Überholt beim Überholen / Auffahren
Hallo zusammen,
da ich immer wieder an der gleichen Stelle meiner Meinung nach "interessante" Fahrmanöver von Mitmenschen zu spüren komme, wollte ich einmal wissen ob ich das falsch einschätze oder die Leute einfach nur Rowdys sind.
Situation:
Auffahren von einem Zubringer auf eine 4 Spurige Straße mit Beschleunigungsstreifen.
Zubringer 70km/h, 4 Spurig 100Km/h zulässig.
Hinter mir (170PS golf) ein 5er BMW. Ich fahre schon recht "zügig" sodass ich am Anfang des Beschleunigungsstreifens die 100 hab.... (mal auch bissel mehr...) Vorab schon blinken, nicht über die noch vorhandene Sprerrfläche und durchgezogene Linie fahren, dann auf die erste spur, kurz gucken und dann links rüber ( alles blinker dauerhalft gesetzt und schulterblick usw.).
In der Zeit ziehen einige "Kollegen" (wie der 5er), die mir schon vorher die Nummernschildlampen geputzt haben, ganz links rüber (über die Sperr Fläche und Linie) und meinen mir zeigen zu müssen wo der Frosch die locken hat da sie auf dem Zubringer dann doch gesehen haben das mein Golf plötzlich kleiner wird....
Das können dann mache wohl nicht verkraften.
Gestern hätte es dann beinahe gepasst. Der BMW meine sich dann doch weiter Kapelle zu machen und mich zum Abbruch des wechsels zu bewegen / dazwischen quetschen zu müssen. Ich hab den schon genau beobachtet da der schon vorher "auffällig" gefahren ist. Ich war bereits auf über der Mittellinie zur linken spur und hab gesehen das er weiter beschleunigt und strafender weise erst kurz vorher bremst "Audiovisueller" Untermalung (Hupen / blinken / gestikulieren usw.)
Ich bin der Meinung da er hinter mir auf der Auffahrt war, ich den Blinker gesetzt habe und die spuren Wechsel dieser hinter mir zu bleiben hat. Mal ganz von der Sperrfläche und Linie zu schweigen...
Interessiert mich mal... ^^
Beste Antwort im Thema
Wenn ich überhaupt den Vorgang richtig nachvollziehen kann: Ich glaube kaum, dass eine Rolle spielt wie er nach links gekommen ist. Das kann nur im Fall der Fälle sicherlich Schulderschwerend sein. Aber ansonsten, wenn er schon links ist, du nicht. Darfst du natürlich nicht in seinen Sicherheitsabstand fahren. Immerhin gilt beim Spurwechsel/Überholen auch besondere Sorgfaltspflicht. Ärgerlich keine Frage. Da hilft nur entweder noch schnelleres Auto oder Idioten einfach mal machen lassen, zweiteres ist sicherlich so oder so die beste Variante. So Spiele gehören sicherlich nicht auf die Straße!
90 Antworten
Es gibt sogar Urteile, die das Thema schon behandelt haben! Demnach wird in der Reihenfolge aufgefahren, wie man ankommt.
OLG Hamburg vom 14.07.1999
14 U 61/99
DAR 2001, 307
Gefunden hier: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=248627
und hier: http://www.ludwig-callies.com/urteile/db_urteile/u5_740.htm
Wobei die Kurzfassung http://www.ludwig-callies.com/urteile/db_urteile/u5_740.htm irreführend ist. Das Urteil bezieht sich auf resultierendes starkes Abbremsen NACHFOLGENDER Fahrzeuge, die sich bereits auf der AB befinden. Bessere Beschreibung hier: http://www.anwalt-bauer.de/.../...ei-einfahrt-auf-die-autobahn-84.html
Zitat:
@birscherl schrieb am 4. November 2016 um 13:48:32 Uhr:
Naja, ein Heißsporn, der nicht verkraften kann, dass ein BMW-Fahrer seinen geliebten 170-PS-Golf stehen lässt. In ein paar Jahren hat sich das gegeben – entweder hat der Heißsporn dazugelernt und ist ein wenig relaxter, oder er hat sich irgendwann mit seinem Golf um einen Baum gewickelt, weil er immer der erste und schnellste sein will. Was soll man schon groß dazu sagen? Außer vielleicht, dass es völlig egal ist, wo sich ein sich von hinten annäherndes Fahrzeug vorher befunden hat – wenn es ankommt, darfst du halt keinen Spurwechsel machen. Auch nicht mit einem Golf, der nicht gscheid beschleunigen kann, weil er nur 170 PS hat.
Wer vorher das Recht bricht, kann sich nicht auf die Vorfahrt berufen.
@Lagebernd
Hier geht es aber nicht um die Auffahrt auf die rechte Spur, denn das ist dem TE ja gelungen, sondern um den Wechsel von dort auf die linke. Somit sind deine verlinkten Urteile nicht passend.
