Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
***Das Thema wurde geschlossen***
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Beste Antwort im Thema
Tempolimit ja oder nein
Hallo,
ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??
Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉
Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...
Grüße Andy
MT-Moderation
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127892 Antworten
Zitat:
Ich gebe zu, du weißt, wie es geht, egal, wie unsinnig und nicht nachvollziehbar die Gedanken sind.
Führst Du jetzt schon Selbstgespräche? 😰 😛 😉
Zitat:
Original geschrieben von tec-doc
Führst Du jetzt schon Selbstgespräche? 😰 😛 😉Zitat:
Ich gebe zu, du weißt, wie es geht, egal, wie unsinnig und nicht nachvollziehbar die Gedanken sind.
..Ignore hilft, leider 🙁
Einfach nur eine Silbe der ohnehin von Rasern nicht verstandenen Art. 1 der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung ändern:
Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird befohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen
1.
auf Autobahnen (Zeichen 330.1),
2.
außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
3.
außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,
nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.
Zitat:
Wer allerdings von irrealen Ängsten vor "unbeleuchteten Kühlschränken",...geplagt ist, möge die Lösung seines Problems nicht in einer, die Allgemeinheit betreffende Bevormundung sehen, sondern eher in einer individuellen Therapie...😛
Wieso sollte ein Normalfahrer, der die Richtgeschwindigkeit beachtet, davor Angst haben? Er fährt ja nicht so schnell, dass er verloren gegangene Ladung oder Anbauteile von Fahrzeugen nicht rechtzeitig erkennen kann.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Einfach nur eine Silbe der ohnehin von Rasern nicht verstandenen Art. 1 der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung ändern:Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird befohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen
.
...das ist kein Befehl, sondern eine Empfehlung. Du bist echt ganz weit weg, Kollege 🙄
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
...das ist kein Befehl, sondern eine Empfehlung. Du bist echt ganz weit weg, Kollege 🙄Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Einfach nur eine Silbe der ohnehin von Rasern nicht verstandenen Art. 1 der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung ändern:Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird befohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen
.
Wo steht, dass es keine Empfehlung ist? Diese sollte nur durch eine eindeutige strafbewehrte Anordnung ersetzt werden. Aber das steht auch schon in dem von dir nicht verstandenen Beitrag.
Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Wo steht, dass es keine Empfehlung ist? Diese sollte nur durch eine eindeutige strafbewehrte Anordnung ersetzt werden. Aber das steht auch schon in dem von dir nicht verstandenen Beitrag.Zitat:
Original geschrieben von dodo32
...das ist kein Befehl, sondern eine Empfehlung. Du bist echt ganz weit weg, Kollege 🙄
Du behauptest doch, das es keine ist, in dem Du von Befehlen schreibst. 🙄 Hey, was auch immer Du nimmst, gib uns auch was 😁
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
Du behauptest doch, das es keine ist, in dem Du von Befehlen schreibst. 🙄 Hey, was auch immer Du nimmst, gib uns auch was 😁Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Wo steht, dass es keine Empfehlung ist? Diese sollte nur durch eine eindeutige strafbewehrte Anordnung ersetzt werden. Aber das steht auch schon in dem von dir nicht verstandenen Beitrag.
Bei dem Leseverständnis wundert mich nichts mehr. Da es Textverständnispillen auf Rezept noch nicht gibt, solltest du vielleicht noch etwas üben. Ich verrate dir mein Geheimnis mal ganz unter uns: ich habe bisher auch keine solche Pille erfunden und nehme sie auch nicht heimlich.
Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Bei dem Leseverständnis wundert mich nichts mehr...
...ich hab Dich (bzw. Deine "Korrektur"😉 schon verstanden, keine Sorge. 😉 Aber ich kann es nicht nachvollziehen und ich will es auch nicht. Wenn Du ein Befehlsempfänger sein willst, dann bewirb Dich beim Bund! Die suchen dank Abschaffung der Wehrpflicht händeringend Nachwuchs! 🙂
Da haste dann alles geregelt von morgens bis Abends 🙂 60 auf der Landstraße nen blaues Fähnchen vorne, der 6 Zylinder Diesel grummelt gemütlich vor sich hin..., hach, was gibts schöneres 🙂 ...
