Umeldung

Volvo 850 LS/LW

Hallo Elchfreunde

Ich hab ein Problem in Punkt- KfZ ummelden.

Hab ein kleines Auto erworben. Der Vorbesitzer hat keine AU- Bescheini-

gung mehr, und meinte, braucht man auch nicht mehr zum Zulassen.

Steht auch auf dem TÜV Bericht, da ja AU und HU zusammengelegt wurde

Ich hab in der Su-Fu nachgeschaut und, frag 5 Leute und du bekommst

10 Antworten.

Kann man bei der Stelle, wo die AU gemacht wurde, eine Kopie erhalten?

Für eure Tips schon mal vielen Dank im voraus.

Gruß, TDI- Michel

35 Antworten

Sollte gehen. Ist ja dort gespeichert. Wenns ne freie Erkstatt war wo der Prüfer von der Dekr, Tüv... kommt einfach mal bei denen im Standort aufschlagen.

Es gibt nur noch eine HU ! - Hauptunteruchung - das ist alles drin, auch die alte AU.
Alle Daten sind gespeichert und du must nicht zwangsweise einen 'Zettel' vorweisen.
Ausserdem hast du es im 'Schein' abgestempelt.
Meine Frau war grad am SA auf dem AMT und hat #1 (im Ort) umgemeldet - da mussten nicht mal die Schilder ab, und nur den Perso dabei nebst EBU-Numme - sonst braucht man wirklich nix.

Zitat:

Original geschrieben von josch0152


Sollte gehen. Ist ja dort gespeichert. Wenns ne freie Erkstatt war wo der Prüfer von der Dekr, Tüv... kommt einfach mal bei denen im Standort aufschlagen.

Hallo ! Danke erstmal. Ist direkt beim TÜV gemacht worden, in 2011.

Gruß Michael

Dann hats der Tüv auf dem Rechner. Wird eine kleine Gebühr kosten und gut.

Quatsch - warum ?

Ich hab meinen Dez. 11 angemeldet und musste beides vorzeigen.
Kann allerdings sein das davon abhängt ob das Fahrzeug vorher auch im gleichen Zulassungsgebiet (Stadt/ Landkreis) zugelassen war. Meinen hab ich aus einem anderen Bundesland "importiert". Sollte das Fahrzeug bei der gleichen Zulassungsstelle registriert gewesen sein haben sie die Papiere ja bereits gesehen.

???

Ich hab für den Delch zum Anmelden auch nur den Brief, die Betriebserlaubnis #1, die EkB und meinen Perso gebraucht.
Der hat noch TÜV (inkl AU) bis 03.13 und ich hab ihn Ende Juli gekauft und angemeldet.

Da war nix mit extra Gebühr oder TÜV-Bericht oder ähnliches.
Entweder er hat TÜV (und dann stehts im Brief und in der Betriebserlaubnis) oder eben nicht. Dann bekommst ihn aber eh nicht angemeldet.

Zitat:

Original geschrieben von Hoelfenmaschine


???

Ich hab für den Delch zum Anmelden auch nur den Brief, die Betriebserlaubnis #1, die EkB und meinen Perso gebraucht.
Der hat noch TÜV (inkl AU) bis 03.13 und ich hab ihn Ende Juli gekauft und angemeldet.

Da war nix mit extra Gebühr oder TÜV-Bericht oder ähnliches.
Entweder er hat TÜV (und dann stehts im Brief und in der Betriebserlaubnis) oder eben nicht. Dann bekommst ihn aber eh nicht angemeldet.

Hallo

Meiner kommt aus dem Nachbarkreis .

Ich musste Tüv und AU vorweisen. Hab auch bis 03/13. Gekauft in Thüringen, zugelassen in Brandenburg. Wenns nur Halterwechsel im gleichen Zulassungsbezirk ist braucht es das wohl nicht.

Formalitäten

Ummeldung in anderen Kreis

da steht es doch auch so:

Zitat:

Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA,GTÜ, etc.) durch den Fahrzeugschein (Zulassungbescheinigung Teil I) oder die Abmeldebescheinigung oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung

Mein Auto kam auch aus einem anderem Landkreis.

Nur wenn man die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (oder die Fahrzeugschein) vom Vorbesitzer nicht hat, braucht man den TÜV- Bericht.

so war das auch bei HM- da war Teil 1 auch nicht mehr vorhanden (da schon seit 6 Monaten abgemeldet durch Vorbesitzer- in dem Fall ein andere Person als der Verkäufer). DA brauchte ich dann den TÜV- Bericht. Sonst hätts das nicht gebraucht.

Beim Delch war der TÜV- Bericht nicht notwendig, da der noch angemeldet war und ich daher den Teil 1 der Zulassungsbescheinigung vom Vorbesitzer hatte und ich das Fahrzeug dann umgemeldet habe (Besitzer- und Landkreiswechsel

ohne

vorherige Abmeldung)

Ruf doch bei deiner Zulassungsstelle an und frage nach ob die Bescheinigung gebraucht wird.

Wenn ja, auf zum nächsten Tüv die haben es im Computer.

Da steht aber auch:

" Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA,GTÜ, etc.) durch den Fahrzeugschein (Zulassungbescheinigung Teil I) oder die Abmeldebescheinigung oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung

Prüfbescheinigung über letzte Abgasuntersuchung"

Über die ASU sagt der Fahrzeugschein nähmlich nichts aus. Nur über den Tüv ;-)

Aloha,

seit 2010 ist die ASU integraler Bestandteil der HU.
Ergo: wer einen Nachweis für die HU besitzt, muss im Regelfall auch die ASU erfolgreich bestanden haben.
Da selbige auch nicht mehr zeitlich zur HU differiert, stellt sich die Frage nach einem seperaten Nachweis eigentlich gar nicht.

Gruß Stephan

Zulassungsstelle will es sehen. In D ist es nunmal so. Nur was schriftlich vor Augen liegt zählt.
Und in der Zulassung ist es nunmal nicht explizit vermerkt.
Deshalb wirds verlangt.
Bei vielen Ämtern müssen Einzelnachweise erbracht werden die vom Logischen nicht nötig wären weil andere die Angaben enthalten.
Wir leben in D. Da ist alles ein wenig komplizierter 😉

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