ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall 2010: M. Schadensregulierung d. akt. Versicherung nicht zufrieden - Beschwerdemöglichkeiten?

Unfall 2010: M. Schadensregulierung d. akt. Versicherung nicht zufrieden - Beschwerdemöglichkeiten?

Themenstarteram 18. März 2010 um 11:59

Hallo Gemeinsam,

es liegt folgender Fall vor: Ein Unfallverursacher fährt aufgrund Glatteis mit ca. 30 km/h einem an der Ampel stehenden Fahrzeug (BWM Combi Baujahr ca. 1999) auf. Polizei wird gerufen, die den Unfall aufnimmt, aber keine Fotos machen, da keine offensichtlichen Schäden am Unfallfahrzeug zu sehen waren. Bei genauem Hinsehen sieht man natürlich den verursachten Schaden am BWM: Eine etwa handballen-große Aufschürfung der Oberfläche der hinteren Stoßstange an der linken Seite (Fahrerseite) - jedoch ist die Stoßstange weder gebrochen, noch aufgeplatzt.

Der Geschädigte fährt in eine BMW-Vertragswerkstatt, ein Gutachter schätzt den Schaden, und die Versicherung meldet dem Schädiger die Koster der Reparatur, die er übernehmen darf, falls er keine Rückstufung durch den Unfall haben möchte: 3.700 EUR!

Der Schädiger ist in keinster Weise mit diesem hohen Reparatur-Aufwand einverstanden, bzw. bezweifelt sogar diese hohen Reparaturkosten. Er sieht sich der Option beraubt, den Schaden selbst zu übernehmen, um eine Rückstufung zu vermeiden.

Welche Möglichkeiten gibt es für den Unfallverursacher hier Einspruch zu erheben? Sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, oder sollte ein schriftlicher Brief an die Versicherung ohne Rechtsanwalt geschickt werden?

Ich freue mich auf sachdienliche Antworten.

Viele Grüße,

Giuli

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

Hallo Gemeinsam,

 

es liegt folgender Fall vor: Ein Unfallverursacher fährt aufgrund Glatteis mit ca. 30 km/h einem an der Ampel stehenden Fahrzeug (BWM Combi Baujahr ca. 1999) auf. 

Bei genauem Hinsehen sieht man natürlich den verursachten Schaden am BWM: Eine etwa handballen-große Aufschürfung der Oberfläche der hinteren Stoßstange an der linken Seite (Fahrerseite) - jedoch ist die Stoßstange weder gebrochen, noch aufgeplatzt.

Der Schädiger ist in keinster Weise mit diesem hohen Reparatur-Aufwand einverstanden, bzw. bezweifelt sogar diese hohen Reparaturkosten. Er sieht sich der Option beraubt, den Schaden selbst zu übernehmen, um eine Rückstufung zu vermeiden.

 

Allein hiermit ist schon eindrucksvoll dokumentiert, dass der Unfallverursacher nicht die geringste Ahnung von dieser Thematik hat.......:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

20 weitere Antworten
Ähnliche Themen
20 Antworten
am 18. März 2010 um 15:52

Selbstverständlich bleibt es dir als Versicherungsnehmer unbenommen, den Schadensachbearbeiter anzurufen und freundlich zu fragen, was denn außer dem Stoßfänger noch beschädigt worden ist. Er wird dir dann vermutlich das erzählen, was Meister Delle bereits dargelegt hat. Nur, was hilft dir das? Letztendlich entscheidet der Versicherer, wie die Regulierung zu erfolgen hat. Und glaub mir, die Versicherung hat null Interesse daran, auch nur einen Euro mehr zu bezahlen, als sie tatsächlich muss.

Der Schaden ist ohnehin jenseits von dem Beitrag, bei dem sich eine Rückzahlung lohnen würde, auch, wenn hier nur 2.000 Euro Rep.kosten stünden. Das ist doch nur die halbe Miete, dazu kommen Sachverständigengebühren, Kostenpauschale, Mietwagen oder Nutzungsausfall und evtl. noch RA-Gebühren.

Gruß

traumzauber

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Wei du damit den Geschädigten, dem Sachverständigen und der Werkstatt unterstellst, dass hier Schäden abgerechnet werden sollten, die nicht vom Unfall stammen.

Und das wäre dann versuchter Betrug oder sogar vollendeter Betrug. 

Und das sind Straftatbestände, Giuli

Gruß

Delle

Jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen. Nur weil man die Reparatur-Kosten nicht nachvollziehen kann und um Klarstellung des Sachverhalts bittet, bedeutet das noch lange nicht, dass man jemanden des Betrugs verdächtigt.

wie schwer kann es bitte sein, sich das gutachten anzufordern und dann zur gewissensberuhigung einfach mal einem gutachter des vertrauens vorzulegen? der wird mangels autobesichtigung kein gegengutachten erstellen können, kann dir aber sicherlich erklären ob das gutachten ok ist oder seltsam erscheint.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von heltino

 

Jetzt wollen wir mal die Kirche im Dorf lassen. Nur weil man die Reparatur-Kosten nicht nachvollziehen kann und um Klarstellung des Sachverhalts bittet, bedeutet das noch lange nicht, dass man jemanden des Betrugs verdächtigt.

