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Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Themenstarteram 11. Mai 2007 um 7:31

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts;)

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. Mai 2007 um 7:31

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts;)

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

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(Auch wenn einige das gegenteil behaupten, die Statistik zeigt es ganz eindeutig.)

I

Wer sich je mit Statistiken beschäftigt hat, weiß, wie manipulierbar sie sind. Und dazu gehören in 1. Linie die, die für Ämter fabriziert werden. Ein gutes Beispiel ist der berüchtigte Warenkorb. Grundsatz seit eh und je: "glaube nur der Statistik, die du selbst gefälscht hast."

Und Öffentliche Verkehrsmittel sind Fässer ohne Boden, solange sie von Verwaltungen gesteuert werden, sh. DB. Wer da Einblick hat, kann sich nur wundern, daß überhaupt ein Zug ankommt.

Deshalb ist es geradezu pervers, die notwendige private Personenbeförderung ständig zu gängeln und abzuwürgen. Und hier beißen sich verschrobene ideologische Prämissen mit den Abzockbemühungen des Staates.

Zitat:

Original geschrieben von ichtyos

Zitat:

Original geschrieben von notting

 

Meine Definition von Schleichen ist wie folgt: Ohne nachvollziehbaren Grund (z. B. Glatteis, offensichtliches Aquaplaning, schlechte Sicht z. B. durch starken Regen - defekte Fahrzeuge zählen nicht dazu) längere Zeit langsamer fahren als das TL bzw. die RL ist und dabei den Fahrzeugen hinter einem, die ganz offensichtlich schneller wollen und können (z. B. StVO-konformes ankündigen der Überholabsicht) keine reale Chance geben, vorbeizukommen (z. B. 90km/h auf einer 100km/h-Landstraße mit 1 Spur/Fahrtrichtung ist scheiße bzw. langsamere müssen sich z. B. auf einen Parkplatz an der Landstraße, um die Schlange hinter sich durchzulassen bzw. bei >1 Spur/Fahrtrichtung Spurwechsel nach rechts).

Ausnahme: Wenn man langsamer als o.g. fährt und ein noch langsameres Fahrzeug überholt wird, muss ein Geschwindigkeitsunterschied von mind. 20km/h angestrebt werden (auch wenn man dadurch schneller fahren müsste, als man gerade fährt) bzw. das Gaspedal muss stark durchgedrückt bzw. auch einen Gang hintergeschalten werden, wenn die Drehzahl weit von dem Bereich entfernt ist, wo der Motor im Rahmen seiner Möglichkeiten nennenswert beschleunigt.

Zufrieden?

notting

Wir sind gerade wohl beide gedanklich auf einer "normalen" Bundes- / Kreis- / Landstraße. Jepp, das passt soweit. Ich habe vorhin runde 80 Kilometer durch meine norddeutsche Heimat zurückgelegt. Vor mir war auf den letzten 30 Kilometern ein LKW, der imho nur mit 60 hätte unterwegs sein hätte dürfen. Ich bin mit Tacho 85 und pi mal Daumen 150 Meter Abstand hinterhergefahren. Meine Hinterleute hatten reichlich Gelegenheit zum Überholen. Ein VW up hat das aus der vierten Position problemlos hinbekommen - die drei davor waren einfach zu bräsig.

Deine Abkürzung "RL" kann ich im Kontext gerade nicht interpretieren - Gib mal bitte die Langfassung!

Ups, sollte RG heißen (Richtgeschwindigkeit, für die Stellen wo's kein TL gibt).

Das Problem ist häufig auch, dass 2 Schleicher ein Kloß bilden, man also viel schlechter überholen kann. 150m sollte da aber diesbzgl. mehr als ok sein. Allerdings gibt's viele kurvige Landstraßen, wo immer genau dann, wenn man gut überholen könnte, Gegenverkehr kommt...

notting

Tjoah... ist halt keiner verpflichtet auf einer kurvigen Landstraße sein Leben zu riskieren um nen LKW zu überholen, weil man selbst oder der Hintermann gerne 15 km/h schneller fahren möchte...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Tjoah... ist halt keiner verpflichtet auf einer kurvigen Landstraße sein Leben zu riskieren um nen LKW zu überholen, weil man selbst oder der Hintermann gerne 15 km/h schneller fahren möchte...

Genau deswegen müssen Schleicher z. B. kurz auf Parkplätze fahren müssen um die Schlange durchzulassen, die das TL ausnutzen will und auch von den Bedingungen her problemlos kann.

notting

Genau so ist es, die Schleicher sind überall. Auch auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen, ist meine und anderer Verkehrsteilnehmer die lange gefestigte Meinung, es sind hauptsächlich Frauen, die einen Überholvorgang vermeiden und auf der BAB den Spurwechsel. Aber den Holden verzeiht man ja alles, und nein, Deine, lieber Leser meine ich natürlich nicht, die kann prima autofahren.

