Unfall, aber nicht mitversichert
Hallo,
da ich neu hier bin und nicht richtig wusste wo mein Thema reinkommt, habe ich erstmal ein neues Thema erstellt.
Es geht um folgendes Thema,
ich bin zur Bank und habe das Auto vor der Bank abgestellt, abgeschlossen und bin in die Bank rein, komme raus und das Auto ist weg....weggerollt und gegen ein hohes Bordstein gefahren und ein Verkehrsschild mitgenommen.
Meine Frage diesbezüglich wäre, das Auto gehört meiner Mutter, sie ist "Alleinversichert", ich habe auch nur ihr Auto genommen, da meins bei meiner Freundin war zu dem Zeitpunkt.
Ich bin 24 (auch zur Unfallzeit), das Auto ist Vollkasko versichert, aber da ich selbst Schuld bin und nicht "mitversichert" weiß ich nun nicht ob die Versicherung den Schaden übernimmt, laut Gutachten ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden!
Bitte helft mir weiter....
Danke im Vorraus
Beste Antwort im Thema
ein wirtschaftlicher totalschaden ist wohl sehr schnell bei einem 1500eur auto erreicht.
ein auto kann sogar VK preiswerter versichert sein als nur mit TK.
(wenn auch nicht oft ^^)
30 Antworten
Überall steht drin (Forum) das die Versicherung den Vollkaskoschaden auch übernehmen würde, da ich ja schon 24 bin, und jetzt kommst du mit deiner Aussage und machst mich down 🙂
Weil der einen scheiß zusammengerechnet hat! Aber das ist ein anderes Thema
Was in irgendwelchen Foren steht, ist eigentlich vollkommen wurst. Wichtig ist Deine Police, da steht genau drin, wer mit dem Auto fahren darf. Wenn da steht "alleiniger Fahrer Mama" dann wird die Versicherung das Auto nicht zahlen. Steht aber drin "Alle Fahrer ab 23 bis 69" dann wird die Versicherung zahlen. Was steht denn drinnen?
Die Versicherung wird zahlen, allerdings müßt Ihr mit hoher Wahrscheinlichkeit mind. die Beitragsdifferenz rückwirkend nachzahlen, je nach Versicherungsbedingungen u.U. auch eine Vertragsstrafe in Höhe des Jahresbeitrags.
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Was in irgendwelchen Foren steht, ist eigentlich vollkommen wurst. Wichtig ist Deine Police, da steht genau drin, wer mit dem Auto fahren darf. Wenn da steht "alleiniger Fahrer Mama" dann wird die Versicherung das Auto nicht zahlen. Steht aber drin "Alle Fahrer ab 23 bis 69" dann wird die Versicherung zahlen. Was steht denn drinnen?
Das ist falsch, wenn VK versichert ist, wird auch VK reguliert.
Ansonsten was bits gepostet hat.
Ähnliche Themen
Da ich noch keine Versicherungspolice zugeschickt bekommen habe, in denen ich reinschauen kann was Sache ist, habe ich mal gegoogelt, und bevor jetzt Kommis kommen, ich hab meine Versicherungsscheinnummer per Telefon bekommen 😉
Also der komplette Fahrerkreis ist mitversichert, Thema abgeschlossen, danke für alle Antworten!
Also ist es der VK wurst, wer damit gefahren ist? Wobei der Unfall ja eh im Stand passiert ist...
Puh, nochmal Glück gehabt 😉
Und in Zukunft wirst du bestimmt auch immer brav den Gang einlegen oder die Handbremse anziehen.
Zitat:
Original geschrieben von dadamania
Da ich noch keine Versicherungspolice zugeschickt bekommen habe, ...
Hoffentlich habt ihr dann auch VK ab Tag der Anmeldung beantragt, und das schriftlich bestätigt bekommen.
Denn mit der eVB gibt es nur eine Deckungszusage für die Haftpflicht.
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Also ist es der VK wurst, wer damit gefahren ist? Wobei der Unfall ja eh im Stand passiert ist...
Im Stand kann es nicht passiert sein, da er gegen den Bordstein rollte.
Und für die Sicherung des Wagens ist der Fahrer haftbar.
Hallo dadamania!
Ob der Schaden bezahlt wird oder nicht liegt an Deinem Versicherungsvertrag. Es gibt in solch einem Fall sehr unterschiedliche Regularien. Also entweder den Vertrag selbst studieren oder bei der Versicherung anrufen und nachfragen.
Deine Frage kann Dir hier keiner wirklich beantworten. Bei dem Ton, den Du hier gleich angeschlsgen hast, haben wohl auch nicht viele Lust dazu
Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
Ob der Schaden bezahlt wird oder nicht liegt an Deinem Versicherungsvertrag. Es gibt in solch einem Fall sehr unterschiedliche Regularien.
Es gibt nur wenige Fälle, in denen die Kasko überhaupt nicht zahlt, und ein abweichender Fahrerkreis gehört beim besten Willen nicht dazu.
Habe gerade eine Meldung erhalten, ein Kunde von mir hat seinen Kaskoschaden bezahlt bekommen, hierbei wurde festgestellt, dass er mehr KM als vereinbart gefahren ist.
Der entsprechende Mehrbeitrag wird ab Jannuar 2012 erhoben.
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Es gibt nur wenige Fälle, in denen die Kasko überhaupt nicht zahlt, und ein abweichender Fahrerkreis gehört beim besten Willen nicht dazu.Zitat:
Original geschrieben von menfredmen
Ob der Schaden bezahlt wird oder nicht liegt an Deinem Versicherungsvertrag. Es gibt in solch einem Fall sehr unterschiedliche Regularien.
In diesem Fall wird die Vollkasko aber nicht zahlen, da das Abstellen ohne Gang und ohne Parkbremse eine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Es sei denn, Ihr habt das Extra "Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit" geordert.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
In diesem Fall wird die Vollkasko aber nicht zahlen, da das Abstellen ohne Gang und ohne Parkbremse eine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Es sei denn, Ihr habt das Extra "Verzicht der Einrede der groben Fahrlässigkeit" geordert.
Das mit der groben Fahrlässigkeit sehe ich genauso; allerdings ist die "Alles-oder-Nichts"-Regelung gekippt.
Gemäß neuem VVG muss der Versicherer zumindest anteilig, je nach Grad der groben Fahrlässigkeit leisten, unabhängig davon, ob "Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit" mitversichert ist oder nicht....