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Unbemerkt Auto gestreift, Fahrerflucht?

Dodge Avenger II
Themenstarteram 6. Dezember 2012 um 0:33

Hallo,

biite um Hilfe wenn es möglich ist!

Gestern (05.12) morgensfrüh bin ich zur Arbeit gefahren und nach einer Ampel (kurz davor fängt es an) wo es dann zweispurig wird bin ich nach ca. 50m von links nach rechts rübergezogen um einen langsamen LKW zu überholen (ich weiß rechts überholen ist verboten, auch in der Stadt?), nach der besagten Ampel und 50m dachte ich alle rechts gefahrenen Autos längst abgehängt zu haben wodurch ich auch keinen Blinker gesetzt habe und nach rechts rüber.

Die 2 spurige Straße geht noch ca. 200m bis dann ein Streifen nach rechts geht wo ich auch hin musste zu meiner Arbeitsstelle die 300m weiter liegt, nach der Abbiegung habe ich aber gemerkt, dass der Wagen hinter mir Lichthupe macht, ich dachte hmm... keine Polizei warum soll ich anhalten und ich musste ja sowieso in 100m auf den Firmenparkplatz wo ich auch reingefahren bin aber da es dort kein Platzt mehr war bin ich wieder raus und da stand schon eine Frau vor meinem Wagen voll aufgeregt und fluchend ich hätte ich Auto gerammt und begehe Fahrerflucht und dass sie jetzt die Polizei anrufen wird.

Ich dachte ich höre nicht richtig, wie, wann und wo habe ich sie gefragt, sie sagte nur steig aus ich werde die Polizei rufen, ich war immer noch baff und wusste nicht was los sei.

Habe dann ihr Auto angesehen und sah vorne links am Kotflügel eine Schramme (wie auf Bild 1) und dachte Scheiße, kann doch nicht sein ich habe nichts bemerkt! Ich zu meinem Auto rechts hitnen geguckt nichts!, abgewischt (starken Schmutz) hmm 10-15cm Kratzer (Bild 2) ich dachte, kann doch nicht sein, ich habe garnichts gespührt. Sie hatte in dieser Zeit telefoniert und mich jemandem am Telefon ständig als Ars..loch bezeichnet, worauf ich ihr klip und klar gesagt habe, dass sie dies doch bitte unterlassen soll und sich beruhigen soll.

Ich habe dann nach der Sicht meiner Kratzer zugegeben, dass ich es wohl gewesen bin aber nichts bemerkt habe da mein Wagen (Dodge Avenger 2008) doch schon 1600-1700kg wiegt (ihr Auto Skoda Roomster) und beim vorbeistreifen so etwas wohl nicht spürt und ich nicht bei jeder Lichthupe anhalte, sie daraufhin, du wolltest ja aus dem parkplatz wieder abhauen, ich sagte, warum soll ich erst in eine Sackgasse neben meinem Büro rein um dann wieder raus zu fahren!!!

Dann kamm nach 30min irgendwann die Polizei und hat alles aufgenommen doch leider auch die angebliche Fahrerflucht die ich bestritten habe, die haben auch überprüft ob ich 10m weiter arbeite, aber nichts half.

Was meint ihr muss ich erwarten oder tun!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von sketromi

Hallo,

 

biite um Hilfe wenn es möglich ist!

...

Was meint ihr muss ich erwarten oder tun!

Erwarten kannst Du wohl eine Anzeige.

 

Tun sollteste Du erst etwas, wenn Dir etwas schriftliches von den Ordnungshütern vorliegt, und zwar einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen.

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Zitat:

Original geschrieben von Pistensenior

Hallo intruder123, wie willst DU nur von Fotos den genauen Sachverhalt des Schadensereignis feststellen. Du machst eine Ferndiaknose oder bist du KFZ-Sachverständiger? Bilder können auch täuschen, wenn man nicht an beiden Fahrzeugen Messungen vorgenommen hat. MfG und ALLEN ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest Pistensenior

Und warum schreibst du immer mal wieder in deinem Text unbedeutende Wörter in Großbuchstaben ?

Was hat sich denn nun ergeben ?

Wurde die Fahrerflucht wirklich zur Anzeige gebracht ?

