Umfrage Tempolimit--> ja oder nein?

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

Grüße Andy

MT-Moderation

***Das Thema wurde geschlossen***

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Beste Antwort im Thema

Tempolimit ja oder nein

Hallo,

ich möchte mal dieses Thema mit einer Umfrage verknüpfen....generelles Tempolimit auf Autobahnen ja oder nein??

Da ich als Threadersteller keine Meinung vorgeben will,werde ich meine Position dazu in einem separaten Post schreiben....auf gehts😉

Ich bitte dabei um sachliche Postings zum Topic und keine Streitereien zu diesem durchaus kontrovers diskutierten Thema...

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Zitat:

Original geschrieben von krebsandi


Beide müssen Rücksicht nehmen.
wenn der mit 110 oder 120 schon fast vorbei ist am überholenden Fahrzeug muss man nicht volle Kanne mit 250 draufhalten.
das ist die Rücksicht die von extrem Schnellen alles über 220+ eingefordert wird.

Hier haben wir nicht selten ein Henne-Ei Problem...

Wenn man es nicht tut, besteht die Möglichkeit, dass derjenige auf der linken Spur einpennt und meint, man würde ihn gewähren lassen.

Natürlich ist das nicht die feine englische, hat sich aber auf der Straße mehr oder minder bewehrt.

@HerrLehmann
Ich persönlich find's ganz angenehm, wenn ich durch dezente Annäherung des Folgeverkehrs auch unter den Sicherheitsabstand darauf aufmerksam gemacht werde, sollte ich mal einen Fehler gemacht haben. Letztlich dient das auch meiner Sicherheit, auf ein Aufmerksamkeitsdefizit hingewiesen zu werden.

Freilich, würde mir das regelmäßig passieren, dann wär's wohl nicht mehr angenehm.

Zitat:

Original geschrieben von citius


[...]obwohl ich bereits die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80kmh fuhr, die mir eigentlich schon zuviel war. (Dass der Hänger hoffnungslos überladen war, wird mit Umweltbewusstsein begründet, da man ja nicht 2x fahren könne)[...]

War Dein Hänger (hoffnungslos) überladen?

Sollte dem so gewesen sein, hast Du Dich schlicht verantwortungslos verhalten. Da nützt es dann auch nichts, dass Du aus Gründen der "Rücksicht" die zulässigen 80 km/h (lt. Tacho) mit mulmigem Gefühl gefahren bist. Das ganze Gespann war nicht zulässiger weise unterwegs.

Aber leider sind auch korrekt beladene Gespanne, die sich an die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h halten ein erhebliches Problem. Jeder LKW wird sie bei der nächsten Gelegenheit überholen. Mit drastischen Folgen für den Verkehrsfluss. Zum Glück sind aber die meisten Gespannfahrer willens und in der Lage die "80 km/h" der LKWs zu fahren.

Original geschrieben von SumsumBiene

Zitat:

Am 4. Mai 1990 beschloss der Oberste Rat der Lettischen Sozialisitischen SovietRepublik die WIEDERherstellung der Unabhängigkeit der Republik Lettland und erklärte die Unabhängigkeit von der Sowjetunion...

andere frage - wer hat vor 25 jahren vermuten können, dass bürger der ddr nicht mehr ein ausreisevisum des heimatlandes sondern ein einreisevisum der zieldestination brauchen werden?

ich darf vorwegnehmen: das ZK der SED war es nicht.

wenn man jedoch bereit ist, mal die scheuklappen bei seite zu packen und etwas, was jenseits der eigenen idiologie liegt (wenigstens nur) wahrzunehmen, lassen sich gewisse entwicklungen auch vorhersehen. was lv, lt und est angeht - die hatten schon GAAANZ am anfang der 80er keinen bock auf die SU bzw. wollten da von vornherein nicht eingegliedert werden.

😁 ganz anders die bulgaren - die wollten, wurden aber nicht aufgenommen.

