Umrüstung H4 auf LED/SMD
Hallo Leutz,
bin schon geraume Zeit auf der Suche nach ner Vernünftigen Ablöse für das alte H4 Licht in meinem Audi.
Habe jetzt bei ebay SMD H4 Birnen entdeckt die Vielversprechend aussehen.
http://www.ebay.de/.../271019099654?...
Was ich aber nicht weiß ist, wieviel Lumen Lichtleistung die alten H4 Birnen haben... bräuchte diese Angabe für die Umrechnung Watt auf Lumen für die SMD`s...
Kann mir einer dabei helfen?
Will nach und nach, den kompletten Vorderbau auf SMD umrüsten...
Grüße
Roman
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von papavomdavid
...Somit fährst Du dann nachweislich bloß wegen ein paar blöden Leuchtmitteln im Bereich der StVZO ohne jeglichen Versicherungsschutz wegen erloschener Betriebserlaubnis...
Das stimmt nicht - versichert ist man trotzdem, nur mit wesentlich geringerem Umfang.
Zitat:
Original geschrieben von pieb
Das stimmt nicht - versichert ist man trotzdem, nur mit wesentlich geringerem Umfang.Zitat:
Original geschrieben von papavomdavid
...Somit fährst Du dann nachweislich bloß wegen ein paar blöden Leuchtmitteln im Bereich der StVZO ohne jeglichen Versicherungsschutz wegen erloschener Betriebserlaubnis...
Das ist ja sehr beruhigend...🙄
Nein, aber wahr.
Vielleicht solltest du langsam mal mit den 🙄 etwas geizen und die überhebliche Art etwas zurückfahren.
Ja mit dem erloschenen Versicherungsschutz ist ein Märchen. Ein etwaiger Unfall muss schon im kausalen Zusammenhang mit den falschen Leuchtmitteln stehen. Die Versicherung kann dann Regress einfordern. Haftpflicht besteht in jedem Fall weiter.
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Zitat:
Original geschrieben von onemoretoy
Ja mit dem erloschenen Versicherungsschutz ist ein Märchen. Ein etwaiger Unfall muss schon im kausalen Zusammenhang mit den falschen Leuchtmitteln stehen. Die Versicherung kann dann Regress einfordern. Haftpflicht besteht in jedem Fall weiter.
Also, da hab ich jetzt mal meine ALLIANZ-Versicherung angerufen...
Die Sache besteht aus zwei Komponenten.
Das eine ist die rein versicherungstechnische Seite, die man, je nachdem, wie gut man sich mit der Versicherung versteht und wie langjährig man dort schadenlos versichert ist, sogar noch mit selbiger besprechen kann..., es gibt da keine Vorgaben im weitesten Sinne...
Die zweite Seite ist die rein verkehrsrechtliche Seite...
Durch die Verwendung nicht zulässiger, noch dazu sicherheitsrelevanter Teile, die idR ein Püfzeichen benötigen um deren Verwendbarkeit zu bestätigen, ERLISCH DIE BETRIEBSERLAUBNIS...
Das ist, wie OHNE ZULASSUNG zu fahren..., oder OHNE VERSICHERUNG ZU ZAHLEN...
ERLÖSCHEN DER BETRIEBSERLAUBNIS...
Und genau DA hört es einfach auf, hier zu behaupten, es sei alles nicht so schlimm, das stimme garnicht, dass man da echten Stress bekommen kann "bloß wegen eines LED-Lichter-Umbaues"...
DAS IST VON EUCH GROB FAHRLÄSSIG so etwas hier reinzuschreiben und Leuten hier quasi "grünes Licht" für etwas zu geben, was sie und andere ggf Kopf und Kragen kosten kann, wenn es blöd läuft...
Ich weiss ja nicht, wie Du sonst so drauf bist, Kollege "onemoretoy"..., aber mit Deine Aussage hier bist Du weit weg von der Realität... Fahren ohne Betriebserlaubnis kann die Leute lebenslang planieren..., ein Leben völlig ruinieren...
Wahrscheinlich bist genau DU derjenige, der einen Unfallgegner völlig auseinander nimmt, sobald er bei dem sowas entdecken würde, was Du hier so beschönigst...
Was Du da schreibst ist FAHRLÄSSIG...
Zitat:
Original geschrieben von papavomdavid
...hier zu behaupten, es sei alles nicht so schlimm, das stimme garnicht, dass man da echten Stress bekommen kann "bloß wegen eines LED-Lichter-Umbaues"...
DAS IST VON EUCH GROB FAHRLÄSSIG so etwas hier reinzuschreiben und Leuten hier quasi "grünes Licht" für etwas zu geben, was sie und andere ggf Kopf und Kragen kosten kann, wenn es blöd läuft......was Du hier so beschönigst...
Niemand hat etwas dergleichen behauptet oder etwas beschönigt...
Hey wir wollen mal nicht persönlich werden Meister. Man muss immer die Verhältnismäßigkeit sehen, wenn sich hier jemand LEDs für die Hauptscheinwerfer installieren will, seh ich das auch eher negativ. Nach der Installation wird man sehr schnell feststellen, dass man sich dann auch gleich Teelichter hätte in SW bauen können.
Es ist aber jeder erwachsen, der am Verkehr mit einem PKW teilnimmt. Sich hier als Obersheriff aufzuspielen ist wirklich nicht notwendig.
Ich habe z. B. LEDs für die Kennzeichenbeleuchtung ohne Zulassung. Oh Gott jetzt steh ich mit einem Bein im Knast.
