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Unbegreifliches Verhalten im Nebel - was denken die sich dabei?

Themenstarteram 26. September 2010 um 11:06

Das im folgenden beschriebene Verhalten erlebe ich immer wieder mal bei dichtem Nebel und ich kann mir nicht erklären was in den Köpfen der Leute vorgeht die sich so verhalten... vielleicht ist hier jemand da der er aus der anderen Perspektive beschreiben kann.

Ausgangslage: Ich fahre auf einer relativ leeren 3-spurigen Autobahn (Sonntags früh). Es wird etwas bergiger und man fährt in relativ dichtem Nebel, also in Entfernung X weiße Wand. Man passt seine Geschwindigkeit an, fährt in der Mitte und überholt rechts ab und an einen LKW oder einen noch vorsichtiger fahrenden Autofahrer. Der Hinterman hält genügend Abstand, sodass er sich noch an den eigenen Rücklichtern orientieren kann, aber auch problemlos im Gefahrenfall stark bremsen kann. Soweit alles OK

Jetzt kommt das Schauspiel: Auf der linken Spur kommen von hinten mehrere Kameraden (2-5) die untereinander viel zu wenig Abstand halten (wäre selbst bei normalen Sichtverhalten schon zu gefährlich). Von hinten kommen sie mit einer höheren Tempodifferenz und je näher sie aufschließen umso geringer wird die Differenz. Wenn sie dann knapp an einem vorbei sind, wird sich mit viel zu geringem Abstand vor einen gesetzt und als ob das noch nicht Frechheit genug ist wird man dann auch noch langsamer. Und die anderen machen es dann einer nach dem anderen nach...:confused:

Ich frage mich warum? Denken die auch mal weiter als bis an ihre eigene Nasenspitze? Durch den Abstand gefährden sie sich und andere und dann nötigen sie auch noch andere langsamer zu fahren. In vergleichbaren Situationen entschließe ich mich frühzeitig ob ich genug Tempodifferenz zum überholen habe, ansonsten halte ich größeren Abstand nach vorne und passe mich eben der Geschwindigkeit an.

Ist hier jemand der sich regelmäßig so falsch verhält oder der es "versehentlich" (?) mal gemacht hat und mir das bitte mal erklären kann... Kann man so Leute auf der BAB darauf aufmerksam machen, kann man die Hoffnung haben, dass sie es selber merken und sich beim nächsten Mal anders verhalten?

Beste Antwort im Thema

Moin,

vielleicht sind es Leute die sich über den unnötigen Mittelspurschleicher aufregegen der sich bei Nebel nicht mehr auf die rechte Spur traut. So wie du dich über die langsam fahrenden LKW aufregst und deshalb das Rechtsfahrgebot ausser Kraft setzt, regen sie die Überholer wahrscheinlich über dich auf, weil du auf der Mittelspur schleichst.

 

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am 26. September 2010 um 19:00

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Ein Verbindung zwischen NSL und 50 km/h existiert nicht. Man muss nicht wegen der eingeschalteten NSL max. 50 km/h fahren. Ebenso muss man nicht die NSL einschalten, wenn man wegen 50 Meter Sicht nur 50 km/h fährt.

Es sind zwei von einander unabhängige Dinge.

Moin:)

Falsch:rolleyes:

Die NSL darf erst ab einer Sichtweite von unter 50m eingeschaltet werden.

Bei einer Sichtweite von 50m ergibt sich eine maximale v von 50km/h, siehe StVO 3.1.

Zitat:

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

Sorry, aber ich steh wohl auf'm Schlauch:

Es gibt doch die rechtliche Regelung, dass man bei Sichtweiten unter 50m nicht schneller als 50 km/h fahren darf.

Ebenso gibt es die rechtliche Regelung, dass die NSL nur bei Sichtweiten unter 50m benutzt werden darf.

Daraus ergibt sich für mich, über 50 km/h darf ich die NSL nicht benutzen ...