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
...ich hab Dich (bzw. Deine "Korrektur"😉 schon verstanden, keine Sorge. 😉 Aber ich kann es nicht nachvollziehen und ich will es auch nicht. Wenn Du ein Befehlsempfänger sein willst, dann bewirb Dich beim Bund! Die suchen dank Abschaffung der Wehrpflicht händeringend Nachwuchs! 🙂Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Bei dem Leseverständnis wundert mich nichts mehr...
Verordnungen zur Sicherheitsgewährleistung von Bürgern sollten verbindlich sein. Es steht auch nicht im StGb: "Es wird empfohlen, andere Menschen nicht zu töten." Da die Bundeswehr ein Unsicherheitsfaktor im Ausland ist, kann man die Fähigkeiten (nämlich töten), die dort gefragt sind, überhaupt nicht mit Geschwindigkeitsbeschränkungen, die erzwungen sind (innerorts sind sie es auch), um Menschen zu schützen, vergleichen.
Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Verordnungen zur Sicherheitsgewährleistung von Bürgern sollten verbindlich sein. Es steht auch nicht im StGb: "Es wird empfohlen, andere Menschen nicht zu töten." Da die Bundeswehr ein Unsicherheitsfaktor im Ausland ist, kann man die Fähigkeiten (nämlich töten), die dort gefragt sind, überhaupt nicht mit Geschwindigkeitsbeschränkungen, die erzwungen sind (innerorts sind sie es auch), um Menschen zu schützen, vergleichen.
Du bist ein Nixblicker, sorry. 🙄
zumindest was den verkehr (auf der bahn) betrifft.
Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Verordnungen zur Sicherheitsgewährleistung von Bürgern sollten verbindlich sein. Es steht auch nicht im StGb: "Es wird empfohlen, andere Menschen nicht zu töten."
die richtgeschwindigkeit ist keine verordnung und es wird eben nur EMPFOHLEN, diese nicht zu überschreiten. dort, wo die geschwindigkeit die ursache für tote und verletzte sein könnte, wird eine maximal zulässige geschwindigkeit festgesetzt.
Zitat:
Original geschrieben von letzterlude
Genau diese Frage konnte uns noch kein Limitianer wirklich sinnvoll beantworten!Zitat:
Original geschrieben von Wraithrider
Und dann brauchen wir die Erklärung, warum diese einzelne Stelle ein allgemeines Tempolimit für sämtliche Autobahnen rechtfertigen soll.Es fällt dem versiertem Verkehrsteilnehmer mehr als leicht, sein Tempo den situationsbedingten Gegebenheiten anzupassen; sei es Witterungs-, Fahrzeugs(Fahrwerks)-, oder Verkehrsdichtebedingt. Auch die Einbeziehung der Streckenführung, ist lediglich ein Automatismus!
Mir ist es mehr als unverständlich, wie man hier ein Regulativ mittels Schild benötigt...🙄
Wer allerdings von irrealen Ängsten vor "unbeleuchteten Kühlschränken", havarierten Klingonenkreuzern, sich plötzlich öffnenden Erdspalten oder Metreoritenhagel, etc... geplagt ist, möge die Lösung seines Problems nicht in einer, die Allgemeinheit betreffende Bevormundung sehen, sondern eher in einer individuellen Therapie...😛
Hähä, perfekt geantwortet!
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
...das ist kein Befehl, sondern eine Empfehlung. Du bist echt ganz weit weg, Kollege 🙄Zitat:
Original geschrieben von 755MIB
Einfach nur eine Silbe der ohnehin von Rasern nicht verstandenen Art. 1 der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung ändern:Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird befohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen
.
Beim Gedanken an Befehle kommt es bei ihm immer zu (relativer) Blutleere im Gehirn.
D.h. alles was er dann in (der) Folge von sich gibt, ist nicht allzu ernst zu nehmen.
😉
Zitat:
Original geschrieben von UliCruiser
Für diese unrealistischen Vorhaltungen hast du wieder fleißig Punkte in diesem Thread ergattert.
Ich gebe zu, du weißt, wie es geht, egal, wie unsinnig und nicht nachvollziehbar die Gedanken sind.
Wobei noch anzumerken bleibt, daß nicht jeder unsinnige Gedanke mit Punkten geadelt wird. Den Beweis dafür hast Du schließlich oft genug erbracht...😉