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Unangeschnallt geblitzt

Themenstarteram 15. Juli 2006 um 2:17

Servus.

Ich hätte mal ne Frage. Und zwar kann die Polizei jemanden nachträglich ein Bußgeld aufbrumen, wenn sie auf einem Blitzerfoto sehen das die Person unangeschnallt war?? Würde mich mal interessieren.

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30 Antworten

Ja, dafür kann zusätzlich abkassiert werden.

am 15. Juli 2006 um 9:24

Ich dachte es gäbe keine "Strafaddition", so dass immer nur das schwerer wiegende Vergehen geahndet wird (Z.B. beim Blitzen mit bis 20km/h drüber mit Handy nur das Handy).

Gilt das für Anschnallen nicht?

Laut AG Sondershausen, DAR 05 350 stehen Begehungs- und Unterlassungsdelikte, die zeitlich zusammenfallen (hier: Geschwindigkeitsüberschreitung und Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes), in der Regel in Tatmehrheit zueinander.

D.h. es kann für beide Sachen abkassiert werden!

Hier das Urteil des AG Sondershausen

Falls es hier um einen konkreten Fall geht und es noch keiner getan hat:

 

Ziemlich dämlich, unangeschnallt zu fahren!!! Da ist eine Bestrafung auf jeden Fall gerechtfertigt! :rolleyes:

am 16. Juli 2006 um 6:19

Soll er nur zahlen!

am 16. Juli 2006 um 9:43

Och nee nicht schon wieder ne Diskussion um Sinn und Unsinn der Anschnallpflicht.

Sich nicht Anzuschnallen ist doch wirklich eine Sache, die KEINE DRITTE PERSON GEFÄHRDET.

So halte mich aber ab jetzt hierzu geschloßen, bevor das wieder eine Diskussion über 20 Seiten wird ;)

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

Ich dachte es gäbe keine "Strafaddition", so dass immer nur das schwerer wiegende Vergehen geahndet wird (Z.B. beim Blitzen mit bis 20km/h drüber mit Handy nur das Handy).

Gilt das für Anschnallen nicht?

Also wenn ich mich recht entsinne, dann kam letztes irgendwo so´ne Reportage über Autobahncops. Da hams auch einen wg. Drängelei oder Abstand, naja weis net mehr so genau, rausgezogen und der war auch nicht angeschnallt. Haben die aber nicht gehandet weil die andere Sache schwerwiegender war.

Zitat:

Original geschrieben von DonMa

Haben die aber nicht gehandet weil die andere Sache schwerwiegender war.

Korrekt war das aber nicht.

am 16. Juli 2006 um 20:08

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Korrekt war das aber nicht.

vielleicht gibt es da eine Art "Ermessensspielraum"

... ein Freund von mir schnallt sich auch immer erst einige Zeit nach dem Losfahren an ... aus "leichtsinniger Bequemlichkeit"

Zitat:

Original geschrieben von quattro-pit

vielleicht gibt es da eine Art "Ermessensspielraum"

Einen Ermessensspielraum gibt es natürlich. Die Beamten handeln schließlich eigenverantwortlich.

am 16. Juli 2006 um 20:18

kommt vielleicht auch darauf an, wie man sich als "reuiger Sünder" gibt und natürlich wie die Beamten drauf sind, sowie auf die Umstände des gesamten "Vorfalls"

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

Och nee nicht schon wieder ne Diskussion um Sinn und Unsinn der Anschnallpflicht.

Sich nicht Anzuschnallen ist doch wirklich eine Sache, die KEINE DRITTE PERSON GEFÄHRDET.

So halte mich aber ab jetzt hierzu geschloßen, bevor das wieder eine Diskussion über 20 Seiten wird ;)

Jeder Bürger der BRD hat Rechte und Pflichten!

Einer dieser Pflichten nennt sich "Pflicht zur Gesunderhaltung"!

am 16. Juli 2006 um 20:30

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

Och nee nicht schon wieder ne Diskussion um Sinn und Unsinn der Anschnallpflicht.

Sich nicht Anzuschnallen ist doch wirklich eine Sache, die KEINE DRITTE PERSON GEFÄHRDET.

So halte mich aber ab jetzt hierzu geschloßen, bevor das wieder eine Diskussion über 20 Seiten wird ;)

das ist schlichtweg falsch.

im scharfen bremsvorgang brauchst du enorme kräfte um dich am lenkrad abzustützen und sollst gleichzeitig lenkmanöver durchführen.

vormachen!

mfg.

tom

Zitat:

Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw

Sich nicht Anzuschnallen ist doch wirklich eine Sache, die KEINE DRITTE PERSON GEFÄHRDET.

Die möglichen Folgekosten einer Nichtbeachtung belasten jedoch i.d.R. die Allgemeinheit. Daher ist ein solches Verhalten in einem Sozialstaaat in höchstem Maße unsozial.

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