Umstieg auf 20" Felgen

Audi A5 8T Sportback

Hi liebe Audi Freunde🙂
Meine Frage ist habe Orginale Rotor Felgen 19/9,0/ET33 drauf mit Distanzscheiben vorne 12mm Hinten 14mm,,,Frage ist ich wollte auf 20zoll umsteigen auf 20/9,0/ET33 naklar müsste es wieder neu abgenommen werden von t?v ,,aber geht das ohne Probleme klar??.

Vielen Dank voraus 😎

85 Antworten

Zitat:

@Stuntman Bob schrieb am 4. April 2024 um 21:02:30 Uhr:


Richtig muss es heißen:
" Natürlich muss man bei Aftermarket Felgen UND auch bei Original AUDI Felgen zum TÜV in den alten Bundesländern und zur DEKRA in den neuen Bundesländern, wenn die Größen weder im F-Schein noch im Brief noch im COC stehen, das bleibt nicht aus. 🙂
Dann stimmt Dein TIPP für den TE !
;-)

Wetten, dass es immer noch nicht verstanden wird...?

Zitat:

@Stuntman Bob schrieb am 4. April 2024 um 21:02:30 Uhr:


Richtig muss es heißen:
" Natürlich muss man bei Aftermarket Felgen UND auch bei Original AUDI Felgen zum TÜV in den alten Bundesländern und zur DEKRA in den neuen Bundesländern, wenn die Größen weder im F-Schein noch im Brief noch im COC stehen, das bleibt nicht aus. 🙂
Dann stimmt Dein TIPP für den TE !
;-)

Als ich auf meinen alten A3 8L die Rotorfelgen von einem neueren A1 drauf hatte, musste ich nicht zum TÜV! Ich habe mir eine Traglastbescheiniung von Audi besorgt, wo die Rad sowie Felgengröße drauf stand & mein Fahrzeug.

Ebenfalls als ich von der Polizei angehalten worden bin, hat das kein Problem dargestellt.

Wahrscheinlich je nach Bundesland (oder Polizeibeamte) unterschiedlich

Das kannst Du jemandem erzählen, der noch Märchen vorgelesen bekommt. 😁😁😁

In einer Traglastbescheinigung steht ausschließlich die Teilenummer und die Traglast der Felge.
Mit viel Glück noch die Teilenummer der Nachfolgefelge, falls es ein altes Modell ist das durch ein neueres ersetzt wurde.
Des Weiteren steht ganz klar drin, dass eine Montage auf einen anderen Fahrzeug nur mit Rücksprache einer Prüforganisation erfolgen kann.

Damit ist Audi in alle Richtungen abgesichert und raus aus der Nummer, wenn was schiefläuft.

Dass die Polizei das nicht interessiert glaube ich durchaus. Keine KBA, original Audi, wenn es dann auch optisch passt, prüfen die nicht alles durch. Auch der TÜV bei der HU vielleicht nicht.

Das ändert aber nichts daran, dass man eine Abnahme durchführen müsste.

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Zitat:

@S4Avant2012 schrieb am 5. April 2024 um 11:31:58 Uhr:


Das kannst Du jemandem erzählen, der noch Märchen vorgelesen bekommt. 😁😁😁

In einer Traglastbescheinigung steht ausschließlich die Teilenummer und die Traglast der Felge.
Mit viel Glück noch die Teilenummer der Nachfolgefelge, falls es ein altes Modell ist das durch ein neueres ersetzt wurde.
Des Weiteren steht ganz klar drin, dass eine Montage auf einen anderen Fahrzeug nur mit Rücksprache einer Prüforganisation erfolgen kann.

Damit ist Audi in alle Richtungen abgesichert und raus aus der Nummer, wenn was schiefläuft.

Das ist korrekt 😁
Ich habe mir den Brief soeben rausgesucht, hatte das wohl anders in Erinnerung! 🙂

Danke für die Korrektur

Ich war jetzt beim tüv. Ich brauche die Felgen nicht eintragen. Die haben laut Audi die Freigabe für den A5. Tüv hat es jetzt auch bestätigt.

Zitat:

@cikomiko007 schrieb am 12. April 2024 um 06:00:04 Uhr:


Ich war jetzt beim tüv. Ich brauche die Felgen nicht eintragen. Die haben laut Audi die Freigabe für den A5. Tüv hat es jetzt auch bestätigt.

Viel Spaß bei der nächsten ausführlichen Kontrolle.
Dein Prüfer scheint geltendes Gesetz nicht zu verstehen - oder einfach zu ignorieren.

Es gibt KEINE Freigabe von Audi für irgendwelche Felgen!

1.Originalfelgen haben nur eine Traglastbescheinigung - ergo Einzelabnahme erforderlich.

2. Audi Zubehörfelgen gibt es mit ABE - bei Serienzustand des Fahrzeugs keine Eintragung notwendig, ansonsten - siehe Punkt 1.

3. Und dann gibt es halt noch spezielle Räder, wie die 7 Doppelspeiche - diese verfügt über ein TüV Gutachten und muss ebenso eingetragen werden.

Ausserdem - zum wiederholten mal - alles, was nicht in den Papieren steht, muss eingetragen werden. Es sei denn es fällt unter Punkt 2.

Zitat:

@S4Avant2012 schrieb am 12. April 2024 um 08:07:31 Uhr:



Zitat:

@cikomiko007 schrieb am 12. April 2024 um 06:00:04 Uhr:


Ich war jetzt beim tüv. Ich brauche die Felgen nicht eintragen. Die haben laut Audi die Freigabe für den A5. Tüv hat es jetzt auch bestätigt.

Viel Spaß bei der nächsten ausführlichen Kontrolle.
Dein Prüfer scheint geltendes Gesetz nicht zu verstehen - oder einfach zu ignorieren.

Es gibt KEINE Freigabe von Audi für irgendwelche Felgen!

1.Originalfelgen haben nur eine Traglastbescheinigung - ergo Einzelabnahme erforderlich.

2. Audi Zubehörfelgen gibt es mit ABE - bei Serienzustand des Fahrzeugs keine Eintragung notwendig, ansonsten - siehe Punkt 1.

3. Und dann gibt es halt noch spezielle Räder, wie die 7 Doppelspeiche - diese verfügt über ein TüV Gutachten und muss ebenso eingetragen werden.

Ausserdem - zum wiederholten mal - alles, was nicht in den Papieren steht, muss eingetragen werden. Es sei denn es fällt unter Punkt 2.

Komisch, ich werde mal zu Polizei gehen und fragen was die davon halten, was der tüv sagt🙂

Tu das, wenn Du Dich noch weiter blamieren willst.😁

Zitat:

@S4Avant2012 schrieb am 12. April 2024 um 16:05:04 Uhr:


Tu das, wenn Du Dich noch weiter blamieren willst.😁

Wieso sollte ich mich blamieren. Bis jetzt hat mir keiner von den freundlichen gesagt das es eingetragen werden muss. Weder Audi und noch der tüv. Hat nichts mit blamieren zutun Kollege. Ich weiß zwar nicht was du fûr ein Selbstbewusstsein hast aber ich blamiere mich ganz sicher nicht wegen so einer Frage.

Wenn Du einfach mal direkt hier im Forum die Suche benutzt hättest, dann wäre Dir aufgefallen, dass Du die selbe Antwort - forenübergreifend - überall bekommst.
Aber es gibt ja immer welche, wie Dich, die es besser wissen wollen und deshalb niemandem glauben.
Mach was Du willst, lass nichts eintragen, fahr ohne Versicherungsschutz - im Extremfall ist das dann Dein Riesenproblem.

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