Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

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Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Schuld ist der Auffahrende, nicht der Stau. Und jemanden schneiden ist bereits ein Vergehen, da brauchts keine neue StVO...

Halbwissen ist kein Wissen! Fehlerhaft die Spur zu wechseln und damit dem wesentlich schnellerer vor die Front zu fahren ist vergleichbar mit dem Delikt aus ner wartepflichtigen Nebenstraße einfach heraus zu fahren, weil man keine Lust hat zu warten bis man endlich legitim rausfahren darf!

Da du mir das natürlich, weil nicht Anhänger deines Aberglaubens, nicht glaubst, erkundige dich bei einer anerkannten Autorität deines Vertrauens oder betreibe mal etwas Recherchen in ner Urteilsdatenbank. 

Der konkrete Wortlaut, der für dich, mich und den Rest der Fahrer verbindlichen StVO:

"§ 5 Überholen
(1) Es ist links zu überholen.
...
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. ...
(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. ..."

Sprich wenn jemand einfach nach deiner Logik, der Auffahrende ist schuld, rausfährt, aber der Auffahrende eben gar keine Möglichkeit hatte, weil z.B. nicht mal geblinkt oder eben zu knapp rausgefahren, dann liegt eben eine Gefährdung vor!

Abgesehen von der Rechtslage finde ich es verblüffend wie wenig die Leute an ihre Eigensicherung denken, statt MIT den anderen, vor, hinter und neben ihnen Fahrenden zu fahren!

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


So siehts nach eurer Ansicht aus 😉

Der Bussgeldkatalog sagt das Gegenteiliges 😁

Erinnerst du dich an die Grabsteine auf denen steht:"Er hatte Recht!"?

Hmm... ich bezog mich auf die Situation dass Jemand auf ein Stauende kracht. Und da ist der Auffahrende Schuld, niemand sonst...

Schade Wolf dass dein Text umsonst war 😉

Erst erzählt mir die halbe Gilde der freien Bürger irgendetwas von "eigentlich sind nur 3 Regeln notwendig" und schon kommt der Nächste und zitiert den 4ten Absatz inkl. Unterabsatz des 5ten Paragraphen der StVO.

Was denn nun?

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@Sir Donald

Du bist aber pingelig😁 Excuse me, es war ein Stück A 7 und dann die 94 - für mich war es immer geradeaus😉 

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut


Erst erzählt mir die halbe Gilde der freien Bürger irgendetwas von "eigentlich sind nur 3 Regeln notwendig" und schon kommt der Nächste und zitiert den 4ten Absatz inkl. Unterabsatz des 5ten Paragraphen der StVO.

Was denn nun?

Der verallgemeinerst ziemlich unzulässig. Trotz gelegentlicher Fredlektüre ist mir allerhöchstens ein Poster bekannt, der salopp meinte, daß "eigentlich nur 3 Regeln notwendig seien".

Dein Einwand zeigt nur mal wieder auf, daß deine Posts von Sachkenntnis triefen. Was fragst du dann überhaupt noch, wenn du ohnehin nichts von der freien Bürgerschaft lernen willst? Zählst du dich zu unfreien Bürgerschaft?

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


So siehts nach eurer Ansicht aus 😉

Der Bussgeldkatalog sagt das Gegenteiliges 😁

Der Bußgeldkatalog hat aber mit einer (zugegebenermaßen schwer zu beweisenden) Strafanzeige wegene Nötigung nichts zu tun. Wenn man durchkommt und der Andere wegen Nötigung verurteilt wird, dürfte sich im Strafmaß nicht viel nehmen.

Im übrigen Alles Gute dem Vorausfahrendem dem Posthum Unschuld zugewiesen wird. Vielleicht ist dann das Fegefeuer eine Stufe kleiner. 😁

Naja solange ihr euch einredet unschuldig zu sein, wenn ihr auf einen durch Schleicher verursachten Stau kracht, wird das Fegefeuer wohl das kleinste Problem sein 😉

Zitat:

Original geschrieben von wolf24


Zählst du dich zu unfreien Bürgerschaft?