Zitat:
Original geschrieben von onemoretoy
Es ist aber jeder erwachsen, der am Verkehr mit einem PKW teilnimmt. Sich hier als Obersheriff aufzuspielen ist wirklich nicht notwendig.
Genau das sehe ich anders,gerade in einem öffentlichen Forum in dem jeder Mitlesen kann und in den jeder Beitrag über google gefunden werden kann sollte man bei jeder Gelegnheit deutlich machen was erlaubt ist und was nicht.
Sonst ließt jemand nur die hälfte und wenn es hinterher ärger gibt heißt es im Internet stand das geht so.
Wenn sich jemand darüber im klaren ist was er da tut,mit den konsequenzen leben kann und niemanden gefährdet ist mir das egal was er treibt.
Gruß Tobias
Zitat:
Original geschrieben von onemoretoy
Hey wir wollen mal nicht persönlich werden Meister. Man muss immer die Verhältnismäßigkeit sehen, wenn sich hier jemand LEDs für die Hauptscheinwerfer installieren will, seh ich das auch eher negativ. Nach der Installation wird man sehr schnell feststellen, dass man sich dann auch gleich Teelichter hätte in SW bauen können.Es ist aber jeder erwachsen, der am Verkehr mit einem PKW teilnimmt. Sich hier als Obersheriff aufzuspielen ist wirklich nicht notwendig.
Ich habe z. B. LEDs für die Kennzeichenbeleuchtung ohne Zulassung. Oh Gott jetzt steh ich mit einem Bein im Knast.
Entweder KANNST oder WILLST Du es nicht verstehen...
Es geht hier NICHT um Persönliches..., um Dich..., oder mich.
Das siehst NUR DU so...
Es geht um knallharte Gesetze. StVZO. Und alles, was um den Strassenverkehr zu beachten ist.
Und das ist weder ein Ponyhof, oder etwas, wo sich jeder das aussuchen kann, was er glaubt, für sich lustig und OK zu finden.
Weit, weit weg von DIR oder MIR...
Und wenn Du so weit nicht denken kannst, als hier Persönliches hereinzubringen..., dann solltest Du an Dir arbeiten.
Es geht nicht immer nur um DICH.
Und wenn Du mich als "Oberlehrer" titulierst, wenn ich genau das hier schreibe, dann haben wir doch schon DEIN PROBLEM.
Ich bin, wenn ich das schreibe völlig gelassen, kannste glauben. Und DU kannst mich nicht mal ansatzweise aus der Reserve locken.
Was ich allerdings schlimm finde, ist die penetrante Ignoranz, mit der Du hier schreibst, jeder könne sich quasi aus der StVZO das herausnehmen oder machen, was er will... Weit gefehlt. Das sind Gesetze, knallhart definiert. Scheinbar, und da kommen wir wieder zum Beginn meines Textes, kannst oder willst Du das nicht verstehen.
Mehr gibt es für mich dazu nicht zu sagen.
Ich bin jetzt hier raus, habe keine Lust auf sinnlose Debatten mit Leuten wie Dir.
Ich wünsche eine gute und sichere Fahrt.
Und einen schönen Tag für alle.
Servus!😉
Naja, ganz so krass ist es schon lange nicht mehr. Die StVZO existiert nur noch als Krücke mit einigen wenige Paragraphen welche größtenteils nicht mal mehr bußgeldbewährt sind!
Dank EU-Recht gibt es nämlich die FZV als neue rechtliche Grundlage (StVZO ist nur noch ein nationales Überbleibsel).
Eine Erlöschung der Betriebserlaubnis vor Ort gibt es nicht mehr, maximal eine Untersagung der Weiterfahrt (Gefahrenabwehr), Mitteilung an Zulassungsbehörde und Frist zur Mängelbeseitigung. Erfolgt dies nicht kann die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde, und nur von denen, entzogen werden!
Soll jetzt kein Freibrief sein, aber vieles was früher mal verboten war ist schon längst erlaubt bzw. geduldet.
Was Versicherungen daraus machen ist ein anderer Schuh. Die wollen natürlich nie gern zahlen, logisch, sonst wären sie ja bald pleite. 😁
Zitat:
@Kaske schrieb am 18. September 2012 um 04:59:31 Uhr:
Naja, ganz so krass ist es schon lange nicht mehr. Die StVZO existiert nur noch als Krücke mit einigen wenige Paragraphen welche größtenteils nicht mal mehr bußgeldbewährt sind!
Dank EU-Recht gibt es nämlich die FZV als neue rechtliche Grundlage (StVZO ist nur noch ein nationales Überbleibsel).
Eine Erlöschung der Betriebserlaubnis vor Ort gibt es nicht mehr, maximal eine Untersagung der Weiterfahrt (Gefahrenabwehr), Mitteilung an Zulassungsbehörde und Frist zur Mängelbeseitigung. Erfolgt dies nicht kann die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde, und nur von denen, entzogen werden!
Soll jetzt kein Freibrief sein, aber vieles was früher mal verboten war ist schon längst erlaubt bzw. geduldet.
Was Versicherungen daraus machen ist ein anderer Schuh. Die wollen natürlich nie gern zahlen, logisch, sonst wären sie ja bald pleite. 😁
Genauso ist es
jaja die Rechtmäßigkeit der StVZO...
Na dann gehen wir mal ins eingemachte...
Die BRD ist als GmbH seit 29.08.1990 in Frankfurt am Main unter Handelsregister HRB 51411 eingetragen worden.
D.h. es handelt sich hier um eine Firma, ich denke mehr muß man dazu nicht mehr sagen...
Und deswegen grabt ihr ein Thema von 2012 wieder aus?