Umeldung
Hallo Elchfreunde
Ich hab ein Problem in Punkt- KfZ ummelden.
Hab ein kleines Auto erworben. Der Vorbesitzer hat keine AU- Bescheini-
gung mehr, und meinte, braucht man auch nicht mehr zum Zulassen.
Steht auch auf dem TÜV Bericht, da ja AU und HU zusammengelegt wurde
Ich hab in der Su-Fu nachgeschaut und, frag 5 Leute und du bekommst
10 Antworten.
Kann man bei der Stelle, wo die AU gemacht wurde, eine Kopie erhalten?
Für eure Tips schon mal vielen Dank im voraus.
Gruß, TDI- Michel
35 Antworten
Ja natürlich! Der Bericht der HU aka TÜV Bericht, Dekra Protokoll usw.....und der widerum ist seit 2010 gleichbedeutend mit der ASU.
Wer hat denn behauptet das die HU nicht weiterhin im Schein vermerkt wird? Eventuell hat mit der letzten Änderung der Zulassungsverordnung das SVA einen neuen Stempel incl Kissen bekommen.
Keine Zulassungsstelle wird Dir die Plakette geben wenn der letzte Tüv-Eintrag in der Zulassung mehr als 23 Monate her ist. Nicht ohne Bescheinigung 😉
23 bzw 24 Monate? Das ist der Zeitpunkt wo man im günstigsten Fall eh eine druckfrische Bescheinigung in der Hand hält.
Ich verstehe zugegeben Deine Argumentationskette nicht.
Dein Auszug aus Deiner örtlichen Zulassungsstelle enthält keine Hinweise darauf das eine Bescheinigung nötig wäre ( wenn stempel auf Altzulassung älter als 23 Monate). Das lässt glauben das man eine alte Kiste auch ohne Tüv anmelden könnte.
Von daher wäre es mal einen Tipp an Deine Zulassungsstelle wert um ahnungslose Bürger nicht ins Leere laufen zu lassen 🙂
Naja...mit der Argumentation ignorierst Du ja schon mal die Tatsache, dass die HU aller 24 Monate fällig ist.
Abgesehen davon, steht da sehrwohl das der HU Bericht erforderlich ist und dessen Gültigkeitsdauer erfährt man bereits in der Fahrschule.
Aus Sicht der Zulassungsmenschen wäre mangelnde Information in diesem Zusammenhang ein wirklich schwaches Argument.
Gruß Stephan....der eine gute Nacht wünscht!
Ts ts ts ..... es wurden doch alle wichtigen Dinge genannt - ich fasse mal zusammen:
Die AU ist fester Bestandteil der HU. Wird diese nicht bestanden, wird auch keine Plakette erteilt, bzw. der Fahrzeugschein/Zul.besch II nicht 'abgestempelt.
Der Fahrzeugschein/Zul.besch II mit Stempel und Datum des nächsten Termins zur Wiedervorführung HU gilt bundesweit als Nachweis. Wie wir alle wissen: Nach 24 Monaten !
Das gilt grundsätzlich für alle an-/Ummeldungen.
Erst wenn der Fahrzeugschein verloren, unleserlich oder teilweise 'zerstört' ist, ist die Vorlage der letzen Prüfbescheinigung notwendig - da ja sonst kein Nachweis vorhanden ist.
Liegt keine Prüfbescheinigung vor, ist eine neue HU durchzuführen.
Die Vorlage des Nummernschildes mit Prüfplakette wird als nicht ausreichend angesehen !
Ein Fahrzeug wird auch dann zugelassen / umgemeldet, wenn die nächste HU im aktuellen Monat ansteht.
Liegt die erforderliche HU zurück, so ist hier ebenfalls eine neue Untersuchung erforderlich.
'Karenzzeiten' wie bei angemeldeten Fahrzeugen gibt es auf Zulassungsstellen nicht.
.... so die Auskunft auf unserer Zulassungstelle in Bramsche. 'Das gilt bundesweit'.
Überschreitungen des HU-Termins - Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog des BMVBS:
bis 2 Monate: Keine Strafen.
2-4 Monate: 15 €
4-8 Monate: 25 €
mehr als 8 Monate: 40 € und 2 Punkte