Zitat:

Original geschrieben von notting

Genau deswegen müssen Schleicher z. B. kurz auf Parkplätze fahren müssen um die Schlange durchzulassen, die das TL ausnutzen will und auch von den Bedingungen her problemlos kann.

Nö, das gibt weder die StVO noch sonstein Gesetz her... wer auf der Landstraße mit 80km/h hinter einem LKW herfahren will, der darf das tun. Du hast dann halt zu warten oder zu überholen. Leb damit...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx

Zitat:

Original geschrieben von notting

Genau deswegen müssen Schleicher z. B. kurz auf Parkplätze fahren müssen um die Schlange durchzulassen, die das TL ausnutzen will und auch von den Bedingungen her problemlos kann.

Nö, das gibt weder die StVO noch sonstein Gesetz her... wer auf der Landstraße mit 80km/h hinter einem LKW herfahren will, der darf das tun. Du hast dann halt zu warten oder zu überholen. Leb damit...

§1 (2) und §3 (2) StVO kann man aber durchaus anders interpretieren - und z. B. wenn es mal eine Möglichkeit gibt, einen LKW auf einer Landstraße mit 1 Spur/Fahrtrichtung ohne TL-Schilder zu überholen, ist der natürlich viel einfacher, wenn er vorschriftsmäßig nur 60km/h fährt und nicht deutlich zu schnell.

notting

am 26. Mai 2012 um 9:08

Einige zeigen nun mal wieder ihre Doppelmoral!

 

Die ach so geforderte "Freiheit" ohne Tempolimit gilt aber auch für die jenigen Verkehrsteilnehmer die eben, warum auch immer (geht niemanden etwas an), sich einen LKW-Tempo anschließen...;)

 

Schilder zeigen oder schreiben nunmal grundsätzlich das erlaubte Höchsttempo an....nicht das Mindesttempo.....jedem das seine!  :rolleyes:

 

Übrigens; demnächst erfolgt die aktuelle Regelung bezüglich Geschwindigkeiten größer 130 km/h und dessen Haftungsfrage bei Unfällen.....;)

 

Da werden einige bestimmt "dumm aus der Wäsche schauen" und hoffentlich mehrmals überlegen wie sie sich zukünftig verhalten werden!

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Übrigens; demnächst erfolgt die aktuelle Regelung bezüglich Geschwindigkeiten größer 130 km/h und dessen Haftungsfrage bei Unfällen.....;)

Da werden einige bestimmt "dumm aus der Wäsche schauen" und hoffentlich mehrmals überlegen wie sie sich zukünftig verhalten werden!

Das kann nicht sein. Eine aktuelle Regelung ist per Definition bereits erfolgt. Hast du auch einen Link? Es gibt ja bereits eine erhöhte Haftung bei Tempo > RG.

notting

am 26. Mai 2012 um 9:20

Wer beim Spurwechsel einen Unfall verursacht, haftet in voller Höhe für den Schaden - es sei denn, er kommt auf der Autobahn einem Raser in die Quere. Wer dort die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss sich trotz des Fahrfehlers eines Spurwechslers eine Mithaftung anrechnen lassen. Die richtet sich danach, wie hoch die Überschreitung war und wie sehr der Spurwechsler von dem heranrasenden Fahrzeug überrascht wurde, erklärt der ADAC.

25. 05.2012

 

OLG Oldenburg..Az: 3U/69/11....;)

 

 

Quelle: Nachrichten T-online....

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Wer beim Spurwechsel einen Unfall verursacht, haftet in voller Höhe für den Schaden - es sei denn, er kommt auf der Autobahn einem Raser in die Quere. Wer dort die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss sich trotz des Fahrfehlers eines Spurwechslers eine Mithaftung anrechnen lassen. Die richtet sich danach, wie hoch die Überschreitung war und wie sehr der Spurwechsler von dem heranrasenden Fahrzeug überrascht wurde, erklärt der ADAC.

25. 05.2012

OLG Oldenburg..Az: 3U/69/11....;)

 

Quelle: Nachrichten T-online....

Genau so habe ich es schon 1990 gelernt!

am 26. Mai 2012 um 9:31

Dann warst Du deiner Zeit voraus...;) 

 

Das erneute Urteil "> 130 km/h" wird aber neue Folgen und Auswirkungen haben, schätze ich persönlich mal!

 

Wir werden sehen! :rolleyes:

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio

Wer beim Spurwechsel einen Unfall verursacht, haftet in voller Höhe für den Schaden - es sei denn, er kommt auf der Autobahn einem Raser in die Quere. Wer dort die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss sich trotz des Fahrfehlers eines Spurwechslers eine Mithaftung anrechnen lassen. Die richtet sich danach, wie hoch die Überschreitung war und wie sehr der Spurwechsler von dem heranrasenden Fahrzeug überrascht wurde, erklärt der ADAC.

