Unbekannter Unfallschaden
Hallo,
vor ca. einem Monat hatte ich einen Unfall, bei dem mir jemand hinten aufgefahren ist.
Als ich nun eine Wertminderung von der gegnerischen Versicherung gefordert habe schrieb mir diese, dass mein Auto im Jahr 2005 schon einen Vorschaden am Heck hatte.
Was kann ich in diesem Fall tun, da ich laut Kaufvertrag im März 09 ein Unfallfreies Auto gekauft habe?
Gekauft hab ich es direkt beim Audihändler.
Kann ich einen Teil des Kaufpreises zurückfordern oder das Auto gar zurück geben, soll ich gleich einen Anwalt einschalten oder erst versuchen das Problem so mit dem Händler zu klären?
Ich hoffe mir kann jemand gute Tipps geben.
Grüße
Martin
27 Antworten
Mein Reden. Ist eine Wertminderung gezahlt, zählt er als Unfallwagen und dies muss beim Weiterverkauf angegeben werden. Nur er muss rauskriegen ob beim alten Unfall eine Wertminderung gezahlt wurde. Denn er weis ja nicht mal was genau da war. Nur das der Wagen mal nen Bums hatte. So hab ich es verstanden. Ansonsten kann er das AH oder die Versicherung net kriegen. Anwalt. Gruß Micha.
Also, das Ganze ist sehr einfach:
(Wenn Rechtschutz besteht, einen RA beauftragen; dann muß man nicht selber schreiben :-)) ... und er bekommt z.T. schneller + leichter Akteneinsicht wenn's z.B. vor Gericht geht)
1. An's AH (Verkaufsleiter oder Geschäftsführer) herantreten, Sachverhalt wahrheitsgemäß + kurz schildern und dabei natürlich auf den alten Unfallschaden - den die Versicherung bezeichnet - hinweisen.
2. Im Normalfall wird sich das Autohaus sofort "bewegen" und Klärung wegen des alten Unfallschadens mit der Versicherung VON SICH AUS herbeiführen, im Einvernehmen mit Dir!
Sollte dieser Normalfall nicht eintreten, mußt Du selbst (oder Dein RA) auf die Versicherung (und den damaligen Besitzer) zugehen um dem Händler Fakten vorzulegen.
3. In jedem Fall sind Deine Erfolgsaussichten aus meiner Sicht als sehr gut einzustufen (bin kein Jurist, war aber früher mit diesen Dingen z.T. beschäftigt).
Wenn die Fakten der Versicherung stimmen, kann es evtl. (je nach Art des Vorschadens) schwierig mit der Wertminderung sein.
Der Händler jedoch wird "bluten" müssen. Dabei ist in meiner Erinnerung erheblich/wichtig der DAMALIGE KAUFPREIS in 2005 im Verhältnis zur DAMALIGEN SCHADENSHÖHE zum Zeitpunkt des Unfalls.
Ich meine mich zu erinnern, das selbst eine Rückgabe des Fzg. theoretisch möglich sei (mit finanz. Ausgleich), bin mir hier aber nicht mehr so sicher, ist schon etwas her das ich damit zu tun hatte ...
Ja der Händler wird es ausbaden müssen, kann aber gegen den jenigen klagenvon dem er den Wagen angekauft hat. Wenn dieser den Unfallschaden(mit Wertminderung) nicht beim Ankauf vom Händler angegeben hat. Na ich hoffe es läuft für dich positiv. Daumen drück.😁
Zitat:
Aber sicher. Da es sich um den selben Wagen handelt und es vieleicht eine Verschleierung eines alten Unfallschadens handelt der beim Kauf nicht angegeben wurde. Natürlich wird die Versicherung dies nicht freiwillig tun. Deshalb Anwalt.
Da nutzt auch ein Anwalt nichts, weil eine Versicherung Dritten keine Einsicht in Ihre Unterlagen gewähren muss. Sie kann das eine oder andere bestätigen, aber eine Verpflichtung zur Einsichtnahme in deren Unterlagen besteht nicht.
Im Übrigen haben Versicherungen Akten im eigentlichen Sinne gar nicht, dort werden alle Sachen eingescannt und lediglich elektronisch gespeichert. Auf Papier gibt es heute bei praktisch keiner Versicherung mehr etwas.
Grüße
Jan
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Zitat:
Original geschrieben von hoinzi
Im Übrigen haben Versicherungen Akten im eigentlichen Sinne gar nicht, dort werden alle Sachen eingescannt und lediglich elektronisch gespeichert. Auf Papier gibt es heute bei praktisch keiner Versicherung mehr etwas.
Grüße
Jan
Entschuldige ,das ist der größte Quatsch Original Policen mit Original Unterschriften sind nur so Gültig und nicht gescannt.Das alles extra gesichert wird stimmt ,gegen ein Original ist jedes andere Papier eine Brieftaube.
Gruß Rolf
Danke schonmal an alle, ich werd Montag mal versuchen jemanden bei der Versicherung und dann im Autohaus zu erreichen.