Egal ob

er

sich dazu zählt.....Für

mich

ist er ein Anbeter von dikatorischen Systemen.So was lese ich daher grundsätzlich nicht.

Zitat:

Original geschrieben von citius



Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


So siehts nach eurer Ansicht aus 😉

Der Bussgeldkatalog sagt das Gegenteiliges 😁

Der Bußgeldkatalog hat aber mit einer (zugegebenermaßen schwer zu beweisenden) Strafanzeige wegene Nötigung nichts zu tun. Wenn man durchkommt und der Andere wegen Nötigung verurteilt wird, dürfte sich im Strafmaß nicht viel nehmen.

Im übrigen Alles Gute dem Vorausfahrendem dem Posthum Unschuld zugewiesen wird. Vielleicht ist dann das Fegefeuer eine Stufe kleiner. 😁

Selten so gelacht 😁 😁 😁

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Naja solange ihr euch einredet unschuldig zu sein, wenn ihr auf einen durch Schleicher verursachten Stau kracht, wird das Fegefeuer wohl das kleinste Problem sein 😉

ich hatte 2 beispiele angeführt und eines sogar noch weiter konkretisiert. Ist klar dass du nur wieder das widerlegst was du grade hinbekommst...

Durch sein verhalten einen Stau auf der AB zu verursachen ist für mich einfach eine allgemeine gefährdung des straßenverkehrs... sagt einem der gesunde menschenverstand, da diese situation (stau( ganz klar von der norm (fließender verkehr) abweicht.

Und wer so eine abweichung verursacht hat sie nicht mehr alle....

Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Der verallgemeinerst ziemlich unzulässig. Trotz gelegentlicher Fredlektüre ist mir allerhöchstens ein Poster bekannt, der salopp meinte, daß "eigentlich nur 3 Regeln notwendig seien".

Dein Einwand zeigt nur mal wieder auf, daß deine Posts von Sachkenntnis triefen. Was fragst du dann überhaupt noch, wenn du ohnehin nichts von der freien Bürgerschaft lernen willst? Zählst du dich zu unfreien Bürgerschaft?

Er ist wohl nicht der einzige, "der verallgemeinerst". Ich würde "verallgemeinerst" mit "überspitzt" übersetzen.

Wenn Sie eine "freie Bürgerschaft" dadurch definieren auf der Autobahn unlimitiert verkehren zu können, dann habe ich in jedem Fall eine andere Definition von Freiheit als die "freie Bürgerschaft", ja ..

Zitat:

Original geschrieben von nixfuerungut



Zitat:

Original geschrieben von wolf24



Der verallgemeinerst ziemlich unzulässig. Trotz gelegentlicher Fredlektüre ist mir allerhöchstens ein Poster bekannt, der salopp meinte, daß "eigentlich nur 3 Regeln notwendig seien".

Dein Einwand zeigt nur mal wieder auf, daß deine Posts von Sachkenntnis triefen. Was fragst du dann überhaupt noch, wenn du ohnehin nichts von der freien Bürgerschaft lernen willst? Zählst du dich zu unfreien Bürgerschaft?

Er ist wohl nicht der einzige, "der verallgemeinerst". Ich würde "verallgemeinerst" mit "überspitzt" übersetzen.

Wenn Sie eine "freie Bürgerschaft" dadurch definieren auf der Autobahn unlimitiert verkehren zu können, dann habe ich in jedem Fall eine andere Definition von Freiheit als die "freie Bürgerschaft", ja ..

verallgemeinert != überspitzt.... Sind zwei komplett andere bedeutungen... verallgemeinern heißt von der norm abweichendes wegfallen zu lassen bzw auf einen KGN zu minimieren.

überspitzen ist was ganz anderes

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan



Egal ob er sich dazu zählt.....Für mich ist er ein Anbeter von dikatorischen Systemen.So was lese ich daher grundsätzlich nicht.

Schenkelklopfer!

Ich tippe auf Kreuzberg😁

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