Übersiedlungsgut - Prozedere
Hallo zusammen,
Mein Auto befindet sich bereits in einem Container Richtung Deutschland. Ich ziehe in 10 Tagen ebenfalls um.
Das Auto (Tiguan Allspace) braucht neue Rückleuchten, neue Frequenz f. Schlüssel und Steuergerät (Navi etc). Dienstleister hierfür in Stuttgart gefunden, der hoffentlich alles hinbekommt.
Mein Logistikdienstleister meinte nun zum Ende ich müsse vorraussichtlich Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auslegen und bekäme es nach Umbauten und TÜV Zulassungen zurück (Übersiedlungsgut).
Hat hier jemand Erfahrungen mit?
20 Antworten
Zitat:
@windelexpress schrieb am 21. Februar 2024 um 12:08:09 Uhr:
Und zulassungsrechtlich ist ein "Mietwagen" ein Fahrzeug zur gewerblichen Personenbeförderung.
So ähnlich hatte ich es auch im Hinterkopf: Mietwagen = Taxi, Leihwagen = bei Sixt geliehen.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 21. Februar 2024 um 06:14:43 Uhr:
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 20. Februar 2024 um 17:07:03 Uhr:
"gewerbliches Verleihen".... ich nehme an, "gewerbliche Vermietung" war gemeint. Verleihen ist ja die unentgeltliche Überlassung zum Gebrauch.Hm. Darum heißt es ja "Leihwagen", wenn ich mir bei Sixt ein Auto miete...
Merkste selber. Du mietest einen Wagen. Leihwagen sagt man umgangssprachlich, ist aber falsch. Du mietest. Leihen kannst du dir einen Wagen bei einem Bekannten.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 22. Februar 2024 um 14:17:16 Uhr:
Merkste selber. Du mietest einen Wagen. Leihwagen sagt man umgangssprachlich, ist aber falsch. Du mietest. Leihen kannst du dir einen Wagen bei einem Bekannten.
Guckst Du hier.
Umgangssprachlich meint man mit „Mietwagen" meist Leihwagen, die der Nutzer selbst lenkt. Mietwagen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sind ausschließlich Fahrzeuge, die mit Fahrer gemietet werden.
Ach Hannes :-) so schwer ist es doch nicht zu verstehen, versuch es doch wenigstens mal
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 22. Februar 2024 um 14:56:23 Uhr:
Ach Hannes :-) so schwer ist es doch nicht zu verstehen, versuch es doch wenigstens mal
Habe ich doch. Siehe die verlinkte Definition, die ich auch genau so im Hinterkopf hatte.
Hat der TE eigentlich irgendwo geschrieben, dass er das Fahrzeug nach Einfuhr und dem ganzen Prozedere danach, vermieten oder verleihen will? 😕
Ich habe davon nichts gelesen, verstehe deshalb die Diskussion nicht wirklich.