vom Leasingnehmer die Wertminderung zahlen?
Ich hoffe ich konnte das jetzt so gut es geht beschreiben :D
Freue mich auf eure Antworten dazu
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8 Antworten
Mein Auto gehört meiner Oma, sie ist auch eingetragener Halter. Allerdings fahre nur ich es und habe es auf meinen Namen versichert.
Nun habe ich einen Unfall verursacht. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine meiner Kfz-Versicherungen meiner Oma die Wertminderung zahlt?
Richtig, die liegt bei NULL ;)
Wenn der Leasingnehmer einen solchen Versicherungsschutz haben will, dann muss er eine entsprechende Versicherung abschließen.
Übliche Versicherungen enthalten diese Positionen nicht, aber es gibt dem Vernehmen nach auch Kasko-Versicherungen, die den merkantilen Minderwert versichern. Natürlich nicht zum günstigen Online-Tarif...
Die Haftpflicht des betreffenden Fahrzeugs ist aber in jedem Fall raus, denn die umfasst nur die "durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden" von Dritten, aber nicht Schäden am Fahrzeug selbst.
Vollkommen korrekt.
Nach meiner Erinnerung hat die Allianz eine prozentuale Wertminderung in der VK angeboten.
Zitat:
@hk_do schrieb am 19. October 2023 um 17:33:04 Uhr:
Wenn der Leasingnehmer einen solchen Versicherungsschutz haben will, dann muss er eine entsprechende Versicherung abschließen.
Übliche Versicherungen enthalten diese Positionen nicht, aber es gibt dem Vernehmen nach auch Kasko-Versicherungen, die den merkantilen Minderwert versichern. Natürlich nicht zum günstigen Online-Tarif...
Die Haftpflicht des betreffenden Fahrzeugs ist aber in jedem Fall raus, denn die umfasst nur die "durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden" von Dritten, aber nicht Schäden am Fahrzeug selbst.
Vielen Dank für deine Antwort, klingt sehr plausibel.
Wie steht es den dann um die "normale" Haftpflichtversicherung? Sorry ich bin nicht so im Thema, aber es gibt doch die HPV für KFZ und die "normale" HPV für eben alles andere :D
Die "normale" Privathaftpflichtversicherung schließt üblicherweise so ziemlich alles aus, was mit dem Betrieb von (zulassungspflichtigen) Kraftfahrzeugen zu tun hat.
Wenn ich also mit dem Fußball den Boliden des Nachbarn verbeule zahlt sie, wenn ich als Fahrer ein Leasingfahrzeug vor die Wand setze aber nicht.
Edit möchte noch ergänzen:
Peter sollte sich auch über die Thematik der GAP-Deckung informieren.
Im Fall eines Totalschadens (oder einer Total-Entwendung) kann der von der Kaskoversicherung entschädigte Wiederbeschaffungswert deutlich unter den noch an den Leasinggeber zu leistenden Raten liegen. Entsprechendes gilt auch bei Finanzierungen.
es gibt diverse versicherungen am markt, bei welchen man in der kasko eine wertminderung einschließen kann. gerade bei leasingfahrzeugen ist das eigentlich neben der gap-deckung sehr wichtig.
Die GAP-Deckung ist für alle Fahrzeuge, die geleast oder finanziert werden, sinnvoll. Insbesondere aber teurere Fahrzeuge. Denn in diesem Fall ist der Wertverlust besonders hoch und der Wiederbeschaffungswert sinkt in den ersten Jahren deutlich schneller als die Restforderung, die im Finanzierungs- oder Leasingvertrag vereinbart wurde. Das führt dazu, dass die Lücke, die nicht von der Kaskoversicherung abgedeckt ist, im Fall eines Diebstahls oder Totalschadens sehr hoch sein kann.
Hier ist das Recht einfach erklärt, was GAB-Deckung bedeutet.
Zitat:
@Brummer83 schrieb am 19. October 2023 um 18:02:59 Uhr:
Wie steht es den dann um die "normale" Haftpflichtversicherung? Sorry ich bin nicht so im Thema, aber es gibt doch die HPV für KFZ und die "normale" HPV für eben alles andere :D
Aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherungen, Ziffer 7: Ausschlüsse:
7.6 Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Also: Privathaftpflicht tritt nicht ein.