 

edit

TAIFUN war schneller

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von DVE

Das habe ich noch nicht verstanden. Bin bisher immer davon ausgegangen: Sichtweite unter 50m bedeutet max. 50 km/h und nur dann NSL erlaubt :confused:

Ein Verbindung zwischen NSL und 50 km/h existiert nicht. Man muss nicht wegen der eingeschalteten NSL max. 50 km/h fahren. Ebenso muss man nicht die NSL einschalten, wenn man wegen 50 Meter Sicht nur 50 km/h fährt.

Ja da hast du recht allerdings darf man aber  nicht schneller fahren als 50km/h wenn die Sichtweite unter 50m beträgt und jeder der eine NSL besitzt schaltet diese in der Regel auch dann  an auch wenn er sie nicht einschalten muss.

Und deswegen sollte auch einmal darüber nachgedacht werden wie die bisherige Regelung  verschlimmbessert werden kann.

 

Zitat:

Original geschrieben von Karl Nickel

..., sondern um die hierfür nötige Überwachung, die euch kontrolliert. Ich will das nicht...

Richtig, hatte ich vergessen, die Anderen sind zu überwachen, mich hat man in meinen OWIs gefälligst in Ruhe zu lassen ;)

Zitat:

Original geschrieben von DVE

Es gibt doch die rechtliche Regelung, dass man bei Sichtweiten unter 50m nicht schneller als 50 km/h fahren darf.

Ebenso gibt es die rechtliche Regelung, dass die NSL nur bei Sichtweiten unter 50m benutzt werden darf.

Richtig

 

Zitat:

Daraus ergibt sich für mich, über 50 km/h darf ich die NSL nicht benutzen ...

Und das ist falsch.

Es kann ja sein, dass die NSL völlig berechtigt eingeschaltet ist, weil die Sichtweite unter 50 Meter beträgt.

Da stammt auch die fatale Schlussfolgerung von einigen Leuten her: Wenn ich die NSL aus lasse, darf ich bei Nebel schneller als 50 km/h fahren.

Die NSL hat nichts mit der Geschwindigkeit zu tun, sondern mit der Sichtweite.

am 26. September 2010 um 19:29

Boa Roadwin, sehe es endlich ein, daß du dich irrst. Manchmal ist es schlauer einen Fehler zuzugeben.

Zitat:

Es kann ja sein, dass die NSL völlig berechtigt eingeschaltet ist, weil die Sichtweite unter 50 Meter beträgt.

Nein das kann nicht sein, weil du nur 50 km/h fahren darfst. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Mal was zum Thema. Wenn man bei Nebel rechts fährt, muß auch niemand vor einem einscheren und das Tempo verlangsamen. Punkt!

Manchmal frage ich mich ernsthaft, ob diejenigen, welche die Gesetzestexte formuliert bzw. die Zusammenhänge festgelegt haben, vorher etwas geraucht haben. Solche Gedankenakrobatik kenne ich eigentlich bisher nur von Winkeladvokaten....

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Boa Roadwin, sehe es endlich ein, daß du dich irrst. Manchmal ist es schlauer einen Fehler zuzugeben.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Zitat:

Es kann ja sein, dass die NSL völlig berechtigt eingeschaltet ist, weil die Sichtweite unter 50 Meter beträgt.

Nein das kann nicht sein, weil du nur 50 km/h fahren darfst. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Und wo steht das?

hier:

StVO 17.3

Zitat:

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

 

und hier

 

StVO 3.1.

Zitat:

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Boa Roadwin, sehe es endlich ein, daß du dich irrst. Manchmal ist es schlauer einen Fehler zuzugeben.

Manchmal existiert aber kein Fehler

Zitat:

Original geschrieben von downforze94

Zitat:

Es kann ja sein, dass die NSL völlig berechtigt eingeschaltet ist, weil die Sichtweite unter 50 Meter beträgt.

Nein das kann nicht sein, weil du nur 50 km/h fahren darfst. Was ist daran so schwer zu verstehen?

Warum kann das nicht sein?

Ich darf nicht schneller fahren, und wenn ich es dann doch mache?

Es geht um die Unzulässigkeit einer NSL und wenn die Sicht unter 50 Meter beträgt, dann darf ich die eingeschaltet haben, auch wenn ich mit 250 km/h unterwegs bin.