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Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973



Das ist in der Tat immer wieder eine schwierige Kommunikationsfrage: wie verdeutliche ich dem anderen meine Überholabsicht auf legale Weise, ohne gleich den üblichen Beißreflex des Oberlehrerns auszulösen? 😉

Ich löse das Problem durch verschiedene "Eskalationsstufen"😉:

1. Idealfall: Ich werde rechtzeitig bemerkt und mein Vordermann wechselt daraufhin auf die rechte Spur.
2. Trotz größerer, geeigneter Lücken macht der Vorrausfahrende keine Anstalten auf die Rechte Spur zu wechseln: Hier gebe ich aus gesetzeskonformen 1-2 Xenonblitze ab und/oder betätige kurzzeitig den Blinker links, alternativ versuche ich auch durch konsequentes rechtsfahren an das Rechtsfahrgebot zu erinnern.

Nach meinen Erfahrungen lösen sich so ca. 97% der Situationen völlig konflktlos auf!

3. Der Vordermann ignoriert konsequent meinen Überholwunsch, dann wird halt, wenn es die Situation hergibt rechts überholt, auch wenn es nicht ganz gesetzeskonform ist, bevor ich mich auf irgendwelche gefährlichen Spielchen mit einem verhinderten Verkehrserzieher einlasse, bin ich dann mal lieber weg...😉

Bekommt man dann danach Lichthupe und obszöne Gesten, kann man sich auch sicher sein, dass beim Linksspurblockieren Vorsatz (selbsterteilter Erziehungsauftrag) im Spiel war...😉

Zitat:

Original geschrieben von Mindless75



Zitat:

Original geschrieben von webbjoern


Wohnst Du auf der AB? 😕

Aber Scherz beiseite: "die üblichen 175 KmH Linkspurschleicher"! Geht´s noch? Die fahren doch mit ihren knapp 180 schon im oberen Bereich der Masse, die Bezeichnung Schleicher ist da wenig zielführend. Würde mich dann nicht mehr wundern als Raser bezeichnet zu werden.😉

Nö, ich wohn im schönen Kölle, aber leider muss ich an manchen Wochenenden extra Schichten schieben um an Meetings der verschiedenen Projekte im In- und Ausland teilzunehmen.

Nun wenn jemand in einem TL freien Bereich nur die Linke Spur benutzt obwohl Mitte und Rechts frei sind, dann ist für mich die Geschwindigkeit, die dieser VT fährt unerheblich - ob nun 140, 180 oder 240km/h - bleibt für mich in dem Fall wo jemand schnelleres vorbei möchte, ein Linksspurschleicher/blockierer.

Hier das Video trifft es ganz schön:

http://www.youtube.com/watch?v=tdgUeSSayz4

Ist schon klar, wenn rechts neben einem frei ist sollte man wieder rüber. Allerdings dürfte der Wunsch, bei hohen Geschwindigkeiten sich gegenseitig überholenden Fahrzeugen oder plötzlichen Spurwechseln aus dem Weg zu gehen öfter dazu führen, daß solche Leute eigentlich zu lange links fahren. Außerdem würde ich sagen daß der subjektive Eindruck ob Lücken groß genug sind bei hohen Geschwindigkeiten ganz schön auseinandergeht. Sicherlich ist es auch weniger störend wenn ein Fahrzeug mit 180 KM nen Tick zulange links fährt als ein Fahrzeug mit 130 oder weniger. Aber Drängelei zwischen schnellen Fahrzeugen sieht man gar nicht soo selten - das sind dann wohl Affenrennen anstatt Elefantenrennen.

Man könnte auch sagen, damit ist für Fahrzeuge die zwischen 130 - 160 laufen das Ausnutzungspotenial der rechten Spuren besser und sie können sich besser verteilen und sich gegenseitig überholen. Wenn sich aber schnelle Fahrzeuge mit größeren Geschwindigkeitsunterschieden untereinander nähern, brauchen die logischerweise selber Platz um sich zu überholen.