Das Auffahren von der Beschleunigungsspur auf die rechte Spur ist eine ganz andere Situation, denn wenn der Hintermann das verhindert, wird für den Vorderen das Auffahren nicht mehr möglich und es kommt zu einer kritischen Situation.
Die Situation des TEs war ganz anders, denn der TE war ja schon auf der rechten Spur und hätte maximal ein paar Sekunden warten müssen. Das ist durchaus zumutbar. Wenn es zu einem Unfall gekommen wäre, würde dem TE auf jeden Fall eine Teilschuld, eventuell gar die Hauptschuld zugesprochen bekommen.
In solche Situationen ist es doch immer besser sie im Kern zu entschärfen. Bedenke hier auch noch, dass der BMW-Fahrer beschleunigt hat, während der TE dies zuerst auch gemacht hat, um anschließend auf der rechten Fahrspur die Geschwindigkeit wieder zu reduzieren. Das ist es doch zu erwarten, dass der BMW-Fahrer dann beide, den LKW und den TE überholen wird, denn er hätte ja sonst, aufgrund der Geschwindigkeitsreduzierung des TEs, abbremsen müssen. Ich will damit nicht sagen, dass der BMW-Fahrer sich richtig verhalten hat, eher im Gegenteil. Das ist doch aber kein Grund sich auch falsch zu verhalten.
Gruß
Uwe
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Zitat:
Wer vorher das Recht bricht, kann sich nicht auf die Vorfahrt berufen.
Und das ist falsch.
Kleines Gegenbeispiel: Ich rase mit 80 auf der Hauptstraße durch den Ort, du willst aus der Nebenstraße einbiegen, unterschätzt die Lücke, es kracht. Du argumentierst danach "Bei den zulässigen 50 wäre genug Platz gewesen, der Gegner fuhr rechtswidrig viel zu schnell, nur deshalb ist der Unfall passiert". Das Dumme ist: Auch bei 80 hatte ich Vorfahrt, dein Verstoß gegen § 8 StVO war die Unfallursache, nicht meine Geschwindigkeitsübertretung.
Also wenn einer, der regelwidrig sich über Gesetzt hinweg setzt, automatisch dann die Vorfahrt erlangen soll, dann weiß ich ja, wie ich in Zukunft bei Auffahrten zu fahren habe.
Wenn jedesmal der regelwidrige Idiot damit durchkommt, dann regieren halt die Idioten irgendwann die Welt - oh Gott, wenn man hier liest, wird das so praktiziert (wahrscheinlich von Allen, die dieses Verhalten gutheißen oder zumindest anerkennen), also die Idioten haben schon gewonnen.
Zitat:
@norbert_g schrieb am 4. November 2016 um 17:52:34 Uhr:
Also wenn einer, der regelwidrig sich über Gesetzt hinweg setzt, automatisch dann die Vorfahrt erlangen soll, dann weiß ich ja, wie ich in Zukunft bei Auffahrten zu fahren habe.
Nochmal, es geht hier nicht um die Auffahrt, sondern dass der BMW ein wenig schneller links war und der TE nun auch nach links möchte, aber zu spät kommt.
Und dass der BMW früher nach links gekommen ist, weil er eine durchgezogene Linie überfahren hat, ist dabei nicht relevant.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 4. November 2016 um 18:03:09 Uhr:
Zitat:
@norbert_g schrieb am 4. November 2016 um 17:52:34 Uhr:
Also wenn einer, der regelwidrig sich über Gesetzt hinweg setzt, automatisch dann die Vorfahrt erlangen soll, dann weiß ich ja, wie ich in Zukunft bei Auffahrten zu fahren habe.Nochmal, es geht hier nicht um die Auffahrt, sondern dass der BMW ein wenig schneller links war und der TE nun auch nach links möchte, aber zu spät kommt.
Und dass der BMW früher nach links gekommen ist, weil er eine durchgezogene Linie überfahren hat, ist dabei nicht relevant.
Das ist natürlich relevant! Er nimmt sogar einen Unfall in Kauf, gefährdet andere. Das ist Nötigung!
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 4. November 2016 um 18:06:50 Uhr:
Das ist natürlich relevant! Er nimmt sogar einen Unfall in Kauf, gefährdet andere. Das ist Nötigung!
Nein, wenn man von der rechten auf die linke Spur wechselt, muss man sicher stellen, dass dort niemand sich befindet. Befindet sich dort jemand, dann muss man warten, ganz einfach. Ob derjenige auf der linken Spur irgendwann vorher einen Verstoß begangen hat, ist in dem Moment nicht mehr von Relevanz.
Hat er gemacht, beschleunigt, geblinkt, erst dann ist der andere "angeschossen" gekommen!
Der hat es regelrecht "abgesehen" auf den vor ihm fahrenden.
Und damit wieder Vorsatz und für mich Nötigung! Er wollte den anderen zu etwas zwingen, was der nicht konnte oder wollte -> Nötigung!
