Umschaltung auf Standlicht bei Zündung aus?
Gibt es eine Möglichkeit dem Vectra C anzugewöhnen, dass er bei eingeschaltetem Fahrlicht beim Ausschalten der Zündung automatisch auf Standlicht zurückschaltet?
Mein Händler sagt nein. Aber der sagt bei allem nein, was nur entfernt programmiert werden muss.
31 Antworten
Hallo BlackTM,
genau das wird naehmlich zu 50% der Fall sein...
wenn das Tageslicht dann beim Vorglühen mit angeht, dann saugt das doch an der Batterie... Das betrachte ich dann halt ein bissl skeptisch, ansonsten werde ich das halt so einstellen lassen....
Ich hab heute mein Baby auch auf Taglicht umprogrammieren lassen. Funktioniert super 🙂 Motor an - Licht an. Übrigens kann man den Lichtschalter trotzdem benutzen, wenn man nur mal kurz was ausleuchten will. Dazu muss der Motor nicht gestartet sein. Sozusagen die alte Funktionalität nur um das automatische Einschalten erweitert.
Interessieren würde mich aber trotzdem noch, was der Unterschied zwischen Version 1 und Version 2 ist. Weiss das inzwischen jemand?
Also kann mein FOH den Vectra so programieren das bei laufendem Motor automatisch das Standlicht an ist. Das ist doch Klasse. Sollte meiner Meinung nach bei jedem Auto so sein. Manche dunklen Autos sieht man wirklich ziemlich schlecht. Mit Standlicht würde das schon eine Verbesserung sein. Find ich gut...
Zitat:
Original geschrieben von co_easy
Also kann mein FOH den Vectra so programieren das bei laufendem Motor automatisch das Standlicht an ist. Das ist doch Klasse. Sollte meiner Meinung nach bei jedem Auto so sein.
Und auch noch die Nebellampen, oder?
Mit Standlicht fahren ist meines Wissens nicht erlaubt
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Nein, das Standlicht geht an, wenn man die Zündung anmacht. Das Abblendlicht geht an, wenn der Motor läuft.
Standlicht ist meines Wissens nach während der Fahrt ohnehin nicht zulässig, da es ein STANDlicht ist. Gibt aber iirce eine Sonderregelung, die Nebelscheinwerfer + Standlicht anzumachen, wenn die Hauptscheinwerfer ausgefallen sind.
Korrigiert mich, wenn ich mich irre.
MfG BlackTM
Zitat:
Original geschrieben von netvoyager
Und auch noch die Nebellampen, oder?
Mit Standlicht fahren ist meines Wissens nicht erlaubt
Stimmt.
Aber Nebellampen sind auch verboten wenn kein Nebel da ist.
Zitat:
Original geschrieben von BlackTM
Gibt aber iirce eine Sonderregelung, die Nebelscheinwerfer + Standlicht anzumachen, wenn die Hauptscheinwerfer ausgefallen sind.
Korrigiert mich, wenn ich mich irre.
MfG BlackTM
Die gibt es nicht. Wenn das Fahrlicht ausgefallen ist darf das Fahrzeug bei Dunkelheit nicht mehr bewegt werden (Strenggenommen nicht mal bei Tag)
Nebelscheinwerfer plus Standlicht kosten 20 Euro bei den uniformierten Preisrichtern.
Und wenn man dann behauptet, das Fahrlicht sei ausgefallen dürfen die sogar das Auto beschlagnahmen, bis ein Sachverständiger das überprüft hat.
Das hat ein "Freund" von mir letztes Jahr alles sauber bezahlen müssen.
Zitat:
uniformierten Preisrichtern.
Lol, den kannte ich noch nicht :-)
Ok, es gibt ja zahlreiche Mythen rund um die StVO. Weiss auch nicht, woher die alle kommen.
MfG BlackTM
Was wohl irgendwie geht sind bei Standlicht beleuchtete Blinker. Das erlaubt eine EU-Norm, weil Fahrzeuge für den US Markt das haben. Aber hier trieb das ganze ziemliche Auswüchse. Ich kenne einen Fall, da wurde ein Rettungswagen zwei Wochen vor der EU-Zulassung vom TÜV stillgelegt, weil er blaue Frontblitzer (Strassenräumer) eingebaut hatte, die sogar eine E-Zulassung hatten.
Begründung: Nach deutschem Recht sind blaue Blinklichter, die nur in eine Richtung abstrahlen nicht zulässig, sondern nur Rundumkennleuchten. 14 Tage später trat die EU Vorschrift in Kraft, die das erlaubte...
Aber das gehört nicht hier her
Ja, und das kurioseste: Wenn es neblig wird, also die Nebelfunzeln erlaubt sind, darf man sie im Zusammenhang mit Standlicht betreiben.
Hintergrund: Das Abblendlicht kann die Nebelwand schon so stark beleuchten, dass man nüscht mehr sieht. Da die Nebler schön "untenrum" ausleuchten, darf man das Hauptlicht halt auf Standlicht umschalten.
Meiner Meinung nach aber Quark.
Die wissen doch teilweise selber nich mehr, was sie da verzapfen.
MfG BlackTM
Beleuchtug
Im § 17 steht sinngemäß, das die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht zu benutzen sind.
Mit Standlicht allein darf nicht gefahren werden!!!
§ 17 (3) wörtlich! Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichtes die zusätzliche Benutzung der Begrenzugsleuchten.
Bei Sichtweiten unter 50 m darf nur bei Nebel die Nebelschlußleuchte eingeschaltet werden.
Also bei normaler Dunkelheit oder im Ausland immer Abblendlicht, gelle!
MfG, Jony
Zitat:
Nein, das Standlicht geht an, wenn man die Zündung anmacht. Das Abblendlicht geht an, wenn der Motor läuft.
wie muss das denn programmiert werden? Wie kann ich das dem Haendler erklaeren, dass er das noch machen möchte, bevor ich meinen abhole?
Sag ihm, er soll Tagesfahrlicht programmieren.
MfG BlackTM
Na ja ich hoffe es wird so leicht... Obwohl ich der Meinung bin, dass unser jetziger Haendler etwas aufgeschlossener und besser geschult ist als unser vorheriger, denke ich zumindest, dass es einem Meister nicht gefaellt, wenn ein Outsider Kunde da reinredet. Wenn ich von mir selber ausgehe, ich kann sowas auch nicht leiden, aber ich beuge mich denen, die es verstaendlich erklaeren... :-))