Es gibt Situationen da verstößt man im Prinzip bewußt gegen das Rechtsfahrgebot: man fährt an einer LKW Kolonne vorbei und ist sich unsicher ob spontane LKW-Überholgänge drohen. Da kann es sich durchaus im Sinne der Sicherheit empfehlen auf einer 3-Spurigen auch Mal links zu fahren, obwohl in der Mitte eigentlich frei ist. Der verantwortungsvolle Autofahrer machte es natürlich nur wenn links dann momentan frei ist. Brezelt dann jemand mit einer wirklich hohen Geschwindigkeit ran steht man u.U. plötzlich als Blockierer da.

Zitat:

Original geschrieben von webbjoern


Aber Drängelei zwischen schnellen Fahrzeugen sieht man gar nicht soo selten

Ich wurde beim Schnellfahren noch nie bedrängelt.

Kommt immer drauf an was man darunter versteht. Bei 210 auf 10 Meter auffahren kann man schonmal als drängeln im sinne von bedrängen empfinden. So gings zumindest mir die Tage mal aber war eher überrascht das da jemand so dicht hinter mir hing. 😁

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude


alternativ versuche ich auch durch konsequentes rechtsfahren an das Rechtsfahrgebot zu erinnern.

wirkt meinen erfahrungen nach nur in äusserst seltenen fällen. 😠

Zitat:

Original geschrieben von webbjoern



Sicher wird aber nicht jeder Autofahrer jederzeit in der Lage sein den Abstand eines herannahenden Fahrzeuges zu quantifizieren.
Zeit-Raum Dimensionen sind im kleinen Rückspiegel eindeutig schwieriger zu beurteilen als beim Blick nach vorne raus. Eine grobe Klassifizierung gefährlich / nicht gefährlich wird zwar in den meisten Fällen möglich sein, aber nicht immer - sonst hätten wir weniger Spurwechselunfälle......

Übung macht den Meister

Zitat:

Original geschrieben von webbjoern



.... Denn man kann schon davon ausgehen daß niemand mutwillig jemanden vor die Karre fährt, es wird fast immer eine Fehleinschätzung sein.

oder garnicht bzw. zu spät den Rückspiegel als Hilfsmittel zu erkennen und da vielleicht mal rein zu schauen.

Anmerkung:
Als ich mal meine Tochter fahren ließ (sie hat den Führerschein noch nicht so lange), habe ich bemerkt, daß sie erst in den Rückspiegel schaute, als sie kurz vor dem Ansetzen zum Überholen war. Ich weiß nicht, lernt man das in der Fahrschule so (?). Ich habe ihr dann gesagt, daß sie ständig und immer einen Blick im Rückspiegel haben muß um herannahende Fahrzeuge und deren "Näherkommen" richtig einschätzen zu können. Nur ein Blick in den Rückspiegel kurz vor dem Überholen, zeigt einem vielleicht ein herannahendes Fahrzeug an, aber nicht dessen Geschwindigkeit.
Leider benutzen viele den Rückspiegel zu wenig und halten ihr Tempo (meist so um die 130) auch wärend dem Überholen, anstatt zumindest mal beim Überholen etwas zu beschleunigen um den Überholweg kurz zu halten. Manche, so scheint es mir, machen das auch mit Absicht. Die wollen nicht schneller fahren, also darf es auch kein anderer......

Zitat:

Original geschrieben von letzterlude



Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973



Das ist in der Tat immer wieder eine schwierige Kommunikationsfrage: wie verdeutliche ich dem anderen meine Überholabsicht auf legale Weise, ohne gleich den üblichen Beißreflex des Oberlehrerns auszulösen? 😉
Ich löse das Problem durch verschiedene "Eskalationsstufen"😉:

1. Idealfall: Ich werde rechtzeitig bemerkt und mein Vordermann wechselt daraufhin auf die rechte Spur.
2. Trotz größerer, geeigneter Lücken macht der Vorrausfahrende keine Anstalten auf die Rechte Spur zu wechseln: Hier gebe ich aus gesetzeskonformen 1-2 Xenonblitze ab und/oder betätige kurzzeitig den Blinker links, alternativ versuche ich auch durch konsequentes rechtsfahren an das Rechtsfahrgebot zu erinnern.