Ich mag dann etwas zu schnell sein und könnte ein Speeding-Ticket bekommen, aber die eingeschaltete NSL ist völlig berechtigt, legal und nicht diskutierbar.

Es geht um regelkonformes Verhalten.

§17 Beleuchtung

Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

 

§3 Geschwindigkeit

 

Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren.

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Ein Verbindung zwischen NSL und 50 km/h existiert nicht. Man muss nicht wegen der eingeschalteten NSL max. 50 km/h fahren. Ebenso muss man nicht die NSL einschalten, wenn man wegen 50 Meter Sicht nur 50 km/h fährt.

Ich habs mal farblich markiert Herr Roadwin sorgt aber auch für einen spannenden Abend ;);)

Naja, wenn schon die Juristen für eine derart difizile Diskussion sorgen, wie soll dann erst der profane Fahrerlaubnisbesitzer in der täglichen Praxis den Durchblick behalten. Kein Wunder, daß es bei der NSL zu so vielen Fehlbenutzungen kommt. Hier muß eine Regelung her, die der Bürger auch versteht.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Manchmal frage ich mich ernsthaft, ob diejenigen, welche die Gesetzestexte formuliert bzw. die Zusammenhänge festgelegt haben, vorher etwas geraucht haben. Solche Gedankenakrobatik kenne ich eigentlich bisher nur von Winkeladvokaten....

.

Ich finde diese Regelungen absolut logisch und sich nicht widersprechend. Wo soll da Gedankenakrobatik nötig sein?

Der neuliche Thread, das unterschiedliche Tempolimits gelten, je nach dem ob man schon auf der AB ist oder erst auffährt, das ist Gedankenakrobatik (vor allem bzgl der Begründung)

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

§17 Beleuchtung

Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

§3 Geschwindigkeit

Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, so darf er nicht schneller als 50 km/h fahren.

Und wo ist jetzt der dritte §, der die Geschwindigkeit aufgrund einer eingeschalteten NSL auf 50 km/h begrenzt?

"§xx mit eingeschalteter NSL darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden"

oder so ähnlich, also eine Wirkung der NSL auf die Geschwindigkeit?

Inkl. der Tatbestandsnummer aus dem Bußgeldkatalog, mit:

"sie fuhren mit eingeschalteter NSL schneller als 50 km/h"

"sie fuhren langsamer als 50 km/h und hatten die NSL nicht eingeschaltet"

 

Wenn ich die NSL bei Sichtweiten über 50 Meter einschalte, dann habe ich eine "falsche Lichterführung" - aber das ist völlig unabhängig, wie schnell ich dabei bin. Nur weil ich dann mit 30 fahren würde, wäre es immer noch nicht richtig.

Wenn ich bei Sichtweiten unter 50 Meter schneller als 50 km/h fahre, dann fahre ich zu schnell, aber das ist völlig unabhängig, ob die NSL dabei an oder aus ist. Nur weil die NSL dann aus ist, wird das doch auch nicht in Ordnung.

 

Der vorgetragene Wunsch, die NSL bei Geschwindigkeiten über 50 km/h automatisch abzuschalten, hat keine gesetzliche Basis. Ich kann die völlig legal eingeschaltet haben, bin halt nur zu schnell und wieso sollte die NSL aus schalten, nur weil ich unzulässig schnell bin.

Es macht doch die Situation für Andere noch schlechter: Ich fahre nicht nur zu schnell, man erkennt mich von hinten auch deutlich zu spät, wenn noch ein Schnellerer kommt.

 

Der vorgeschlagene Wunsch, die Geschwindigkeit bei eingeschalteter NSL zu drosseln, hat keine gesetzliche Basis. Ich kann völlig zulässig schnell fahren, weil die Sichtweite über 50 Meter beträgt, ich habe nur unzulässig die NSL eingeschaltet.

Es macht doch die Situation für die Anderen noch schlechter: Ich blende nicht nur, ich fahre dann auch noch langsam.

 

Und was soll jetzt hier wie durch den Gesetzgeber modifiziert werden? Die Leute sind doch "auffällig" weil die Vorschriften der NSL mit der Sichtweite missachtet werden. Was soll jetzt eine Änderung der Vorschriften verbessern?

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