Wenn die auf stur schalten, dann muss ich halt nen anderen Weg einschlagen.
Grüße
Zitat von hoinzi:
Da nutzt auch ein Anwalt nichts, weil eine Versicherung Dritten keine Einsicht in Ihre Unterlagen gewähren muss. Sie kann das eine oder andere bestätigen, aber eine Verpflichtung zur Einsichtnahme in deren Unterlagen besteht nicht.
Im Übrigen haben Versicherungen Akten im eigentlichen Sinne gar nicht, dort werden alle Sachen eingescannt und lediglich elektronisch gespeichert. Auf Papier gibt es heute bei praktisch keiner Versicherung mehr etwas.
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Also, wenn die Versicherung behauptet aufgrund eines Vorschadens keine Wertminderung zahlen zu wollen, so muß sie ja wohl allerspätestens vor Gericht "die Katze aus dem Sack lassen"!!! D.h. diese Unterlagen wären in diesem Fall BEWEISMATERIAL!!!!!!!!!!!!!!
... und wenn's so ist, das das Ganze für die Akten auf Papier sein muß, dann hat die Versicherung das auf PAPIER!!!!!!!!!!!!!! (...z.B. Drucker...?!!)
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von mik222
Also, wenn die Versicherung behauptet aufgrund eines Vorschadens keine Wertminderung zahlen zu wollen, so muß sie ja wohl allerspätestens vor Gericht "die Katze aus dem Sack lassen"!!! D.h. diese Unterlagen wären in diesem Fall BEWEISMATERIAL!!!!!!!!!!!!!!
... und wenn's so ist, das das Ganze für die Akten auf Papier sein muß, dann hat die Versicherung das auf PAPIER!!!!!!!!!!!!!! (...z.B. Drucker...?!!)Gruß
Ja sicher, aber die Versicherung muss das nur gegenüber einem Gericht vorlegen. Der Betroffene selbst hat keinerlei Anspruch darauf, die Akte der Versicherung zu bekommen. Auch nicht mit Anwalt. Und nur darum ging es mir.
Im Übrigen wird die Versicherung auch so bestätigen, dass es einen Vorschaden gibt. Die haben auch kein Interesse, verklagt zu werden. Aber ihre Unterlagen werden die nicht rausrücken.
Grüße
Jan
Also ich hab jetzt mal bei der Versicherung angerufen und diese sagte mir zu meinem Erstaunen, das an meinem Fahrzeug im April 2005 ein Heckschaden aufgetreten ist und, ich konnte es kaum glauben, im Oktober 2005 ein massiver Frontschaden. Weitere Infos hab ich leider nicht bekommen. Der Verkaufsleiter des Audi - Autohauses ist informiert und wird sich hoffentlich schnellstmöglich mit mir in Verbindung setzen. Wenn er sich heut nicht meldet, dann werd ich morgen wieder nerven...
Rechtschutz ist auch schon alarmiert, mal sehen was wird...
Warum bauen solche Idioten so schöne Autos? ;-)
Grüße
Das wird ja immer schöner. Hast du dir schon einmal Gedanken gemacht, ob du den Wagen weiter fahren möchtest? Ich würde den Wagen dem Händler wieder auf den Hof stellen und mein Geld zurück verlangen. Selbst wenn die Schäden professionell gerichtet wurden, würde ich den Wagen nicht mehr haben wollen.
Ansonsten viel Glück, egal wie du dich entscheidest. Hoffentlich gibt es schnell eine Entscheidung, die deinen Vorstellungen entspricht.
Carsten
Ja, über das komplett zurückgeben hab ich auch schon nachgedacht, aber bin ja nun auch schon 6000 km gefahren und weiß net ob das so einfach geht...
Ich werde sehen wie es weiter geht und berichten!
Grüße
Hallo
Na diese Nachricht ist ja schlichtweg der Hammer. Ich denke wenn du ihn zurückgeben möchtest, dann werden die versuchen nen Zeitwert ab zu ziehen. Da du ja schon 6000 Km damit gefahren bist. Das wird bestimmt ne enge Kiste und ich glaube ohne Rechtsbeistand wird's eher düster aussehen. Ich drück die Daumen das du es ohne großen Ärger hinbekommst. Ist schon echt ärgerlich und ich kann nun nicht mehr glauben das die Werkstatt das nicht wusste. Gruß Micha.
Zitat:
Original geschrieben von Audiracer1000
...und ich kann nun nicht mehr glauben das die Werkstatt das nicht wusste.
Und warum ?
Wenn der Vorbesitzer bei Abgabe des Fahrzeuges den Schaden nicht angab, und es in irgendeiner Werkstatt fachgerecht repariert wurde, kann man durchaus einen solchen Schaden nicht erkennen.
Und eine Historie der Reparaturen liegt auch nicht vor, wenn das Fahrzeug nicht bei Audi repariert wurde.
Nicht immer auf die Autohäuser schimpfen, gerade Audi, VW, etc. sind die wenigsten welche WISSENTLICH einen Schaden verschweigen, der Dank geht in den meisten Fällen an den Vorbesitzer.