Nach meinen Erfahrungen lösen sich so ca. 97% der Situationen völlig konflktlos auf!

3. Der Vordermann ignoriert konsequent meinen Überholwunsch, dann wird halt, wenn es die Situation hergibt rechts überholt, auch wenn es nicht ganz gesetzeskonform ist, bevor ich mich auf irgendwelche gefährlichen Spielchen mit einem verhinderten Verkehrserzieher einlasse, bin ich dann mal lieber weg...😉

Bekommt man dann danach Lichthupe und obszöne Gesten, kann man sich auch sicher sein, dass beim Linksspurblockieren Vorsatz (selbsterteilter Erziehungsauftrag) im Spiel war...😉

Sehr schoen geschrieben...

An das rechts ueberholen kann ich mich aber nicht so richtig gewoehnen, es ist halt verboten....

Was aber auch schon hilft in vielen faellen der sorte 3, ist ein rechts fahren und beschleunigen, wenn ein ueberholmanoever auf der rechten spur klappen _koennte_ ihr glaubt nicht wieviele dann nach rechts ziehen um das zu verhindern.

Dann links und vorbei, das dann nochmal auf die linke spur gewechselt wird gibts eigentlich nicht. Falls doch wuerde ich eine anzeige auch in erwaegung ziehen, falls ich nicht alleine fahre. Man muss sich von den troedelrasern *1 nicht alles gefallen lassen.

3L

*1 troedel weil sie langsamer fahren als sinnvoll im sinne einer gemeinschaft. Raser, weil sie auf keinen falls selbst bremsen und immer auf ihren vorteil (ihre geschwindigkeit) bedacht sind, egal wie knapp das wird.

Vielleicht interessiert im diesem Thread der folgende Beitrag, den ich im Netz gefunden habe.

[Zitat]
Das Oberlandesgericht Hamm hat sich in seinem Urteil vom 25.11.2010 mit einer typischen Unfallsituation auf der Autobahn auseinandersetzen müssen.

Vorliegend klagte der auf der linken Spur der Autobahn fahrende Kläger gegenüber dem Beklagten, der zuvor von der rechten Spur aus kommend auf den linken Fahrstreifen gewechselt war, allerdings so kurz vor dem klägerischen Fahrzeug, dass der Kläger selbst eine Kollision nicht mehr verhindern konnte. Dabei konnte allerdings festgestellt werden, dass der Kläger zwar mit einer zulässigen Geschwindigkeit von 160 km/h fuhr, diese aber oberhalb der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h lag.

Der Senat legte eine deutliche Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zugrunde. Aufgrund einer gutachterlichen Bewertung konnte überdies festgestellt werden, dass bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit durch den Kläger der Unfall hätte vermieden werden können. Insofern legte das Oberlandesgericht zugrunde, dass die erhöhte Geschwindigkeit sich nachweislich gefahrerhöhend ausgewirkt habe und bewertete diese mit einer quotalen Haftungsbeteiligung von 20 % für die Betriebsgefahr.

Danach ist das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit zwar kein Mitverschulden, stellt aber einen Umstand dar, der das Aufrechterhalten der Betriebsgefahr mit 20 % bis 25 % rechtfertigt.

Sofern also grundsätzlich von einer Alleinhaftung des Spurwechslers auszugehen ist, so kommt allerdings für den Fall, dass der Überholende die Richtgeschwindigkeit überschritten hat, eine Mithaftung in Betracht. Diese rechtliche Beurteilung ist für den Verkehrsteilnehmer nicht ohne weiteres nachvollziehbar, da der Überholer grundsätzlich die ihm auferlegte Sorgfalt eingehalten hat.
[/Zitat]

Eine Ergänzung hierzu aus einer anderen Fundstelle:
[...]
Im „normalen“ Straßenverkehr liegt die Schuld klar beim die Fahrstreifen wechselnden PKW. Hier tritt die Betriebsgefahr des Auffahrenden hinter den Verstoß des Fahrstreifenwechsels zurück. Bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit bleibt zwar die Verursachungslage unverändert, allerdings tritt nach gefestigter Rechtsprechung die Betriebsgefahr des schneller fahrenden Fahrzeugs nicht zurück.