Nein.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 4. November 2016 um 16:54:50 Uhr:
Einige haben mal wieder das Posting des TE nicht verstanden, weil sie gleich wieder geifernd auf ihn drau hauen wollten🙄 Wenn sich beide Fahrzeuge, der TE und der BMW auf dem Zubringer befinden und auf die Autobahn wollen, dann passiert das auch in der Reihenfolge, in der sie dort ankommen. Und wenn der TE anschließend weitere Spuren nach links wechselt, weil dort frei ist, dann kann ihm nicht zur Last gelegt werden, wenn der BMW vorher durch regelwidriges Verhalten bereits auf einer dieser Spuren ist. Das hat nix "mit Blinker bedeutet keine Vorfahr"t oder man "darf die Spur nur wechseln wenn frei" zu tun. In dem beschriebenen Fall hat sich der BMW schlicht hinten anzustellen, weil der TE vor ihm auf dem Zubringer ist und so aufgefahren wird. Haben wir hier aber auch schon mal inkl. Urteil durchgekaut...
Fährt der BMW Fahrer allerdings nicht nach diesen Regeln und überfährt die Absperrflächen so das er vor dem VW auf dem linken Fahrstreifen ist darf der VW Fahrer eben nicht den Fahrstreifenwechsel auf den Linken Fahrstreifen machen, weil der BMW durch (grob und Verkehrswidrige Fahrweise) schon dort ist.
Wie im ersten Post von mir geschrieben "der klügere gibt hier besser nach"
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 4. November 2016 um 16:11:05 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 4. November 2016 um 15:37:07 Uhr:
@TE Wenn Du nicht zurückstecken willst - und das kann man gut finden oder auch nicht - dann musst Du dir eben ein so sportliches Auto kaufen, dass da keiner ran kommt. Das Leben ist eh zu kurz um hinterher zu fahren. Davon abgesehen führt das auch zu Haarausfall und vielen anderen schlimmen Dingen. 🙂Und aus solchen Situationen stammen dann Unfälle weil es um 1-2 Sekunden Vorsprung geht, man will schließlich nicht.........
10.000 € Schaden für 1-2 Sekunden ??? selbst in der Formel 1 gibts dann Ärger mit dem Teamchef
Pepperduster .. den 🙂 hast Du übersehen?
Mal noch ein technischer Hinweis.
Am Ende des Beschleunigungsstreifens ist im Regelfall keine Betonmauer, sondern ein weißer Strich, hinter dem der nur unwesentlich schmalere Standstreifen beginnt. Selbstverständlich ist es im Normalfall nicht erlaubt, dort weiterzufahren. Der Normalfall ist aber nicht gegeben, wenn ich mich dem Ende des Beschleunigungsstreifens nähere und mein Eben-noch-Hintermann plötzlich links neben mir auftaucht und mir das Auffahren unmöglich macht. Ich kann mich dann entscheiden, ob ich jetzt scharf bremse und ggf. am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalte und damit evtl. andere VT gefährde. Oder ob ich nur Gas wegnehme, den Ex-Hintermann passieren lasse, ein Stück Standstreifen befahre und mich von dort auf die BAB einordne, sobald es gefahrlos möglich ist.
Es kann sich hier gern jeder nach Gusto entscheiden. Mir selbst ist es lieber, in Ausnahmesituationen die faktisch weniger riskante Variante durchzuziehen und dafür eine eventuelle Bestrafung wegen einer Owi (das unberechtigte Befahren des Standstreifens) in Kauf zu nehmen.
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 4. November 2016 um 18:24:58 Uhr:
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 4. November 2016 um 16:54:50 Uhr:
Einige haben mal wieder das Posting des TE nicht verstanden, weil sie gleich wieder geifernd auf ihn drau hauen wollten🙄 Wenn sich beide Fahrzeuge, der TE und der BMW auf dem Zubringer befinden und auf die Autobahn wollen, dann passiert das auch in der Reihenfolge, in der sie dort ankommen. Und wenn der TE anschließend weitere Spuren nach links wechselt, weil dort frei ist, dann kann ihm nicht zur Last gelegt werden, wenn der BMW vorher durch regelwidriges Verhalten bereits auf einer dieser Spuren ist. Das hat nix "mit Blinker bedeutet keine Vorfahr"t oder man "darf die Spur nur wechseln wenn frei" zu tun. In dem beschriebenen Fall hat sich der BMW schlicht hinten anzustellen, weil der TE vor ihm auf dem Zubringer ist und so aufgefahren wird. Haben wir hier aber auch schon mal inkl. Urteil durchgekaut...Fährt der BMW Fahrer allerdings nicht nach diesen Regeln und überfährt die Absperrflächen so das er vor dem VW auf dem linken Fahrstreifen ist darf der VW Fahrer eben nicht den Fahrstreifenwechsel auf den Linken Fahrstreifen machen, weil der BMW durch (grob und Verkehrswidrige Fahrweise) schon dort ist.
Wie im ersten Post von mir geschrieben "der klügere gibt hier besser nach"
Ich ergänze das mal, darauf läuft es ja doch wieder hinaus:
Der Klügere gibt solange nach, bis er der Dumme ist!