25. 05.2012

OLG Oldenburg..Az: 3U/69/11....;)

 

Quelle: Nachrichten T-online....

Und wo ist die von dir angekündigte diesbzgl. Neuerung? Ich dachte, das war früher auch schon so. Und für mich liest sich das so, dass im Endeffekt nur hohe Geschwindigkeits_differenzen_ betrifft. Ein Arschloch, das mit 200km/h einem 220km/h-Fahrer direkt vor die Schnauze zieht, wird da wohl kaum was bekommen.

http://www.acv-presse.de/detail_recht/urteil_richtgeschwindigkeit.php

Zitat:

Wer auf der Autobahn „deutlich“ schneller als die Richtgeschwindigkeit (130 km/h) unterwegs ist – im vorliegenden Fall waren es 30 km/h über dem Limit –, kann auch ohne Verschulden für einen Unfall haftbar gemacht werden. Betroffene Autofahrer können sich nicht damit herausreden, dass der Unfall ein „unabwendbares Ereignis“ gewesen sei. Die Erfahrung zeigt nämlich, so die richterliche Auffassung, dass eine höhere Geschwindigkeit als 130 km/h das Unfallrisiko auf der Autobahn drastisch erhöht. Deshalb kann man sich grundsätzlich nicht darauf berufen, dass der Unfall auch bei geringerem Tempo nicht vermeidbar gewesen wäre und es selbst bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre. Das Oberlandesgericht Nürnberg stützte sich bei seinem Urteil auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von 1992 sowie der Oberlandesgerichte Hamm und Stuttgart aus den Jahren 2000 und 2010. (OLG Nürnberg, Az.: 13 U 712/10)

notting

am 26. Mai 2012 um 9:36

Lass es doch mich hier persönlich anzugehen! Ich schrieb..demnächst wird es eine Neuerung geben.....;)

 

Abwarten solltest Du schon.....:rolleyes: Danke; und bis bald!

 

 

 

P.S. aha; aber einer der mit 120 km/h einem mit 200 km/h vor die Schnauze zieht.....gibt wohl eher wneiger Sinn dein letzter Post!

 

am 26. Mai 2012 um 9:37

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Heute schon Zeitung gelesen? In Rio hat der ÖPNV gestreikt. Die Folge: Über 240 km Stau in der Stadt - weil viele Bahnnutzer zwangsläufig auf das Auto umsteigen mussten. Die Folgen s. o. Wollt ihr das, ihr die ihr bei jeden unpassenden Gelegenheit die Ökologie des Autos (selten so gelacht!) als positiv hinzustellen.

Versuche du doch nur ein Mal alle PKW-Fahrer in die öffentlichen Verkehrsmittel zu setzen. Das ist eine unlösbare Aufgabe.

Noch unmöglicher: sie in die Bahn zu setzen. Es gibt nicht genug Züge.

Gäbe es genug Züge, würde das Schienennetz nicht ausreichen.

Würde das Schienennetz ausreichen, könnte trotzdem kein Zug fahren. Wo soll wohl der Strom herkommen?

Wer immer fordert den Individualverkehr in die Bahn zu setzen, hat seine Forderung nie zu Ende gedacht, was passiert, wenn das wirklich mal konsequent versucht wird.

Bahn und öffentlicher Personenverkehr sind zweifellos eine nützliche Sache und praktikable Alternative für Viele, aber niemals für alle. Dazu sind sie oft teuer, aber immer noch nicht kostendeckend, bis auf Ausnahmen: was die DB seit Jahren nicht gebacken kriegt, private Bahnen schaffen es ausgerechnet da, wo die DB aufgegeben hat, obwohl sie dafür an die DB abdrücken dürfen.

 

Autofahren ist Bequemlichkeit. Es ist sogar die totale Bequemlichkeit.

Abfahrt "direkt vor der Tür" bis "direkt" zum Ankunftsort (ein paar hundert Meter Abweichung sind vernachlässigbar im Ausnahmefall), egal ob mit oder ohne Gepäck, egal ob alleine oder zu mehreren. 

Ein Fahrzeug für alle normal üblichen Transportaufgaben (hier ist nicht vom Güterverkehr die Rede, den kriegt die Bahn ja auch nicht hin, sonst wäre sie nicht die grösste LKW-Spedition).

Abfahrt und Ankunft unabhängig von Fahrplänen zu jeder Tages und Nachtzeit.

Nicht immer, aber in vielen Fällen preisgünstiger.

Nicht immer, aber in vielen Fällen schneller - und damit das auch so bleibt: Kein aTL

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