 

wie schwer kann es bitte sein, sich das gutachten anzufordern und dann zur gewissensberuhigung einfach mal einem gutachter des vertrauens vorzulegen? der wird mangels autobesichtigung kein gegengutachten erstellen können, kann dir aber sicherlich erklären ob das gutachten ok ist oder seltsam erscheint.

Die Kirche ist im Dorf.

 

Nochmal:

 

Über die Kausalität und die Plausibilität, machen sich die Fachleute Gedanken.

 

Ob der Schädiger sich das Gutachten ansieht, oder ein Schwein schaut ins Uhrwerk.

 

Im Resultat ist es das gleiche Ergebnis.

 

Im übrigen gehöhrt das Gutachten dem Auftraggeber (Anspruchsteller).

 

Und da hier bereits geprüft wurde (wie oft mus ich das eingentlich noch scheiben ?) und weiterhin "Bedenken" angemeldet ist das was ich hier aufgezeigt habe nun einmal Fakt.

 

Wo, bitte kommen wir denn dahin, wenn der Schädiger bestimmt, was zu bezahlen ist und was nicht.

 

Gruß

 

Delle

 

 

am 18. März 2010 um 18:31

Schon wieder so ein Thread. "Ich bin mit der Schadenhöhe keinesfalls einverstanden."

Die häufen sich langsam. :mad:

Zum Thema: Ein Sachverständiger hat den Schaden geschätzt. Ist sein Beruf, macht er fast täglich, kennt sich also aus.

Versicherung hat geprüft. Versicherung hat nach der Prüfung gesagt. Alles in Ordnung.

Und jetzt kommt Hans-Hermann und kann die Schadenhöhe in keinster Weise nachvollziehen.

Da sag ich mal Pech gehabt. Hätte Heins-Hermann sich entsprechendes Fachwissen erworben könnte er es nachvollziehen.

Am Besten jetzt der Versicherung verbieten den Schaden zu regulieren. :D

Wenn die Versicherung jedem, jeden Pubs bis in Kleinste erklären würde könnten wir uns die Prämien gar nicht mehr leisten.

Gruß

Frank, der Eigentlich was nettes schreiben wollte. :(

PS: Mache den Vorschlag, dass Versicherungen sogenannte Erklärungsstellen einrichten.

Dort kann jeder Zweifler sich alles erklären lassen. Gegen Rechnung!

100 Euro jede angefangene Stunde +MwST; Öffnungszeiten 12 bis Mittag

 

Eigentlich wäre es ja noch viel einfacher gewesen: Hans Hermann hätte dem Unfallgegner einfach nicht an einer roten Ampel hinten draufknallen brauchen, wenn er seine Glotzen aufgemacht hätte... ;)

Nun ist halt Hans Hermann - wie jedem Menschen - ein Fehler passiert und dabei ist hoffentlich kein Personenschaden entstanden. Also hat das ganze für Hans Hermann nur finanzielle Konsequenzen. Dabei kann Hans Hermann aber keine helfen, denn Hans Hermann hat den Unfall nunmal VERSCHULDET, der Unfallgegener hingegen hat nun den Schaden und vor allem die Unanehmlichkeiten die daraus resultieren!!!

@TE

Du hast durch Dein Fehlverhalten jemanden einen Schaden, der von einem Sachverständigen monetär bewertet worden ist, zugefügt. Werde jetzt Deiner Verantwortung gerecht und steh für Deine Fehler ein bzw. lass´ Deine Versicherung dafür eintreten!

PS.: Versteh mich nicht falsch, dass soll keine Verurteilung sein, Fehler passierem Jedem. Aber genaus musst Du die Konsequenzen für den Handeln tragen, auch wenn Dir die Kosten (gottseidank sind es nur Kosten) vielleicht gefühlt zu hoch erscheinen. Denk mal drüber nach....

am 19. März 2010 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von Giuli

Hallo Gemeinsam,

es liegt folgender Fall vor: Ein Unfallverursacher

Wieso schreibst du nicht einfach, ICH?!

Zitat:

fährt aufgrund Glatteis mit ca. 30 km/h einem an der Ampel stehenden Fahrzeug

Etwas schnell, würde ich sagen!

Zitat:

Polizei wird gerufen, die den Unfall aufnimmt, aber keine Fotos machen

Die Polizei muss nicht immer von jedem Unfall Bilder machen (Schaden sichtbar hin oder her)!

Es gibt sogar Bundesländer da darf sie aus Datenschutzgründen keine Fotos machen.

Zitat:

Der Geschädigte fährt in eine BMW-Vertragswerkstatt, ein Gutachter schätzt den Schaden, und die Versicherung meldet dem Schädiger die Koster der Reparatur, die er übernehmen darf, falls er keine Rückstufung durch den Unfall haben möchte: 3.700 EUR!

Delle hat ja zum enstandenen Schaden seine Ausführungen gemacht und (aus meiner Sicht) sogar noch den recht teuren Leihwagen für die Rep.-dauer vergessen!

Zitat:

oder sollte ein schriftlicher Brief...

:D ein mündlicher Brief geht natürlich auch :D

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Unfall 2010: M. Schadensregulierung d. akt. Versicherung nicht zufrieden - Beschwerdemöglichkeiten?