Themenstarteram 5. Januar 2013 um 20:58

Es gibt noch nichts neues, habe eine Aussage bei der Polizei gemacht und warte jetzt was passiert.

mfg

fast die gleiche kratzer hat mein wagen auch! und das war eine Hauswand! und das sieht wirklich danach aus. vielleicht hat sie jetzt einen gefunden, Hat die denn zeugen?? stelle gerne meine Bilder zu verfühgung in falle wenn. und dein rad haus, wenn da keine Farbe vom unfall gegner da ist ,ist das frag würdig. mfg

Nach http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html gibt es keine Fahrlässigkeit. Es ist ein Vergehen mit Vorsatz. Dein Nichtbemerken muss also von der Ermittlungsbehörde widerlegt werden. Dazu muss sicherlich ein Gutachter die Schäden (Lackprobe, Vermessung usw.) bewerten.

Im Wikipedia-Artikel http://de.wikipedia.org/.../Fahrerflucht?... sind die objektiven Merkmale aufgeführt. Weiter unten ist der subjektive Tatbestand aufgeführt. Diese sind genau abgesteckt und zu bewerten. Unter der Annahme, dass Du tatsächlich rangefahren bist (§142 (5) StGB), verstößt Du gegen §142 (1) Nr. 1 StGB. Möglicherweise kann man auf §142 (2) Nr 2 StGB ausweichen, da man in der Situation (viel Verkehr) nicht abrupt bremsen kann (möglicher Auffahrunfall). §142 (3) und (4) StGB ist obsolet, da 24h abgelaufen sind und die Unfallgegnerin Dich gestellt hat.

Nach der Prüfung von Rechtfertigungsgründen (z.B. Ausweichen usw. (offensichtlich unerheblich)) werden Schuldausschließungsgründe (hier offensichtlich auch unerheblich) geprüft. Demnach muss Dein Verhalten anhand der objektiven und subjektiven Tatbestände bewertet werden.

Je nach dem, was festgestellt und Dir zur Last gelegt wird, bemisst sich die Strafe oder Ordnungswidrigkeit. Da es sich allerdings "nur" um Blechschäden handelt und um keinerlei Personenschaden, wird hier sicherlich keine Freiheitsstrafe angesetzt werden. Von einer empfindlichen finanziellen Disziplinierung solltest Du aber ausgehen.

Dass Dein Fahrtstil scheinbar in der Situaion nicht angemessen war, werde ich hier nicht anprangern. Das kannst nur Du aus der Situation heraus beurteilen. Man sollte aber bei der Diskussion mit sich selbst, auch mal Fehler eingestehen.

Wenn Du uns hier auf dem Laufenden hältst, wäre das nett - aber nur, wenn Du möchtest. Musst Dich ja nicht selbst anprangern/belasten.

Trennung:

Wenn Dich die Unfallgegnerin am Telefon beleidigt (§185 StGB), kannst Du das auch zur Anzeige geben. Das ist möglichersweise eine Verletzung Deiner Ehre (musst Du einschätzen). Klingt zwar spießig, aber ein Unfall berechtigt sie nicht, Dich zu beleidigen. Dies ist aber ohne Zeugen recht schwierig durchzubringen.

Themenstarteram 25. Januar 2013 um 1:47

Aalsoo... die Anzeige wurde fallen gelassen, näheres wurde nich erläutert.

mfg

am 25. Januar 2013 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von sketromi

Aalsoo... die Anzeige wurde fallen gelassen, näheres wurde nich erläutert.

mfg

am 25. Januar 2013 um 9:54

Herzlichen Glückwunsch !!! Du hast aber das Recht als Beschuldigter auch die Gründe für die plötzliche Rücknahme der Anzeige zu erfahren. Hacke nach, da diese Dame sich dir gegenüber als solche sich nicht verhalten hat; siehe Beschimpfungen ! Ich wünsche DIR viel Glück und ändere DEINEN Fahrstil. MfG Pistensenior

Zitat:

Original geschrieben von sketromi

Aalsoo... die Anzeige wurde fallen gelassen, näheres wurde nich erläutert.

mfg

Gewöhnlich bezieht sich das auf den Paragraphen, der besagt, dass es an Beweisen gemangelt hat. Mir wollte auch mal jemand eine Fahrerflucht anhängen, dabei kam das Gleiche heraus. ;)

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