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Unangeschnallt geblitzt
Servus.
Ich hätte mal ne Frage. Und zwar kann die Polizei jemanden nachträglich ein Bußgeld aufbrumen, wenn sie auf einem Blitzerfoto sehen das die Person unangeschnallt war?? Würde mich mal interessieren.
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30 Antworten
Ja, dafür kann zusätzlich abkassiert werden.
Ich dachte es gäbe keine "Strafaddition", so dass immer nur das schwerer wiegende Vergehen geahndet wird (Z.B. beim Blitzen mit bis 20km/h drüber mit Handy nur das Handy).
Gilt das für Anschnallen nicht?
Laut AG Sondershausen, DAR 05 350 stehen Begehungs- und Unterlassungsdelikte, die zeitlich zusammenfallen (hier: Geschwindigkeitsüberschreitung und Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes), in der Regel in Tatmehrheit zueinander.
D.h. es kann für beide Sachen abkassiert werden!
Hier das Urteil des AG Sondershausen
Falls es hier um einen konkreten Fall geht und es noch keiner getan hat:
Ziemlich dämlich, unangeschnallt zu fahren!!! Da ist eine Bestrafung auf jeden Fall gerechtfertigt! :rolleyes:
Soll er nur zahlen!
Och nee nicht schon wieder ne Diskussion um Sinn und Unsinn der Anschnallpflicht.
Sich nicht Anzuschnallen ist doch wirklich eine Sache, die KEINE DRITTE PERSON GEFÄHRDET.
So halte mich aber ab jetzt hierzu geschloßen, bevor das wieder eine Diskussion über 20 Seiten wird ;)
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Ich dachte es gäbe keine "Strafaddition", so dass immer nur das schwerer wiegende Vergehen geahndet wird (Z.B. beim Blitzen mit bis 20km/h drüber mit Handy nur das Handy).
Gilt das für Anschnallen nicht?
Also wenn ich mich recht entsinne, dann kam letztes irgendwo so´ne Reportage über Autobahncops. Da hams auch einen wg. Drängelei oder Abstand, naja weis net mehr so genau, rausgezogen und der war auch nicht angeschnallt. Haben die aber nicht gehandet weil die andere Sache schwerwiegender war.
Zitat:
Original geschrieben von DonMa
Haben die aber nicht gehandet weil die andere Sache schwerwiegender war.
Korrekt war das aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Korrekt war das aber nicht.
vielleicht gibt es da eine Art "Ermessensspielraum"
... ein Freund von mir schnallt sich auch immer erst einige Zeit nach dem Losfahren an ... aus "leichtsinniger Bequemlichkeit"
Zitat:
Original geschrieben von quattro-pit
vielleicht gibt es da eine Art "Ermessensspielraum"
Einen Ermessensspielraum gibt es natürlich. Die Beamten handeln schließlich eigenverantwortlich.
kommt vielleicht auch darauf an, wie man sich als "reuiger Sünder" gibt und natürlich wie die Beamten drauf sind, sowie auf die Umstände des gesamten "Vorfalls"
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Och nee nicht schon wieder ne Diskussion um Sinn und Unsinn der Anschnallpflicht.
Sich nicht Anzuschnallen ist doch wirklich eine Sache, die KEINE DRITTE PERSON GEFÄHRDET.
So halte mich aber ab jetzt hierzu geschloßen, bevor das wieder eine Diskussion über 20 Seiten wird ;)
Jeder Bürger der BRD hat Rechte und Pflichten!
Einer dieser Pflichten nennt sich "Pflicht zur Gesunderhaltung"!
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Och nee nicht schon wieder ne Diskussion um Sinn und Unsinn der Anschnallpflicht.
Sich nicht Anzuschnallen ist doch wirklich eine Sache, die KEINE DRITTE PERSON GEFÄHRDET.
So halte mich aber ab jetzt hierzu geschloßen, bevor das wieder eine Diskussion über 20 Seiten wird ;)
das ist schlichtweg falsch.
im scharfen bremsvorgang brauchst du enorme kräfte um dich am lenkrad abzustützen und sollst gleichzeitig lenkmanöver durchführen.
vormachen!
mfg.
tom
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Sich nicht Anzuschnallen ist doch wirklich eine Sache, die KEINE DRITTE PERSON GEFÄHRDET.
Die möglichen Folgekosten einer Nichtbeachtung belasten jedoch i.d.R. die Allgemeinheit. Daher ist ein solches Verhalten in einem Sozialstaaat in höchstem Maße unsozial.