Umbau auf J-Rohre
hallo liebe gemeinde!
Frage an alle die J -Rohre verbaut haben!
wie habt ihr die öffnung zur Karosserie verschlossen?
ich meine den übergang von Wärmetauscher zum flexrohr zu den schweller .
nach der montage der J-Rohre bleibt ja die öffnung unverschlossen!
bin auf eure hoffendlich zahlreichen ideen gespannt!
Danke!
34 Antworten
Zitat:
@einsatzleiter-horst schrieb am 6. Oktober 2023 um 13:22:16 Uhr:
Es gibt extra bleche
Und die originalen passen trotzdem noch
Die originalen werden doch von den Heizbirnen gehalten.
Oder wie meinst Du das?
Okay kapiert. Es gibt die im Bild gezeigten einseitig befestigten Stößelschutzbleche.
Und die originalen Idiotenbleche zwischen den Zylindern können bleiben. So?
(Wo gibts die im Bild?)
Für die eigentliche Kühlfunktion sind die Bleche aber unerheblich oder?
Es geht hier darum, die Stößelrohre zu schützen?
Gruß
Sebastian
Die j rohre haben Befestigungs Punkte wo die bleche wider angeschraubt werden
Wenn hier bei MT mal nach ner LED fragt wird das Thema gleich geschlossen. im Käferforum scheint es aber anders zu sein.
J Rohre entsprechen nicht der SZVZO und somit nicht erlaubt
Siehe dazu auch Heizung in der STVZO.
Option wäre Zusatzheizung verbauen wie z B Typ 181
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oder Erstzulassung vor 1956 …
da braucht’s koa Heizung..
ein kfz braucht keine heizung!
wenn es ein sommerfahrzeug ist.
z.b. ein cabrio.
bei saisonkennzeichen sollte das auch kein
prob darstellen. ( da bin ich mir aber nicht 100% sicher)
halbwissen verbreiten muss nicht sein.
Zitat:
@murkspitter schrieb am 6. Oktober 2023 um 21:48:37 Uhr:
ein kfz braucht keine heizung!
wenn
wenn es ein offenes Fahrzeug ist, denn die Vorschrift lautet:
§ 35c StVZO, Heizung und Lüftung:
Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen
ausreichend beheizt und belüftet werden können.
Richtig ist also, dass diese Forderung für offene Fahrzeuge nicht gilt.
Richtig auch, dass diese Forderung für Fahrzeuge mit EZ vor 1956 nicht greift (ausgenommen KOM).
Ansonsten ist diese Vorschrift aber unabhängig davon, ob es ein "Sommerfahrzeug" ist oder mit Saisonkennzeichen zugelassen ist.
Zitat:
( da bin ich mir aber nicht 100% sicher)
halbwissen verbreiten muss nicht sein.
?!
Zitat:
@murkspitter schrieb am 6. Oktober 2023 um 21:48:37 Uhr:
ein kfz braucht keine heizung!
wenn es ein sommerfahrzeug ist.
z.b. ein cabrio.
bei saisonkennzeichen sollte das auch kein
prob darstellen. ( da bin ich mir aber nicht 100% sicher)halbwissen verbreiten muss nicht sein.
Weshalb greift hier nicht §35c StVZO?
@hk_do
Pardon, du warst schneller.
Hmm, okay, wusste ich nicht.
Bedeutet J Rohre sind zumindest mal
ein Diskussionspunkt bzw. Potenzial dazu beim TÜV.
warum überhaut J rohre?
wenn du keine heizung brauchst oder willst
und keine diskusionen bei der hu willst
dann mach doch einfach fake wärmetauscher rein.
sehen aus wie serienteile
ist aber nur ein J rohr mit blechmantel
und heizen sogar noch ein bisschen
Zitat:
@Duftbaumdeuter133795 schrieb am 18. Juni 2015 um 20:30:40 Uhr:
hallo liebe gemeinde!Frage an alle die J -Rohre verbaut haben!
wie habt ihr die öffnung zur Karosserie verschlossen?
ich meine den übergang von Wärmetauscher zum flexrohr zu den schweller .
nach der montage der J-Rohre bleibt ja die öffnung unverschlossen!bin auf eure hoffendlich zahlreichen ideen gespannt!
Danke!
Einfach Wärmetauscher "leicht" kaufen - da sind die J-Rohre schon drin.
Hier ein Online-Angebot:L
https://www.ebay.de/itm/314800642964?...
Da ja schon nach der Moralkeule verlangt wurde:
Heizungen (Heizbirnen) sind mindestens seit 1962 bauartgenehmigungspflichtig. Es dürfen also nicht einfach irgendwelche "Billigteile aus dem Internet" verbaut werden.
Und um es mal ernst zu betrachten:
Es geht hier um Einrichtungen, in denen zwischen dem Motorabgas und der Heizluft für den Innenraum nur ein mehr oder weniger dünnes Stück Metall liegt. Das Abgas von Motoren (insbesondere) dieser Baujahre enthält Kohlenmonoxid in potentiell tödlicher Konzentration.
Zitat:
@hk_do schrieb am 6. Oktober 2023 um 22:06:56 Uhr:
Zitat:
@murkspitter schrieb am 6. Oktober 2023 um 21:48:37 Uhr:
ein kfz braucht keine heizung!
wennwenn es ein offenes Fahrzeug ist, denn die Vorschrift lautet:
§ 35c StVZO, Heizung und Lüftung:
Geschlossene Führerräume in Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart
bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h müssen
ausreichend beheizt und belüftet werden können.Richtig ist also, dass diese Forderung für offene Fahrzeuge nicht gilt.
Zitat:
@hk_do schrieb am 6. Oktober 2023 um 22:06:56 Uhr:
Zitat:
( da bin ich mir aber nicht 100% sicher)
halbwissen verbreiten muss nicht sein.
?!
Damit ist mehr ein Buggy, Trike, Quad oder ähnliches gemeint. Auch ein offner Rennwagen den ich irgendwie für die Straße zulassungsfähig bekommen habe, würde keine Heizung benötigen. Diese benötigen keine Heizung, richtig. Aber ein Cabrio sehr wohl. Wenn die fehlende Heizung ein Prüfer abnickt, so hat es es entweder nicht gemerkt oder er wollte es einfach übersehen.
So mancher hat sich ein oder 2 Elektrolüfter/Heizer eingebaut und der Prüfer hat es abgenommen. Aber das liegt im ermessen des Prüfers.
Auch möglich, eine Standheizung. Aber das wisst ihr ja sicher. Diese lässt sich sogar mit den original Heizungskanälen verbinden. So ist auch eine Diesel Standheizung möglich, die man dann mit Heizöl EL ganz offiziell betreiben darf.
(Der Porsche 917 in den Ende 70iger Jahren den sich ein Enthusiast für die Straße hergerichtet hat und auch zugelassen war, benötigte eine Heizung. Diese wurde realisiert wie, was denkt ihr? Standheizung.)