Dies hat auch das OLG Hamm im Urteil vom 25.11.2010 (Az. 6 U 71/10) entschieden und eine Mithaftung von 20% angenommen. Andere Gerichte urteilen sogar bis zu 25% Mithaftung aus. Dies sollte jeder, der schneller als 130 km/h fährt, im Hinterkopf haben.
[/]

Zitat:

Original geschrieben von Roadrunner91


Vielleicht interessiert im diesem Thread der folgende Beitrag, den ich im Netz gefunden habe.

...

Danach ist das Überschreiten der Richtgeschwindigkeit zwar kein Mitverschulden, stellt aber einen Umstand dar, der das Aufrechterhalten der Betriebsgefahr mit 20 % bis 25 % rechtfertigt.
...

Ja, danke für die Recherche. Das ist genau das zu differenzierende Thema zwischen Schuld und erhöhter Gefährdungshaftung. Eine Beteiligung der Versicherung kann da die Konsequenz sein.

Gleiches gilt übrigens auch bei Unfällen mit Radfahrern.

Auch hier ist es sehr schwierig, die erhöhte Gefährdungshaftung des KFZ-Fahrers auszuklammern. Aber deswegen wird ja keiner vor Angst in die Büsche springen, wenn er einen Radler sieht 😉

Leider animiert diese rein versicherungstechnische Einschätzung halt viele auch immer wieder, von MitSCHULD zu sprechen, was im rechtlichen Sinne eben falsch ist.

Und noch andere führt es zu der völlig falschen Konklusio, sie wären sogar im RECHT, wenn sie ohne Rücksicht des nachfolgenden Verkehrs rausziehen, da sie ja mit Richtgeschwindigkeit fahren, und daher gegenüber allen jenseits der Richgtgeschwindigkeit fahrenden im Vorrecht. Eine solche völlige Verkennung oder Ausblendung des in Deinem Post nochmals zitierten Rechtsspruches grenzt schon an Ignoranz.

Wenn also ein maßregelnder Oberlehrer bewusst einen Unfall provoziert, indem er versucht, den Überholer auszubremsen, wird er unabhängig der Geschwindigkeit des Überholers strafrechtlich schuldig gesprochen - selbst wenn er ggf. aus Gefährdungshaftungsgründen einen Teil seines vermutlich geschrotteten Autos wiederbekommt. Und eine Beteiligung von 20-25% finde ich jetzt auch nicht sonderlich erstrebenswert. Führt letztlich nur dazu, dass beide ihre Rabatte einbüßen 😉

Wenn ich schon mal am Kopieren bin, möchte ich das noch loswerden (auch wenn es nicht ganz zum Therma passt, wird es hier laufend angesprochen):

[Zitat]
aus Anlage (zu § 1 Abs. 1) Bußgeldkatalog

4 Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen
§ 2 Abs. 2 § 1 Abs. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1, 2

4.1 bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei
Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet 80 €

4.2 auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
und dadurch einen anderen behindert 80 €
[/Zitat]

Hier fiel mein Augenmerk auf den Punkt 4.2 - der regelmäßig von vielen "Verkehrsteilnehmern" auf der BAB mit Füßen getreten wird. Könnte man als Betroffener das anzeigefähig dokumentieren und zur Anzeige bringen sollte sich bei den Träumern ein gewisser Lerneffekt einstellen und der Verkehrsfluss verbessern.

@krebsandi

Weisst Du überhaupt, was 300 m in der Natur bedeuten? Das ist die Länge von 3 Fußballfeldern hintereinander!  Wie groß ist da wohl - beim ersten Blick - ein Auto im Rückspiegel? Das ist alles ein wenig Theorie!

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